Vollständiger Text - Kontrollamt der Stadt Wien
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KA IV - 13/4-1/09 Seite 38 von 50<br />
deutung ist, müssen die Bereiche Personalbeschaffung, Leistungsbeurteilungen und<br />
Beför<strong>der</strong>ungswesen, das auf einem nachvollziehbaren Leistungsniveau aufgebaut sein<br />
sollte, transparent gestaltet sein.<br />
Die Bestellung <strong>der</strong> GF <strong>der</strong> KWU, welcher auch die Universitätsleitung obliegt, erfolgt<br />
durch die von <strong>der</strong> Eigentümerin <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> entsandten VertreterInnen in <strong>der</strong> Generalversammlung.<br />
Vor <strong>der</strong> Ausglie<strong>der</strong>ung des Konservatoriums <strong>Wien</strong> beschäftigte DienstnehmerInnen<br />
wurden von <strong>der</strong> KWU als zugewiesene Magistratsbedienstete übernommen.<br />
Die Neuaufnahme von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern für den Bereich <strong>der</strong> Administration<br />
erfolgt seit <strong>der</strong> Ausglie<strong>der</strong>ung eigenständig von <strong>der</strong> KWU. Diese Mitarbeiter-<br />
Innen stehen zur KWU in einem arbeitsrechtlichen Dienstverhältnis nach dem Allgemeinen<br />
Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Als Basis für das Eingehen von Dienstverträgen<br />
dienen seit Anfang Oktober 2008 vorliegende, mit dem Betriebsrat abgeschlossene<br />
Rahmenvereinbarungen für Lehrende und für das in <strong>der</strong> Administration tätige Personal,<br />
welche arbeitsrechtliche Regelungen bzgl. <strong>der</strong> Rechte und Pflichten <strong>der</strong> DienstnehmerInnen<br />
<strong>der</strong> KWU beinhalten. Wie die Einschau in die Dienstverträge zeigte,<br />
finden sich darin durchgehend Hinweise bzgl. Konkurrenzverbot, Verschwiegenheitspflichten<br />
sowie Konventionalstrafen bei Nichteinhaltung <strong>der</strong> gesetzlichen bzw. im<br />
Dienstvertrag vereinbarten Kündigungsfristen.<br />
Freie Stellen für Abteilungsvorstände im künstlerisch-pädagogischen Bereich werden<br />
auf <strong>der</strong> Grundlage eines dreistufigen, in <strong>der</strong> Satzung genau festgelegten Berufungsverfahrens<br />
besetzt. Derartige Nachbesetzungen, für welche eigens eine Berufungskommission<br />
eingesetzt wird, sind öffentlich im In- und Ausland auszuschreiben. Im Rahmen des<br />
Berufungsverfahrens sind für die in die engere Wahl gezogenen BewerberInnen ein<br />
Probespiel bzw. eine Probevorlesung, eine Lehrprobe sowie ein Kolloquium vorgesehen.<br />
In weiterer Folge erstellt die Berufungskommission unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />
künstlerischen, wissenschaftlichen und pädagogischen Aspekte einen Besetzungsvorschlag<br />
bestehend aus den drei bestgereihten Bewerberinnen bzw. Bewerbern, auf dessen<br />
Grundlage die Universitätsleitung eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten auswählt.