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Leitlinien zur Druckgeräterichtlinie (14. GSGV)

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GSG 2.<strong>14.</strong>1.1<br />

Leitlinie 6/8<br />

Leitlinie zu: Anhang I, Abschnitt 3.1.2<br />

Frage:<br />

Antwort:<br />

<strong>Druckgeräterichtlinie</strong> 97/23/EG<br />

Kommission Arbeitsgruppe „Druck“<br />

Was sind die in Anhang I, Abschnitt 3.1.2 letzter Absatz genannten "entsprechenden<br />

harmonisierten Normen", die die Untersuchungen und Prüfungen für die Zulassung<br />

von Verfahren für dauerhafte Verbindungen und von Personal vorsehen ?<br />

Die entsprechenden harmonisierten Normen sind<br />

- die spezifischen harmonisierten unterstützenden Normen vorbehaltlich der<br />

Prüfung der Eignung für das zu fertigende Gerät<br />

oder<br />

- die zutreffenden harmonisierten Produktnormen.<br />

In beiden Fällen sind die zutreffenden Anforderungen des Anhangs I Abschnitt<br />

3.1.2 der DGRL durch die Norm abzudecken und diese Bestimmungen sind im<br />

Anhang ZA in Bezug zu nehmen.<br />

Akzeptiert von der Arbeitsgruppe <strong>Leitlinien</strong> am: 21.02.2001<br />

Akzeptiert von der Arbeitsgruppe „Druck“ am: 26.06.2001<br />

56 VSGA 01/2002

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