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Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Alzey-Worms

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4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

Sperrabfall aus Haushalten<br />

Menge (t)<br />

7.000<br />

6.000<br />

5.000<br />

4.000<br />

3.000<br />

101<br />

45<br />

92<br />

254<br />

269 196 98 51<br />

22<br />

10<br />

0 14<br />

2.000<br />

1.000<br />

0<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Jahr<br />

Sperrabfall Holz aus Sperrabfall Metall<br />

Abbildung 5: Sperrabfall aus Haushalten, Abfuhr<br />

4.2.1.4 Asbestzement (festgebun<strong>den</strong>er Asbest)<br />

Nach der Anzeige zur Stilllegung der Deponie zum 01.06.2005 wurde auch die Ablagerung<br />

von Asbestzement beendet. Kleinmengen bis maximal 100 Kilogramm aus privaten Haushalten<br />

wer<strong>den</strong> angenommen, zwischengelagert und durch eine Fachfirma entsorgt. Im Jahr<br />

2011 waren dies 5,12 t. Insgesamt 9,63 t an ordnungswidrig abgelagerten Asbestzementabfällen<br />

wur<strong>den</strong> direkt an eine Fachfirma zur Entsorgung geliefert. Zur Entsorgung größerer<br />

Mengen wird auf die Bauschuttdeponie <strong>Worms</strong> Nord oder auf Entsorgungsfirmen verwiesen.<br />

4.2.1.5 Problemabfall<br />

Die im Rahmen der Problemabfallsammlung aus Haushaltungen anfallen<strong>den</strong> Abfälle sind<br />

nach gesetzlicher Definition (§ 48 Kreislaufwirtschaftsgesetz und § 8 Abs. 2 Landesabfallwirtschafts-<br />

und Altlastengesetz) gefährliche Abfälle. Sie sind durch die Abfallverzeichnisverordnung<br />

bestimmt.<br />

Seit 1994 erfüllt die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM)<br />

die Aufgabe einer zentralen Stelle für Sonderabfälle gemäß § 8 des Landesabfallwirtschaftsund<br />

Altlastengesetzes. Sonderabfälle, die in Rheinland-Pfalz anfallen oder dorthin verbracht<br />

wer<strong>den</strong> und behandelt, gelagert oder abgelagert wer<strong>den</strong> sollen, sind der SAM als zentraler<br />

Stelle für Sonderabfälle anzudienen (§ 8 a, Abs. 4 LAbfWAG). Die zentrale Stelle für Sonderabfälle<br />

hat die ihr angedienten Abfälle einer dafür zugelassenen und aufnahmebereiten<br />

Anlage zur Entsorgung zuzuweisen. Die zentrale Stelle für Sonderabfälle informiert und<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung Seite 17

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