Salzburger Gemeindetag 2012 - Kommunalnet
Salzburger Gemeindetag 2012 - Kommunalnet
Salzburger Gemeindetag 2012 - Kommunalnet
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
SALZBURG<br />
Bewilligungsfreistellung<br />
von Solaranlagen<br />
Dem Gesetzesentwurf, mit<br />
dem das Baupolizeigesetz<br />
1997, das <strong>Salzburger</strong> Altstadterhaltungsgesetz<br />
1980<br />
und das <strong>Salzburger</strong> Ortsbildschutzgesetz<br />
geändert<br />
wurden, gingen umfangreiche<br />
Gespräche voraus.<br />
Es wurde das Ziel verfolgt,<br />
eine Lösung zu finden, die<br />
einerseits den Anliegen der<br />
Gemeinden als auch dem<br />
Bedarf an erneuerbarer Energie<br />
Rechnung trägt. Auf<br />
Grundlage des Auftrages des<br />
<strong>Salzburger</strong> Landtages wurde<br />
im Ressort von Landesrat<br />
Sepp Eisl ein Änderungsentwurf<br />
erarbeitet. Dieser<br />
Prozess war von langen und<br />
intensiven Verhandlungen mit<br />
den verschiedensten Stellen<br />
geprägt. Nun liegt ein fertiger<br />
Entwurf vor, der am 23. April<br />
von der Landesregierung<br />
beschlossen und an den<br />
Landtag zur Beratung und<br />
Beschlussfassung weiter geleitet<br />
wurde.<br />
Konkret sieht dieser<br />
Entwurf vor:<br />
Eine Bewilligungsfreistellung<br />
von thermischen Solaranlagen<br />
und Photovoltaikanlagen,<br />
die in Dach- oder<br />
Wandflächen eingefügt werden,<br />
parallel zum Dach montiert<br />
sind (max. Abstand zum<br />
Dach 30 cm) oder an Wandflächen<br />
in einem Abstand von<br />
höchstens 30 cm angebracht<br />
werden. Bei letzteren darf es<br />
zu keiner Unterschreitung<br />
des Mindestabstandes zur<br />
Bauplatzgrenze kommen.<br />
Was aufgestellte Solaranlagen<br />
(=thermische Solaranlagen<br />
und Photovoltaikanlagen)<br />
betrifft, stellte sich eine<br />
Lösung über die gedachte<br />
Umrissfläche analog § 57 Abs.<br />
3 Raumordnungsgesetz als<br />
zweckmäßigste Lösung heraus.<br />
Besonderes Augenmerk<br />
wurde hier auf die Wahrung<br />
der Nachbarrechte gelegt.<br />
Diese gedachte Umriss-<br />
fläche zieht sich in einem 45<br />
Grad Winkel in die Höhe und<br />
darf nicht überragt werden. Zusätzlich<br />
sieht der aktuelle Entwurf<br />
eine Höhenbeschränkung<br />
vor. Die höchstzulässige<br />
Höhe des Baus im Bebauungsplan<br />
oder den zu Grunde<br />
liegenden baurechtlichen Bewilligungen<br />
darf nicht überragt<br />
werden.<br />
Wenn Solaranlagen aufgestellt<br />
auf einer Nebenanlage<br />
bewilligungsfrei etabliert werden<br />
sollen, darf die gedachte<br />
Linie gemäß § 25 Abs 7a Z 4<br />
BGG nicht überragt werden.<br />
Nach dieser Bestimmung darf<br />
die Traufenhöhe höchstens<br />
2,5 m, die Firsthöhe höchstens<br />
4 m betragen. Kommt<br />
der First in einem Abstand<br />
von weniger als 3,5 m zur<br />
Bauplatzgrenze zu liegen,<br />
darf seine Höhe die gedachte<br />
Linie zwischen der höchstzulässigen<br />
Traufe zur Bauplatzgrenze<br />
und dem höchstzulässigen<br />
First in 3,5 m Entfernung<br />
nicht überschreiten.<br />
Besonderes Augenmerk wurde<br />
bei der Erarbeitung der<br />
Gesetzesvorlage auch auf<br />
den Ortsbildschutz gelegt.<br />
Der Gesetzesentwurf sieht<br />
eine Ausnahme von der Bewilligungsfreistellung<br />
in Ortsbildschutzgebieten<br />
und in<br />
Schutzgebieten nach dem<br />
<strong>Salzburger</strong> Altstadterhaltungsgesetz<br />
1980 vor. Zudem<br />
sind von der Bewilligungsfreistellung<br />
auch Gebiete<br />
ausgenommen, in denen der<br />
Bebauungsplan oder die Bauplatzerklärung<br />
die äußere<br />
architektonische Gestaltung<br />
von Bauten festlegt. Im Gesetzesentwurf<br />
ist weiters<br />
vorgesehen, dass die bewilligungsfrei<br />
errichtete Anlage<br />
vor Baubeginn der<br />
Gemeinde schriftlich anzuzeigen<br />
ist. Die Bewilligungsfreistellung<br />
gilt ausschließlich für<br />
eine nachträgliche Anbringung<br />
einer Solaranlage.<br />
6 Die <strong>Salzburger</strong> Gemeinde 2 | 12