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Handlungs- und Forschungsempfehlungen - WBGU

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7 <strong>Handlungs</strong>empfehlungen<br />

26<br />

7.3.6.3<br />

Nutzungsentgelte als Finanzierungsquelle<br />

erschließen<br />

Wie bei allen internationalen Transferzahlungen stellt<br />

sich die Frage, auf welchem Weg möglichst substanzielle<br />

<strong>und</strong> verlässliche Zahlungsströme zur Alimentierung der<br />

in Kapitel 7.3.6.1 vorgeschlagenen neuen Fonds <strong>und</strong><br />

Transfermechanismen generiert werden können. Im<br />

Kontext der Meere <strong>und</strong> Ozeane empfiehlt der <strong>WBGU</strong>,<br />

die erforderlichen Mittel u. a. auch aus Nutzungsentgelten<br />

zu gewinnen (<strong>WBGU</strong>, 2002). Nutzungsentgelte<br />

können die in Kapitel 7.3.7 beschriebene Anreizfunktion<br />

übernehmen <strong>und</strong> außerdem einen wesentlichen<br />

Beitrag zur Finanzierung des Meeresschutzes leisten,<br />

da das entsprechende Aufkommen, anders als bei einer<br />

Steuer, zweckgeb<strong>und</strong>en eingesetzt werden kann.<br />

Nutzungsentgelte sollten daher im Zusammenhang<br />

mit der internationalen Finanzierung des nachhaltigen<br />

Managements <strong>und</strong> des Schutzes der Ozeane <strong>und</strong> ihrer<br />

Ressourcen verstärkt aufgegriffen werden. Sie sollten<br />

sich künftig vor allem auf Bereiche beziehen, die bisher<br />

unentgeltlich genutzt werden konnten. So sollten Nationalstaaten<br />

etwa Entgelte auf die Nutzung der Meere<br />

innerhalb der AWZ erheben (z. B. Fischerei-, Aquakulturlizenzen,<br />

Abgaben auf sportliche <strong>und</strong> touristische<br />

Aktivitäten innerhalb der AWZ; Kap. 4.2.3). Diesbezüglich<br />

wären internationale Vereinbarungen mit<br />

dem Ziel der Harmonisierung von Nutzungsentgelten<br />

sinnvoll, um Wettbewerbsnachteile für einzelne Staaten<br />

<strong>und</strong> Ausweichreaktionen zu vermeiden.<br />

7.3.7<br />

Anreizinstrumente <strong>und</strong> Finanzierungsstrukturen<br />

einsetzen<br />

Die in Kapitel 7.3.2 beschriebenen institutionellen <strong>und</strong><br />

politischen Rahmenbedingungen sollten sicherstellen,<br />

dass Investitionen in die nachhaltige Nutzung der<br />

Meere mittel- bis langfristig weniger riskant sind als<br />

Investitionen in nicht nachhaltige Nutzungen. Zusätzlich<br />

sollten gezielte ökonomische Anreize wie Nutzungsentgelte,<br />

Zahlungen für Ökosystemleistungen<br />

oder vorübergehende Subventionen den Schutz sowie<br />

die nachhaltigen <strong>und</strong> langfristig orientierten Nutzungen<br />

der Meere unterstützen. Die Bereitstellung von<br />

zusätzlichem Investitionskapital durch Entwicklungs<strong>und</strong><br />

Förderbanken, staatliche Risikoabsicherung sowie<br />

die Etablierung neuer Geschäftsmodelle können interessierten<br />

Investoren den Zugang zu günstigem Fremdkapital<br />

erleichtern.<br />

7.3.7.1<br />

Ökonomische Anreize für nachhaltige Nutzungen<br />

setzen<br />

Gezielte ökonomische Anreize wie Nutzungsentgelte,<br />

Zahlungen für Ökosystemleistungen oder vorübergehende<br />

Subventionen können nachhaltige <strong>und</strong> langfristig<br />

orientierte Nutzungen unterstützen. Sie erhöhen im<br />

Vergleich zu nicht nachhaltiger Nutzung die Rendite<br />

aus Investitionen in nachhaltige Nutzungen <strong>und</strong> sorgen<br />

außerdem dafür, deren Risiken weiter zu senken.<br />

So werden Investitionen in eine langfristig ausgerichtete<br />

Bewirtschaftung der Meere für Nutzer <strong>und</strong> potenzielle<br />

Geldgeber zusätzlich attraktiv.<br />

Nutzungsentgelte für Meeresgüter <strong>und</strong><br />

Ökosystemleistungen<br />

Über Nutzungsentgelte werden die gesellschaftlichen<br />

Kosten der Nutzung der Meere, die sich in der Zerstörung<br />

oder Degradation von Meeres- <strong>und</strong> Küstenökosystemen<br />

manifestieren, den Nutzern bzw. Verursachern<br />

angelastet <strong>und</strong> damit internalisiert (Kap. 4.2.3).<br />

So entsteht ein ökonomischer Anreiz zur schonenden<br />

Nutzung bzw. zur Vermeidung nicht nachhaltiger<br />

Nutzung der Ressource Meer. Alle Länder sollten deshalb<br />

in ihrer AWZ Nutzungsentgelte, beispielsweise in<br />

Form von kostenpflichtigen Fischerei- <strong>und</strong> Aquakultur-<br />

Lizenzen, Fangabgaben, Beifangbesteuerung, Hafengebühren<br />

oder Eintrittsgebühren für Schutzgebiete erheben.<br />

Über ein Bonus/Malus-System könnte die Höhe<br />

der Nutzungsentgelte je nach Einhaltung bestimmter<br />

Nachhaltigkeitsstandards gestaffelt werden. Auf<br />

diese Weise könnten weitere Anreize für Investitionen<br />

in verbrauchsarme Schiffe <strong>und</strong> nachhaltiges Fanggerät<br />

geschaffen werden (Kap. 7.4.1). Nicht zuletzt sollten<br />

Nutzungsentgelte sozialverträglich ausgestaltet werden.<br />

Insbesondere für kleinbetriebliche Fischerei <strong>und</strong><br />

Aquakultur in Entwicklungsländern könnten andere<br />

Anreizmechanismen, wie zum Beispiel Zahlungen für<br />

Ökosystemleistungen, genutzt werden (Kap. 7.4.1.8).<br />

Die B<strong>und</strong>esregierung sollte die verstärkte Einführung<br />

von Nutzungsentgelten für direkte Meeresnutzungen<br />

in Deutschland prüfen <strong>und</strong> sich im Rahmen<br />

internationaler Abkommen für die flächendeckende<br />

Einführung bzw. Harmonisierung von Nutzungsentgelten<br />

für die Meere einsetzen. So könnten Wettbewerbsverzerrungen<br />

<strong>und</strong> Ausweichreaktionen (wie etwa die<br />

Abwanderung der Nutzungen in AWZ ohne Nutzungsentgelte)<br />

<strong>und</strong> deren negative Folgen vermieden werden.<br />

Zahlungen für Ökosystemleistungen<br />

Bei kleinbetrieblichen Aktivitäten <strong>und</strong> insbesondere<br />

dann, wenn kaum alternative Einkommensmöglichkeiten<br />

verfügbar sind, sollten Zahlungen für Ökosys-

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