Vollständiger Text - Kontrollamt der Stadt Wien
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KA IV - 13/4-1/09 Seite 12 von 50<br />
mentierte Organisationsstruktur unabdingbar, welche die Befugnisse und Verantwortlichkeiten<br />
deutlich aufzeigt und eine effiziente Kommunikation in <strong>der</strong> gesamten Organisation<br />
ermöglicht.<br />
- Zielfestlegung<br />
Das IKS soll hinlängliche Gewähr für die Erreichung <strong>der</strong> festgelegten Unternehmensziele<br />
bieten. Voraussetzung dafür ist, dass Unternehmensziele auch tatsächlich und<br />
möglichst operational (Inhalt, Ausmaß, Zeitbezug) formuliert sind. Idealerweise handelt<br />
es sich dabei um quantitative Zielvorgaben, die in Form von Kennzahlensystemen<br />
transparent gemacht werden und im Fall von Abweichungen eine Ursachenanalyse<br />
ermöglichen.<br />
- Risikobeurteilung<br />
Risiken, die die Unternehmensziele ungünstig beeinflussen könnten, müssen erkannt<br />
und regelmäßig neu bewertet werden. Dabei müssen sowohl interne Faktoren - beispielsweise<br />
Komplexität <strong>der</strong> Unternehmensfel<strong>der</strong>, Art <strong>der</strong> Geschäfte, organisatorische<br />
Än<strong>der</strong>ungen, neue Geschäftsfel<strong>der</strong>, Personalfluktuation) - als auch externe Einflüsse -<br />
z.B. geän<strong>der</strong>te wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen, technologischer<br />
Fortschritt - berücksichtigt werden. Risikobeurteilungen müssen bereits bei <strong>der</strong> Erstellung<br />
von Unternehmenszielen durch die GF im Hinblick auf <strong>der</strong>en Erreichbarkeit durchgeführt<br />
werden. Aber auch sämtliche Organisationseinheiten - beispielsweise Abteilungen,<br />
Sparten - sowie sämtliche Ablaufprozesse im Rahmen <strong>der</strong> Leistungserstellung<br />
müssen einer diesbezüglichen Risikoevaluierung unterzogen werden.<br />
- Kontrollausübung<br />
Kontrolle ist ein zielgerichtetes Beobachten von Vorgängen und Abläufen im Unternehmen<br />
und dient <strong>der</strong> Erreichung von Unternehmenszielen sowie zur Sicherung <strong>der</strong> Vermögenswerte.<br />
Kontrollen sind dort notwendig, wo Risiken, Missbrauch und Verluste<br />
drohen, Störungen auftreten können und sich daraus ergebende Kosten zu einem nicht<br />
mehr vertretbaren Verlust führen können. Kontrollaktivitäten sind auf <strong>der</strong> Grundlage von<br />
Regelungen und Verfahrensanweisungen <strong>der</strong> GF durchzuführen. Für sämtliche Geschäftsprozesse<br />
<strong>der</strong> einzelnen Abteilungen sind angemessene Kontrollmaßnahmen als