26.03.2014 Aufrufe

Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Alzey-Worms

Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Alzey-Worms

Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Alzey-Worms

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2 Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

2 Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

2.1 EU-Recht<br />

Die Verordnungen und Rechtssätze der EU stellen die oberste Ebene in der Rechts-<br />

Hierarchie dar. Diese Regelungen sind für alle Mitgliedstaaten verbindlich. Die Art der Umsetzung<br />

wird <strong>den</strong> Mitgliedstaaten überlassen.<br />

Die für die Abfallwirtschaft wichtigsten Richtlinien und Verordnungen der EU sind<br />

o Richtlinie 2002/96/EG vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronikaltgeräte<br />

o Richtlinie 2006/66 EG vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren<br />

o Verordnung EG Nr. 1013/2006 vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen<br />

o Richtlinie 2008/98/EG/4/ vom 19. November 2008 (Abfallrahmenrichtlinie)<br />

Tabelle 2: Verordnungen der EU<br />

Die "Richtlinie 2008/98/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November<br />

2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien" (kurz: Abfallrahmenrichtlinie)<br />

ist am 12. Dezember 2008 in Kraft getreten. Neue wesentliche Regelungen der Abfallrahmenrichtlinie<br />

betreffen z.B.:<br />

• Präzisierung und Definition zentraler Rechtsbegriffe des Abfallrechts<br />

• Abfallhierarchie<br />

• Abfallvermeidung und Erstellung eines Abfallvermeidungsprogramms<br />

• Recyclingquoten für Siedlungsabfälle und Bau- und Abbruchabfälle<br />

2.2 Bundesrecht<br />

In Deutschland wur<strong>den</strong> die in der Abfallrahmenrichtlinie der EU enthaltenen Bestimmungen<br />

durch die Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom Oktober 1996 in<br />

nationales Recht umgesetzt. Das neue am 01. Juni 2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz<br />

hat die fünfstufige Abfallhierarchie aus der Abfallrahmenrichtlinie übernommen:<br />

1. Vermeidung<br />

2. Vorbereitung zur Wiederverwendung<br />

3. Recycling<br />

4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung<br />

5. Beseitigung<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung Seite 5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!