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004 Krebs bei Kindern - Deutsche Krebshilfe eV

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76 <strong>Krebs</strong> <strong>bei</strong> <strong>Kindern</strong> <strong>Krebs</strong> <strong>bei</strong> <strong>Kindern</strong> 77<br />

aussagefähige Begründung für die Mitaufnahme der Familie<br />

unbedingt notwendig. Reichen Sie den ausführ lichen Antrag<br />

möglichst frühzeitig <strong>bei</strong>m entsprechenden Kostenträger ein. Die<br />

Dauer der Reha-Maßnahme beträgt in der Regel vier Wochen.<br />

Sofern keine Ansprüche gegenüber einer Krankenkasse oder<br />

einem Rentenversicherungsträger bestehen, kann die Leistung<br />

gegebenenfalls vom Sozialamt zur Verfügung gestellt werden.<br />

Im Antrag müssen Sie genaue Angaben über die Erkrankung<br />

Ihres Kindes machen sowie über die behandelnden Ärzte, Krankenhäuser<br />

und Kurkliniken. Weiterhin erklären Sie auf dem Antragsformular,<br />

dass Sie die genannten Ärzte und Kliniken von der<br />

ärztlichen Schweigepflicht entbinden. Sie brauchen also keine<br />

Befundunterlagen oder Dokumente hinzuzufügen. Denn das Versorgungsamt<br />

wird diese <strong>bei</strong> Ihren Ärzten anfordern und mit dem<br />

Antrag sorgfältig prüfen.<br />

Rehabilitation für<br />

Jugendliche und<br />

Erwachsene<br />

w Internetadresse<br />

Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen können selbstverständlich<br />

auch Jugendliche und junge Erwachsene beanspruchen.<br />

Zu ständiger Leistungsträger ist die Krankenkasse oder der Rentenversicherungsträger.<br />

Bei Auszubildenden beziehungsweise<br />

Berufstätigen ist der Rentenversicherungsträger vorrangig zuständig.<br />

Die Dauer der Reha-Maßnahme beträgt vier Wochen.<br />

Die genauen Einzelheiten erfragen Sie am besten <strong>bei</strong> den zuvor<br />

genannten Kostenträgern. Sollten sich da<strong>bei</strong> Probleme ergeben<br />

oder Fragen offen bleiben, wenden Sie sich an die <strong>Deutsche</strong><br />

<strong>Krebs</strong>hilfe, an den Dachverband der Elterninitiativen (Anschriften<br />

auf Seite 83 und 85 dieser Broschüre) oder an die speziellen<br />

Rehabilita tionskliniken, die <strong>bei</strong> der Erläuterung und Durchführung<br />

der Antragstellung behilflich sind. Adressen und Ansprechpartner<br />

finden Sie auch unter www.AGFOR.de.<br />

GdB = Grad der<br />

behinderung<br />

w Internetadresse<br />

Ein Schwerbehindertenausweis bietet eine Reihe von Möglichkeiten,<br />

die wenigstens teilweise einen Ausgleich für die durch<br />

die Krankheit entstandenen Nachteile bieten sollen. Bei einem<br />

Grad der Behinderung (GdB) ab 50 Prozent haben Sie Anspruch<br />

auf Zusatzurlaub sowie einen erhöhten Kündigungsschutz am<br />

Ar<strong>bei</strong>tsplatz. Unter bestimmten Voraussetzungen sind weitere<br />

Hilfen, unter anderem Steuerermäßigungen, Preisnachlässe im<br />

öffentlichen Personenverkehr sowie mögliche Reduzierung von<br />

Funk- und Fernsehgebühren möglich.<br />

Als Grundlage für die Festsetzung des Grades der Behinderung<br />

dienen dem Versorgungsamt die vom Bundes ministerium für Ar<strong>bei</strong>t<br />

und Soziales herausgegebenen „Versorgungsmedizinischen<br />

Grundsätze“. Sie können diese im Internet unter www.bmas.de<br />

einsehen und herunterladen. Auskünfte geben die zuständigen<br />

Versorgungs-, Sozial- und Finanzämter.<br />

Schwerbehindertenausweis<br />

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die an Leu kämien<br />

oder bösartigen Tumorerkrankungen leiden, haben Anspruch auf<br />

einen Schwerbehindertenausweis. Sie können für Ihr Kind <strong>bei</strong>m<br />

zuständigen Versorgungsamt einen Ausweis für Schwerbehinderte<br />

bean tragen. Hierfür benötigen Sie zwei aktuelle Passbilder<br />

Ihres Kindes.<br />

Lohn- beziehungsweise<br />

Gehaltsfortzahlung<br />

Ar<strong>bei</strong>tsfreistellung und Krankengeld<br />

Wenn Sie krank sind, haben Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung.<br />

Der Ar<strong>bei</strong>tgeber zahlt dann Ihre vollen Bezüge insgesamt<br />

bis zu sechs Wochen weiter. Durch Tarifverträge sind zum Teil<br />

auch längere Lohn- oder Gehaltsfortzahlungen vereinbart.

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