General Report 2012_final - ECHA - Europa
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23 Tätigkeitsbericht <strong>2012</strong><br />
Behörden der Mitgliedstaaten und den nationalen Durchsetzungsbehörden gebilligt wurde.<br />
Diesem Konzept zufolge wird die <strong>ECHA</strong> an diese Behörden eine Feststellung betreffend die<br />
Nichterfüllung der Vorgaben der Entscheidung übermitteln, wenn der Registrant sein Dossier<br />
innerhalb der gesetzten Frist nicht zufriedenstellend aktualisiert hat, und dadurch Maßnahmen<br />
der nationalen Behörden in Gang setzen. In 65 Fällen wurden im Jahr <strong>2012</strong> Folgebewertungen<br />
zum Abschluss gebracht, die in 55 Fällen zu einem zweiten Entscheidungsentwurf zur Prüfung<br />
auf Erfüllung der Anforderungen führten. Die ersten neun Feststellungen betreffend die<br />
Nichterfüllung der Vorgaben der Entscheidung wurden übermittelt, und in einem Fall gelangte<br />
die <strong>ECHA</strong> zu dem Schluss, dass das Dossier mit den Vorgaben der Entscheidung in Einklang<br />
gebracht wurde.<br />
Bei der allgemeinen Beratung von Registranten zu Bewertungsfragen wurden im Jahr <strong>2012</strong><br />
weitere Verbesserungen erreicht, unter anderem durch Webinare zur Unterstützung<br />
zielgerichteter Prüfungen auf Erfüllung der Anforderungen und Workshops für federführende<br />
Registranten. Der jährliche Fortschrittsbericht über die Bewertungsaktivitäten gemäß REACH<br />
für das Jahr 2011, der im Februar <strong>2012</strong> auf der Website der <strong>ECHA</strong> veröffentlicht wurde,<br />
enthielt detaillierte Empfehlungen für Registranten mit den Schwerpunkten Stoffidentität,<br />
Versuchsvorschläge sowie Begründungen für Abweichungen von den Informationsanforderungen.<br />
Der Bericht und seine für Laien bestimmte Fassung dienen auch als<br />
allgemeine Mitteilung zu Erkenntnissen aus der Bewertungstätigkeit für die Industrie und<br />
andere beteiligte Akteure. Darüber hinaus wurde im Dezember <strong>2012</strong> durch die Veröffentlichung<br />
nicht vertraulicher Fassungen von endgültigen Bewertungsentscheidungen der <strong>ECHA</strong><br />
ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz in der Entscheidungsfindung unternommen.<br />
Stoffbewertung<br />
Ende Februar <strong>2012</strong> sorgte die <strong>ECHA</strong> mit der Veröffentlichung des ersten fortlaufenden<br />
Aktionsplans der Gemeinschaft (CoRAP für den Zeitraum <strong>2012</strong>-2014) für 90 Stoffe für einen<br />
wirksamen Start in den Prozess der Stoffbewertung. Die Bewertungen der für das erste Jahr<br />
vorgesehenen 36 Stoffe haben begonnen und sollten dazu führen, dass bis zum<br />
28. Februar 2013 die gegebenenfalls erforderlichen Entscheidungsentwürfe zur Anforderung<br />
weiterer Informationen erarbeitet werden.<br />
Zusammen mit den Mitgliedstaaten entschied die <strong>ECHA</strong>, dass keine Notwendigkeit besteht, die<br />
im Jahr 2011 festgelegten und veröffentlichten Kriterien für die Auswahl von CoRAP-Stoffen<br />
weiterzuentwickeln. Der Prozess der Überarbeitung des CoRAP für den Zeitraum 2013-2015<br />
umfasste die IT-gestützte Vorauswahl von 365 neuen, für den CoRAP in Frage kommenden<br />
Stoffen, ein gemeinsames Projekt mit 13 mitwirkungswilligen Mitgliedstaaten zum Screening<br />
der zugehörigen Registrierungsdossiers und zur Auswahl der in den Entwurf der CoRAP-<br />
Aktualisierung aufzunehmenden Stoffe. Der erste Entwurf der CoRAP-Aktualisierung wurde<br />
den Mitgliedstaaten und dem <strong>ECHA</strong>-Ausschuss der Mitgliedstaaten vorgelegt und im Oktober<br />
<strong>2012</strong> veröffentlicht, um den aktualisierten CoRAP bis Ende Mai 2013 veröffentlichen zu<br />
können. Insgesamt enthält er 116 Stoffe, darunter 53 Stoffe, die bereits im ersten CoRAP<br />
enthalten waren, und 63 neue Stoffe. Alles in allem werden mit der Zahl der für <strong>2012</strong> und<br />
2013 vorgeschlagenen Stoffe die von den Mitgliedstaaten gemeldeten Bewertungskapazitäten<br />
ausgeschöpft.<br />
Zur Unterstützung des Stoffbewertungsprozesses stellte die <strong>ECHA</strong> die vertraglichen<br />
Vereinbarungen für den Mitteltransfer an die Bewertungen vornehmenden Mitgliedstaaten<br />
fertig. Die <strong>ECHA</strong> stellte auch aggregierte Datensätze zu den zu bewertenden Dossiers,<br />
Vorlagen für Ergebnisdokumente sowie eine Checkliste zur Sicherstellung der Einhaltung der<br />
Verfahrensvorschriften bereit und bot Schulungen zur Abfassung von<br />
Stoffbewertungsentscheidungen an.<br />
Die Gewährung allgemeiner und stoffspezifischer Beratung und die Abstimmung des Konzepts<br />
für die rechtlichen, verfahrenstechnischen und wissenschaftlichen Aspekte der Stoffbewertung<br />
mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten wurden durch zwei Workshops sowie durch