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Leitlinien zur Druckgeräterichtlinie (14. GSGV)

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GSG 2.<strong>14.</strong>1.1<br />

Leitlinie 2/17<br />

<strong>Druckgeräterichtlinie</strong> 97/23/EG<br />

Kommission Arbeitgruppe „Druck“<br />

Leitlinie zu: Artikel 9 und Anhang II Punkt 3<br />

Frage:<br />

Antwort:<br />

Begründung:<br />

Wie sind druckhaltende Ausrüstungsteile eingestuft?<br />

Ausschlaggebender Faktor sollte die Charakteristik des druckhaltenden Ausrüstungsteils<br />

sein.<br />

In einigen Fällen werden sowohl Volumen als auch DN als geeignet betrachtet. In diesen<br />

Fällen muss das druckhaltende Ausrüstungsteil in die höchste Kategorie eingestuft<br />

werden.<br />

Bei Ventilen ist normalerweise DN als besser geeignet anzusehen.<br />

Es ist anzumerken, dass einige Sprachfassungen in diesem Punkt unklar sind.<br />

Siehe auch Leitlinie 2/1.<br />

Akzeptiert von der Arbeitsgruppe <strong>Leitlinien</strong> am : 29.11.2000<br />

Akzeptiert von der Arbeitsgruppe „Druck“ am: 26.06.2001<br />

VSGA 01/2002 29

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