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ZPR: Suter-Somm - studunilu.ch

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Zusammenfassung Sutter-<strong>Somm</strong>; S<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>es Zivilprozessre<strong>ch</strong>t, 2007<br />

V. DIE ENTWICKLUNG DES SCHWEIZERISCHEN ZIVILPROZESSRECHTS, DIE<br />

RECHTSQUELLEN, HINWEISE ZUR RECHTSENTWICKLUNG IN DEN<br />

NACHBARLÄNDERN<br />

Die Entwicklung des CH Zivilprozessre<strong>ch</strong>ts:<br />

Lange Zeit war die Gesetzgebung im Berei<strong>ch</strong> des Zivilprozessre<strong>ch</strong>ts eine kantonale Domäne.<br />

Do<strong>ch</strong> neuerdings ist dies Sa<strong>ch</strong>e des Bundes.<br />

Die Re<strong>ch</strong>tsquellen des CH Zivilprozessre<strong>ch</strong>ts:<br />

Das s<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>e Zivilprozessre<strong>ch</strong>t besteht no<strong>ch</strong> aus kantonalem Re<strong>ch</strong>t sowie aus<br />

Bundesre<strong>ch</strong>t.<br />

- EMRK<br />

- Formelles Bundesre<strong>ch</strong>t mit zivilprozessualem Gehalt oder mit zwingender<br />

Reflexwirkung auf das Zivilprozessre<strong>ch</strong>t<br />

vom BGer entwickeltes, unges<strong>ch</strong>riebenes (Bundes-)Zivilprozessre<strong>ch</strong>t<br />

Bundesgeri<strong>ch</strong>tsgesetz<br />

- Interkantonales Re<strong>ch</strong>t (Konkordate)<br />

- Kantonales Zivilprozessre<strong>ch</strong>t (ZPO und Nebenerlasse)<br />

Es ist zu unters<strong>ch</strong>eiden zwis<strong>ch</strong>en abs<strong>ch</strong>liessendem Bundesre<strong>ch</strong>t und sol<strong>ch</strong>en Bestimmungen,<br />

wel<strong>ch</strong>e nur die Rahmenbedingungen liefern.<br />

2010 sollte die S<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>e Zivilprozessordnung in Kraft treten, womit die kantonalen<br />

Zivilprozessordnungen hinfällig werden.<br />

VI. ABGRENZUNGEN<br />

Zum Strafprozess:<br />

Einem in einem Strafprozess gefällten Urteil kommt in einem na<strong>ch</strong>folgenden Zivilprozess<br />

keine bindende Wirkung zu. Hingegen können zivilre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Ansprü<strong>ch</strong>e au<strong>ch</strong> in einem<br />

Strafprozess hervorgebra<strong>ch</strong>t werden oder es kann ans<strong>ch</strong>liessend ein separater Zivilprozess<br />

dur<strong>ch</strong>laufen werden.<br />

Zum Verwaltungsgeri<strong>ch</strong>tsverfahren:<br />

in einem sol<strong>ch</strong>en werden öffentli<strong>ch</strong>-re<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Streitigkeiten beurteilt.<br />

Geri<strong>ch</strong>tsorganisationsre<strong>ch</strong>t:<br />

Regelt die Zusammensetzung der Geri<strong>ch</strong>te und definiert ihre sa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>e Zuständigkeit. Bleibt<br />

trotz Vereinheitli<strong>ch</strong>ung des <strong>ZPR</strong> in einem BG grundsätzli<strong>ch</strong> Sa<strong>ch</strong>e der Kantone.

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