004 Krebs bei Kindern - Deutsche Krebshilfe eV
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72 <strong>Krebs</strong> <strong>bei</strong> <strong>Kindern</strong> <strong>Krebs</strong> <strong>bei</strong> <strong>Kindern</strong> 73<br />
Stufen der Pflegebedürftigkeit<br />
Zu diesen Verrichtungen gehören<br />
1. Im Bereich der Körperpflege das Waschen, Duschen, Baden,<br />
die Zahn- und Mundpflege, das Kämmen, Rasieren, die Darmund<br />
Blasenentleerung<br />
2. Im Bereich der Ernährung das mundgerechte Zubereiten und<br />
die Aufnahme der Nahrung<br />
3. Im Bereich der Mobilität das selbstständige Aufstehen und<br />
Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen,<br />
das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung<br />
4. Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung das Einkaufen,<br />
Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und<br />
Waschen der Wäsche und Kleidung, das Heizen<br />
Pflegestufe I – Mindestens einmal täglich Hilfebedarf <strong>bei</strong> zwei oder mehr<br />
erheblich pflege- Verrichtungen aus den oben genannten Bereichen, im Tagesbedürftig<br />
durchschnitt mindestens 90 Minuten, davon mehr als 45<br />
Minuten pflegerische Hilfe<br />
Sachleistung<br />
oder Pflegegeld<br />
Hierin enthalten ist <strong>bei</strong> allen drei Stufen Hilfebedarf <strong>bei</strong> hauswirtschaftlichen<br />
Verrichtungen, wo<strong>bei</strong> auch hier der pflegerische<br />
Aufwand im Vordergrund stehen muss.<br />
Anträge müssen Sie <strong>bei</strong> Ihrer gesetzlichen oder privaten Pflegekasse<br />
stellen.<br />
Leistungen für häusliche Pflege<br />
Hier stehen Leistungen im Vordergrund, die die häusliche Pflege<br />
verbessern sollen. Wieviel Sie von der Pflegekasse bekommen,<br />
hängt vom Schweregrad der Pflegebedürftigkeit ab, die der Medizinische<br />
Dienst festgestellt hat. Grundsätzlich haben Sie zwei<br />
Möglichkeiten, Leistungen für häusliche Pflege in Anspruch zu<br />
nehmen. Entweder gewährt Ihnen die Pflegekasse die entsprechende<br />
Sachleistung, das heißt sie bezahlt Pflegeeinsätze durch<br />
ambulante Dienste und Sozialstationen. Oder sie zahlt Ihnen<br />
stattdessen Pflegegeld. In diesem Fall kümmern Sie sich selbst<br />
darum, dass die Pflege in geeigneter Weise und in ausreichendem<br />
Umfang sichergestellt ist. Es ist auch eine Kombination von<br />
Sach- und Geldleistung möglich.<br />
Mindestens dreimal täglich Hilfebedarf <strong>bei</strong> drei Verrichtungen<br />
zu verschiedenen Tageszeiten, im Tagesdurchschnitt min-<br />
destens drei Stunden, davon mindestens zwei Stunden<br />
pflegerische Hilfe<br />
Pflegestufe II –<br />
schwer pflegebedürftig<br />
Pflegestufe III –<br />
schwerst pflegebedürftig<br />
Hilfebedarf rund um die Uhr auch nachts, im Tagesdurchschnitt<br />
mindestens fünf Stunden, davon mindestens vier Stunden<br />
pflegerische Hilfe<br />
Leistungen für häusliche Pflege<br />
Sachleistung • Pflegestufe I bis zu 440,– € pro Monat<br />
(ambulante<br />
Pflegedienste) • Pflegestufe II bis zu 1.040,– € pro Monat<br />
• Pflegestufe III<br />
bis zu 1.510,– € pro Monat<br />
Härtefall<br />
Die Pflegekassen können in besonderen Einzel fällen Pflegebedürftige<br />
der Stufe III als Härtefall anerkennen, wenn ein<br />
außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vorliegt<br />
• Härtefälle<br />
bis zu 1.918,– € pro Monat