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Leitlinien zur Druckgeräterichtlinie (14. GSGV)

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GSG 2.<strong>14.</strong>1.1<br />

Leitlinie 2/2<br />

Leitlinie zu: Artikel 1 Abs. 2.6; Artikel 3, Abs. 1.3<br />

Frage:<br />

Antwort:<br />

<strong>Druckgeräterichtlinie</strong> 97/23/EG<br />

Kommission Arbeitsgruppe „Druck“<br />

In der Richtlinie wird der Begriff DN (definiert in Artikel 1, Absatz 2.6) für die Klassifizierung<br />

von Rohrsystemen oder zugehörigen Ausrüstungsteilen (vgl. Artikel 3, Absatz 1.3)<br />

verwendet. Wie ist die Richtlinie für die Klassifizierung von Rohrerzeugnissen oder Ausrüstungsteilen<br />

zu verwenden, für die der Begriff DN nicht existiert (Kupferrohre, Plastikventile,<br />

Hohlprofile...)?<br />

Fehlt DN in den Normen, ist davon auszugehen, dass DN dem Innendurchmesser in<br />

Millimetern für runde Erzeugnisse oder dem Durchmesser in Millimetern des gleichwertigen<br />

Strömungsprofils für nichtrunde Erzeugnisse entspricht.<br />

Für nichtrunde Rohrsysteme ist ein vergleichbarer Durchmesser aus dem vorhandenen<br />

Querschnitt zu bestimmen. Dieser vergleichbare Querschnitt ist als Grundlage für die<br />

Klassifizierung zu verwenden.<br />

Akzeptiert von der Arbeitsgruppe <strong>Leitlinien</strong> am : 13.10.1998<br />

Akzeptiert von der Arbeitsgruppe „Druck“ am: 28.01.1999<br />

20 VSGA 01/2002

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