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004 Krebs bei Kindern - Deutsche Krebshilfe eV

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78 <strong>Krebs</strong> <strong>bei</strong> <strong>Kindern</strong> <strong>Krebs</strong> <strong>bei</strong> <strong>Kindern</strong> 79<br />

Gesetzliche<br />

Krankenversicherung<br />

Das Krankengeld sichert die Lebenshaltung während einer längeren<br />

Krankheit und ist damit von erheblicher Bedeutung. Diese<br />

Leistung erhalten Versicherte, wenn sie durch Krankheit ar<strong>bei</strong>tsunfähig<br />

sind oder auf Kosten der Krankenkasse stationär behandelt<br />

werden.<br />

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des zuvor erzielten regelmäßigen<br />

Ar<strong>bei</strong>tsentgelts und Ar<strong>bei</strong>tseinkommens, abzüglich der<br />

Beiträge zur Renten-, Ar<strong>bei</strong>tslosen- und Pflege versicherung.<br />

Private Krankenversicherung<br />

Privat Versicherte schließen in der Regel mit ihrer Versicherung<br />

auch eine Krankentagegeldversicherung ab. Die Höhe des<br />

Krankentagegeldes wird tariflich vereinbart, es darf das Nettoeinkommen<br />

allerdings nicht übersteigen. Da die Beiträge zur<br />

Renten- und zur privaten Krankenversicherung nach Ablauf<br />

der Lohnfortzahlung vom Versicherten zu tragen sind, kann<br />

das Krankengeld das Netto-Einkommen um die entsprechende<br />

Summe übersteigen, so dass der Versicherte keine finanziellen<br />

Einbußen hat.<br />

Auch wenn Ihr Kind krank ist und Sie deshalb nicht ar<strong>bei</strong>ten<br />

gehen können, zahlen die Krankenkassen Krankengeld.<br />

Berufswahl – Berufsausbildung<br />

Wichtig: Um dieses Krankengeld zu erhalten, benötigen Sie<br />

ein ärztliches Zeugnis, das bestätigen muss, dass Sie Ihr Kind<br />

beaufsichtigen, betreuen oder pflegen und deshalb der Ar<strong>bei</strong>t<br />

fernbleiben müssen.<br />

Außerdem darf niemand in Ihrem Haushalt leben, der an Ihrer<br />

Stelle das Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen könnte,<br />

und das Kind muss jünger als zwölf Jahre sein. Pro Kalenderjahr<br />

können Versicherte für jedes gesetzlich versicherte Kind Krankengeld<br />

für höchstens zehn Ar<strong>bei</strong>tstage (Alleinerziehende 20<br />

Ar<strong>bei</strong>tstage) bean spruchen, insgesamt aber nicht mehr als 25<br />

Ar<strong>bei</strong>tstage je Elternteil (Alleinerziehende maximal 50 Ar<strong>bei</strong>tstage).<br />

Hat ein Versicherter <strong>bei</strong> seinem Ar<strong>bei</strong>tgeber Anspruch auf<br />

bezahlte Freistellung von der Ar<strong>bei</strong>t geht dieser dem Anspruch<br />

auf Kinderpflegekrankengeld vor.<br />

Für schwerstkranke Kinder, die nach ärztlichem Zeugnis nur<br />

noch wenige Wochen oder Monate leben werden, hat das „Gesetz<br />

zur Sicherung der Betreuung und Pflege schwerstkranker<br />

Kinder” die zeitliche Begrenzung des Kinderpflegekrankengeldes<br />

aufgehoben.<br />

Das Ar<strong>bei</strong>tsamt<br />

berät<br />

Berufliche Wiedereingliederung<br />

Jugendliche, die vor oder während ihrer Berufsausbildung erkranken,<br />

können sich <strong>bei</strong>m Ar<strong>bei</strong>tsamt vom Berufsberater für<br />

Behinderte über Ausbildungsmöglichkeiten beziehungsweise<br />

Umschulung beraten lassen. Wenden Sie sich an den zuständigen<br />

Berufsberater. Die Erstberatung kann auch <strong>bei</strong>m nächstgelegenen<br />

Ar<strong>bei</strong>tsamt Ihrer Klinik stattfinden.<br />

Der Berufsberater für Behinderte erstellt aufgrund ärzt licher<br />

und psychologischer Untersuchungen einen beruf lichen Wiedereingliederungsplan,<br />

der die notwendigen beruflichen Bildungsmaßnahmen<br />

umfasst wie Erprobung, Vorbereitungslehrgänge,<br />

Ausbildung und gegebenenfalls notwendig werdende Ausbildungshilfen.<br />

Bei möglicherweise erhöhten krankheitsbedingten Fehlzeiten<br />

empfiehlt der Berufsberater, die Ausbildung an einem Berufsbildungswerk<br />

fortzusetzen, weil hier durch speziellen Stützunterricht<br />

die Fehlzeiten ausgeglichen werden können.<br />

Die Kosten für die Berufsausbildung behinderter Jugendlicher<br />

übernimmt in den meisten Fällen die Bundesanstalt für Ar<strong>bei</strong>t.

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