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General Report 2012_final - ECHA - Europa

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Tätigkeitsbericht <strong>2012</strong> 12<br />

Website der <strong>ECHA</strong> veröffentlicht.<br />

Zudem unterstützte die <strong>ECHA</strong> die Kommission bei Beschränkungsvorschlägen und die<br />

Mitgliedstaaten bei der Ermittlung ähnlich besorgniserregender Stoffe wie SVHC, wozu<br />

erstmalig auch Stoffe mit endokriner Wirkung, PBT-ähnliche Stoffe und Stoffe mit<br />

sensibilisierender Wirkung gehörten.<br />

Die <strong>ECHA</strong> entwickelte verschiedene Möglichkeiten für die Nutzung von REACH-Datenbanken<br />

zur Unterstützung der Ermittlung von Fällen mit weiterem regulatorischen Handlungsbedarf in<br />

Bezug auf SVHC in Erzeugnissen. Die Ergebnisse dieser Arbeit fließen in die Arbeit der<br />

Kommission zur Nutzung von Artikel 68 Absatz 2 der REACH-Verordnung für die Einführung<br />

von Beschränkungen für CMR-Stoffe in Erzeugnissen für Verbraucher.<br />

Auch wenn die Zahl neuer Vorschläge geringer ausfiel als erwartet, gewährte die <strong>ECHA</strong> den<br />

Berichterstattern des RAC weitreichende Unterstützung bei der Ausarbeitung einer Rekordzahl<br />

von 31 Stellungnahmen und wissenschaftlichen Hintergrundpapieren zu zahlreichen<br />

Vorschlägen für eine harmonisierte Einstufung.<br />

Die Agentur erweiterte den sicheren und effizienten Zugang zu ihren IT-Systemen mit den von<br />

der Industrie eingereichten Daten für die zuständigen Behörden und die<br />

Durchsetzungsbehörden der Mitgliedstaaten, um diesen die Erfüllung ihrer rechtlichen<br />

Verpflichtungen zu ermöglichen. Überdies wurde mit der Schaffung eines zweiten Backup-<br />

Datenzentrums die Kontinuität des Geschäftsbetriebs (Business Continuity Level) erheblich<br />

verbessert.<br />

Die unerwartete Verzögerung bei der Annahme der Überprüfung von REACH durch die<br />

Kommission führte zu einem geringeren Bedarf an technisch-wissenschaftlicher Unterstützung<br />

bei der mit dieser Überprüfung verbundenen Arbeit als ursprünglich erwartet. Andererseits hat<br />

die <strong>ECHA</strong> ihr Verständnis der Beurteilung von Gefahren, Exposition und Risiken sowie<br />

Risikomanagement und Risikominderung im Zusammenhang mit Nanomaterialien erweitert,<br />

indem sie alle Entwicklungen und Ergebnisse von Programmen auf EU- und internationaler<br />

Ebene genauestens verfolgt und an diesen mitgewirkt hat.<br />

Schließlich wurde die <strong>ECHA</strong> im Verlauf des Jahres <strong>2012</strong> eine Agentur, die aus verschiedenen<br />

legislativen Quellen finanziert wird. Während sie sich hinsichtlich ihrer Tätigkeiten im Rahmen<br />

der REACH- und der CLP-Verordnung nach wie vor vollständig selbst finanziert, erhielt sie in<br />

diesem Jahr ihre ersten EU-Zuschüsse für die Ausführung von Aufgaben im Rahmen der<br />

Verordnung über Biozidprodukte und der PIC-Verordnung. Auch wenn die <strong>ECHA</strong> für diese<br />

unterschiedlichen Aufgaben ein getrenntes Rechnungslegungssystem eingeführt hat, ist sie<br />

dennoch bestrebt, bei der Durchführung dieser Aufgaben ein Höchstmaß an Synergien zu<br />

erreichen.

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