Leitlinien zur Druckgeräterichtlinie (14. GSGV)
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GSG 2.<strong>14.</strong>1.1<br />
Leitlinie 1/9<br />
<strong>Druckgeräterichtlinie</strong> 97/23/EG<br />
Kommission Arbeitsgruppe „Druck“<br />
Leitlinie zu: Artikel 1 Abs. 2.1.2<br />
Frage:<br />
Antwort:<br />
Sind Leitungsbauteile, wie z.B. Rohre oder Rohrsysteme, Rohrformteile, Ausrüstungsteile,<br />
Ausdehnungsstücke, Schlauchleitungen oder sonstige drucktragende Bauteile Rohrleitungen,<br />
wenn sie als einzelne Bauteile in Verkehr gebracht werden?<br />
Einzelne Leitungsbauteile, wie z.B. ein Rohr oder Rohrsystem, Rohrformteil, Ausrüstungsteile,<br />
Kompensatoren, Schlauchleitungen oder sonstige druckhaltenden Bauteile sind keine<br />
„Rohrleitungen“.<br />
Ein einzelnes Rohr oder ein Rohrsystem für eine besondere Anwendung kann jedoch als<br />
„Rohrleitung“ klassifiziert werden, falls alle entsprechenden Fertigungsvorgänge wie z.B.<br />
Biegen, Formen, Flanschen und Wärmebehandlung beendet worden sind. Einige Leitungsbauteile<br />
(z.B. Ausdehnungsstücke) können als druckhaltende Ausrüstungsteile angesehen<br />
werden (s. Leitlinie 1/8).<br />
Anmerkung: Bitte beachten Sie die Definitionen für Ausdehnungsstücke und Kompensatoren.<br />
Ausdehnungsstücke sind Geräte, die einen oder mehrere Kompensatoren enthalten, die<br />
verwendet werden, um Längenänderungen auszugleichen, z.B. durch thermische Ausdehnung<br />
oder Kontraktion einer Pipeline, Rohrleitungsanlage oder eines Behälters.<br />
Kompensatoren sind flexible Elemente eines Ausdehnungsstückes. Sie bestehen aus einer<br />
oder mehreren Wellen und den zylindrischen Endstücken.<br />
Akzeptiert von der Arbeitsgruppe <strong>Leitlinien</strong> am : 27.11.1998<br />
Akzeptiert von der Arbeitsgruppe „Druck“ am: 28.01.1999<br />
8 VSGA 01/2002