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Auslobungstext Wettbewerb Deutsche Botschaft Kairo, 1. Phase ...

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Planungswettbewerb<br />

<strong>Deutsche</strong> <strong>Botschaft</strong> <strong>Kairo</strong><br />

42<br />

Der Katasterplan von 1976 zeigt, dass es<br />

sich bis heute um zwei Grundstücke handelt.<br />

Grundstück1 ist das westliche Grundstück,<br />

Grundstück 2 das östliche Grundstück.<br />

Es ist davon auszugehen, dass eine<br />

Vereinigung der zwei Grundstücke entwurfsbedingt<br />

vor Einreichung des Bauantrags<br />

notwendig wird.<br />

einheitliches Ensemble aus den Hauptbaukörpern Residenz<br />

(zweigeschossig) und Kanzlei (dreigeschossig mit eingeschossigen<br />

Anbauten) sowie mehreren eingeschossigen<br />

Nebengebäuden (Trafohaus, Gebäude für den Kühlturm der<br />

Klimaanlage, Garage / Abstellraum an der Residenz, kleines<br />

Wachgebäude Residenz) dar. Die Residenz befindet sich auf<br />

dem westlichen Grundstücksteil mit direkter Anbindung an<br />

den Residenzgarten, die Kanzlei inkl. Rechts- und Konsularstelle<br />

(RK) auf dem östlichen Teil.<br />

Die gegenwärtige Bebauung wird den heutigen Anforderungen<br />

sowohl an die Arbeitsbedingungen in einer Kanzlei als<br />

auch an die Repräsentations- und Wohnbedingungen in<br />

einer Residenz nicht mehr gerecht. Vor allem aber erfordern<br />

massive Defizite bei der materiellen Sicherheit eine Neuunterbringung.<br />

Dies gilt auch nach Umsetzung zahlreicher<br />

Sicherungsmaßnahmen am Bestand in den vergangenen<br />

Jahren.<br />

Der dem derzeitigen Residenzgebäude zugehörige Garten<br />

dient neben der privaten Nutzung durch den <strong>Botschaft</strong>er im<br />

Wesentlichen als wichtiger Veranstaltungsort. Der Baumbestand<br />

ist durch Nutzerwunsch als unbedingt erhaltenswert<br />

einzustufen.<br />

2.3.4 Örtliche Vorgaben<br />

Der Bestandsbau inklusive der Umfriedung soll abgerissen<br />

und ein neues <strong>Botschaft</strong>sgebäude mit den erforderlichen<br />

Sicherheitsabständen und neuer Umfriedung sowie neuen<br />

Zugängen erstellt werden. Durch die erforderlichen Sicherheitsabstände<br />

entsteht ein Baufenster von ca. <strong>1.</strong>554 m2<br />

Größe (siehe Abb. S. 38, Arbeitsplan in der Anlage).<br />

Residenz und Kanzlei werden während der Bauzeit in einer<br />

Zwischenunterbringung untergebracht.<br />

Die wesentlichen Anforderungen aus dem örtlichen Baurecht<br />

werden im Folgenden zusammengefasst:<br />

Maß der Bebauung - maximal zulässige Gebäudehöhe:<br />

Die max. zulässige Gebäudehöhe (Definition Gebäudehöhe:<br />

h = OK Dachfläche) ist in Zamalek beschränkt auf das Maß<br />

der 1,0- fachen Straßenbreite (sonst 1,5-fach). Es ist die<br />

Straße mit der längeren Grundstücksgrenze zu beachten. Es<br />

ergeben sich für Grundstück 1 hmax = 20,00 m (Gabalaya<br />

Street) und für Grundstück 2 hmax = 18,00 m (Berlin Street).<br />

Nach Einschätzung Kontaktarchitekt kann damit für die<br />

Baumaßnahme hmax = 20,00 m angesetzt werden. Diese<br />

Höhe wäre voraussichtlich zudem in geringem Rahmen<br />

verhandelbar.<br />

25% der Fläche des letzten Vollgeschosses darf als Dachaufbau<br />

nur für Technikflächen realisiert werden. Max. Höhe<br />

Technikgeschoss = 5,00 m.<br />

Maß der Bebauung - Überbaubare Grundstücksflächen,<br />

Baugrenzen, Baulinien<br />

Die max. überbaubare Grundstücksfläche ist auf 60% der<br />

Grundstücksfläche begrenzt und liegt für Grundstück 1 =<br />

2.188 m², für Grundstück 2 = <strong>1.</strong>472 m². Durch Sicherheitsabstände<br />

und Erhalt des Gartens wird das Baufenster diese<br />

Flächen nicht überschreiten.

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