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aktuelle Ausgabe - dehoga sb

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Hotel- und Gaststättenkurier<br />

Fortsetzung von Seite 1<br />

Dabei sei man mit 32.000 Betrieben,<br />

weit über 200.000 Beschäftigen und einem<br />

Jahresumsatz von neun Milliarden<br />

Euro auch in diesem Sektor führend.<br />

„Ich habe großen Respekt davor, was im<br />

Gastgewerbe geleistet wird“, so der Ministerpräsident.<br />

Zur INTERGASTRA meinte er, sie sei so<br />

wie man sich Baden-Württemberg und<br />

die Branche vorstelle: „Technisch anspruchsvoll,<br />

mittelständisch solide, pfiffig<br />

und innovativ“.<br />

Hinweis: Die Gesamtsieger der meisten<br />

Wettbewerbe finden sich im Internet<br />

unter www.<strong>dehoga</strong>bw.de.<br />

Nach der Eröffnung verschaffte sich Ministerpräsident Kretschmann bei einem Rundgang einen Überblick<br />

über das Angebot in den Messehallen. Unser Bild zeigt ihn mit (v.l.) Tourismusminister Alexander Bonde,<br />

DEHOGA-Präsident Fritz Engelhardt und dem Mittelstand<strong>sb</strong>eauftragten der Landesregierung, Peter<br />

Hofelich, in Halle 5 am DEHOGA-Stand, der mit seinem vielseitigen Angebot und abwechslungsreichen Bühnenprogramm<br />

fünf Tage lang ein zentraler Anziehungspunkt der Messe war.<br />

Im Anschluss an die Eröffnungsfeier überreichte Ministerpräsident Kretschmann die INTERGASTRA-Innovationspreise, die in sechs Kategorien vergeben wurden.<br />

Der Preis im Bereich Küchentechnik ging an die Hupfer Metallwerke für die „ISOBOX mobil“, im Bereich Objekt- und Facility Management an die Firma CSE Clean<br />

Solution für den wassersparenden „Ecobug“ für Urinale. Franke Coffee Systems wurde in der Kategorie Beverages für den Kaffeevollautomaten „Foam Master 800“<br />

ausgezeichnet, im Bereich Design ging der Preis an die Firma Häfele für ihre Hoteltür. Bei Nachhaltigkeit und Produktivität hatte Winterhalter mit der Korbdurchschubspülmaschine<br />

die Nase vorne und in der Kategorie Food Herbafood Ingredients mit „BASIC Textur“.<br />

Sky mahnt fälschlicherweise Kneipen ab<br />

Nach einem Artikel in Spiegel online<br />

vom 19. Januar 2014 soll Sky hunderte<br />

von Kneipen fälschlicherweise abgemahnt<br />

haben. Laut dem Bericht habe<br />

ein Sprecher von Sky gesagt, dass es die<br />

Abmahnungen nicht hätte geben dürfen.<br />

Sky habe die betroffenen Kneipen abgemahnt,<br />

weil diese Live Spiele der 2.<br />

Liga in dem FREE-TV-Sender Sport1 ausgestrahlt<br />

hätten. Sky habe den Betrieben<br />

mitgeteilt, dass sie die exklusiven<br />

Rechte zur öffentlichen Wahrnehmbarmachung<br />

aller Spiele innehabe.<br />

Das Verhalten der Betriebe sei folglich<br />

strafbar, und die Gastronomen sollten<br />

eine Unterlassungserklärung abgeben<br />

sowie Schadensersatz bezahlen. Sky<br />

hätte angeboten, den Schadensersatz<br />

beim Abschluss eines Abos zu reduzieren.<br />

Laut Spiegel online habe ein<br />

Sky-Sprecher eingeräumt, die Exklusivrechte<br />

tatsächlich nicht zu besitzen<br />

und kündigte an, der Sender wolle sich<br />

entschuldigen und Wiedergutmachung<br />

anbieten. Wichtig ist in jedem Falle: Private<br />

Sky-Abos dürfen nicht gewerblich<br />

genutzt werden. Wer also sein privates<br />

Abo nutzt, um in der Gaststätte Sky zu<br />

zeigen, verstößt gegen die Lizenz und<br />

hat den daraus entstehenden Schaden<br />

zu tragen.<br />

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