004 Krebs bei Kindern - Deutsche Krebshilfe eV
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64 <strong>Krebs</strong> <strong>bei</strong> <strong>Kindern</strong> <strong>Krebs</strong> <strong>bei</strong> <strong>Kindern</strong> 65<br />
Lehrer informieren<br />
chen Fall gehen Sie zum Schulamt und beraten Sie sich mit dem<br />
Sozialar<strong>bei</strong>ter der Klinik.<br />
Nimmt Ihr Kind am regulären Schulunterricht teil, informieren<br />
Sie auf jeden Fall seine Lehrer über die Krankheit. Bitten Sie sie,<br />
Ihre Tochter / Ihren Sohn möglichst wie bisher zu behandeln,<br />
damit sie / er im Klassenverband nicht in eine Außenseiterposition<br />
gerät.<br />
Wegweiser zu Sozialleistungen<br />
Die Erkrankung Ihres Kindes bringt möglicherweise auch finanzielle<br />
Belastungen mit sich. Viele Kosten werden aber von den jeweiligen<br />
Institutionen übernommen. Auf welche Sozialleistungen haben Ihr<br />
Kind und Sie Anspruch?<br />
Sport ist nicht<br />
verboten<br />
Sport<br />
Fühlt sich Ihr Kind nach der Entlassung aus der Klinik stark<br />
genug, kann es auch seine gewohnten sportlichen Aktivitäten<br />
<strong>bei</strong>behalten. Das hilft ihm, sich körperlich und seelisch von<br />
der schmerzhaften und langwierigen Behandlung zu erholen.<br />
Besprechen Sie aber den Umfang der sportlichen Betätigung<br />
und eventuell erforderliche Vorsichtsmaßnahmen vorher mit<br />
dem Arzt.<br />
Auskunft erteilen<br />
die Sozialleistungsträger<br />
Die folgenden Informationen geben Ihnen einen ersten Über blick<br />
und dienen als Orientierungshilfe. Genaue Auskünfte erteilen die<br />
Beratungsstellen der zuständigen Sozialleistungsträger.<br />
Sozialleistungsträger sind<br />
••<br />
Krankenkassen und -versicherungen<br />
••<br />
Rentenversicherungsträger<br />
••<br />
Sozialamt<br />
••<br />
Versorgungsamt und<br />
••<br />
Ar<strong>bei</strong>tsamt<br />
Wenn Sie nicht genau wissen, welche dieser Einrichtungen im<br />
Einzelfall zuständig ist, können Sie sich an eine beliebige Stelle<br />
wenden. Jeder Sozialleistungsträger ist gesetzlich verpflichtet,<br />
Ihnen allgemeine Auskünfte zu geben, Anträge anzunehmen und<br />
diese gegebenenfalls weiterzuleiten. Ratsam ist auch, den Sozialdienst<br />
Ihrer Klinik aufzusuchen.<br />
Keine falsche<br />
Scham <strong>bei</strong> Inanspruchnahme<br />
sozialer Rente<br />
Haben Sie keine Hemmungen, Scham oder gar Angst, zu solchen<br />
Beratungsstellen zu gehen. Sie bitten nicht um Almosen, sondern<br />
nehmen Leistungen in Anspruch, die Ihnen zustehen und<br />
die Ihnen den Weg zurück in den Alltag erleichtern sollen.