General Report 2012_final - ECHA - Europa
General Report 2012_final - ECHA - Europa
General Report 2012_final - ECHA - Europa
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Tätigkeitsbericht <strong>2012</strong> 32<br />
Tätigkeit 4: Einstufung und Kennzeichnung (C&L)<br />
Die Einstufung spiegelt die schädlichen Wirkungen eines chemischen Stoffes wider, während<br />
mit der Kennzeichnung sichergestellt wird, dass die Stoffe und Gemische sicher hergestellt,<br />
verwendet, transportiert und entsorgt werden. Die Hauptaufgaben der <strong>ECHA</strong> sind die<br />
Erarbeitung wissenschaftlicher Stellungnahmen zu Vorschlägen für die Harmonisierung der<br />
Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen (CLH-Vorschläge), der Aufbau und die Führung des<br />
Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnisses sowie die Entscheidung über Anträge auf<br />
Verwendung alternativer Bezeichnungen für Stoffe in Gemischen.<br />
Die wichtigsten Ergebnisse im Jahr <strong>2012</strong><br />
Handhabung von Vorschlägen hinsichtlich einer harmonisierten Einstufung und<br />
Kennzeichnung (CLH)<br />
Im Jahr <strong>2012</strong> gingen von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten 23 CLH-Vorschläge<br />
ein, weitere vier Vorschläge seitens der Industrie. Diese Gesamtzahl von 27 Vorschlägen lag<br />
unter den Erwartungen. Im Zeitraum 2008 bis <strong>2012</strong> gingen insgesamt 206 Vorschläge ein. Zu<br />
31 Stoffen wurde im Jahr <strong>2012</strong> eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Die <strong>ECHA</strong> gewährte<br />
den Berichterstattern des RAC weitreichende Unterstützung bei der Ausarbeitung endgültiger<br />
Stellungnahmen und wissenschaftlicher Hintergrundpapiere zu 31 Vorschlägen für eine<br />
harmonisierte Einstufung. Darüber führten die beiden konkreten Ersuchen des Direktors der<br />
Agentur 10 auf Überprüfung der Einstufung von Epoxiconazol und Galliumarsenid zu einer<br />
erheblichen zusätzlichen Arbeitsbelastung für das Sekretariat der <strong>ECHA</strong>.<br />
Die Qualität der wissenschaftlichen Untermauerung der Stellungnahmen zu CLH-Vorschlägen<br />
wird immer wichtiger, da mit den Rechtsvorschriften die Harmonisierung schwieriger<br />
Gefahrenklassen (Karzinogenität, Mutagenität, Reproduktionstoxizität, Sensibilisierung nach<br />
Inhalation) angestrebt wird und die Einstufung weitreichende Konsequenzen haben kann.<br />
Die <strong>ECHA</strong> vertiefte ihre Zusammenarbeit mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit<br />
(EFSA) bezüglich der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung von<br />
Pflanzenschutzmitteln (PPP) weiter, um den zeitlichen Ablauf und die Erarbeitung<br />
wissenschaftlicher Stellungnahmen möglichst weitgehend zu harmonisieren. Das erste CLH-<br />
Dossier gemäß Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über Pflanzenschutzmittel ging ein. Zudem<br />
begann die Abstimmung der Arbeitsverfahren bei der harmonisierten Einstufung mit der<br />
Verordnung (EG) Nr. 528/<strong>2012</strong> über Biozidprodukte, die am 1. September 2013 in Kraft<br />
treten wird.<br />
Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis<br />
Die <strong>ECHA</strong> ist zur Einrichtung und Führung eines Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnisses<br />
auf der Grundlage der Meldungen für die Einstufung und Kennzeichnung (C&L-<br />
Meldungen) der Industrie verpflichtet. Sämtliche gefährlichen Stoffe, die sich am 1. Dezember<br />
2010 in Verkehr befanden, sowie sämtliche Stoffe, die der REACH-Registrierung unterliegen<br />
(unabhängig von ihren gefährlichen Eigenschaften oder den jeweiligen Fristen), mussten bis<br />
spätestens 3. Januar 2011 gemeldet werden. Das öffentliche Verzeichnis ging im Februar<br />
<strong>2012</strong> erfolgreich an den Start. Das Verzeichnis enthält eine Vielzahl von Informationen der<br />
Industrie zu der selbst vorgenommenen Einstufung chemischer Stoffe und zeigt, wie manche<br />
Unternehmen ein und denselben Stoff unterschiedlich eingestuft haben. Das Verzeichnis<br />
wurde Ende September aktualisiert und enthält jetzt alle Meldungen für gefährliche Stoffe<br />
(einschließlich Meldungen von als nicht gefährlich eingestuften Stoffen) sowie alle Meldungen<br />
von EINECS 11 -Stoffen unabhängig von deren Einstufung.<br />
10<br />
Ersuchen nach Artikel 77 Absatz 3 Buchstabe c der REACH-Verordnung.<br />
11<br />
EINECS: European INventory of Existing Commercial chemical Substances (Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt<br />
vorhandenen chemischen Stoffe)