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Leitlinien zur Druckgeräterichtlinie (14. GSGV)

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GSG 2.<strong>14.</strong>1.1<br />

Leitlinie 3/12<br />

<strong>Druckgeräterichtlinie</strong> 97/23/EG<br />

Kommissions Arbeitsgruppe „Druck“<br />

Leitlinie zu:<br />

Artikel 10 Abs. 2; Anhang I<br />

Frage:<br />

Finden nur die grundlegenden Sicherheitsanforderungen aus Artikel 10 Abs. 2 Anwendung<br />

auf die Bewertung des Zusammenbaus von Baugruppen?<br />

Antwort :<br />

Nein, gemäß Anhang I, erste Vorbemerkung, gelten die Anforderungen des Anhangs I<br />

auch für Baugruppen, von denen die entsprechenden Gefahren ausgehen.<br />

Beispiele für andere grundlegende Sicherheitsanforderungen (ESRs) die für Baugruppen<br />

relevant sein können: 3.1.2 Dauerhafte Werkstoffverbindungen, 3.2.2 Druckprüfung<br />

(vgl. Leitlinie 3/6), 3.4 Betriebsanleitung, 6 (a) und (d) Wärmeausdehnung und<br />

Schwingungen in Rohren, …<br />

Akzeptiert von der Arbeitsgruppe <strong>Leitlinien</strong> am : 31.08.2001<br />

Akzeptiert von der Arbeitsgruppe „Druck“ am: 18.10.2001<br />

40 VSGA 01/2002

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