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Leitlinien zur Druckgeräterichtlinie (14. GSGV)

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GSG 2.<strong>14.</strong>1.1<br />

Leitlinie 7/2<br />

<strong>Druckgeräterichtlinie</strong> 97/23/EG<br />

Kommission Arbeitsgruppe „Druck“<br />

Leitlinie zu:<br />

Frage:<br />

Antwort:<br />

Anhang I Punkt 4.3, dritter Absatz<br />

Was ist eine „zuständige Stelle„ für die Zertifizierung der Qualitätsmanagementsysteme<br />

von Werkstoffherstellern?<br />

Die zuständige Stelle für die Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen der<br />

Werkstoffhersteller kann entweder eine benannte Stelle oder eine in der Gemeinschaft<br />

niedergelassene unabhängige Stelle sein, die über anerkannte Kompetenz in der Beurteilung<br />

von Qualitäts(sicherungs)systemen <strong>zur</strong> Werkstoffherstellung und <strong>zur</strong> Technologie<br />

der betreffenden Werkstoffe verfügt. Die Kompetenz kann z.B. durch Akkreditierung<br />

nachgewiesen werden.<br />

Akzeptiert von der Arbeitsgruppe <strong>Leitlinien</strong> am : 12.10.1998<br />

Akzeptiert von der Arbeitsgruppe „Druck“ am: 29.01.1999<br />

VSGA 01/2002 59

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