GGR-Protokoll vom 15. April 2013
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<strong>GGR</strong>-Winterthur 2012/<strong>2013</strong> 23./24. Sitzung, <strong>15.</strong> <strong>April</strong> <strong>2013</strong><br />
Anträge: Die Umzonung beinhaltet 4 Anträge. Antrag 1: Der südliche Teil des Zeughausareals<br />
wird in eine dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung (W3G) umgezont.<br />
2. Die Gewässerabstandslinie Mattenbach wird revidiert. 3. Die Verkehrsbaulinie wird ebenfalls<br />
revidiert, damit sie mit der Gewässerabstandslinie identisch ist. Dazu ist ein gemeinderätlicher<br />
Beschluss notwendig. 4. Der Stadtrat wird eingeladen, die Festsetzungsbeschlüsse<br />
1 bis 3 amtlich zu publizieren sowie die kantonalen Bewilligungen einzuholen. Das Geschäft<br />
ist am 17. Dezember 2012 mit 7 zu 1 Stimmen von der Sachkommission Bau und Betriebe<br />
(BBK) angenommen worden. Die Verkaufsermächtigung umfasst 5 Artikel, nämlich 3 Artikel<br />
zur Katasternummer 529. Der Stadtrat wird ermächtigt, das Grundstück zu einem festgesetzten<br />
Preis zu verkaufen. Er wird zudem ermächtigt ein Vorkaufsrecht auszuüben, das im<br />
Vertrag zwischen der Stadt und der Erwerberin ausgehandelt worden ist. Die Stadt wird zudem<br />
ermächtigt, das Rückkaufsrecht auszuüben, wenn die Erwerberin bis zum Ablauf der<br />
Bewilligung noch nicht mit dem Bau begonnen hat. Die Anträge 4 und 5 befassen sich mit<br />
dem Gebiet der armasuisse. Dem Stadtrat wird ein Vorkaufsrecht eingeräumt, wenn die<br />
Specogna das Land, das der armasuisse gehört hat, verkaufen würde. Antrag 5: Analog<br />
zum Antrag 3 wird die Stadt ermächtigt, das Land von der Specogna AG zurückzukaufen,<br />
wenn das Projekt nicht realisiert wird. In der BBK wurde das Geschäft mit 5 zu 3 Stimmen<br />
gutgeheissen.<br />
D. Berger (Grüne/AL) stellt im Namen der Grüne/AL-Fraktion einen Ablehnungsantrag. Das<br />
Thema Zeughausareal beschäftigt die Alternative Liste und die Grüne Partei bereits seit<br />
langem. Bereits zu Beginn haben sich die genannten Parteien kritisch geäussert – angefangen<br />
bei der Art des Wettbewerbs. Dieser hat so geendet, wie es befürchtet wurde. Der Bodenpreis<br />
ist doppelt so hoch und es werden Hochpreiswohnungen gebaut. Im Gegensatz zu<br />
anderen Parteien hat sich für die Grüne/AL-Fraktion die Ausgangslage in den letzten Monaten<br />
nicht geändert. Die Fraktion bleibt daher klar bei der ablehnenden Haltung gegenüber<br />
diesen beiden Geschäften. Der Stadtrat gibt eigenes Land der Spekulation preis und treibt<br />
damit die Landpreise in die Höhe und damit auch die Wohnungsmieten. Zudem wird ein<br />
falsches Signal gesetzt. Städtische Gründstücke müssen der Spekulation entzogen werden.<br />
Es kann nicht die Aufgabe der öffentlichen Hand sein, Luxuswohnungen zu bauen oder zu<br />
fördern. Das regelt der Wohnungsmarkt selber. Mit dem geplanten Verkauf übernimmt die<br />
Stadt diese Aufgabe. Der Gewinn ist ebenfalls nur kurzfristig. Damit wird das viel zitierte<br />
Tafelsilber verscherbelt. Die finanzpolitischen Argumente ziehen bei diesem Geschäft nicht,<br />
weil kein langfristiger Gewinn erzielt werden kann, sondern lediglich ein einmaliger. Irgendwann<br />
hat die Stadt auch die letzten Landreserven verkauft. Was dann?<br />
Finanziell gesehen würde eine Vergabe im Baurecht mehr Sinn machen. Bis vor wenigen<br />
Jahren hat sich der Stadtrat ausschliesslich dafür engagiert, dass Wohnungen für gute<br />
Steuerzahler gebaut werden. Langsam gibt es eine zaghafte Kehrtwende. In den vergangenen<br />
Jahrzehnten wurde im Bereich des sozialen Wohnungsbaus viel zu viel versäumt. Wie<br />
kann es sein, dass sich die Stadt jetzt als Spekulantin hervortut und einen Wettbewerb ausschreibt<br />
mit dem Ziel Wohnungen im Hochpreissegment zu erstellen. Ein durchmischtes<br />
Quartier, Genossenschaftswohnungen, Wohnungen mit Kostenmiete – all diese Anliegen<br />
haben bei dieser Ausgangslage keine Chancen. Das ist auch in einer Interpellationsantwort<br />
zu lesen: „Im Rahmen der Verhandlungen wurde rasch klar, im südlichen Teil gehobenes<br />
Wohnen anzustreben.“ Aus diesem Grund überrascht das Vorgehen nicht. Der Verkauf ist<br />
rundweg abzulehnen. Das gleiche gilt auch für die Umzonung und zwar aus zwei Gründen.<br />
1. Weil sonst die armasuisse allein das Land verkauft und die Stadt damit das Zepter aus<br />
der Hand gibt. Es kann kein Gesamtpaket mehr geben. 2. Könnte man, dort wo es ökologisch<br />
und ökonomisch sinnvoll ist, dichter bauen. In dieser Angelegenheit muss der Stadtrat<br />
zurück auf Feld eins. Das ist die sauberste Lösung. Kein Ausverkauf von städtischem Land,<br />
keine Spekulation mit städtischem Land zudem muss für das Areal eine gute Durchmischung<br />
angestrebt werden. Als andere Variante könnte man das Projekt ruhen lassen. Es ist<br />
nicht so, dass die Stadt zu wenig wächst. Aus den genannten Gründen bittet D. Berger die<br />
Ratsmitglieder die beiden Geschäfte abzulehnen.