Vollständiger Text - Kontrollamt der Stadt Wien
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KA IV - 13/4-1/09 Seite 32 von 50<br />
KWU und dem Akkreditierungsrat entsprechende Maßnahmen wie z.B. die Erweiterung<br />
des räumlichen Angebotes für Lehrveranstaltungen und die Verbesserung <strong>der</strong> universitären<br />
Infrastruktur, die räumliche und inhaltliche Anpassung <strong>der</strong> Bibliothek an die Erfor<strong>der</strong>nisse<br />
einer Universität, die Anwendung eines hochqualitativen Rekrutierungsverfahrens<br />
für die Anstellung von fachspezifischen Abteilungsvorständen und Lehrenden<br />
sowie strenge Zulassungskriterien für die Aufnahme von Studienbewerberinnen bzw.<br />
-bewerbern vereinbart.<br />
Die Finanzierung <strong>der</strong> KWU erfolgt - neben den Einnahmen aus Studienbeiträgen, Sponsoringbeiträgen<br />
und sonstigen geringfügigen Einnahmequellen - auf Basis von jährlich<br />
zur Verfügung gestellten Subventionen durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> zur Erfüllung des bildungspolitischen<br />
Auftrages. Aufgrund <strong>der</strong> Vorgabe, mit den bereitgestellten Subventionen<br />
das Auslangen finden zu müssen und den Status als Privatuniversität aufrechtzuerhalten,<br />
liegen vonseiten <strong>der</strong> Eigentümerin <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> klar definierte Zielvorgaben<br />
gegenüber <strong>der</strong> KWU vor. Die Operationalisierung <strong>der</strong> Budgetvorgabe erfolgt in <strong>der</strong><br />
KWU mit <strong>der</strong> Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplanes sowie eines mittelfristigen<br />
Strategieplanes über die nächsten drei Geschäftsjahre, welche lt. Finanzierungsübereinkommen<br />
auch <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> zur Überprüfung <strong>der</strong> widmungsgemäßen Verwendung<br />
<strong>der</strong> Subventionen durch die Magistratsabteilung 13 - Bildung und außerschulische Jugendbetreuung<br />
zur Verfügung gestellt werden müssen. Darüber hinaus sind <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Wien</strong> auf Verlangen sämtliche Daten, Unterlagen und finanzielle Kennzahlen vorzulegen.<br />
2.3 Kontrollumfeld<br />
Im Hinblick auf ein wirksames IKS trägt in erster Linie die GF die unmittelbare Verantwortung<br />
für das Vorhandensein eines angemessenen Kontrollumfeldes, welches eine<br />
wesentliche Voraussetzung für das Bewusstsein <strong>der</strong> MitarbeiterInnen in Bezug auf die<br />
Bedeutung interner Kontrollen auf allen Ebenen des Unternehmens ist.<br />
Die im Zuge <strong>der</strong> Einschau vorgefundenen Dokumentationsunterlagen, welche anlässlich<br />
des Akkreditierungsprozesses zum Nachweis einer transparenten und nachvollziehbaren<br />
Geschäftsgebarung erstellt wurden, sowie <strong>der</strong> in den Gesprächen mit <strong>der</strong> GF