Leitlinien zur Druckgeräterichtlinie (14. GSGV)
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GSG 2.<strong>14.</strong>1.1<br />
Leitlinie 2/17<br />
<strong>Druckgeräterichtlinie</strong> 97/23/EG<br />
Kommission Arbeitgruppe „Druck“<br />
Leitlinie zu: Artikel 9 und Anhang II Punkt 3<br />
Frage:<br />
Antwort:<br />
Begründung:<br />
Wie sind druckhaltende Ausrüstungsteile eingestuft?<br />
Ausschlaggebender Faktor sollte die Charakteristik des druckhaltenden Ausrüstungsteils<br />
sein.<br />
In einigen Fällen werden sowohl Volumen als auch DN als geeignet betrachtet. In diesen<br />
Fällen muss das druckhaltende Ausrüstungsteil in die höchste Kategorie eingestuft<br />
werden.<br />
Bei Ventilen ist normalerweise DN als besser geeignet anzusehen.<br />
Es ist anzumerken, dass einige Sprachfassungen in diesem Punkt unklar sind.<br />
Siehe auch Leitlinie 2/1.<br />
Akzeptiert von der Arbeitsgruppe <strong>Leitlinien</strong> am : 29.11.2000<br />
Akzeptiert von der Arbeitsgruppe „Druck“ am: 26.06.2001<br />
VSGA 01/2002 29