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Vollständiger Text - Kontrollamt der Stadt Wien

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KA IV - 13/4-1/09 Seite 32 von 50<br />

KWU und dem Akkreditierungsrat entsprechende Maßnahmen wie z.B. die Erweiterung<br />

des räumlichen Angebotes für Lehrveranstaltungen und die Verbesserung <strong>der</strong> universitären<br />

Infrastruktur, die räumliche und inhaltliche Anpassung <strong>der</strong> Bibliothek an die Erfor<strong>der</strong>nisse<br />

einer Universität, die Anwendung eines hochqualitativen Rekrutierungsverfahrens<br />

für die Anstellung von fachspezifischen Abteilungsvorständen und Lehrenden<br />

sowie strenge Zulassungskriterien für die Aufnahme von Studienbewerberinnen bzw.<br />

-bewerbern vereinbart.<br />

Die Finanzierung <strong>der</strong> KWU erfolgt - neben den Einnahmen aus Studienbeiträgen, Sponsoringbeiträgen<br />

und sonstigen geringfügigen Einnahmequellen - auf Basis von jährlich<br />

zur Verfügung gestellten Subventionen durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> zur Erfüllung des bildungspolitischen<br />

Auftrages. Aufgrund <strong>der</strong> Vorgabe, mit den bereitgestellten Subventionen<br />

das Auslangen finden zu müssen und den Status als Privatuniversität aufrechtzuerhalten,<br />

liegen vonseiten <strong>der</strong> Eigentümerin <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> klar definierte Zielvorgaben<br />

gegenüber <strong>der</strong> KWU vor. Die Operationalisierung <strong>der</strong> Budgetvorgabe erfolgt in <strong>der</strong><br />

KWU mit <strong>der</strong> Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplanes sowie eines mittelfristigen<br />

Strategieplanes über die nächsten drei Geschäftsjahre, welche lt. Finanzierungsübereinkommen<br />

auch <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> zur Überprüfung <strong>der</strong> widmungsgemäßen Verwendung<br />

<strong>der</strong> Subventionen durch die Magistratsabteilung 13 - Bildung und außerschulische Jugendbetreuung<br />

zur Verfügung gestellt werden müssen. Darüber hinaus sind <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Wien</strong> auf Verlangen sämtliche Daten, Unterlagen und finanzielle Kennzahlen vorzulegen.<br />

2.3 Kontrollumfeld<br />

Im Hinblick auf ein wirksames IKS trägt in erster Linie die GF die unmittelbare Verantwortung<br />

für das Vorhandensein eines angemessenen Kontrollumfeldes, welches eine<br />

wesentliche Voraussetzung für das Bewusstsein <strong>der</strong> MitarbeiterInnen in Bezug auf die<br />

Bedeutung interner Kontrollen auf allen Ebenen des Unternehmens ist.<br />

Die im Zuge <strong>der</strong> Einschau vorgefundenen Dokumentationsunterlagen, welche anlässlich<br />

des Akkreditierungsprozesses zum Nachweis einer transparenten und nachvollziehbaren<br />

Geschäftsgebarung erstellt wurden, sowie <strong>der</strong> in den Gesprächen mit <strong>der</strong> GF

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