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004 Krebs bei Kindern - Deutsche Krebshilfe eV

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72 <strong>Krebs</strong> <strong>bei</strong> <strong>Kindern</strong> <strong>Krebs</strong> <strong>bei</strong> <strong>Kindern</strong> 73<br />

Stufen der Pflegebedürftigkeit<br />

Zu diesen Verrichtungen gehören<br />

1. Im Bereich der Körperpflege das Waschen, Duschen, Baden,<br />

die Zahn- und Mundpflege, das Kämmen, Rasieren, die Darmund<br />

Blasenentleerung<br />

2. Im Bereich der Ernährung das mundgerechte Zubereiten und<br />

die Aufnahme der Nahrung<br />

3. Im Bereich der Mobilität das selbstständige Aufstehen und<br />

Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen,<br />

das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung<br />

4. Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung das Einkaufen,<br />

Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und<br />

Waschen der Wäsche und Kleidung, das Heizen<br />

Pflegestufe I – Mindestens einmal täglich Hilfebedarf <strong>bei</strong> zwei oder mehr<br />

erheblich pflege- Verrichtungen aus den oben genannten Bereichen, im Tagesbedürftig<br />

durchschnitt mindestens 90 Minuten, davon mehr als 45<br />

Minuten pflegerische Hilfe<br />

Sachleistung<br />

oder Pflegegeld<br />

Hierin enthalten ist <strong>bei</strong> allen drei Stufen Hilfebedarf <strong>bei</strong> hauswirtschaftlichen<br />

Verrichtungen, wo<strong>bei</strong> auch hier der pflegerische<br />

Aufwand im Vordergrund stehen muss.<br />

Anträge müssen Sie <strong>bei</strong> Ihrer gesetzlichen oder privaten Pflegekasse<br />

stellen.<br />

Leistungen für häusliche Pflege<br />

Hier stehen Leistungen im Vordergrund, die die häusliche Pflege<br />

verbessern sollen. Wieviel Sie von der Pflegekasse bekommen,<br />

hängt vom Schweregrad der Pflegebedürftigkeit ab, die der Medizinische<br />

Dienst festgestellt hat. Grundsätzlich haben Sie zwei<br />

Möglichkeiten, Leistungen für häusliche Pflege in Anspruch zu<br />

nehmen. Entweder gewährt Ihnen die Pflegekasse die entsprechende<br />

Sachleistung, das heißt sie bezahlt Pflegeeinsätze durch<br />

ambulante Dienste und Sozialstationen. Oder sie zahlt Ihnen<br />

stattdessen Pflegegeld. In diesem Fall kümmern Sie sich selbst<br />

darum, dass die Pflege in geeigneter Weise und in ausreichendem<br />

Umfang sichergestellt ist. Es ist auch eine Kombination von<br />

Sach- und Geldleistung möglich.<br />

Mindestens dreimal täglich Hilfebedarf <strong>bei</strong> drei Verrichtungen<br />

zu verschiedenen Tageszeiten, im Tagesdurchschnitt min-<br />

destens drei Stunden, davon mindestens zwei Stunden<br />

pflegerische Hilfe<br />

Pflegestufe II –<br />

schwer pflegebedürftig<br />

Pflegestufe III –<br />

schwerst pflegebedürftig<br />

Hilfebedarf rund um die Uhr auch nachts, im Tagesdurchschnitt<br />

mindestens fünf Stunden, davon mindestens vier Stunden<br />

pflegerische Hilfe<br />

Leistungen für häusliche Pflege<br />

Sachleistung • Pflegestufe I bis zu 440,– € pro Monat<br />

(ambulante<br />

Pflegedienste) • Pflegestufe II bis zu 1.040,– € pro Monat<br />

• Pflegestufe III<br />

bis zu 1.510,– € pro Monat<br />

Härtefall<br />

Die Pflegekassen können in besonderen Einzel fällen Pflegebedürftige<br />

der Stufe III als Härtefall anerkennen, wenn ein<br />

außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vorliegt<br />

• Härtefälle<br />

bis zu 1.918,– € pro Monat

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