aktuelle Ausgabe - dehoga sb
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Hotel- und Gaststättenkurier<br />
Iris Gleicke ist neue Tourismus-Beauftragte<br />
DEHOGA begrüsst Beibehaltung der wichtigen Funktion<br />
Als neue Beauftragte der Bundesregierung<br />
für Mittelstand und Tourismus<br />
ist die Parlamentarische Staatssekretärin<br />
Iris Gleicke ernannt worden. Die<br />
49-Jährige SPD-Politikerin stammt<br />
aus Thüringen und wurde bereits im<br />
Vorfeld für diesen Posten gehandelt.<br />
DEHOGA-Präsident Ernst Fischer: „Wir<br />
freuen uns sehr, dass die Bundesregierung<br />
weiterhin die wichtige Bedeutung<br />
des Tourismus als Wirtschafts- und Beschäftigungsfaktor<br />
anerkennt und dies<br />
mit der Ernennung eines Tourismu<strong>sb</strong>eauftragten<br />
im Staatssekretärsrang zum<br />
Ausdruck bringt.“ Bereits am Dienstag<br />
wurde die Bundestagsabgeordnete<br />
Mechthild Heil, MdB (CDU) zur Verbraucherschutzbeauftragten<br />
der Unions-<br />
Fraktion ernannt. In ihrer Funktion will<br />
die 52-jährige Rheinland-Pfälzerin dem<br />
eigenen Bekunden nach Ansprechpartnerin<br />
für Verbraucherinnen und Verbraucher<br />
sowie für Wirtschaft und Verbände<br />
sein.<br />
Dresden erhebt ab 1. Februar Kurtaxe<br />
Touristen müssen seit dem 1. Februar zumindest<br />
vorläufig eine Kurtaxe zahlen.<br />
Ausgenommen sind beruflich bedingte<br />
Aufenthalte. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht<br />
lehnte den Antrag eines<br />
Hoteliers ab, einen entsprechenden<br />
Stadtrat<strong>sb</strong>eschluss per einstweiliger<br />
Anordnung außer Vollzug zu setzen.<br />
Die Richter sahen keine Eilbedürftigkeit.<br />
Deshalb wird erst in einem Hauptsa-<br />
cheverfahren über die Klage entschieden.<br />
Der DEHOGA Dresden reagierte<br />
enttäuscht. Auf die Betriebe komme ein<br />
enormer Aufwand zu, sagte der Vorsitzende<br />
Gerhard Schwabe. Der DEHOGA<br />
vor Ort unterstützt die Klage des Hoteliers,<br />
der in einem sogenannten Normenkontrollantrag<br />
rechtliche Mängel<br />
an der Kurtaxsatzung geltend machen<br />
will. In der Dresdner Hotellerie ist der<br />
Ärger groß. Der DEHOGA Bundesverband<br />
lehnt Bettensteuern, Kultur- und<br />
Tourismusförderabgaben, oder wie auch<br />
immer die neuen Abgaben bezeichnet<br />
werden, aus ordnungspolitischen, steuersystematischen<br />
und rechtlichen Gründen<br />
ab und wird sich mit allen Mitteln,<br />
politisch und rechtlich, gegen die Bettensteuerpläne<br />
auf kommunaler Ebene<br />
zur Wehr setzen.<br />
Mindestlohn – Aber wie?<br />
Dass der gesetzliche Mindestlohn zum<br />
1. Januar 2015 kommt, daran kann realistischer<br />
Weise kein Zweifel bestehen,<br />
so der DEHOGA Bundesverband. Es geht<br />
nun darum, Lösungen mit Augenmaß zu<br />
finden und wirtschaftlicher Vernunft eine<br />
Stimme zu geben. In diesen Prozess schaltet<br />
sich der DEHOGA mit Sinn für das politisch<br />
und juristisch Machbare engagiert<br />
ein und führt Gespräche mit Politik, befreundeten<br />
Verbänden und Medien.<br />
Eine besonders wichtige Facette in der<br />
<strong>aktuelle</strong>n Diskussion: Notwendige Ausnahmen<br />
und Differenzierungen bei der<br />
Geltung des Mindestlohns, um volkswirtschaftlichen<br />
Schaden zu verhindern.<br />
Denn fast alle wissenschaftlichen Institute<br />
(bis auf die gewerkschaftsnahen) sind<br />
sich einig, dass ein einheitlicher Mindestlohn<br />
von 8,50 Euro jedenfalls im Osten<br />
Deutschlands und für Geringqualifizierte<br />
Arbeitslosigkeit erhöht.<br />
Der Mindestlohn wird nicht für Auszubildende<br />
und Praktikanten gelten, die ihr<br />
Praktikum im Rahmen eines Studiums,<br />
einer Berufsau<strong>sb</strong>ildung oder der Schule<br />
machen. Dem wird mittlerweile selbst<br />
aus der SPD nicht mehr widersprochen.<br />
Wichtig ist jetzt, dass immer, wenn das<br />
Lernen und nicht das Geldverdienen prägend<br />
ist, der Mindestlohn nicht gilt, also<br />
z. B. auch bei freiwilligen Praktika zwischen<br />
Schulabschluss und Studium oder in den<br />
Ferien sowie für Schüler und Studenten,<br />
die in die Arbeitswelt hineinschnuppern.<br />
Für Jugendliche und junge Erwachsene<br />
ohne Au<strong>sb</strong>ildung muss unbedingt eine<br />
Differenzierung her. Denn sonst drohen<br />
eine massiv erhöhte Jugendarbeitslosigkeit<br />
wie in<strong>sb</strong>esondere in Frankreich, wo<br />
9,43 Euro Mindestlohn für alle ab 18 Jahren<br />
gelten – aber eben auch mehr als jeder<br />
Vierte unter 25 arbeitslos ist. Ein solches<br />
Experiment dürfen wir uns in Deutschland<br />
nicht leisten! Es lohnt ein Blick in<strong>sb</strong>esondere<br />
in die Niederlande: Dort greift<br />
der volle Mindestlohn erst ab 23 Jahren;<br />
darunter gilt eine Staffelung mit Sätzen<br />
von 30 Prozent (für 15Jährige) bis 85 Prozent<br />
(für 22Jährige). Außerdem sollten<br />
Jugendliche nicht mit der Aussicht auf<br />
den Mindestlohn verlockt werden, auf<br />
eine Au<strong>sb</strong>ildung zu verzichten. Deshalb<br />
erklärt auch ein <strong>aktuelle</strong>s Gutachten der<br />
Wissenschaften Dienste des Bundestages<br />
Unterschiede nach dem Alter für rechtlich<br />
zulässig.<br />
Schließlich muss berücksichtigt werden,<br />
dass die für das Gastgewerbe so<br />
wichtigen „Minijobber“ durch die sozial-<br />
und steuerrechtlichen Sonderregelungen<br />
vom gleichen Brutto- einen in<br />
der Regel um 18 bis 20 Prozent höheren<br />
Nettolohn erhalten. Dies würde erheblichen<br />
Unfrieden in die Betriebe tragen<br />
und das Risiko von Schwarzarbeit erhöhen.<br />
Es muss also unbedingt ein Weg<br />
gefunden werden, um im Einklang mit<br />
Gleichbehandlungsgrundsatz und Diskriminierungsverbot<br />
eine differenzierte<br />
Mindestlohnregelung für Minijobber zu<br />
entwickeln.<br />
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