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aktuelle Ausgabe - dehoga sb

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Hotel- und Gaststättenkurier<br />

Iris Gleicke ist neue Tourismus-Beauftragte<br />

DEHOGA begrüsst Beibehaltung der wichtigen Funktion<br />

Als neue Beauftragte der Bundesregierung<br />

für Mittelstand und Tourismus<br />

ist die Parlamentarische Staatssekretärin<br />

Iris Gleicke ernannt worden. Die<br />

49-Jährige SPD-Politikerin stammt<br />

aus Thüringen und wurde bereits im<br />

Vorfeld für diesen Posten gehandelt.<br />

DEHOGA-Präsident Ernst Fischer: „Wir<br />

freuen uns sehr, dass die Bundesregierung<br />

weiterhin die wichtige Bedeutung<br />

des Tourismus als Wirtschafts- und Beschäftigungsfaktor<br />

anerkennt und dies<br />

mit der Ernennung eines Tourismu<strong>sb</strong>eauftragten<br />

im Staatssekretärsrang zum<br />

Ausdruck bringt.“ Bereits am Dienstag<br />

wurde die Bundestagsabgeordnete<br />

Mechthild Heil, MdB (CDU) zur Verbraucherschutzbeauftragten<br />

der Unions-<br />

Fraktion ernannt. In ihrer Funktion will<br />

die 52-jährige Rheinland-Pfälzerin dem<br />

eigenen Bekunden nach Ansprechpartnerin<br />

für Verbraucherinnen und Verbraucher<br />

sowie für Wirtschaft und Verbände<br />

sein.<br />

Dresden erhebt ab 1. Februar Kurtaxe<br />

Touristen müssen seit dem 1. Februar zumindest<br />

vorläufig eine Kurtaxe zahlen.<br />

Ausgenommen sind beruflich bedingte<br />

Aufenthalte. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht<br />

lehnte den Antrag eines<br />

Hoteliers ab, einen entsprechenden<br />

Stadtrat<strong>sb</strong>eschluss per einstweiliger<br />

Anordnung außer Vollzug zu setzen.<br />

Die Richter sahen keine Eilbedürftigkeit.<br />

Deshalb wird erst in einem Hauptsa-<br />

cheverfahren über die Klage entschieden.<br />

Der DEHOGA Dresden reagierte<br />

enttäuscht. Auf die Betriebe komme ein<br />

enormer Aufwand zu, sagte der Vorsitzende<br />

Gerhard Schwabe. Der DEHOGA<br />

vor Ort unterstützt die Klage des Hoteliers,<br />

der in einem sogenannten Normenkontrollantrag<br />

rechtliche Mängel<br />

an der Kurtaxsatzung geltend machen<br />

will. In der Dresdner Hotellerie ist der<br />

Ärger groß. Der DEHOGA Bundesverband<br />

lehnt Bettensteuern, Kultur- und<br />

Tourismusförderabgaben, oder wie auch<br />

immer die neuen Abgaben bezeichnet<br />

werden, aus ordnungspolitischen, steuersystematischen<br />

und rechtlichen Gründen<br />

ab und wird sich mit allen Mitteln,<br />

politisch und rechtlich, gegen die Bettensteuerpläne<br />

auf kommunaler Ebene<br />

zur Wehr setzen.<br />

Mindestlohn – Aber wie?<br />

Dass der gesetzliche Mindestlohn zum<br />

1. Januar 2015 kommt, daran kann realistischer<br />

Weise kein Zweifel bestehen,<br />

so der DEHOGA Bundesverband. Es geht<br />

nun darum, Lösungen mit Augenmaß zu<br />

finden und wirtschaftlicher Vernunft eine<br />

Stimme zu geben. In diesen Prozess schaltet<br />

sich der DEHOGA mit Sinn für das politisch<br />

und juristisch Machbare engagiert<br />

ein und führt Gespräche mit Politik, befreundeten<br />

Verbänden und Medien.<br />

Eine besonders wichtige Facette in der<br />

<strong>aktuelle</strong>n Diskussion: Notwendige Ausnahmen<br />

und Differenzierungen bei der<br />

Geltung des Mindestlohns, um volkswirtschaftlichen<br />

Schaden zu verhindern.<br />

Denn fast alle wissenschaftlichen Institute<br />

(bis auf die gewerkschaftsnahen) sind<br />

sich einig, dass ein einheitlicher Mindestlohn<br />

von 8,50 Euro jedenfalls im Osten<br />

Deutschlands und für Geringqualifizierte<br />

Arbeitslosigkeit erhöht.<br />

Der Mindestlohn wird nicht für Auszubildende<br />

und Praktikanten gelten, die ihr<br />

Praktikum im Rahmen eines Studiums,<br />

einer Berufsau<strong>sb</strong>ildung oder der Schule<br />

machen. Dem wird mittlerweile selbst<br />

aus der SPD nicht mehr widersprochen.<br />

Wichtig ist jetzt, dass immer, wenn das<br />

Lernen und nicht das Geldverdienen prägend<br />

ist, der Mindestlohn nicht gilt, also<br />

z. B. auch bei freiwilligen Praktika zwischen<br />

Schulabschluss und Studium oder in den<br />

Ferien sowie für Schüler und Studenten,<br />

die in die Arbeitswelt hineinschnuppern.<br />

Für Jugendliche und junge Erwachsene<br />

ohne Au<strong>sb</strong>ildung muss unbedingt eine<br />

Differenzierung her. Denn sonst drohen<br />

eine massiv erhöhte Jugendarbeitslosigkeit<br />

wie in<strong>sb</strong>esondere in Frankreich, wo<br />

9,43 Euro Mindestlohn für alle ab 18 Jahren<br />

gelten – aber eben auch mehr als jeder<br />

Vierte unter 25 arbeitslos ist. Ein solches<br />

Experiment dürfen wir uns in Deutschland<br />

nicht leisten! Es lohnt ein Blick in<strong>sb</strong>esondere<br />

in die Niederlande: Dort greift<br />

der volle Mindestlohn erst ab 23 Jahren;<br />

darunter gilt eine Staffelung mit Sätzen<br />

von 30 Prozent (für 15Jährige) bis 85 Prozent<br />

(für 22Jährige). Außerdem sollten<br />

Jugendliche nicht mit der Aussicht auf<br />

den Mindestlohn verlockt werden, auf<br />

eine Au<strong>sb</strong>ildung zu verzichten. Deshalb<br />

erklärt auch ein <strong>aktuelle</strong>s Gutachten der<br />

Wissenschaften Dienste des Bundestages<br />

Unterschiede nach dem Alter für rechtlich<br />

zulässig.<br />

Schließlich muss berücksichtigt werden,<br />

dass die für das Gastgewerbe so<br />

wichtigen „Minijobber“ durch die sozial-<br />

und steuerrechtlichen Sonderregelungen<br />

vom gleichen Brutto- einen in<br />

der Regel um 18 bis 20 Prozent höheren<br />

Nettolohn erhalten. Dies würde erheblichen<br />

Unfrieden in die Betriebe tragen<br />

und das Risiko von Schwarzarbeit erhöhen.<br />

Es muss also unbedingt ein Weg<br />

gefunden werden, um im Einklang mit<br />

Gleichbehandlungsgrundsatz und Diskriminierungsverbot<br />

eine differenzierte<br />

Mindestlohnregelung für Minijobber zu<br />

entwickeln.<br />

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