25.03.2014 Aufrufe

Vollständiger Text - Kontrollamt der Stadt Wien

Vollständiger Text - Kontrollamt der Stadt Wien

Vollständiger Text - Kontrollamt der Stadt Wien

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

KA IV - 13/4-1/09 Seite 38 von 50<br />

deutung ist, müssen die Bereiche Personalbeschaffung, Leistungsbeurteilungen und<br />

Beför<strong>der</strong>ungswesen, das auf einem nachvollziehbaren Leistungsniveau aufgebaut sein<br />

sollte, transparent gestaltet sein.<br />

Die Bestellung <strong>der</strong> GF <strong>der</strong> KWU, welcher auch die Universitätsleitung obliegt, erfolgt<br />

durch die von <strong>der</strong> Eigentümerin <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> entsandten VertreterInnen in <strong>der</strong> Generalversammlung.<br />

Vor <strong>der</strong> Ausglie<strong>der</strong>ung des Konservatoriums <strong>Wien</strong> beschäftigte DienstnehmerInnen<br />

wurden von <strong>der</strong> KWU als zugewiesene Magistratsbedienstete übernommen.<br />

Die Neuaufnahme von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern für den Bereich <strong>der</strong> Administration<br />

erfolgt seit <strong>der</strong> Ausglie<strong>der</strong>ung eigenständig von <strong>der</strong> KWU. Diese Mitarbeiter-<br />

Innen stehen zur KWU in einem arbeitsrechtlichen Dienstverhältnis nach dem Allgemeinen<br />

Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Als Basis für das Eingehen von Dienstverträgen<br />

dienen seit Anfang Oktober 2008 vorliegende, mit dem Betriebsrat abgeschlossene<br />

Rahmenvereinbarungen für Lehrende und für das in <strong>der</strong> Administration tätige Personal,<br />

welche arbeitsrechtliche Regelungen bzgl. <strong>der</strong> Rechte und Pflichten <strong>der</strong> DienstnehmerInnen<br />

<strong>der</strong> KWU beinhalten. Wie die Einschau in die Dienstverträge zeigte,<br />

finden sich darin durchgehend Hinweise bzgl. Konkurrenzverbot, Verschwiegenheitspflichten<br />

sowie Konventionalstrafen bei Nichteinhaltung <strong>der</strong> gesetzlichen bzw. im<br />

Dienstvertrag vereinbarten Kündigungsfristen.<br />

Freie Stellen für Abteilungsvorstände im künstlerisch-pädagogischen Bereich werden<br />

auf <strong>der</strong> Grundlage eines dreistufigen, in <strong>der</strong> Satzung genau festgelegten Berufungsverfahrens<br />

besetzt. Derartige Nachbesetzungen, für welche eigens eine Berufungskommission<br />

eingesetzt wird, sind öffentlich im In- und Ausland auszuschreiben. Im Rahmen des<br />

Berufungsverfahrens sind für die in die engere Wahl gezogenen BewerberInnen ein<br />

Probespiel bzw. eine Probevorlesung, eine Lehrprobe sowie ein Kolloquium vorgesehen.<br />

In weiterer Folge erstellt die Berufungskommission unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

künstlerischen, wissenschaftlichen und pädagogischen Aspekte einen Besetzungsvorschlag<br />

bestehend aus den drei bestgereihten Bewerberinnen bzw. Bewerbern, auf dessen<br />

Grundlage die Universitätsleitung eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten auswählt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!