004 Krebs bei Kindern - Deutsche Krebshilfe eV
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76 <strong>Krebs</strong> <strong>bei</strong> <strong>Kindern</strong> <strong>Krebs</strong> <strong>bei</strong> <strong>Kindern</strong> 77<br />
aussagefähige Begründung für die Mitaufnahme der Familie<br />
unbedingt notwendig. Reichen Sie den ausführ lichen Antrag<br />
möglichst frühzeitig <strong>bei</strong>m entsprechenden Kostenträger ein. Die<br />
Dauer der Reha-Maßnahme beträgt in der Regel vier Wochen.<br />
Sofern keine Ansprüche gegenüber einer Krankenkasse oder<br />
einem Rentenversicherungsträger bestehen, kann die Leistung<br />
gegebenenfalls vom Sozialamt zur Verfügung gestellt werden.<br />
Im Antrag müssen Sie genaue Angaben über die Erkrankung<br />
Ihres Kindes machen sowie über die behandelnden Ärzte, Krankenhäuser<br />
und Kurkliniken. Weiterhin erklären Sie auf dem Antragsformular,<br />
dass Sie die genannten Ärzte und Kliniken von der<br />
ärztlichen Schweigepflicht entbinden. Sie brauchen also keine<br />
Befundunterlagen oder Dokumente hinzuzufügen. Denn das Versorgungsamt<br />
wird diese <strong>bei</strong> Ihren Ärzten anfordern und mit dem<br />
Antrag sorgfältig prüfen.<br />
Rehabilitation für<br />
Jugendliche und<br />
Erwachsene<br />
w Internetadresse<br />
Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen können selbstverständlich<br />
auch Jugendliche und junge Erwachsene beanspruchen.<br />
Zu ständiger Leistungsträger ist die Krankenkasse oder der Rentenversicherungsträger.<br />
Bei Auszubildenden beziehungsweise<br />
Berufstätigen ist der Rentenversicherungsträger vorrangig zuständig.<br />
Die Dauer der Reha-Maßnahme beträgt vier Wochen.<br />
Die genauen Einzelheiten erfragen Sie am besten <strong>bei</strong> den zuvor<br />
genannten Kostenträgern. Sollten sich da<strong>bei</strong> Probleme ergeben<br />
oder Fragen offen bleiben, wenden Sie sich an die <strong>Deutsche</strong><br />
<strong>Krebs</strong>hilfe, an den Dachverband der Elterninitiativen (Anschriften<br />
auf Seite 83 und 85 dieser Broschüre) oder an die speziellen<br />
Rehabilita tionskliniken, die <strong>bei</strong> der Erläuterung und Durchführung<br />
der Antragstellung behilflich sind. Adressen und Ansprechpartner<br />
finden Sie auch unter www.AGFOR.de.<br />
GdB = Grad der<br />
behinderung<br />
w Internetadresse<br />
Ein Schwerbehindertenausweis bietet eine Reihe von Möglichkeiten,<br />
die wenigstens teilweise einen Ausgleich für die durch<br />
die Krankheit entstandenen Nachteile bieten sollen. Bei einem<br />
Grad der Behinderung (GdB) ab 50 Prozent haben Sie Anspruch<br />
auf Zusatzurlaub sowie einen erhöhten Kündigungsschutz am<br />
Ar<strong>bei</strong>tsplatz. Unter bestimmten Voraussetzungen sind weitere<br />
Hilfen, unter anderem Steuerermäßigungen, Preisnachlässe im<br />
öffentlichen Personenverkehr sowie mögliche Reduzierung von<br />
Funk- und Fernsehgebühren möglich.<br />
Als Grundlage für die Festsetzung des Grades der Behinderung<br />
dienen dem Versorgungsamt die vom Bundes ministerium für Ar<strong>bei</strong>t<br />
und Soziales herausgegebenen „Versorgungsmedizinischen<br />
Grundsätze“. Sie können diese im Internet unter www.bmas.de<br />
einsehen und herunterladen. Auskünfte geben die zuständigen<br />
Versorgungs-, Sozial- und Finanzämter.<br />
Schwerbehindertenausweis<br />
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die an Leu kämien<br />
oder bösartigen Tumorerkrankungen leiden, haben Anspruch auf<br />
einen Schwerbehindertenausweis. Sie können für Ihr Kind <strong>bei</strong>m<br />
zuständigen Versorgungsamt einen Ausweis für Schwerbehinderte<br />
bean tragen. Hierfür benötigen Sie zwei aktuelle Passbilder<br />
Ihres Kindes.<br />
Lohn- beziehungsweise<br />
Gehaltsfortzahlung<br />
Ar<strong>bei</strong>tsfreistellung und Krankengeld<br />
Wenn Sie krank sind, haben Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung.<br />
Der Ar<strong>bei</strong>tgeber zahlt dann Ihre vollen Bezüge insgesamt<br />
bis zu sechs Wochen weiter. Durch Tarifverträge sind zum Teil<br />
auch längere Lohn- oder Gehaltsfortzahlungen vereinbart.