GGR-Protokoll vom 15. April 2013
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<strong>GGR</strong>-Winterthur 2012/<strong>2013</strong> 23./24. Sitzung, <strong>15.</strong> <strong>April</strong> <strong>2013</strong><br />
standsregelung in die Umsetzungsvorlage zur Kulturinitiative aufgenommen hat. Das betrifft<br />
Paragraf 263 im Vernehmlassungsentwurf zur Änderung des Planungs- und Baugesetzes.<br />
Damit würden gemäss Baudirektion die Voraussetzungen für einen einheitlichen und rechtsgleichen<br />
Vollzug geschaffen. Zudem ist damit keine Anpassung der kommunalen Bau- und<br />
Zonenordnung mehr notwendig. Aus diesem Grund erachtet es der Stadtrat als nicht sinnvoll,<br />
eine neue Abstandsregelung gegenüber nicht Bauzonen in der städtischen Bau- und<br />
Zonenordung zu beschliessen. Der Stadtrat beantragt der BBK zuhanden des Grossen Gemeinderates<br />
das Geschäft zurückzuziehen. Die BBK hat an der Sitzung <strong>vom</strong> 25. März <strong>2013</strong><br />
das Schreiben geprüft und beantragt dem Grossen Gemeinderat einstimmig den Rückzug<br />
des Geschäfts.<br />
Geschäft 2006/053, Nutzungsplanung: Revision von Baulinien an der Wieshofstrasse, Einmündung<br />
Schlosstalstrasse: Verzicht auf Anfechtung der Teilgenehmigung durch die Baudirektion:<br />
W. Langhard zeigt die Situation anhand eines Plans. Am 11. Dezember 2006 hat<br />
der Gemeinderat die Baulinie Wieshofstrasse bei der Einmündung Schlosstalstrasse neu<br />
festgesetzt. Am 5. März <strong>2013</strong> genehmigte der Regierungsrat die neuen Baulinien im Bereich<br />
des Knotens Wieshofstrasse / Schlosstalstrasse nur zum Teil. Die <strong>vom</strong> Gemeinderat fortgesetzten<br />
Verkehrs- und Arkadenbaulinien innerhalb der Kernzone Wäspimühle genehmigte<br />
der Regierungsrat nicht. Begründet wird die Teilgenehmigung damit, dass für Knoten in<br />
Kernzonen grundsätzlich keine Verkehrsbaulinien festgelegt werden, da diese Baulinien<br />
häufig den Interessen des Natur- und Heimatschutzes, der Orts- und Stadtplanung sowie<br />
des Umweltschutzes widersprechen. In diesem Fall erfolgte die Festlegung aufgrund sich<br />
widersprechender Vorschriften und ist deshalb nicht zweckmässig. Das Baudepartement hat<br />
den Entscheid dem Bauausschuss zur Kenntnis gebracht. Der Bauausschuss beantragt<br />
zuhanden der BBK und des Gemeinderates von einer Anfechtung der Teilgenehmigung abzusehen,<br />
da die Erfolgsaussichten minimal sind und die Argumentation des Regierungsrates<br />
nachvollziehbar ist. Die BBK empfiehlt dem Grossen Gemeinderat einstimmig von einer Anfechtung<br />
abzusehen.<br />
Ratspräsident J. Lisibach stellt fest, dass keine Wortmeldungen eingegangen sind. Damit<br />
sind die beiden Geschäfte erledigt und werden von der Pendenzenliste gestrichen.<br />
Ratspräsident J. Lisibach: Die Traktanden 6 und 7 werden zusammen behandelt. Wie<br />
bereits mitgeteilt werden die Traktanden 11, 12 und 13 ebenfalls gemeinsam behandelt.<br />
1. Traktandum<br />
<strong>Protokoll</strong> der 19./20. Sitzung<br />
Ratspräsident J. Lisibach: Die <strong>Protokoll</strong>e sind in der Stadtkanzlei zur Einsicht aufgelegt<br />
und im Internet veröffentlicht worden. Einsprachen sind keine eingegangen. Der Ratspräsident<br />
stellt den Antrag, die <strong>Protokoll</strong>e abzunehmen. Es gibt keine Einwendungen. Damit sind<br />
die <strong>Protokoll</strong>e abgenommen.<br />
2. Traktandum<br />
<strong>GGR</strong>-Nr. 2005/021: Abschreibung der Motion A. Peter (AL) und M. Stauber<br />
(Grüne) betreffend konstruktives Referendum<br />
Ratspräsident J. Lisibach: Geschäft 2005/021, Abschreibung der Motion betreffend konstruktives<br />
Referendum: Nach dem Volksentscheid <strong>vom</strong> 23. September 2012, das konstruktive<br />
Referendum aus der Verfassung zu streichen, hat der Regierungsrat die Inkraftsetzung<br />
per 1. Mai <strong>2013</strong> festgelegt. Damit fehlt die gesetzliche Grundlage für ein konstruktives Referendum<br />
in Winterthur. Aus diesem Grund wird die Abschreibung der vorliegenden Motion<br />
beantragt.