Handlungs- und Forschungsempfehlungen - WBGU
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7 <strong>Handlungs</strong>empfehlungen<br />
26<br />
7.3.6.3<br />
Nutzungsentgelte als Finanzierungsquelle<br />
erschließen<br />
Wie bei allen internationalen Transferzahlungen stellt<br />
sich die Frage, auf welchem Weg möglichst substanzielle<br />
<strong>und</strong> verlässliche Zahlungsströme zur Alimentierung der<br />
in Kapitel 7.3.6.1 vorgeschlagenen neuen Fonds <strong>und</strong><br />
Transfermechanismen generiert werden können. Im<br />
Kontext der Meere <strong>und</strong> Ozeane empfiehlt der <strong>WBGU</strong>,<br />
die erforderlichen Mittel u. a. auch aus Nutzungsentgelten<br />
zu gewinnen (<strong>WBGU</strong>, 2002). Nutzungsentgelte<br />
können die in Kapitel 7.3.7 beschriebene Anreizfunktion<br />
übernehmen <strong>und</strong> außerdem einen wesentlichen<br />
Beitrag zur Finanzierung des Meeresschutzes leisten,<br />
da das entsprechende Aufkommen, anders als bei einer<br />
Steuer, zweckgeb<strong>und</strong>en eingesetzt werden kann.<br />
Nutzungsentgelte sollten daher im Zusammenhang<br />
mit der internationalen Finanzierung des nachhaltigen<br />
Managements <strong>und</strong> des Schutzes der Ozeane <strong>und</strong> ihrer<br />
Ressourcen verstärkt aufgegriffen werden. Sie sollten<br />
sich künftig vor allem auf Bereiche beziehen, die bisher<br />
unentgeltlich genutzt werden konnten. So sollten Nationalstaaten<br />
etwa Entgelte auf die Nutzung der Meere<br />
innerhalb der AWZ erheben (z. B. Fischerei-, Aquakulturlizenzen,<br />
Abgaben auf sportliche <strong>und</strong> touristische<br />
Aktivitäten innerhalb der AWZ; Kap. 4.2.3). Diesbezüglich<br />
wären internationale Vereinbarungen mit<br />
dem Ziel der Harmonisierung von Nutzungsentgelten<br />
sinnvoll, um Wettbewerbsnachteile für einzelne Staaten<br />
<strong>und</strong> Ausweichreaktionen zu vermeiden.<br />
7.3.7<br />
Anreizinstrumente <strong>und</strong> Finanzierungsstrukturen<br />
einsetzen<br />
Die in Kapitel 7.3.2 beschriebenen institutionellen <strong>und</strong><br />
politischen Rahmenbedingungen sollten sicherstellen,<br />
dass Investitionen in die nachhaltige Nutzung der<br />
Meere mittel- bis langfristig weniger riskant sind als<br />
Investitionen in nicht nachhaltige Nutzungen. Zusätzlich<br />
sollten gezielte ökonomische Anreize wie Nutzungsentgelte,<br />
Zahlungen für Ökosystemleistungen<br />
oder vorübergehende Subventionen den Schutz sowie<br />
die nachhaltigen <strong>und</strong> langfristig orientierten Nutzungen<br />
der Meere unterstützen. Die Bereitstellung von<br />
zusätzlichem Investitionskapital durch Entwicklungs<strong>und</strong><br />
Förderbanken, staatliche Risikoabsicherung sowie<br />
die Etablierung neuer Geschäftsmodelle können interessierten<br />
Investoren den Zugang zu günstigem Fremdkapital<br />
erleichtern.<br />
7.3.7.1<br />
Ökonomische Anreize für nachhaltige Nutzungen<br />
setzen<br />
Gezielte ökonomische Anreize wie Nutzungsentgelte,<br />
Zahlungen für Ökosystemleistungen oder vorübergehende<br />
Subventionen können nachhaltige <strong>und</strong> langfristig<br />
orientierte Nutzungen unterstützen. Sie erhöhen im<br />
Vergleich zu nicht nachhaltiger Nutzung die Rendite<br />
aus Investitionen in nachhaltige Nutzungen <strong>und</strong> sorgen<br />
außerdem dafür, deren Risiken weiter zu senken.<br />
So werden Investitionen in eine langfristig ausgerichtete<br />
Bewirtschaftung der Meere für Nutzer <strong>und</strong> potenzielle<br />
Geldgeber zusätzlich attraktiv.<br />
Nutzungsentgelte für Meeresgüter <strong>und</strong><br />
Ökosystemleistungen<br />
Über Nutzungsentgelte werden die gesellschaftlichen<br />
Kosten der Nutzung der Meere, die sich in der Zerstörung<br />
oder Degradation von Meeres- <strong>und</strong> Küstenökosystemen<br />
manifestieren, den Nutzern bzw. Verursachern<br />
angelastet <strong>und</strong> damit internalisiert (Kap. 4.2.3).<br />
So entsteht ein ökonomischer Anreiz zur schonenden<br />
Nutzung bzw. zur Vermeidung nicht nachhaltiger<br />
Nutzung der Ressource Meer. Alle Länder sollten deshalb<br />
in ihrer AWZ Nutzungsentgelte, beispielsweise in<br />
Form von kostenpflichtigen Fischerei- <strong>und</strong> Aquakultur-<br />
Lizenzen, Fangabgaben, Beifangbesteuerung, Hafengebühren<br />
oder Eintrittsgebühren für Schutzgebiete erheben.<br />
Über ein Bonus/Malus-System könnte die Höhe<br />
der Nutzungsentgelte je nach Einhaltung bestimmter<br />
Nachhaltigkeitsstandards gestaffelt werden. Auf<br />
diese Weise könnten weitere Anreize für Investitionen<br />
in verbrauchsarme Schiffe <strong>und</strong> nachhaltiges Fanggerät<br />
geschaffen werden (Kap. 7.4.1). Nicht zuletzt sollten<br />
Nutzungsentgelte sozialverträglich ausgestaltet werden.<br />
Insbesondere für kleinbetriebliche Fischerei <strong>und</strong><br />
Aquakultur in Entwicklungsländern könnten andere<br />
Anreizmechanismen, wie zum Beispiel Zahlungen für<br />
Ökosystemleistungen, genutzt werden (Kap. 7.4.1.8).<br />
Die B<strong>und</strong>esregierung sollte die verstärkte Einführung<br />
von Nutzungsentgelten für direkte Meeresnutzungen<br />
in Deutschland prüfen <strong>und</strong> sich im Rahmen<br />
internationaler Abkommen für die flächendeckende<br />
Einführung bzw. Harmonisierung von Nutzungsentgelten<br />
für die Meere einsetzen. So könnten Wettbewerbsverzerrungen<br />
<strong>und</strong> Ausweichreaktionen (wie etwa die<br />
Abwanderung der Nutzungen in AWZ ohne Nutzungsentgelte)<br />
<strong>und</strong> deren negative Folgen vermieden werden.<br />
Zahlungen für Ökosystemleistungen<br />
Bei kleinbetrieblichen Aktivitäten <strong>und</strong> insbesondere<br />
dann, wenn kaum alternative Einkommensmöglichkeiten<br />
verfügbar sind, sollten Zahlungen für Ökosys-