Leitlinien zur Druckgeräterichtlinie (14. GSGV)
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GSG 2.<strong>14.</strong>1.1<br />
Leitlinie 6/8<br />
Leitlinie zu: Anhang I, Abschnitt 3.1.2<br />
Frage:<br />
Antwort:<br />
<strong>Druckgeräterichtlinie</strong> 97/23/EG<br />
Kommission Arbeitsgruppe „Druck“<br />
Was sind die in Anhang I, Abschnitt 3.1.2 letzter Absatz genannten "entsprechenden<br />
harmonisierten Normen", die die Untersuchungen und Prüfungen für die Zulassung<br />
von Verfahren für dauerhafte Verbindungen und von Personal vorsehen ?<br />
Die entsprechenden harmonisierten Normen sind<br />
- die spezifischen harmonisierten unterstützenden Normen vorbehaltlich der<br />
Prüfung der Eignung für das zu fertigende Gerät<br />
oder<br />
- die zutreffenden harmonisierten Produktnormen.<br />
In beiden Fällen sind die zutreffenden Anforderungen des Anhangs I Abschnitt<br />
3.1.2 der DGRL durch die Norm abzudecken und diese Bestimmungen sind im<br />
Anhang ZA in Bezug zu nehmen.<br />
Akzeptiert von der Arbeitsgruppe <strong>Leitlinien</strong> am: 21.02.2001<br />
Akzeptiert von der Arbeitsgruppe „Druck“ am: 26.06.2001<br />
56 VSGA 01/2002