Leitlinien zur Druckgeräterichtlinie (14. GSGV)
Leitlinien zur Druckgeräterichtlinie (14. GSGV)
Leitlinien zur Druckgeräterichtlinie (14. GSGV)
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
GSG 2.<strong>14.</strong>1.1<br />
Leitlinie 7/2<br />
<strong>Druckgeräterichtlinie</strong> 97/23/EG<br />
Kommission Arbeitsgruppe „Druck“<br />
Leitlinie zu:<br />
Frage:<br />
Antwort:<br />
Anhang I Punkt 4.3, dritter Absatz<br />
Was ist eine „zuständige Stelle„ für die Zertifizierung der Qualitätsmanagementsysteme<br />
von Werkstoffherstellern?<br />
Die zuständige Stelle für die Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen der<br />
Werkstoffhersteller kann entweder eine benannte Stelle oder eine in der Gemeinschaft<br />
niedergelassene unabhängige Stelle sein, die über anerkannte Kompetenz in der Beurteilung<br />
von Qualitäts(sicherungs)systemen <strong>zur</strong> Werkstoffherstellung und <strong>zur</strong> Technologie<br />
der betreffenden Werkstoffe verfügt. Die Kompetenz kann z.B. durch Akkreditierung<br />
nachgewiesen werden.<br />
Akzeptiert von der Arbeitsgruppe <strong>Leitlinien</strong> am : 12.10.1998<br />
Akzeptiert von der Arbeitsgruppe „Druck“ am: 29.01.1999<br />
VSGA 01/2002 59