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General Report 2012_final - ECHA - Europa

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Tätigkeitsbericht <strong>2012</strong> 32<br />

Tätigkeit 4: Einstufung und Kennzeichnung (C&L)<br />

Die Einstufung spiegelt die schädlichen Wirkungen eines chemischen Stoffes wider, während<br />

mit der Kennzeichnung sichergestellt wird, dass die Stoffe und Gemische sicher hergestellt,<br />

verwendet, transportiert und entsorgt werden. Die Hauptaufgaben der <strong>ECHA</strong> sind die<br />

Erarbeitung wissenschaftlicher Stellungnahmen zu Vorschlägen für die Harmonisierung der<br />

Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen (CLH-Vorschläge), der Aufbau und die Führung des<br />

Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnisses sowie die Entscheidung über Anträge auf<br />

Verwendung alternativer Bezeichnungen für Stoffe in Gemischen.<br />

Die wichtigsten Ergebnisse im Jahr <strong>2012</strong><br />

Handhabung von Vorschlägen hinsichtlich einer harmonisierten Einstufung und<br />

Kennzeichnung (CLH)<br />

Im Jahr <strong>2012</strong> gingen von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten 23 CLH-Vorschläge<br />

ein, weitere vier Vorschläge seitens der Industrie. Diese Gesamtzahl von 27 Vorschlägen lag<br />

unter den Erwartungen. Im Zeitraum 2008 bis <strong>2012</strong> gingen insgesamt 206 Vorschläge ein. Zu<br />

31 Stoffen wurde im Jahr <strong>2012</strong> eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Die <strong>ECHA</strong> gewährte<br />

den Berichterstattern des RAC weitreichende Unterstützung bei der Ausarbeitung endgültiger<br />

Stellungnahmen und wissenschaftlicher Hintergrundpapiere zu 31 Vorschlägen für eine<br />

harmonisierte Einstufung. Darüber führten die beiden konkreten Ersuchen des Direktors der<br />

Agentur 10 auf Überprüfung der Einstufung von Epoxiconazol und Galliumarsenid zu einer<br />

erheblichen zusätzlichen Arbeitsbelastung für das Sekretariat der <strong>ECHA</strong>.<br />

Die Qualität der wissenschaftlichen Untermauerung der Stellungnahmen zu CLH-Vorschlägen<br />

wird immer wichtiger, da mit den Rechtsvorschriften die Harmonisierung schwieriger<br />

Gefahrenklassen (Karzinogenität, Mutagenität, Reproduktionstoxizität, Sensibilisierung nach<br />

Inhalation) angestrebt wird und die Einstufung weitreichende Konsequenzen haben kann.<br />

Die <strong>ECHA</strong> vertiefte ihre Zusammenarbeit mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit<br />

(EFSA) bezüglich der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung von<br />

Pflanzenschutzmitteln (PPP) weiter, um den zeitlichen Ablauf und die Erarbeitung<br />

wissenschaftlicher Stellungnahmen möglichst weitgehend zu harmonisieren. Das erste CLH-<br />

Dossier gemäß Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über Pflanzenschutzmittel ging ein. Zudem<br />

begann die Abstimmung der Arbeitsverfahren bei der harmonisierten Einstufung mit der<br />

Verordnung (EG) Nr. 528/<strong>2012</strong> über Biozidprodukte, die am 1. September 2013 in Kraft<br />

treten wird.<br />

Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis<br />

Die <strong>ECHA</strong> ist zur Einrichtung und Führung eines Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnisses<br />

auf der Grundlage der Meldungen für die Einstufung und Kennzeichnung (C&L-<br />

Meldungen) der Industrie verpflichtet. Sämtliche gefährlichen Stoffe, die sich am 1. Dezember<br />

2010 in Verkehr befanden, sowie sämtliche Stoffe, die der REACH-Registrierung unterliegen<br />

(unabhängig von ihren gefährlichen Eigenschaften oder den jeweiligen Fristen), mussten bis<br />

spätestens 3. Januar 2011 gemeldet werden. Das öffentliche Verzeichnis ging im Februar<br />

<strong>2012</strong> erfolgreich an den Start. Das Verzeichnis enthält eine Vielzahl von Informationen der<br />

Industrie zu der selbst vorgenommenen Einstufung chemischer Stoffe und zeigt, wie manche<br />

Unternehmen ein und denselben Stoff unterschiedlich eingestuft haben. Das Verzeichnis<br />

wurde Ende September aktualisiert und enthält jetzt alle Meldungen für gefährliche Stoffe<br />

(einschließlich Meldungen von als nicht gefährlich eingestuften Stoffen) sowie alle Meldungen<br />

von EINECS 11 -Stoffen unabhängig von deren Einstufung.<br />

10<br />

Ersuchen nach Artikel 77 Absatz 3 Buchstabe c der REACH-Verordnung.<br />

11<br />

EINECS: European INventory of Existing Commercial chemical Substances (Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt<br />

vorhandenen chemischen Stoffe)

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