Handlungs- und Forschungsempfehlungen - WBGU
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7 <strong>Handlungs</strong>empfehlungen<br />
22<br />
aritätsansatz, also der Kompetenz- bzw. <strong>Handlungs</strong>verlagerung<br />
auf die unterste problemadäquate Governance-Ebene.<br />
Die regionale Meeres-Governance sollte<br />
zur Etablierung verbindlicher <strong>und</strong> unverbindlicher<br />
Regelungen <strong>und</strong> Standards sowie zu deren Einhaltung<br />
deutlich gestärkt <strong>und</strong> ausgeweitet werden. Die folgenden<br />
Empfehlungen knüpfen überwiegend an die bestehende<br />
regionale Governance für die Meere an <strong>und</strong> setzen<br />
somit auf Kontinuität <strong>und</strong> Fortentwicklung. Die<br />
Arktis wird im Kasten 7.3-1 herausgehoben behandelt.<br />
7.3.5.1<br />
UNEP Regional Seas Programme stärken <strong>und</strong><br />
ausweiten<br />
Die im Rahmen des UNEP Regional Seas Programme<br />
geschlossenen Abkommen <strong>und</strong> die dabei erzielten<br />
Ergebnisse sind wichtige Meilensteine auf dem Weg<br />
zu einer wirksamen regionalen Meeres-Governance<br />
(Kap. 3.5.4).<br />
Die B<strong>und</strong>esregierung <strong>und</strong> die EU sollten sich im Rahmen<br />
von UNEP dafür stark machen, dass für alle Meeresregionen<br />
möglichst flächendeckend eigene, durch<br />
Abkommen gestützte Regionalprogramme entwickelt<br />
werden. Für bereits laufende, aber bislang nicht durch<br />
völkerrechtliche Übereinkünfte gestützte Regionalprogramme<br />
– u. a. das East Asian Seas Programme, an dem<br />
die Mehrheit der ASEAN-Staaten beteiligt ist – sollten<br />
entsprechende Abkommen vereinbart werden. Hierbei<br />
sollten im Sinne der Governance-Kohärenz auch<br />
die relevanten Regelungen globaler Abkommen (z. B.<br />
FSA, CBD, CITES) integriert werden, um deren regionale<br />
Umsetzung zu fördern. Der <strong>WBGU</strong> empfiehlt<br />
zudem eine deutliche finanzielle <strong>und</strong> organisatorische<br />
Aufwertung des UNEP Regional Seas Programme<br />
<strong>und</strong> seine enge Kooperation mit dem von UN-Generalsekretär<br />
Ban Ki-moon initiierten Oceans Compact<br />
(Kap. 7.3.3.1). Dadurch kann das Programm politisch<br />
sichtbarer gemacht <strong>und</strong> die Position des gesamten<br />
Programms sowie der einzelnen Regionalprogramme<br />
gestärkt werden.<br />
7.3.5.2<br />
Regionale Meeresabkommen stärken<br />
Regionale Meeresabkommen haben bereits wichtige<br />
Beiträge zum nachhaltigen Umgang mit den Meeren<br />
geleistet, auch wenn sie im Hinblick auf ihre Zielsetzung,<br />
Instrumente <strong>und</strong> Institutionen z. T. sehr unterschiedlich<br />
ausgestaltet sind (Kap. 3.X). Positiv hervorzuheben<br />
sind hier u. a. die Helsinki-Konvention für<br />
die Ostsee (HELCOM), unter der insbesondere der Eintrag<br />
von Schadstoffen reguliert <strong>und</strong> somit eine signifikante<br />
Verbesserung des Ökosystemzustands der Ostsee<br />
erreicht wurde, sowie die OSPAR-Konvention für<br />
den Nordostatlantik, welche u. a. ein Netzwerk von<br />
Meeresschutzgebieten auf Hoher See hervorgebracht<br />
hat (Kap. 3.6.2, 7.3.9.1). Die Analyse des <strong>WBGU</strong> hat<br />
gezeigt, dass die Umsetzung regionaler Abkommen<br />
durch problembezogene Protokolle, durch die Verabschiedung<br />
ambitionierter Aktionspläne sowie durch die<br />
Etablierung regionaler Meereskommissionen verbessert<br />
werden kann (Kap. 3.4).<br />
Ambitionierte Protokolle <strong>und</strong> Aktionspläne<br />
vereinbaren<br />
Protokolle sind rechtlich verbindlich, konkretisieren die<br />
Rahmenübereinkommen <strong>und</strong> verbessern somit deren<br />
Wirksamkeit. Sie können zur Vermeidung grenzüberschreitender<br />
Konflikte beitragen <strong>und</strong> helfen den Mitgliedstaaten,<br />
sowohl die Nutzung als auch den Schutz<br />
der jeweiligen Meeresregion besser zu organisieren.<br />
Der <strong>WBGU</strong> empfiehlt daher die inhaltliche Weiterentwicklung<br />
bestehender sowie die Formulierung zusätzlicher<br />
Protokolle, welche die kooperative Bearbeitung<br />
bislang unberücksichtigter Probleme sicherstellen. Im<br />
Sinne des systemischen Ansatzes wird insbesondere<br />
die Verabschiedung ambitionierter Protokolle zu landbasierten<br />
Aktivitäten mit dem Ziel des Meeresschutzes<br />
empfohlen, wie sie bereits in einigen Konventionen<br />
existieren, z. B. der Barcelona-Konvention (Kap. 3.3.x).<br />
Es sollte geprüft werden, inwieweit Prinzipien der EU-<br />
Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie Eingang in zu vereinbarende<br />
Protokolle auch für andere Meeresregionen<br />
finden sollten. Mit Blick auf die zunehmende Expansion<br />
von Nutzungen auf <strong>und</strong> in die Meere sollte zudem<br />
geprüft werden, inwieweit Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze einer<br />
marinen Raumplanung in solche Protokolle aufgenommen<br />
werden könnten (Kap. 7.3.9.2).<br />
Regionale Aktionspläne ermöglichen die dynamische<br />
Weiterentwicklung der Meeres-Governance. Da<br />
solche Aktionspläne völkerrechtlich nicht verbindlich<br />
sind, fällt es den Staaten leichter, weitreichende <strong>und</strong><br />
mit konkreten Maßnahmen unterlegte Ziele zu vereinbaren.<br />
Gleichzeitig können sie ungeachtet ihrer formalen<br />
Unverbindlichkeit erhebliche normative Kraft entfalten<br />
<strong>und</strong> somit die Wirksamkeit regionaler Kooperation<br />
erhöhen. Sie sind daher ein sinnvolles, zu den<br />
verbindlichen Protokollen komplementäres Instrument<br />
regionaler Meeres-Governance.<br />
Aktionspläne bestehen bereits bei einigen regionalen<br />
Meeresabkommen wie OSPAR <strong>und</strong> HELCOM <strong>und</strong><br />
sind das zentrale Instrument des UNEP Regional Seas<br />
Programme: Alle darunter etablierten Regionalprogramme<br />
verfügen über einen Aktionsplan. Der <strong>WBGU</strong><br />
empfiehlt, die Weiterentwicklung bzw. Neuformulierung<br />
von Aktionsplänen vorzunehmen. Insbesondere<br />
der 2007 von den HELCOM-Mitgliedstaaten <strong>und</strong><br />
der EU verabschiedete Ostseeaktionsplan (Baltic Sea<br />
Action Plan), der explizit die Umsetzung des ökosys-