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Auslobungstext Wettbewerb Deutsche Botschaft Kairo, 1. Phase ...

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Planungswettbewerb<br />

<strong>Deutsche</strong> <strong>Botschaft</strong> <strong>Kairo</strong><br />

24<br />

<strong>1.</strong>11 <strong>Wettbewerb</strong>ssumme, <strong>Wettbewerb</strong>sergebnis, Nachprüfung<br />

<strong>1.</strong>1<strong>1.</strong>1 Preise und Anerkennungen<br />

Als <strong>Wettbewerb</strong>ssumme stehen insgesamt 175.000,- € zur<br />

Verfügung.<br />

Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt 87.500,- €<br />

netto zur Verfügung. Folgende Staffelung ist vorgesehen:<br />

Das Ergebnis des <strong>Wettbewerb</strong>s wird, unter dem Vorbehalt<br />

der Prüfung der Teilnahmeberechtigung, allen Teilnehmern,<br />

die mit Preisen ausgezeichnet werden, unmittelbar nach der<br />

Entscheidung des Preisgerichts mitgeteilt. Allen Teilnehmern<br />

des <strong>Wettbewerb</strong>s wird das Preisgerichtsprotokoll<br />

übermittelt. Die Öffentlichkeit wird über die Presse informiert.<br />

<strong>1.</strong>1<strong>1.</strong>3 Ausstellung<br />

<strong>1.</strong> Preis 35.000,- €<br />

2. Preis 26.000,- €<br />

3. Preis 17.500,- €<br />

Anerkennung 9.000,- €<br />

Die restliche Summe von 87.500,- wird zu gleichen Teilen<br />

unter allen Teilnehmern der 2. <strong>Phase</strong>, die eine zur Beurteilung<br />

durch das Preisgericht zugelassene Arbeit einreichen,<br />

als anteiliges Bearbeitungshonorar gleichmäßig aufgeteilt.<br />

Die Preissummen werden im Anschluss an die Entscheidung<br />

des Preisgerichts in der 2. <strong>Phase</strong> unter Ausschluss des<br />

Rechtsweges gegen Ausstellung einer Rechnung zugeteilt.<br />

Die Preisgelder und anteiligen Bearbeitungshonorare werden<br />

ohne Umsatzsteuer ausgezahlt, da für Leistungen im<br />

Zusammenhang mit Bauvorhaben im Ausland keine Umsatzsteuer<br />

anfällt (§3a Abs.2 Nr. 1 UStG).<br />

<strong>1.</strong>1<strong>1.</strong>2 Bekanntgabe des <strong>Wettbewerb</strong>sergebnisses<br />

Die <strong>Wettbewerb</strong>sarbeiten werden ca. einen Monat nach der<br />

Entscheidung des Preisgerichts unter Angabe der Namen<br />

der Verfasser und ihrer Mitarbeiter sowie der Preise für die<br />

Dauer von mindestens zwei Wochen in Berlin öffentlich<br />

ausgestellt. Das Protokoll der Preisgerichtssitzung wird ausgelegt.<br />

Eröffnung, Ort und Dauer der Ausstellung werden den <strong>Wettbewerb</strong>steilnehmern<br />

und der Presse rechtzeitig bekanntgegeben.<br />

<strong>1.</strong>1<strong>1.</strong>4 Nachprüfung<br />

Gemäß § 107 Absatz 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen<br />

Vergabevorschriften unverzüglich, spätestens aber innerhalb<br />

von 6 Kalendertagen bei dem Vergabereferat des<br />

Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4,<br />

Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden. Verstöße<br />

gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext<br />

ergeben, müssen innerhalb der Frist<br />

zur Einreichung der <strong>Wettbewerb</strong>sarbeiten in der <strong>1.</strong> <strong>Phase</strong><br />

gerügt werden. Hilft das BBR der Rüge nicht ab, kann ein<br />

Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der<br />

u.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang

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