„HINTER DER KELTER - MASCHINENHALLE“ in ... - Stadt Kraichtal
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „H<strong>in</strong>ter der Kelter – Masch<strong>in</strong>enhalle“ Begründung - Seite 7<br />
4.5.5 Dachmaterialien<br />
Diese Festsetzung soll die Anreicherung von Schwermetallen und die Verunre<strong>in</strong>igung des<br />
Bodens und des Grundwassers durch Schwermetalle verh<strong>in</strong>dern helfen.<br />
4.5.6 Erhaltung von Bäumen und Sträuchern<br />
Die im Geltungsbereich aus artenschutzrechtlicher Sicht erhaltenswerten Bäume und Sträucher<br />
werden als zu erhaltende Bäume bzw. zu erhaltende Sträucher festgesetzt.<br />
4.5.7 Flächenbegrünung<br />
Die Regelungen zur E<strong>in</strong>grünung dienen der E<strong>in</strong>grisffsm<strong>in</strong>derung, dem naturschutzrechtlichen<br />
Ausgleich und der gestalterischen E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung von Gebäuden <strong>in</strong> das Umfeld. Sie tragen dazu<br />
bei, den E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Natur und Landschaft zu m<strong>in</strong>imieren und die negativen Umweltauswirkungen<br />
bebauter oder versiegelter Flächen zu reduzieren.<br />
5. Erläuterungen zu den örtlichen Bauvorschriften<br />
5.1 E<strong>in</strong>friedigungen<br />
Die Festsetzungen sichern e<strong>in</strong>e optisch verträgliche E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung im städtebaulichen und<br />
landschaftlichen Umfeld.<br />
5.2 Umgang mit Niederschlagswasser<br />
Durch die Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes und dem Wassergesetz<br />
für Baden-Württemberg (WG) hat sich die naturverträgliche Regenwasserbewirtschaftung mit<br />
Versickerung oder getrennter Ableitung von Niederschlagsabflüssen auch <strong>in</strong> den gesetzlichen<br />
Vorgaben für Baden-Württemberg etabliert. Nach § 45 b Abs. 3 Wassergesetz von Baden -<br />
Württemberg (Fassung 2005) soll Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem<br />
01.01.1999 an die Kanalisation angeschlossen s<strong>in</strong>d versickert oder ortsnah <strong>in</strong> oberirdische<br />
Gewässer abgeleitet werden, wenn dies mit vertretbarem Aufwand und schadlos möglich ist.<br />
Um sicher zu stellen, dass durch die naturverträgliche Regenwasserbewirtschaftung e<strong>in</strong><br />
nachhaltiger Schutz von Boden, Grundwasser und Oberflächengewässer gewährleistet ist,<br />
müssen deshalb auch entsprechende Festsetzungen, hier nach Landesbauordnungsrecht (§ 74<br />
Abs. 3 Nr. 2), erfolgen.<br />
Das Regenwasser soll <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Zisterne gesammelt und der Überlauf an e<strong>in</strong>en vorhandenen<br />
Wassergraben entlang der nördlichen Nebenstraße e<strong>in</strong>geleitet werden.<br />
Bresch Henne Mühl<strong>in</strong>ghaus Projekt 1334