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004 Krebs bei Kindern - Deutsche Krebshilfe eV

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64 <strong>Krebs</strong> <strong>bei</strong> <strong>Kindern</strong> <strong>Krebs</strong> <strong>bei</strong> <strong>Kindern</strong> 65<br />

Lehrer informieren<br />

chen Fall gehen Sie zum Schulamt und beraten Sie sich mit dem<br />

Sozialar<strong>bei</strong>ter der Klinik.<br />

Nimmt Ihr Kind am regulären Schulunterricht teil, informieren<br />

Sie auf jeden Fall seine Lehrer über die Krankheit. Bitten Sie sie,<br />

Ihre Tochter / Ihren Sohn möglichst wie bisher zu behandeln,<br />

damit sie / er im Klassenverband nicht in eine Außenseiterposition<br />

gerät.<br />

Wegweiser zu Sozialleistungen<br />

Die Erkrankung Ihres Kindes bringt möglicherweise auch finanzielle<br />

Belastungen mit sich. Viele Kosten werden aber von den jeweiligen<br />

Institutionen übernommen. Auf welche Sozialleistungen haben Ihr<br />

Kind und Sie Anspruch?<br />

Sport ist nicht<br />

verboten<br />

Sport<br />

Fühlt sich Ihr Kind nach der Entlassung aus der Klinik stark<br />

genug, kann es auch seine gewohnten sportlichen Aktivitäten<br />

<strong>bei</strong>behalten. Das hilft ihm, sich körperlich und seelisch von<br />

der schmerzhaften und langwierigen Behandlung zu erholen.<br />

Besprechen Sie aber den Umfang der sportlichen Betätigung<br />

und eventuell erforderliche Vorsichtsmaßnahmen vorher mit<br />

dem Arzt.<br />

Auskunft erteilen<br />

die Sozialleistungsträger<br />

Die folgenden Informationen geben Ihnen einen ersten Über blick<br />

und dienen als Orientierungshilfe. Genaue Auskünfte erteilen die<br />

Beratungsstellen der zuständigen Sozialleistungsträger.<br />

Sozialleistungsträger sind<br />

••<br />

Krankenkassen und -versicherungen<br />

••<br />

Rentenversicherungsträger<br />

••<br />

Sozialamt<br />

••<br />

Versorgungsamt und<br />

••<br />

Ar<strong>bei</strong>tsamt<br />

Wenn Sie nicht genau wissen, welche dieser Einrichtungen im<br />

Einzelfall zuständig ist, können Sie sich an eine beliebige Stelle<br />

wenden. Jeder Sozialleistungsträger ist gesetzlich verpflichtet,<br />

Ihnen allgemeine Auskünfte zu geben, Anträge anzunehmen und<br />

diese gegebenenfalls weiterzuleiten. Ratsam ist auch, den Sozialdienst<br />

Ihrer Klinik aufzusuchen.<br />

Keine falsche<br />

Scham <strong>bei</strong> Inanspruchnahme<br />

sozialer Rente<br />

Haben Sie keine Hemmungen, Scham oder gar Angst, zu solchen<br />

Beratungsstellen zu gehen. Sie bitten nicht um Almosen, sondern<br />

nehmen Leistungen in Anspruch, die Ihnen zustehen und<br />

die Ihnen den Weg zurück in den Alltag erleichtern sollen.

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