General Report 2012_final - ECHA - Europa
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Tätigkeitsbericht <strong>2012</strong> 48<br />
Der Ausschuss der Mitgliedstaaten verständigte sich einstimmig auf alle <strong>ECHA</strong>-Entscheidungsentwürfe<br />
zur Prüfung von Registrierungsdossiers auf Erfüllung der Anforderungen und auf<br />
19 Entscheidungsentwürfe zu Versuchsvorschlägen. Bei einigen Versuchsvorschlägen (bei<br />
denen eine Zweigenerationen-Prüfung auf Reproduktionstoxizität vorgeschlagen wurde)<br />
konnte sich der Ausschuss nicht einstimmig einigen, was vor allem auf Rechtsunsicherheiten<br />
und politische Gründe zurückzuführen war. Gemäß den rechtlichen Bestimmungen wurden die<br />
vollständigen Unterlagen der Kommission zur weiteren Entscheidungsfindung vorgelegt.<br />
Im Zuge des Stoffbewertungsverfahrens nahm der Ausschuss im Februar <strong>2012</strong> seine erste<br />
Stellungnahme zum CoRAP-Entwurf der <strong>ECHA</strong> an. Es wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt und<br />
ein Berichterstatter ernannt, um mit der Ausarbeitung der Stellungnahme des MSC zur ersten<br />
jährlichen Aktualisierung des CoRAP zu beginnen. Die Arbeiten sollen bis Februar 2013<br />
abgeschlossen sein.<br />
Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) und Ausschuss für sozioökonomische<br />
Analyse (SEAC)<br />
Insgesamt bearbeiteten die Ausschüsse eine ähnliche Zahl von Dossiers wie im Jahr 2011,<br />
darunter auch die vom Vorjahr übertragenen Dossiers (Stellungnahmen zur harmonisierten<br />
Einstufung und Kennzeichnung, „CLH“), Vorschläge für Beschränkungen und spezifische<br />
Ersuchen des Direktors). Wie vorherzusehen war, stand insbesondere der RAC unter hohem<br />
Anforderungsdruck. Neben der Bearbeitung von Beschränkungsdossiers führten sowohl der<br />
RAC als auch der SEAC ihre vorbereitenden Tätigkeiten für die Bearbeitung von<br />
Zulassungsanträgen fort. Beide Ausschüsse erörterten die Verfahrensaspekte der<br />
Einbeziehung der beteiligten Akteure und der Fallinhaber in den Prozess der Bearbeitung von<br />
Zulassungsanträgen und erzielten diesbezüglich Einigkeit.<br />
Der RAC nahm im Jahr <strong>2012</strong> insgesamt 31 Stellungnahmen zu CLH an. Überdies wurde<br />
Einigkeit hinsichtlich eines neuen Rahmens für die Erarbeitung von RAC-Stellungnahmen zu<br />
Stoffen für die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erzielt, in dem die allgemeinen<br />
Grundsätze dargelegt und die Rollen und Zuständigkeiten der verschiedenen Parteien geklärt<br />
werden. In Übereinstimmung mit dem Rahmen wurden im Jahr <strong>2012</strong> die zwei ersten<br />
zusätzlichen zielgerichteten Konsultationen mit den betroffenen Parteien durchgeführt.<br />
Vom RAC wurden Stellungnahmen zu zwei Beschränkungsvorschlägen nach Anhang XV<br />
angenommen; eine zu dem Vorschlag Dänemarks zu vier eingestuften Phthalaten, die zu dem<br />
Schluss gelangte, dass in dem Dossier nicht nachgewiesen wurde, dass aus der Verwendung<br />
der vier Stoffe ein Risiko resultiere, sodass die Beschränkung nicht gerechtfertigt sei, und eine<br />
zu dem Vorschlag Dänemarks zu Chrom VI in Ledererzeugnissen, für das der RAC ein Risiko<br />
für Verbraucher nachwies und daher eine Beschränkung empfahl. Basierend auf den<br />
Stellungnahmen des RAC beschloss der SEAC dann, die Beschränkung für die vier eingestuften<br />
Phthalate nicht zu unterstützen, und verständigte sich auf den Entwurf einer Stellungnahme<br />
des SEAC betreffend den Beschränkungsvorschlag für Chrom VI in Ledererzeugnissen.<br />
Der Meinungsbildungsprozess zu dem von der <strong>ECHA</strong> vorgelegten Vorschlag der Kommission zu<br />
Dichlorbenzol begann im Verlauf des Jahres; die Stellungnahmen des RAC und des SEAC<br />
werden für das Jahr 2013 erwartet. Ein Dossier mit einem Beschränkungsvorschlag<br />
Schwedens für Nonylphenol und seine Ethoxylate in Textilien wurde vom RAC und vom SEAC<br />
für nicht konform befunden.<br />
Darüber hinaus haben sich der RAC und der SEAC auf eine Überarbeitung der Arbeitsverfahren<br />
für Beschränkungen verständigt, insbesondere hinsichtlich des Prozesses der Ausarbeitung der<br />
Empfehlung des Forums.<br />
Der RAC brachte die Arbeit im Zusammenhang mit einem Ersuchen des Direktors der <strong>ECHA</strong><br />
nach Artikel 77 Absatz 3 Buchstabe c der REACH-Verordnung betreffend einen von der<br />
Industrie ausgearbeiteten Bericht mit zusätzlichen Informationen zu dem Fungizid