28.02.2014 Aufrufe

General Report 2012_final - ECHA - Europa

General Report 2012_final - ECHA - Europa

General Report 2012_final - ECHA - Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Tätigkeitsbericht <strong>2012</strong> 6<br />

VORWORT DES DIREKTORS<br />

„Das Jahr der Bewertung“<br />

Willkommen zum Tätigkeitsbericht der Europäischen Chemikalienagentur<br />

für das Jahr <strong>2012</strong> – unser Jahr der Bewertung. In vielerlei Hinsicht bildet<br />

die Bewertung den Kern der Arbeit der Agentur. Sie bietet den<br />

europäischen Bürgern die Gewähr dafür, dass Hersteller und Importeure<br />

chemischer Stoffe ihre Registrierungsverantwortung ernst genommen<br />

haben und dem Wortlaut und Zweck der Rechtsvorschriften<br />

nachgekommen sind, um die sichere Verwendung chemischer Stoffe zu<br />

ermöglichen. Aus diesem Grund ist die Bewertung auch ein Schlüsselelement<br />

für die Verwirklichung des ersten strategischen Ziels der <strong>ECHA</strong>:<br />

Verbesserung der Qualität der von der Industrie vorgelegten Daten.<br />

Die Bewertung von Registrierungsdossiers erfordert die Beteiligung interdisziplinärer Teams<br />

von Wissenschaftlern und Rechtsanwälten bei der <strong>ECHA</strong> und bei den zuständigen Behörden<br />

der Mitgliedstaaten. Die <strong>ECHA</strong> ist für die Dossierbewertung zuständig, die Prüfungen auf<br />

Erfüllung der Anforderungen und Prüfungen von Versuchsvorschlägen umfasst, wobei die<br />

Sachverständigen der Mitgliedstaaten die Entscheidungsentwürfe der <strong>ECHA</strong> prüfen. Die<br />

Mitgliedstaaten führen Stoffbewertungen durch, und die <strong>ECHA</strong> prüft ihre<br />

Entscheidungsentwürfe in diesem Bereich. Aufgabe des Ausschusses der Mitgliedstaaten ist<br />

es, etwaige Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf Entscheidungen zu klären. Im Bereich<br />

der Stoffbewertung wirken alle drei Gremien jährlich an der Entwicklung des fortlaufenden<br />

Aktionsplans der Gemeinschaft mit. Die <strong>ECHA</strong> hat mit der Dossierbewertung im Jahr 2008<br />

begonnen und verfügt jetzt über die nötigen Kapazitäten für die Bearbeitung von jährlich<br />

600 Dossierbewertungen. Die Mitgliedstaaten sind zu 50 Stoffbewertungen pro Jahr<br />

verpflichtet sind. Es dauert bis zu zwei Jahre, bis eine Entscheidung erlangt wird. Zusammen<br />

bewerten die Behörden daher zur gleichen Zeit Gefahr- und Sicherheitsinformationen zu<br />

Hunderten von chemischen Stoffen – in der Vergangenheit belief sich die Zahl der<br />

Bewertungen gemäß der Verordnung über chemische Altstoffe dagegen nur auf einige<br />

Dutzend. Eine Schlüsselherausforderung liegt darin, unsere Sachverständigen dort<br />

einzusetzen, wo ihre Zeit und ihr Einsatz die größtmögliche Wirkung haben. Eine zentrale<br />

Änderung, die wir im Jahr <strong>2012</strong> vorgenommen haben, war die Beschleunigung von Prüfungen<br />

auf Erfüllung der Anforderungen durch die Auswahl spezifischer Sachgebiete (wie<br />

Genotoxizität) für das Screenen der Datenbank mit allen Dossiers mithilfe intelligenter<br />

Algorithmen, die potenziell mangelhafte Dossiers auffinden können, um dann die relevanten<br />

Dossiers zu öffnen und den jeweiligen Teil zu prüfen. Wir sind zuversichtlich, dass uns diese<br />

neue Herangehensweise dabei helfen wird, Dossiers ins Visier zu nehmen, bei denen geringe<br />

Qualität tendenziell eine größere Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt<br />

darstellt. Näheres zu unseren Erkenntnissen aus der Bewertung von Dossiers im Jahr <strong>2012</strong><br />

finden Sie in unserem jüngsten Bewertungsbericht.<br />

<strong>2012</strong> war auch ein Jahr der Vorbereitung auf die nächste Registrierungsfrist und die<br />

Umsetzung von zwei neuen Verordnungen zu Biozidprodukten und zur vorherigen<br />

Zustimmung nach Inkenntnissetzung bei der Ein- und Ausfuhr gefährlicher Stoffe. Die<br />

Übernahme neuer Aufgaben ist eine willkommene Herausforderung, die jedoch in diesem Fall<br />

mit extremen Zeit- und Ressourcenbeschränkungen verbunden war. Die Rechtsvorschriften<br />

über Biozide werden am 1. September 2013 in Kraft treten, nur knapp über ein Jahr nach dem<br />

Inkrafttreten und der Freigabe des ersten Zuschusses. In so kurzer Zeit Mitarbeiter<br />

einzustellen und zu schulen sowie IT-Systeme für die Entgegennahme von Anträgen zu<br />

entwickeln und einzusetzen scheint mir eine praktisch unlösbare Aufgabe zu sein. Bis dato<br />

arbeiten wir hart, um die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen – es besteht jedoch die<br />

Gefahr, dass wir bis September nicht alles wunschgemäß vorbereitet haben werden. Der<br />

Tätigkeitsbericht 2013 wird zeigen, wie gut uns dies gelungen ist.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!