Leitlinien zur Druckgeräterichtlinie (14. GSGV)
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GSG 2.<strong>14.</strong>1.1<br />
Leitlinie 6/9<br />
<strong>Druckgeräterichtlinie</strong> 97/23/EG<br />
Kommission Arbeitsgruppe „Druck“<br />
Leitlinie zu: Anhang I Abschnitte 3.1.1, 3.1.2, 3.1.3 und 7.2<br />
Frage:<br />
Antwort:<br />
Erfordert die <strong>Druckgeräterichtlinie</strong> eine Akkreditierung des Prüflabors des Herstellers,<br />
welches Zerstörungsfreie Prüfungen (ZfP) oder Zerstörende Prüfungen (ZP) von<br />
Druckgeräten oder Teilen, die als drucktragende Teile des Druckgeräts verwendet werden<br />
sollen, durchführt?<br />
Nein.<br />
Gemäß Anhang I Abschnitt 3.1.3 erfordert die DGRL, dass die zerstörungsfreien Prüfungen<br />
der dauerhaften Verbindungen von qualifiziertem Personal durchgeführt werden.<br />
Für das ZfPoder ZP-Labor des Herstellers oder für das Prüflabor, an die der Hersteller<br />
die Prüfungen im Werkvertrag vergibt, ist keine Akkreditierung erforderlich.<br />
Akzeptiert von der Arbeitsgruppe <strong>Leitlinien</strong> am: 21.02.2001<br />
Akzeptiert von der Arbeitsgruppe „Druck“ am: 26.06.2001<br />
VSGA 01/2002 57