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Die Salzburger Gemeinde Die Salzburger Gemeinde - Kommunalnet

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SALZBURG ÖSTERREICH EUROPA SERVICE<br />

Interkommunaler Wirtschaftsstandort<br />

Mittersill - Hollersbach - Stuhlfelden<br />

Aufgrund einiger negativer<br />

Erfahrungen mit Betriebsansiedelungen<br />

sind die <strong>Gemeinde</strong>n<br />

Mittersill, Hollersbach und<br />

Stuhlfelden in die Offensive gegangen<br />

und haben ein Projekt<br />

zur künftigen Zusammenarbeit<br />

im Bereich der Betriebsansiedelungen<br />

gestartet.<br />

Wie dies in vielen anderen <strong>Gemeinde</strong>n<br />

auch zu beobachten<br />

ist, machen Unternehmen ihre<br />

Standortentscheidung immer<br />

wieder von Zugeständnissen<br />

der jeweiligen Standortgemeinde<br />

abhängig. <strong>Die</strong>sem negativen<br />

Wettbewerb, welche <strong>Gemeinde</strong><br />

dem Unternehmen am Weitesten<br />

entgegen kommt, wollten<br />

sich die drei Oberpinzgauer <strong>Gemeinde</strong>n<br />

nicht mehr aussetzen.<br />

Unterstützt vom <strong>Gemeinde</strong>ressort<br />

des Landes und der <strong>Salzburger</strong><br />

Wirtschaftkammer wurden in<br />

einem Diskussionsprozess die<br />

Stärken und Schwächen anderer<br />

interkommunaler Kooperationen<br />

beleuchtet. Bisherige interkommunale<br />

Kooperationen basieren<br />

in der Regel auf dem Gedanken,<br />

ein definiertes Gewerbegebiet<br />

aufzuschließen und die daraus<br />

resultierenden Einnahmen<br />

(Steuererträge) nach einem bestimmten<br />

Schlüssel aufzuteilen.<br />

Den <strong>Gemeinde</strong>n Mittersill, Hollersbach<br />

und Stuhlfelden war<br />

dies allerdings zu wenig weitgehend.<br />

Eine echte Kooperation<br />

sollte, wenn schon, dann das<br />

gesamte Gebiet aller drei <strong>Gemeinde</strong>n<br />

mit umfassen.<br />

Das Modell und die begleitenden<br />

Maßnahmen:<br />

1. Ab dem 1.1.2006 kommt<br />

die Kommunalsteuer von neu<br />

angesiedelten Betrieben in den<br />

drei <strong>Gemeinde</strong>n nicht mehr ausschließlich<br />

der Standortgemeinde<br />

zugute, sondern allen drei <strong>Gemeinde</strong>n.<br />

<strong>Die</strong> Regelung trifft auf<br />

alle Betriebe zu, die Mitglied der<br />

Sparte Gewerbe und Handwerk,<br />

Sparte Industrie, Sparte Handel,<br />

Sparte Transport und Verkehr<br />

sowie Sparte Information und<br />

Consulting der Wirtschaftskammer<br />

Salzburg sind. <strong>Die</strong> Regelung<br />

betrifft ausschließlich neue<br />

Betriebe. Betriebsverlegungen<br />

sowie Betriebsneugründungen,<br />

die Ergebnis einer Betriebsübernahme<br />

oder einer Veränderung<br />

der Rechtsform sind, sind nicht<br />

berührt.<br />

2. <strong>Die</strong> Standortgemeinde erhält<br />

von der jeweiligen Kommunalsteuer<br />

als Basisbetrag einen<br />

Anteilssatz von 25%.<br />

3. <strong>Die</strong> Verteilung der restlichen<br />

75% der Kommunalsteuer<br />

erfolgt nach einem gewichteten<br />

Schlüssel, der das jeweilige Potential<br />

der Standortregion für<br />

Kommunalsteuer-Aufteilung<br />

neue Betriebe berücksichtigt.<br />

<strong>Die</strong>ses Potential sind einerseits<br />

die unbebauten Gewerbe- und<br />

Betriebsgebietsflächen für die in<br />

Frage kommenden Betriebe sowie<br />

das vorhandene Arbeitskräftepotential.<br />

<strong>Die</strong>s lässt sich an<br />

den rechtskräftig ausgewiesenen<br />

unbebauten Gewerbe- und<br />

Betriebsgebieten und an den jeweils<br />

aktuellen Auspendlerzahlen<br />

messen. Ausgehend von diesen<br />

Basisdaten wurde sodann<br />

der Schlüssel noch geringfügig<br />

adaptiert und stellt sich nunmehr<br />

wie folgt dar:<br />

Unbebautes Gewerbe/Betriebsgebiet Auspendler gewichteter Schlüssel<br />

Mittersill 44.840m 2 57,1% 51,5% 50,00%<br />

Hollersbach 16.680m 2 21,2% 19,5% 24,00%<br />

Stuhlfelden 17.000m 2 21,7% 29,0% 26,00%<br />

78.520m 2 100% 100% 100%<br />

4. Auf Basis dieser Eckdaten<br />

wird ein verbindlicher Vertrag<br />

zwischen den drei <strong>Gemeinde</strong>n<br />

abgeschlossen. Nach zwei Jahren<br />

erfolgt eine Evaluierung dieser<br />

Kooperation und es besteht<br />

dann die Möglichkeit, Adaptierungen<br />

vorzunehmen.<br />

5. Im Einvernehmen mit dem<br />

Land und der Salzburg Agentur<br />

wird eine entsprechende Standortwerbung<br />

für Betriebsansiedlungen<br />

in den <strong>Gemeinde</strong>n<br />

Mittersill, Hollersbach und<br />

Stuhlfelden durchgeführt. <strong>Die</strong>sbezüglich<br />

beabsichtigt auch der<br />

Regionalverband Oberpinzgau<br />

ein Standortmarketing- und<br />

Standortförderungskonzept<br />

für die Region zu erstellen. Ein<br />

diesbezüglicher Antrag um Ziel<br />

2-Förderungen (Maßnahme III.2)<br />

wurde bei der Abteilung 15 des<br />

Amtes der <strong>Salzburger</strong> Landesregierung<br />

bereits eingebracht.<br />

Mit diesem Kooperationsmodell<br />

soll einer „Kirchturmpolitik“<br />

und zufälligen, durch <strong>Gemeinde</strong>grenzen<br />

bedingten Standortentscheidungen<br />

von Betrieben<br />

entgegengewirkt werden.<br />

Vielmehr sollten die Betriebe<br />

in der Region Stuhlfelden, Mittersill<br />

und Hollersbach jeweils<br />

den besten Standort wählen und<br />

nicht einen, der ausschließlich<br />

von <strong>Gemeinde</strong>grenzen bestimmt<br />

ist.<br />

Amtsleiterausschusssitzung in Salzburg<br />

Im Mittelpunkt stand der Entwurf<br />

zu den neuen GAF-Richtlinien,<br />

die von Frau Gappmaier von der<br />

<strong>Gemeinde</strong>abteilung präsentiert<br />

wurden. Nach nunmehr beinahe<br />

3-jähriger Vorbereitungszeit<br />

sollen die neuen Richtlinien mit<br />

1.1.2006 zur Anwendung gelangen.<br />

Dr. Huber berichtete, dass<br />

die Richtlinien bei der letzten<br />

Sitzung der Landesregierung<br />

bereits diskutiert wurden. Es<br />

wurde vereinbart, vor der Beschlussfassung<br />

noch die Vorschläge<br />

des Städtebundes – insbesondere<br />

die Berücksichtigung<br />

der Zentralörtlichkeit – in einem<br />

gesonderten Termin zu beraten.<br />

In der Diskussion zeigte sich,<br />

dass hinsichtlich des zeitlichen<br />

Ablaufs bei einem künftigen<br />

GAF-Förderungsansuchen ein<br />

hoher Informationsbedarf bei den<br />

<strong>Gemeinde</strong>n gegeben sein wird.<br />

Dez. 2005<br />

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