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Wertschöpfung durch Migration - GIZ

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Beispiel: Pilotförderprogramm der <strong>GIZ</strong><br />

Im Rahmen des Sektorvorhabens »<strong>Migration</strong> und Entwicklung« fördert die <strong>GIZ</strong> im Auftrag des Bundesministeriums<br />

für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) das Engagement von Migrantenorganisationen<br />

in ihren Herkunftsländern.<br />

Die <strong>GIZ</strong> unterstützt damit den Aufbau von Kooperationspartnerschaften zwischen in Deutschland ansässigen<br />

Migrantenvereinigungen und der Entwicklungszusammenarbeit in den Herkunftsländern. In dieser Partnerschaft<br />

profitieren die Vereine vom technischen und fachlichen Know-how der <strong>GIZ</strong> und können ihre Vorhaben<br />

<strong>durch</strong> die Vernetzung mit der EZ nachhaltiger gestalten. Die <strong>GIZ</strong> wiederum nutzt die Netzwerke und Kompetenzen<br />

der Migranten für die entwicklungspolitischen Aktivitäten vor Ort.<br />

Gefördert werden gemeinnützige Projekte,<br />

• bei denen es inhaltliche Schnittflächen mit den Schwerpunkten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit<br />

in dem jeweiligen Partnerland gibt,<br />

• die von eingetragenen Vereinen (e .V.) <strong>durch</strong>geführt werden und<br />

• an deren Planung und Umsetzung Partner in den Herkunftsländern aktiv beteiligt sind.<br />

Das unterstützte Engagement umfasst ein breites Spektrum von Ansätzen, wie die Durchführung beruflich<br />

qualifizierender und einkommensschaffender Maßnahmen oder Investitionen in die Wasser- und Energieversorgung.<br />

Ein Teil dieser Aktivitäten hat einen positiven Einfluss auf die WSK-Förderung, zum Beispiel <strong>durch</strong><br />

Verbesserungen in der Infrastruktur.<br />

Die <strong>GIZ</strong> bezuschusst die Projekte mit bis zu 50 % des Gesamtvolumens. Der maximale Zuschuss beträgt 25.000<br />

EUR. In besonderen Fällen kann der Zuschuss höher ausfallen. Der Eigenbeitrag der Vereine am Gesamtvolumen<br />

des Projektes muss 50 % betragen, 10 % des Gesamtvolumens müssen die Vereine als finanziellen Eigenbeitrag<br />

erbringen, 40 % können aus Arbeitsleistungen bestehen.<br />

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