02.03.2014 Aufrufe

Leitlinien zur Druckgeräterichtlinie (14. GSGV)

Leitlinien zur Druckgeräterichtlinie (14. GSGV)

Leitlinien zur Druckgeräterichtlinie (14. GSGV)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

GSG 2.<strong>14.</strong>1.1<br />

Leitlinie 1/6<br />

<strong>Druckgeräterichtlinie</strong> 97/23/EG<br />

Kommission Arbeitsgruppe „Druck“<br />

Leitlinie zu: Artikel 1 Abs. 2.1.3; Anhang I, Punkt 2.10<br />

Frage:<br />

Wie werden Druckmesser klassifiziert?<br />

Antwort: Ein Druckmesser lässt sich möglicherweise als Schutzvorrichtung im Sinne von Anhang I,<br />

Punkt 2.10b betrachten.<br />

Die Richtlinie berücksichtigt diese Ausrüstungsteile, sie stellen jedoch keine Ausrüstungsteile<br />

mit Sicherheitsfunktion im Sinne des Artikel 1, Absatz 2.1.3 dar.<br />

Sie sind druckhaltende Ausrüstungsteile im Sinne des Artikels 1 Absatz 2.1.4, die unter die<br />

CE-Kennzeichnung für Hochdruckteile fallen können (vgl. Leitlinie 1/5 zu Artikel 3 über<br />

Hochdruckgeräte mit geringem Volumen).<br />

Akzeptiert von der Arbeitsgruppe <strong>Leitlinien</strong> am : 13.10.1998<br />

Akzeptiert von der Arbeitsgruppe „Druck“ am: 28.01.1999<br />

6 VSGA 01/2002

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!