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Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Alzey-Worms

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<strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Alzey</strong>-<br />

<strong>Worms</strong><br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong><br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong><br />

5. Fortschreibung - 2012-<br />

erstellt vom Abfallwirtschaftsbetrieb des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong><br />

verabschiedet am 18.12.2012


INHALT<br />

INHALT<br />

INHALT 1<br />

1 AUSGANGSLAGE 3<br />

2 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 5<br />

2.1 EU-Recht 5<br />

2.2 Bundesrecht 5<br />

2.3 Landesrecht 6<br />

2.4 Kommunales Recht 7<br />

3 ABFALLWIRTSCHAFT IM LANDKREIS ALZEY-WORMS 8<br />

3.1 Strukturdaten des <strong>Landkreis</strong>es 8<br />

3.1.1 Siedlungsstruktur 8<br />

3.1.2 Gemeindegrößenstruktur im <strong>Landkreis</strong> 8<br />

3.1.3 Haushaltsgrößenstruktur im <strong>Landkreis</strong> 8<br />

3.2 Lage der Entsorgungsanlagen 9<br />

3.3 Organisation der Abfallwirtschaft 10<br />

3.3.1 Bio-Kompostverband 10<br />

3.3.2 Kooperation des <strong>Landkreis</strong>es mit anderen Gebietskörperschaften 10<br />

3.4 Abfallmengen 11<br />

4 GETROFFENE MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERWERTUNG UND<br />

BESEITIGUNG VON ABFÄLLEN 12<br />

I:\AWB\Zimmermann\AWIKO\AWIKO 2012\Unterlagen\Awiko 5. Fortschreibung mit Deckblatt.doc<br />

4.1 Entsorgungsangebot 12<br />

4.2 Entsorgungswege 14<br />

4.2.1 Abfälle zur Beseitigung 14<br />

4.2.1.1 Restabfall aus Haushaltungen und hausabfallähnliche Gewerbeabfälle 14<br />

4.2.1.2 Restabfall gewerblicher Herkunft 15<br />

4.2.1.3 Restabfall aus Sperrabfallsammlung 16<br />

4.2.1.4 Asbestzement (festgebun<strong>den</strong>er Asbest) 17<br />

4.2.1.5 Problemabfall 17<br />

4.2.1.6 Illegal abgelagerte Abfälle 19<br />

4.2.1.7 Begründung zur mangeln<strong>den</strong> Verwertbarkeit 19<br />

4.2.2 Abfälle zur Verwertung 20<br />

4.2.2.1 Bioabfall 20<br />

4.2.2.2 Grünabfälle 21<br />

4.2.2.3 Papier – Verpackungen 22<br />

4.2.2.4 Papier – Druckerzeugnisse 22<br />

4.2.2.5 Leichtverpackungen 24<br />

4.2.2.6 Altglas 25<br />

4.2.2.7 Schrott 26<br />

4.2.2.8 Elektro- und Elektronikschrott 27<br />

4.2.2.9 Holz 29<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung Seite 1


0 INHALT<br />

4.2.2.10 Kunststoff 29<br />

4.2.2.11 Korken 29<br />

4.2.2.12 Batterien 30<br />

4.2.2.13 Sammlung von Digitalen Speichermedien (CDs und DVDs) 30<br />

4.2.2.14 Sammlung von Energiesparbirnen 31<br />

4.2.2.15 Problemabfall zur Verwertung 31<br />

4.2.2.16 Unbelasteter Bauschutt 31<br />

4.2.2.17 Bo<strong>den</strong>börse 32<br />

4.2.2.18 Sonstige Abfälle zur Verwertung 32<br />

4.3 Entsorgungsanlagen 33<br />

4.3.1 Deponie 33<br />

4.3.2 Vergärungsanlage 35<br />

4.3.2.1 Verfahrensschritte der Vergärung 35<br />

4.3.2.2 Biogasverwertung und Abluftbehandlung 37<br />

4.3.2.3 Bilanz der Vergärungsanlage 37<br />

4.3.3 Wertstoffhöfe 38<br />

4.3.4 Bauschuttdeponien (geschlossen) 38<br />

4.4 Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit 39<br />

4.4.1 Reaktive Abfallberatung 39<br />

4.4.2 Initiative Abfallberatung 40<br />

4.5 Zertifizierung nach Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung 43<br />

4.6 Anreize zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen durch Gebührensysteme 44<br />

5 GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERWERTUNG UND<br />

BESEITIGUNG VON ABFÄLLEN 45<br />

5.1 Abfallverwertung 45<br />

5.1.1 Entsorgung von Verpackungsabfällen 45<br />

5.1.2 Förderung des Recyclings 46<br />

5.1.3 Entfrachtung des Restmülls von Wertstoffen 46<br />

5.2 Standort- und Anlagenplanung 48<br />

5.2.1 Abfallumschlaganlage 48<br />

5.2.2 Technische Veränderungen in der Vergärungsanlage 48<br />

5.2.3 Wertstoffhöfe 49<br />

5.2.4 Grünabfälle 50<br />

5.3 Abfallberatung, Öffentlichkeitsarbeit 51<br />

5.4 Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb 52<br />

5.5 Gebührenentwicklung 52<br />

6 KOSTENSCHÄTZUNG DER GEPLANTEN MAßNAHMEN 53<br />

ABBILDUNGSVERZEICHNIS 54<br />

TABELLENVERZEICHNIS 54<br />

Seite 2<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung


1 Ausgangslage<br />

1 Ausgangslage<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> hat ein <strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> aufzustellen und regelmäßig<br />

fortzuschreiben. Diese Verpflichtung für alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sieht<br />

das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das zentrale Bundesgesetz des deutschen Abfallrechts,<br />

in § 21 vor.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> ist zur Umsetzung der im KrWG formulierten und im Landesabfallwirtschaftsgesetz<br />

für Rheinland-Pfalz (LAbfWG) konkretisierten Ziele verpflichtet.<br />

Darüber hinaus gibt der Abfallwirtschaftsplan des Bundeslandes, Teilplan Kommunale Abfallwirtschaft,<br />

<strong>den</strong> entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften mittelfristige Planungsziele<br />

vor. Der derzeit gültige Abfallwirtschaftsplan wird gegenwärtig unter Berücksichtigung aktueller<br />

EU-rechtlicher Vorgaben fortgeschrieben. 1<br />

Das <strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> dient dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> als Handlungsrahmen, in<br />

dem der momentane Zustand, Zielvorgaben und konkrete Maßnahmen zusammengeführt<br />

wer<strong>den</strong>. Es gibt die abfallwirtschaftliche Zielrichtung an und macht diese auch der interessierten<br />

Öffentlichkeit zugänglich.<br />

Die <strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong>e haben zu enthalten:<br />

1. die Ziele der Kreislaufwirtschaft,<br />

2. die Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Verwertung und Beseitigung<br />

von Abfällen in ihrer zeitlichen Abfolge,<br />

3. die Begründung der Notwendigkeit der Abfallbeseitigung, insbesondere Angaben zur<br />

mangeln<strong>den</strong> Verwertbarkeit aus <strong>den</strong> in § 3 Abs. 4 KrWG genannten Grün<strong>den</strong>,<br />

4. Darlegung der vorgesehenen Entsorgungswege sowie Angaben zur notwendigen Standort-<br />

und Anlagenplanung und ihrer zeitlichen Abfolge,<br />

5. die Kostenschätzung der geplanten Maßnahmen.<br />

Im Bereich des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> ist der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) als kommunaler<br />

Eigenbetrieb mit der Aufgabe betraut, ein <strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> zu erstellen.<br />

Nach § 6 Abs. 3 LAbfWG waren die <strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong>e der öffentlich rechtlichen<br />

Entsorgungsträger erstmals zum 31.12.1998 der zuständigen Behörde vorzulegen. Sie sind<br />

bei wesentlichen Änderungen, spätestens alle fünf Jahre, fortzuschreiben.<br />

Vor der Verabschiedung der <strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong>e oder deren Fortschreibung sind die<br />

im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Verbände sowie die Selbstverwal-<br />

1 Veröffentlichung des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung unter<br />

www.mwkel.rlp.de im August 2012<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung Seite 3


1 Ausgangslage<br />

tungskörperschaften der Wirtschaft zu hören, die im Bereich des jeweiligen Entsorgungsträgers<br />

tätig sind. (§ 6 LAbfWG)<br />

Verabschiedung durch <strong>den</strong> Kreistag am<br />

1. <strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> 17.12.1992<br />

1. Fortschreibung 29.09.1995<br />

2. Fortschreibung 15.05.1998<br />

3. Fortschreibung<br />

4. Fortschreibung<br />

Tabelle 1: Fortschreibungen seit 1992<br />

16.09.2003<br />

17.06.2008<br />

Aufbauend auf <strong>den</strong> geänderten rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen sowie auf<br />

die Entwicklung der Entsorgungs- und Verwertungsmengen stellt die nun vorliegende<br />

5. Fortschreibung die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen dar, die zur Erreichung der vorgegebenen<br />

Ziele ergriffen wer<strong>den</strong>.<br />

Seite 4<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung


2 Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

2 Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

2.1 EU-Recht<br />

Die Verordnungen und Rechtssätze der EU stellen die oberste Ebene in der Rechts-<br />

Hierarchie dar. Diese Regelungen sind für alle Mitgliedstaaten verbindlich. Die Art der Umsetzung<br />

wird <strong>den</strong> Mitgliedstaaten überlassen.<br />

Die für die Abfallwirtschaft wichtigsten Richtlinien und Verordnungen der EU sind<br />

o Richtlinie 2002/96/EG vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronikaltgeräte<br />

o Richtlinie 2006/66 EG vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren<br />

o Verordnung EG Nr. 1013/2006 vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen<br />

o Richtlinie 2008/98/EG/4/ vom 19. November 2008 (Abfallrahmenrichtlinie)<br />

Tabelle 2: Verordnungen der EU<br />

Die "Richtlinie 2008/98/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November<br />

2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien" (kurz: Abfallrahmenrichtlinie)<br />

ist am 12. Dezember 2008 in Kraft getreten. Neue wesentliche Regelungen der Abfallrahmenrichtlinie<br />

betreffen z.B.:<br />

• Präzisierung und Definition zentraler Rechtsbegriffe des Abfallrechts<br />

• Abfallhierarchie<br />

• Abfallvermeidung und Erstellung eines Abfallvermeidungsprogramms<br />

• Recyclingquoten für Siedlungsabfälle und Bau- und Abbruchabfälle<br />

2.2 Bundesrecht<br />

In Deutschland wur<strong>den</strong> die in der Abfallrahmenrichtlinie der EU enthaltenen Bestimmungen<br />

durch die Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom Oktober 1996 in<br />

nationales Recht umgesetzt. Das neue am 01. Juni 2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz<br />

hat die fünfstufige Abfallhierarchie aus der Abfallrahmenrichtlinie übernommen:<br />

1. Vermeidung<br />

2. Vorbereitung zur Wiederverwendung<br />

3. Recycling<br />

4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung<br />

5. Beseitigung<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung Seite 5


2 Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

Das Bundesrecht für die Abfallwirtschaft im Überblick<br />

o - Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)<br />

o - Batteriegesetz (BattG)<br />

o - Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)<br />

o - Abfallverzeichnisverordnung (AVV)<br />

o - Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV)<br />

o - Altholzverordnung (AltholzV)<br />

o - Altölverordnung (AltölV)<br />

o - Bioabfallverordnung (BioAbfV)<br />

o - Deponieverordnung (DepV)<br />

o - Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)<br />

o - Klärschlammverordnung (AbfKlärV)<br />

o - Nachweisverordnung (NachwV)<br />

o - Tierische Nebenprodukte/Beseitigungsverordnung (TierNebV)<br />

o - Beförderungserlaubnisverordnung (BefErlV)<br />

o - Verpackungsverordnung (VerpackV)<br />

Tabelle 3: Überblick Bundesrecht<br />

2.3 Landesrecht<br />

Das Landesabfallgesetz Rheinland-Pfalz vom 02. April 1998 regelt Fragen der Organisation<br />

der Abfallentsorgung, d.h. es bestimmt die entsorgungspflichtigen Körperschaften und Vollzugsbehör<strong>den</strong><br />

und definiert die Rahmenrichtlinien für die kommunalen Satzungen. Es regelt<br />

außerdem die Verpflichtung zur Andienung von Sonderabfällen.<br />

Das Landesrecht im Überblick<br />

o Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAbfWG) vom 02.April 1998<br />

o Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zum LAbfWG<br />

Tabelle 4: Überblick Landesrecht<br />

Seite 6<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung


2.4 Kommunales Recht<br />

2 Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

In der Abfallsatzung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> wer<strong>den</strong> Zuständigkeiten des <strong>Landkreis</strong>es<br />

definiert, Rechte und Pflichten der Abfallerzeuger bestimmt, das Einsammeln, Befördern<br />

und Entsorgen der Abfälle geregelt, Vorgaben zur Trennung und Bereitstellung der Abfälle<br />

gemacht sowie der Anschluss und Benutzungszwang an das System des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<br />

<strong>Worms</strong> festgeschrieben.<br />

Das Abfallrecht im <strong>Landkreis</strong> <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong><br />

o Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> vom 18.12.2002 (Abfallsatzung)<br />

o Satzung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die<br />

Abfallentsorgung vom 20.11.1998, zuletzt geändert am 28.12.2011 (Gebührensatzung)<br />

Tabelle 5: Überblick Kommunales Recht<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung Seite 7


3 Abfallwirtschaft im <strong>Landkreis</strong> <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong><br />

3 Abfallwirtschaft im <strong>Landkreis</strong> <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong><br />

3.1 Strukturdaten des <strong>Landkreis</strong>es<br />

3.1.1 Siedlungsstruktur<br />

Stand: 30.06.2012<br />

• Einwohner (E) inkl. Nebenwohnsitze 129.179 E<br />

• Fläche: 588 km²<br />

• Bevölkerungsdichte: 220 E/km²<br />

• 69 Gemein<strong>den</strong>, davon 3 Städte<br />

• kleinste Gemeinde Dintesheim: 163 E<br />

• größte Gemeinde <strong>Alzey</strong>: 18.359 E<br />

3.1.2 Gemeindegrößenstruktur im <strong>Landkreis</strong><br />

Gemeindegruppe Anzahl Anteil an der Kreisbevölkerung<br />

Kreisstadt (> 10.000 E) 1 14,2 %<br />

Großgemein<strong>den</strong> (3.200 – 10.000 E) 7 30,4 %<br />

Mittelgroße Gemein<strong>den</strong> (1.200 - 3.199 E) 25 37,4 %<br />

Kleine Gemein<strong>den</strong> (


3 Abfallwirtschaft im <strong>Landkreis</strong> <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong><br />

3.2 Lage der Entsorgungsanlagen<br />

Die folgende Abbildung zeigt die Lage der einzelnen Entsorgungsanlagen des Abfallwirtschaftsbetriebes<br />

im <strong>Landkreis</strong>. Hier wird erkennbar, dass das Entsorgungsangebot der Wertstoffhöfe<br />

gleichmäßig über das Gebiet des <strong>Landkreis</strong>es verteilt ist. Die Vergärungsanlage<br />

und die Kreismülldeponie Framersheim liegen zentral im <strong>Landkreis</strong>.<br />

Abb.1: Die Lage der Entsorgungsanlagen im<br />

Abbildung 1: Die Lage der Entsorgungsanlagen im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung Seite 9


3 Abfallwirtschaft im <strong>Landkreis</strong> <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong><br />

3.3 Organisation der Abfallwirtschaft<br />

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> (AWB) wurde am 1.1.1996 als<br />

Eigenbetrieb des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> gegründet. Als Aufgaben des AWB sind neben<br />

der Steuerungs- und Kontrollfunktionen der Abfallwirtschaft die Gebührenveranlagung und<br />

die Abfallberatung zu nennen. Darüber hinaus betreibt der AWB die 13 Wertstoffhöfe im<br />

Kreisgebiet. Abfuhr- und Transportleistungen sind an beauftragte Dritte vergeben. Anfang<br />

des Jahres 2009 wurde die Untere Abfallbehörde aus dem Abfallwirtschaftsbetrieb in die<br />

Abteilung Bauen und Umwelt verlagert. Hauptaufgabengebiete für die Untere Abfallbehörde<br />

sind unter anderem die im <strong>Landkreis</strong> illegal abgelagerten Abfälle sowie seit 01.06.2012<br />

die Anzeigeverfahren im Rahmen gewerblicher Sammlungen nach § 18 KrWG und die nach<br />

verschie<strong>den</strong>en Rechtsverordnungen zugewiesenen Überwachungsaufgaben.<br />

3.3.1 Bio-Kompostverband<br />

Ein Teil der Aufgaben des früheren Kompostbereitungsverbandes wurde 1996 vom Eigenbetrieb<br />

übernommen, die Vermarktung des Kompostes erfolgt über <strong>den</strong> damals zu diesem<br />

Zweck gegründeten Bio-Kompostverband.<br />

3.3.2 Kooperation des <strong>Landkreis</strong>es mit anderen Gebietskörperschaften<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> ist seit 11.12.2003 Mitgesellschafter der GML Abfallwirtschaftsgesellschaft<br />

mbH, einem Gemeinschaftsunternehmen von acht Gebietskörperschaften<br />

aus der Vorderpfalz und Rheinhessen sowie der Stadt Mannheim mit zusammen ca. 800.000<br />

angeschlossenen Einwohnern. Die GML betreibt das Müllheizkraftwerk (MHKW) Ludwigshafen.<br />

Die im <strong>Landkreis</strong> anfallen<strong>den</strong> Restabfälle wer<strong>den</strong> seit 01.06.2005 im Müllheizkraftwerk<br />

Ludwigshafen energetisch verwertet, so dass die Entsorgungssicherheit gewährleistet<br />

ist. In Fällen von kurzfristigen Anlagenstillstän<strong>den</strong> und Revisionen stehen über einen<br />

Ausfallverbund der GML auch die Müllheizkraftwerke in Mainz, Mannheim und Darmstadt<br />

zur Verwertung der Abfälle zur Verfügung.<br />

Der Gesellschafterkreis der GML wird 2015 mit dem Beitritt der ZAK 1 , Kaiserslautern, erweitert<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

1 Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern - gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt und des <strong>Landkreis</strong>es<br />

Kaiserslautern<br />

Seite 10<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung


3 Abfallwirtschaft im <strong>Landkreis</strong> <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong><br />

3.4 Abfallmengen<br />

Für die wichtigsten Abfallfraktionen sind hier die Anfallmengen für das Jahr 2011 dargestellt.<br />

Mengenentwicklungen wer<strong>den</strong> im Folgen<strong>den</strong> weitgehend bei <strong>den</strong> Erläuterungen zu<br />

<strong>den</strong> einzelnen Abfallfraktionen aufgeführt.<br />

Zurzeit sind für das Gebiet des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> keine einschnei<strong>den</strong><strong>den</strong> mengenrelevanten<br />

abfallwirtschaftlichen Entwicklungen abzusehen. Ebenso ist die Bevölkerungszahl<br />

in <strong>den</strong> letzten 8 Jahren mit nur geringen Schwankungen auf einem Niveau geblieben. Sowohl<br />

die Bevölkerungsentwicklung als auch die abfallwirtschaftlichen Zielsetzungen lassen<br />

daher keine Prognose zu, die eine nennenswerte Veränderung der Müllmengen beinhalten<br />

würde.<br />

Abfallart<br />

Menge (t),<br />

entstan<strong>den</strong> im<br />

Jahr 2011<br />

Restabfall, Abfuhr 22.078 aus Haushalten<br />

Bioabfall, Abfuhr 17.885<br />

Anmerkungen<br />

entstan<strong>den</strong> im LK,<br />

inkl. mögl. Verarbeitung in anderen<br />

Kompostwerken<br />

Grünabfall 5.596 Kleinmengen Wertstoffhof<br />

Sperriger Abfall 2.195 zur Beseitigung<br />

Holz 2.850<br />

Papier/Pappe/Karton -<br />

Wertstoffhof<br />

Papier/Pappe/Karton – Bündel/Tonne<br />

DSD 1 -Glas 3.274<br />

zur Verwertung; aus Kreismülldeponie<br />

und Sperrabfallabfuhr<br />

805 DSD und Druckerzeugnisse<br />

7.774 DSD und Druckerzeugnisse<br />

DSD-LVP 2 4.466 inkl. Sortierreste<br />

Gewerbeabfall<br />

Abfuhr in Containern<br />

Tabelle 8: Abfallmengen 2011<br />

2.161 Hausabfallähnlich<br />

1 Abfälle, die über die Dualen Systeme Deutschland gesammelt und verwertet wer<strong>den</strong><br />

2 Leichtverpackungen<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung Seite 11


4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und<br />

Beseitigung von Abfällen<br />

4.1 Entsorgungsangebot<br />

In der nachfolgen<strong>den</strong> Abbildung 2 sind die Entsorgungsangebote für die privaten Haushalte<br />

dargestellt. Der obere Teil enthält die Angebote im Holsystem; hier wer<strong>den</strong> die Abfälle am<br />

jeweiligen Grundstück abgeholt. Der untere, grau schattierte Teil zeigt die Möglichkeiten im<br />

Bringsystem; hier können Abfälle ortsnah angeliefert wer<strong>den</strong>.<br />

Seite 12<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung


4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

Abbildung 2: Entsorgungsangebote für Haushalte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong><br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung Seite 13


4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

4.2 Entsorgungswege<br />

4.2.1 Abfälle zur Beseitigung<br />

4.2.1.1 Restabfall aus Haushaltungen und hausabfallähnliche Gewerbeabfälle<br />

Zur Sammlung des Restabfalls am Grundstück wer<strong>den</strong> <strong>den</strong> Haushalten grundstücksbezogen<br />

Abfallgefäße mit einem Volumen von 60 l, 120 l oder 240 l zur Verfügung gestellt. Diese<br />

wer<strong>den</strong> im zweiwöchentlichen Rhythmus geleert. Für Großwohnanlagen stehen bei gleichem<br />

Leerungsrhythmus in begründeten Fällen auch Container mit einem Fassungsvermögen<br />

von 1,1 m³ zur Verfügung.<br />

Erwachsene Personen, die an Inkontinenz lei<strong>den</strong>, können nach Vorlage eines entsprechen<strong>den</strong><br />

ärztlichen Attests gebührenfrei zusätzliches Restabfallvolumen in Anspruch nehmen.<br />

Voraussetzung hierfür ist, dass für die Restabfallentsorgung kein Sparvolumen vorhan<strong>den</strong><br />

ist. Analog gilt für Haushalte mit Kleinkindern: Bis zum Erreichen des dritten Lebensjahres<br />

wer<strong>den</strong> auf Antrag zwölf zusätzliche Restabfallsäcke pro Jahr gebührenfrei zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen, zum Beispiel hausabfallähnliche Gewerbeabfälle,<br />

aus 60 l, 120 l oder 240 l – Gefäßen (Kennzeichnung „Gewerbeabfall“) wer<strong>den</strong> aus logistischen<br />

Grün<strong>den</strong> ebenfalls im Rahmen der Hausabfallabfuhr eingesammelt.<br />

Menge in t<br />

23.000<br />

22.800<br />

22.600<br />

22.400<br />

22.200<br />

22.000<br />

21.800<br />

21.600<br />

Abfall zur Beseitigung - Abfuhr<br />

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Jahr<br />

Abbildung 3: Abfuhr von Restmüll in der grauen Tonne<br />

In <strong>den</strong> letzten Jahren hat sich die Mengenentwicklung stabilisiert. Und zeigt nur noch eine<br />

geringe Schwankungsbreite.<br />

Seite 14<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung


4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

Nach der Einsammlung wer<strong>den</strong> die Abfälle zu einer Abfallumschlaganlage des beauftragten<br />

Entsorgers, zur Zeit Fa. Remondis in Gundersheim, verbracht und dort in größere Fahrzeuge<br />

verla<strong>den</strong> (Abfallumschlag). Anschließend wer<strong>den</strong> alle Abfälle zum Müllheizkraftwerk in<br />

Ludwigshafen zur energetischen Behandlung transportiert. Alternativ stehen Ausweichanlagen<br />

zur Verfügung.<br />

4.2.1.2 Restabfall gewerblicher Herkunft<br />

Erzeuger und Besitzer von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als <strong>den</strong><br />

privaten Haushalten sind verpflichtet, diese dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> als öffentlichrechtlichem<br />

Entsorgungsträger zu überlassen (§ 17 KrWG). Zur Einsammlung stehen 60 l,<br />

120 l und 240 l –Gefäße, die im Rahmen der Restabfallabfuhr der Haushalte geleert wer<strong>den</strong>,<br />

sowie Container verschie<strong>den</strong>er Größen mit verschie<strong>den</strong>en Leerungsrhythmen zur Verfügung.<br />

Auch eine gelegentliche Abfuhr außerhalb des Turnus (einmalig gelegentliche Abfuhr)<br />

oder auch die Selbstanlieferung an der Kreismülldeponie sind möglich. Die Mengen,<br />

die über 60 l, 120 l und 240 l – Gefäße zusammen mit <strong>den</strong> Restabfällen der Haushalte eingesammelt<br />

wer<strong>den</strong>, sind bereits als hausabfallähnlicher Gewerbeabfall bei Abb. 3 „Hausabfallabfuhr“<br />

berücksichtigt, sie wer<strong>den</strong> deshalb in Abb. 4 „Gewerbeabfälle“ nicht mehr einbezogen.<br />

Die Abfälle zur Verwertung aus anderen Herkunftsbereichen unterliegen nicht der Andienungspflicht,<br />

so dass sich die Abfallerzeuger eines Entsorgers ihrer Wahl bedienen können.<br />

Da in dem Bereich auch keine Auskunftspflicht gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger<br />

besteht, ist eine Erfassung der Mengen und Abfallarten in einem Gewerbeabfallkataster<br />

von Seiten des Abfallwirtschaftsbetriebes nicht möglich. Durch die Gewerbeabfallverordnung<br />

ist sichergestellt, dass gewerbliche Unternehmen einen Mindestanschluss für<br />

Abfälle zur Beseitigung unterhalten müssen.<br />

Auch die Beratungspflicht gegenüber <strong>den</strong> Abfallerzeugern, die nicht zu <strong>den</strong> privaten Haushalten<br />

gehören erstreckt sich laut Kreislaufwirtschaftsgesetz nur auf <strong>den</strong> Bereich der übertragenen<br />

Aufgaben, also nur die Abfälle zur Beseitigung. Selbstverständlich beantwortet der<br />

Abfallwirtschaftsbetrieb nach Möglichkeit sämtliche Anfragen zur Abfallentsorgung, die an<br />

ihn herangetragen wer<strong>den</strong>. Die Verwerterliste, eine Zusammenstellung verschie<strong>den</strong>er Abfälle<br />

und deren Entsorgungsmöglichkeiten außerhalb des Angebotes des AWB, wird regelmäßig<br />

aktualisiert und dient als Beratungsgrundlage.<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung Seite 15


4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

Gewerbeabfall<br />

Menge (t)<br />

3.500<br />

3.000<br />

2.500<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Jahr<br />

Abbildung 4: Gewerbeabfälle zur Beseitigung<br />

4.2.1.3 Restabfall aus Sperrabfallsammlung<br />

Zweimal pro Jahr haben Haushalte die Möglichkeit, ihre sperrigen Abfälle auf Abruf kostenlos<br />

abholen zu lassen. Den Termin beantragen die Bürger per Postkarte, die dem Umweltkalender<br />

angehängt ist, per Email oder telefonisch direkt bei der Firma Remondis GmbH,<br />

dem Entsorger, der auch mit der Einsammlung beauftragt ist. Die Abholung erfolgt in der<br />

Regel nach einer Reaktionszeit von 4 Wochen. Soweit eine frühere Abholung gewünscht<br />

wird, können die Bürger mit Zahlung einer besonderen Gebühr (120,00 € in 2012) <strong>den</strong> Expresssperrmüll<br />

beantragen. Die Abholung erfolgt dann am übernächsten Werktag nach dem<br />

Zahlungseingang und der konkreten Terminabstimmung zwischen <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> Beteiligten.<br />

Außerdem können sperrige Abfälle unentgeltlich ohne Mengenbegrenzung an der Kreismülldeponie<br />

Framersheim abgegeben wer<strong>den</strong>.<br />

Sperrige Abfälle wer<strong>den</strong> in folgende Fraktionen getrennt entsorgt:<br />

o Abfall zur Verwertung: Holz und Schrott<br />

o Abfall zur Beseitigung: Restsperrmüll<br />

Renovierungsabfälle wie Türen, Fenster, Deckenpaneele, Waschbecken, etc. gehören definitionsgemäß<br />

nicht zum Sperrabfall. Weiterhin wer<strong>den</strong> größere Elektrogeräte, Kühlgeräte inbegriffen,<br />

im Holsystem im Rahmen der Sperrmüllabfuhr entsorgt. Die Abholung erfolgt am<br />

gleichen Termin zusammen mit der Sperrabfallsammlung. Auf die hier genannten Fraktionen,<br />

bei <strong>den</strong>en es sich um Abfälle zur Verwertung handelt, wird an anderer Stelle gesondert<br />

eingegangen.<br />

Der Sperrmüll auf Abruf, der 1993 im <strong>Landkreis</strong> <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> eingeführt wurde, hat sich<br />

gegenüber der Sperrmüllabfuhr an zwei festen Terminen im Jahr aus folgen<strong>den</strong> Grün<strong>den</strong><br />

bewährt:<br />

o Besseres Erscheinungsbild der Gemein<strong>den</strong><br />

o Der Sperrmüll wird nicht mehr so sehr nach Brauchbarem durchwühlt.<br />

o Kürzere Wartezeiten, da individueller Abfuhrtermin<br />

Seite 16<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung


4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

Sperrabfall aus Haushalten<br />

Menge (t)<br />

7.000<br />

6.000<br />

5.000<br />

4.000<br />

3.000<br />

101<br />

45<br />

92<br />

254<br />

269 196 98 51<br />

22<br />

10<br />

0 14<br />

2.000<br />

1.000<br />

0<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Jahr<br />

Sperrabfall Holz aus Sperrabfall Metall<br />

Abbildung 5: Sperrabfall aus Haushalten, Abfuhr<br />

4.2.1.4 Asbestzement (festgebun<strong>den</strong>er Asbest)<br />

Nach der Anzeige zur Stilllegung der Deponie zum 01.06.2005 wurde auch die Ablagerung<br />

von Asbestzement beendet. Kleinmengen bis maximal 100 Kilogramm aus privaten Haushalten<br />

wer<strong>den</strong> angenommen, zwischengelagert und durch eine Fachfirma entsorgt. Im Jahr<br />

2011 waren dies 5,12 t. Insgesamt 9,63 t an ordnungswidrig abgelagerten Asbestzementabfällen<br />

wur<strong>den</strong> direkt an eine Fachfirma zur Entsorgung geliefert. Zur Entsorgung größerer<br />

Mengen wird auf die Bauschuttdeponie <strong>Worms</strong> Nord oder auf Entsorgungsfirmen verwiesen.<br />

4.2.1.5 Problemabfall<br />

Die im Rahmen der Problemabfallsammlung aus Haushaltungen anfallen<strong>den</strong> Abfälle sind<br />

nach gesetzlicher Definition (§ 48 Kreislaufwirtschaftsgesetz und § 8 Abs. 2 Landesabfallwirtschafts-<br />

und Altlastengesetz) gefährliche Abfälle. Sie sind durch die Abfallverzeichnisverordnung<br />

bestimmt.<br />

Seit 1994 erfüllt die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM)<br />

die Aufgabe einer zentralen Stelle für Sonderabfälle gemäß § 8 des Landesabfallwirtschaftsund<br />

Altlastengesetzes. Sonderabfälle, die in Rheinland-Pfalz anfallen oder dorthin verbracht<br />

wer<strong>den</strong> und behandelt, gelagert oder abgelagert wer<strong>den</strong> sollen, sind der SAM als zentraler<br />

Stelle für Sonderabfälle anzudienen (§ 8 a, Abs. 4 LAbfWAG). Die zentrale Stelle für Sonderabfälle<br />

hat die ihr angedienten Abfälle einer dafür zugelassenen und aufnahmebereiten<br />

Anlage zur Entsorgung zuzuweisen. Die zentrale Stelle für Sonderabfälle informiert und<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung Seite 17


4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

berät in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht alle<br />

Erzeuger von Sonderabfällen über Möglichkeiten der Abfallvermeidung und Verwertung.<br />

Die entsorgungspflichtigen Körperschaften haben für Kleinmengen gefährlicher Abfälle<br />

sowie für Problemabfälle aus Haushaltungen Annahmestellen zu errichten, zu betreiben und<br />

die zugeführten Abfälle anzunehmen. Sie können sich bei der Erfüllung dieser Pflicht Dritter<br />

bedienen. (§ 4 Abs. 3 LAbfWAG).<br />

Bereits seit 1988 betreibt der <strong>Landkreis</strong> eine mobile Problemabfallsammlung in allen kreisangehörigen<br />

Gemein<strong>den</strong> für Abfälle, die aufgrund ihres Schadstoffgehalts nicht zusammen<br />

mit dem Hausmüll entsorgt wer<strong>den</strong> dürfen. Hierzu gehören u.a. Farben, Lacke, Lösungsmittel,<br />

Pflanzenschutzmittel, Heimwerkerchemikalien, aber auch Batterien und Energiesparlampen.<br />

Im Rahmen dieser Sammlung wer<strong>den</strong> die Problemabfälle aus Haushaltungen kostenlos<br />

entgegengenommen. Pro Ortsgemeinde wer<strong>den</strong> zwei Termine im Jahr angeboten. In<br />

acht zentralen Gemein<strong>den</strong> des Kreises gibt es außerdem jeweils 7 Mal im Jahr samstags einen<br />

Sammeltermin, damit berufstätige Bürgerinnen und Bürger diese Einrichtung leichter in<br />

Anspruch nehmen können. Die Samstags-Termine sind so verteilt, dass in jedem Monat eine<br />

Möglichkeit besteht, im <strong>Landkreis</strong> Schadstoffe abzugeben. Ergänzt wird das Angebot durch<br />

die Vorhaltung von Sammelbehältern für Gerätebatterien in sehr vielen öffentlichen Gebäu<strong>den</strong><br />

und <strong>den</strong> Wertstoffhöfen, sowie für Energiesparlampen auf <strong>den</strong> Wertstoffhöfen.<br />

Problemabfall<br />

250<br />

200<br />

Menge (t)<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011<br />

Jahr<br />

Abbildung 6: Problemabfälle aus privaten Haushalten<br />

Die abgegebenen Mengen sind rückläufig, insbesondere, da eingetrocknete Dispersionsfarben<br />

auf wasserlöslicher Basis über die Restabfalltonne entsorgt wer<strong>den</strong> können.<br />

Seite 18<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung


4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

4.2.1.6 Illegal abgelagerte Abfälle<br />

Die Menge der illegal abgelagerten Abfälle ist in <strong>den</strong> letzten Jahren weitgehend unverändert<br />

geblieben. Im Jahr 2011 wurde eine Gesamtmenge von 104 t illegal abgelagert, wobei der<br />

größte Anteil davon, der Haus- und Sperrabfall, dem AWB zur Entsorgung angedient wurde.<br />

Beachtenswert ist aber auch die große Menge der Reifen, in 2011 handelte es sich um<br />

10,25 t. Sie wer<strong>den</strong> oft an Wirtschaftswegen abgela<strong>den</strong>. Immer wieder wer<strong>den</strong> Elektrogeräte<br />

und Möbelstücke (Sperrmüll) außerhalb der Öffnungszeiten vor <strong>den</strong> Toren der Wertstoffhöfe<br />

abgestellt. Eine legale Abgabe von Elektrogeräten aus Haushalten soll in Zukunft auf <strong>den</strong><br />

Wertstoffhöfen, die genügend Platz bieten, möglich sein (siehe 5.2.3, Seite 49). Einen mengenmäßig<br />

weitaus kleineren Anteil machen die Sonderabfälle in der Landschaft aus. Dazu<br />

gehören vor allem Altöl, flüssige Farben, Lösemittel, Weinbergspfähle (Stickel) und Asbestzementplatten.<br />

Weinbergspfähle wer<strong>den</strong> oft unsachgemäß gelagert oder auf dem Feld verbrannt.<br />

Bei Asbestzementplatten wird immer wieder das Verbot missachtet, diese nach Ausbau<br />

wieder zu verwen<strong>den</strong>.<br />

illegal abgelagerte Abfälle in t<br />

Elektronikgeräte;<br />

5,983<br />

Sonderabfälle;<br />

12,58<br />

Reifen; 10,25<br />

Haus- u.<br />

Sperrabfall;<br />

77,63<br />

Abbildung 7: Illegal abgelagerte Abfälle 2011; Menge in Tonnen<br />

4.2.1.7 Begründung zur mangeln<strong>den</strong> Verwertbarkeit<br />

Nach § 7 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz haben Abfallerzeuger oder -besitzer die Pflicht<br />

zur Verwertung von Abfällen. Dies gilt soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich<br />

zumutbar ist, insbesondere für einen gewonnenen Stoff oder gewonnene Energie ein Markt<br />

vorhan<strong>den</strong> ist. Die mit der Verwertung verbun<strong>den</strong>en Kosten dürfen nicht außer Verhältnis zu<br />

<strong>den</strong> Kosten stehen, die für eine Abfallbeseitigung zu tragen wären (§ 7 Abs. 4 KrWG). Der<br />

Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung von Abfällen entfällt, wenn die Beseitigung<br />

der Abfälle <strong>den</strong> Schutz von Mensch und Umwelt am besten gewährleistet (§ 7 Abs. 2<br />

KrWG).<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung Seite 19


4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

Für die in Haushalten anfallen<strong>den</strong> Abfälle zur Verwertung besteht ein vielfältiges Angebot<br />

des AWB, welches <strong>den</strong> Bürgern die getrennte Entsorgung erleichtert. Für die in <strong>den</strong> Restabfalltonnen<br />

und -containern erfassten Abfälle aus Haushalten bleibt nach obigen Kriterien die<br />

Beseitigung die einzig gangbare Alternative. Ebenso ist bei <strong>den</strong> Restabfällen gewerblicher<br />

Herkunft, die über Gewerbeabfalltonnen und –container eingesammelt wer<strong>den</strong>, nur noch<br />

eine Beseitigung möglich.<br />

Auch Asbestzement gehört zu <strong>den</strong> Abfällen zur Beseitigung. Eine thermische Verwertung<br />

ist hier nicht möglich. Der Untertageversatz von Asbest kann nicht als echte Verwertung<br />

eingestuft wer<strong>den</strong>, da die Schadstoffbeseitigung im Vordergrund steht.<br />

Bei der Einsammlung von Problemabfällen durch das Schadstoffmobil wer<strong>den</strong> die verschie<strong>den</strong>en<br />

Abfälle sorgfältig getrennt gehalten, um die Verwertungsmöglichkeiten optimal zu<br />

nutzen. Nur dort, wo eine Verwertung nicht möglich ist, erfolgt eine Beseitigung.<br />

Illegal abgelagerte Abfälle wer<strong>den</strong> so weit wie möglich getrennt eingesammelt und die Abfälle<br />

zur Verwertung wer<strong>den</strong> <strong>den</strong> Sammelsystemen zugeführt, ein Großteil der Abfälle muss<br />

jedoch beseitigt wer<strong>den</strong>.<br />

4.2.2 Abfälle zur Verwertung<br />

Nach § 14 KrWG sind Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle spätestens ab dem<br />

01. Januar 2015 getrennt zu sammeln. Nach § 11 Abs.1 KrWG besteht auch eine Getrenntsammlungspflicht<br />

für Bioabfälle. Diesen Forderungen kommt der Abfallwirtschaftsbetrieb<br />

bereits heute in vollem Umfang nach.<br />

4.2.2.1 Bioabfall<br />

Waren es 1989 noch 40 % der <strong>Landkreis</strong>bewohner, die an die getrennte Bioabfallentsorgung<br />

angeschlossen waren, konnte man bereits 1993 einen flächendecken<strong>den</strong> Anschluss an die<br />

Biotonne vorweisen. Um Schulen und Kindergärten in ihrer Vorbildsfunktion zu unterstützen,<br />

wur<strong>den</strong> auch hier Bioabfallgefäße zur Verfügung gestellt. Die Leerung erfolgt seit 1993<br />

im regelmäßigen, vierzehntäglichen Rhythmus. Wur<strong>den</strong> zuerst nur 240 l –Gefäße ausgegeben<br />

und die Eigenkompostierung mit einem Gebührennachlass berücksichtigt, gibt es seit<br />

1999 auch 120 l –Gefäße. Durch die Wahlmöglichkeit zwischen einem „Normal- und Sparvolumen“<br />

mit entsprechender Berücksichtigung bei der Gebühr entfällt seitdem der Rabatt<br />

für Eigenkompostierer. Wer nach § 17 KrWG in der Lage ist, sämtliche Bioabfälle auf seinem<br />

privaten Grundstück zu verwerten und dies nachweist, kann von der Biotonne befreit<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Gleichzeitig mit der Einsammlung der Bioabfälle wurde bis zum Frühjahr 2000 über die<br />

grünen Bioabfallgefäße auch Papier eingesammelt. Die Bioabfälle und das über die Biotonnen<br />

eingesammelte Papier wur<strong>den</strong> bis zum 31.12.1999 im Kompostwerk <strong>Alzey</strong> zu Kompost<br />

verarbeitet. Der Kompost wurde über die Deckung des Bedarfs der Mitglieder des Bio-<br />

Kompostverbands (bis Ende 1995 Kompostbereitungsverband) hinaus frei abgegeben.<br />

Seite 20<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung


4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

Im Jahr 2000 wurde das Kompostwerk durch die angrenzend an die Kreismülldeponie neu<br />

gebaute Vergärungsanlage abgelöst. Die großen Mengen an Papier, die damals über die Biotonne<br />

eingesammelt wur<strong>den</strong>, bereiteten bei der Verarbeitung des Bioabfalls in der Vergärungsanlage<br />

unerwartete Probleme.<br />

Aus diesem Grund führte man im März 2000 die getrennte Erfassung von Druckerzeugnissen<br />

in Form einer vierwöchentlichen Bündelsammlung ein. Die im gleichen Jahr neu eingeführte<br />

Papiertonne führte schließlich zu der gewünschten Wirkung auf <strong>den</strong> Bioabfall.<br />

2 5 .0 0 0<br />

Im L an d k reis<br />

e in g es a m m e lte r B io a b fall<br />

2 0 .0 0 0<br />

Menge (t)<br />

1 5 .0 0 0<br />

1 0 .0 0 0<br />

5 .0 0 0<br />

0<br />

Jahr<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

2003<br />

2004<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

J a h r<br />

Abbildung 8: In der grünen Tonne eingesammelter Bioabfall<br />

4.2.2.2 Grünabfälle<br />

Grünabfälle wer<strong>den</strong> an der Kreismülldeponie entgegengenommen und der Vergärungsanlage<br />

zugeleitet. Die Länge von Ästen bzw. Stämmen darf 1,50 m nicht überschreiten, der Umfang<br />

ist auf ca. 35 cm begrenzt. Seit März 2010 ist die Abgabe von Grünabfällen in Framersheim<br />

gebührenfrei. Nach einer anfänglichen Testphase wurde die Regelung zum<br />

21.12.2010 in die Gebührensatzung (§ 6 Abs.1 d) übernommen. Weiterhin können Haushalte<br />

das Angebot nutzen, an einem der Wertstoffhöfe bis zu 0,5 m³ Grünabfall abzugeben. Die<br />

Christbäume wer<strong>den</strong> im Januar vor dem Haus abgeholt. Steigende Mengen zeigen, dass die<br />

Grünschnittentsorgung eine hohe Akzeptanz hat.<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung Seite 21


4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

Gr ün abfall<br />

Menge (t)<br />

6.000<br />

5.000<br />

4.000<br />

3.000<br />

2.000<br />

1.000<br />

0<br />

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Jahr<br />

Abbildung 9: Grünabfälle aus dem Hol- und Bringsystem<br />

4.2.2.3 Papier – Verpackungen<br />

Nach der Verpackungsverordnung entfällt die Rücknahmepflicht für Verkaufs-<br />

Verpackungen für solche Hersteller und Vertreiber, die sich an einem System beteiligen, das<br />

flächendeckend im Einzugsgebiet des nach Abs.1 verpflichteten Vertreibers eine regelmäßige<br />

Abholung gebrauchter Verkaufs-Verpackungen beim Endverbraucher oder in der Nähe<br />

des Endverbrauchers in ausreichender Weise gewährleistet. 1992 wurde deshalb im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> die Rahmenvereinbarung mit der Dualen System Deutschland AG (kurz<br />

DSD) über die Einführung des Dualen Systems unterzeichnet. In der Abstimmungsvereinbarung<br />

wurde vereinbart, dass zusätzlich zur regelmäßigen haushaltsnahen Abholung gebrauchter<br />

Verpackungen, bereits vorhan<strong>den</strong>e Sammel- und Verwertungssysteme teilweise<br />

integriert wer<strong>den</strong>. Dies betrifft auch die Erfassung von Papierverpackungen. Nach Einführung<br />

der Biotonne wur<strong>den</strong> Verpackungen aus Papier zunächst in der Biotonne miterfasst.<br />

Der mengenmäßige Anteil wurde unter Berücksichtigung der möglichen jahreszeitlichen<br />

Unterschiede durch eine regelmäßige Analyse des Bioabfalls ermittelt. Inzwischen wer<strong>den</strong><br />

Papierverpackungen über die im Jahr 2000 eingeführte blaue Tonne gesammelt. Eine weitere<br />

Möglichkeit der Entsorgung von Papierverpackungen für Haushalte ist die Abgabe am<br />

Wertstoffhof. 25% der Gesamtmenge aus <strong>den</strong> Wertstoffhöfen sind <strong>den</strong> Papierverpackungen<br />

zuzurechnen.<br />

4.2.2.4 Papier – Druckerzeugnisse<br />

Über mehrere Jahre hinweg wurde Papier, unabhängig davon, ob es sich um graphische Papiere<br />

oder Verpackungen handelte, im Wertstoffhof und gemeinsam mit <strong>den</strong> Bioabfällen<br />

über die Biotonne eingesammelt und im Kompostwerk verwertet. Mit der Umstellung der<br />

Bioabfallverwertung auf Vergärung im Jahr 2000 wurde eine Veränderung der Papiereinsammlung<br />

unumgänglich, um Störungen des Gärprozesses durch auftretende Spitzenmengen<br />

in der Papierentsorgung zu verhindern. Im März 2000 wurde daher die Bündelsammlung<br />

von Druckerzeugnissen eingeführt. Als nächster Schritt wur<strong>den</strong> <strong>den</strong> Haushalten ab November<br />

2000 blaue Altpapiertonnen für die Sammlung von Druckerzeugnissen mit einem Fassungsvermögen<br />

von 240 l angeboten. Jedem bewohnten Grundstück wird in der Regel ein<br />

Gefäß zur Verfügung gestellt, bei Mehrfamilienhäusern wer<strong>den</strong> auf Wunsch und in Anleh-<br />

Seite 22<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung


4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

nung an die Zahl der auf dem Grundstück leben<strong>den</strong> Personen ein oder mehrere zusätzliche<br />

Behälter zugeteilt. Die Inanspruchnahme einer Papiertonne ist freiwillig und in der Abfallgebühr<br />

für private Haushalte enthalten. Die Möglichkeit, Druckerzeugnisse gebündelt bereitzustellen<br />

und auch die Entsorgung am Wertstoffhof bleiben weiterhin erhalten. Außerdem<br />

wird das Sammeln von Bioabfall in Zeitung (alternativ zu Papiertüten) weiterhin empfohlen.<br />

Somit kommt auch eine gewisse Menge an Papier in die grüne Biotonne.<br />

Die getrennte Erfassung von Druckerzeugnissen hatte zu einem erkennbaren Rückgang der<br />

im Wertstoffhof erfassten Mengen seit Beginn der Papiertonnen-Austeilung im November<br />

2000, insgesamt aber zu einem deutlichen Mengenanstieg geführt. Seit 2002 verändern<br />

sich die Mengen aus <strong>den</strong> Wertstoffhöfen kaum noch.<br />

Papier Wertstoffhof<br />

Mengen (t)<br />

800<br />

600<br />

400<br />

200<br />

0<br />

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Jahr<br />

Papier DSD (25 %) Papier Druckerzeugnisse (75 %)<br />

Abbildung 10: Papier und Pappe von <strong>den</strong> Wertstoffhöfen<br />

Mehrere Faktoren spielen hierbei eine Rolle. Durch die vermehrte Öffentlichkeitsarbeit zur<br />

Einführung der getrennten Papiersammlung und auf Grund der Tatsache, dass eine Altpapiertonne<br />

bequem befüllbar am Grundstück steht, erhöht sich die Trennleistung der Bürger.<br />

Prospekte und Zeitungen, die vorher in die verschie<strong>den</strong>en anderen Abfallgefäße geworfen<br />

wur<strong>den</strong>, wer<strong>den</strong> nun sortenrein erfasst. Bei Bioabfallsortierungen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Alzey</strong>-<br />

<strong>Worms</strong>, sowohl im Jahr 2003 als auch zuletzt 2008, zeigte sich eine gute Mengenreduzierung<br />

graphischer Papiere im Bioabfall. Die in 2011 erstellte Restmüllanalyse zeigte noch<br />

einen Anteil von Druck- und Administrationspapieren im Restmüll, bei dem noch ein Reduzierungspotential<br />

besteht. Der geringere Anteil an Verpackungsabfällen aus Papier im Restmüll<br />

bietet jedoch kaum noch Reduzierungspotential.<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung Seite 23


4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

Papier blaue Tonne/ Bündelsammlung<br />

8.550<br />

8.100<br />

Menge (t)<br />

7.650<br />

7.200<br />

6.750<br />

6.300<br />

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Jahr<br />

Abbildung 11: Papier aus Bündelsammlung und blauer Tonne<br />

Das Altpapieraufkommen ist nach einer Phase stabiler Erfassungsmengen von 2009 auf<br />

2010 wieder gesunken. Dies korrespondiert mit der leicht rückläufigen Entwicklung der<br />

Erfassungsmengen, die auch für Rheinland-Pfalz zu verzeichnen waren.<br />

4.2.2.5 Leichtverpackungen<br />

Wie auch bei <strong>den</strong> Papierverpackungen unterliegt die Entsorgung von Leichtverpackungen<br />

seit 1992 dem Dualen System. Im Holsystem der Gelben Säcke bzw. wahlweise der sogenannten<br />

„gelben Tonne“ wer<strong>den</strong> im vierwöchentlichen Rhythmus Verkaufsverpackungen<br />

aus Kunststoffen, Verbundstoffen und Metall (auch Leichtverpackungen genannt) gesammelt.<br />

Wurde zuerst nur die Entsorgung mittels gelbem Sack angeboten, führte die Einführung<br />

der gelben Tonne zu einer weiteren Erhöhung der erfassten Menge.<br />

Seite 24<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung


4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

Leichtverpackungen<br />

Menge (t)<br />

5.000<br />

4.500<br />

4.000<br />

3.500<br />

3.000<br />

2.500<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Jahr<br />

Abbildung 12: DSD-Leichtverpackungen aus gelbem Sack, gelber Tonne und<br />

Wertstoffhöfen<br />

4.2.2.6 Altglas<br />

Die Erfassung von Behälterglas (Einwegflaschen und -gläser) erfolgt in Depotcontainern,<br />

die in <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> an geeigneten Standorten und in <strong>den</strong> Wertstoffhöfen aufgestellt wur<strong>den</strong>.<br />

Dabei wird angestrebt, dass in jeder Ortsgemeinde zumindest ein Containerstellplatz<br />

vorhan<strong>den</strong> ist. Seit 1993 wer<strong>den</strong> im gesamten <strong>Landkreis</strong> farbgetrennte Glascontainer (braun,<br />

grün, weiß) bereitgestellt. Grundlage für dieses System ist hier die Rahmenvereinbarung mit<br />

der DSD AG, da es sich beim Behälterglas ebenfalls um Verkaufsverpackungen handelt.<br />

In 2010 waren die erfassten Mengen im <strong>Landkreis</strong>, wie auch insgesamt in Rheinland-Pfalz,<br />

zunächst rückläufig, konnten im Jahr 2011 aber wieder gesteigert wer<strong>den</strong>.<br />

Altglas<br />

Menge (t)<br />

3 .800<br />

3 .600<br />

3 .400<br />

3 .200<br />

3 .000<br />

2 .800<br />

200 5 2006 20 07 200 8 2009 20 10 201 1<br />

J ahr<br />

Abbildung 13: Altglas Bringsystem<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung Seite 25


4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

4.2.2.7 Schrott<br />

Die Erfassung von Metallschrott erfolgt zum Einen im Rahmen der Sperrabfallabfuhr, zum<br />

Anderen durch die Annahme auf <strong>den</strong> Wertstoffhöfen (pro Anlieferung bis zu 0,5 m 3 ).<br />

Die erfasste Menge aus Haushalten betrug demnach 315,04 t im Jahr 2011 Das entspricht<br />

2,4 kg pro Einwohner.<br />

Das Schrottaufkommen nahm von 2005 bis 2008 stark ab, seitdem ist die Mengenentwicklung<br />

annähernd stabil geblieben. Die Gründe für die Abnahme des Schrottaufkommens sind<br />

auf das jeweilige Preisniveau im Weltmarktgeschehen und damit auf die entsprechen<strong>den</strong><br />

Altmetallpreise zurückzuführen. Ein hoher Marktpreis kann dazu führen, dass viele Abfallbesitzer<br />

ihren Metallschrott direkt bei einem Schrotthändler abgeben oder abholen lassen.<br />

Ein weiterer Grund für <strong>den</strong> Mengenrückgang beim Schrott seit 2005 liegt in der separaten<br />

Erfassung der Haushaltsgroßgeräte wie Elektroherde oder Waschmaschinen mit Einführung<br />

des Elektrogesetzes (ElektroG) seit 2006 (s. auch 4.2.2.8). Diese Mengen wer<strong>den</strong> nun mit<br />

<strong>den</strong> Elektroschrottmengen erfasst.<br />

Schrott<br />

Schrott aus Sperrmüll<br />

Schrott aus Wertstoffhöfen<br />

800<br />

700<br />

600<br />

500<br />

Tonnage (t)<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Jahr<br />

Abbildung 14: Metallschrott aus Wertstoffhöfen und Sperrmüllsammlung<br />

Der Anteil der dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> auf <strong>den</strong> Wertstoffhöfen überlassenen verwertbaren<br />

Metallschrottfraktion unterliegt dabei weniger starken Mengenabweichungen, während<br />

der Anteil im Sperrabfall stark abgenommen hat.<br />

Seite 26<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung


4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

4.2.2.8 Elektro- und Elektronikschrott<br />

Seit März 2006 dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mehr über die Restabfalltonne<br />

entsorgt wer<strong>den</strong>. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz hat die Vermeidung von Abfällen<br />

aus Elektro- und Elektronikgeräten sowie die Reduzierung der Abfallmenge durch die Wiederverwertung<br />

zum Ziel, und fordert daher, dass die alten Geräte einer getrennten Wertstoffsammlung<br />

zugeführt wer<strong>den</strong>. Seit 13. August 2005 neu produzierte Geräte müssen mit einem<br />

speziellen Symbol, einer durchgestrichenen Abfalltonne, gekennzeichnet wer<strong>den</strong>. Das<br />

Symbol soll an die separate Rückgabe erinnern, wenn das Gerät nicht mehr gebraucht wird.<br />

Die neue Regelung zur Verwertung gilt aber auch für alle Altgeräte, die noch kein Symbol<br />

aufweisen.<br />

Abbildung 15: „Nicht in die Abfalltonne.“<br />

(Kennzeichnung für Elektrogeräte.)<br />

Die Verantwortung für die Entsorgung ist zweigeteilt. Die Kosten für die Verwertung tragen<br />

im Rahmen der Produktverantwortung die Hersteller, welche die Entsorgung selbst organisieren<br />

und hierfür die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte-<br />

Register) eingerichtet haben. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger wer<strong>den</strong> verpflichtet,<br />

kommunale Sammelstellen zur entgeltfreien Annahme der Elektro- und Elektronikgeräte<br />

vorzuhalten. Im Gegenzug haben die Verbraucher die Verpflichtung, ab März 2006 ihre ausgedienten<br />

Geräte zu <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Sammelstellen oder in die Elektro – Sperrabfall -<br />

Sammlung zu geben.<br />

Zur Umsetzung des Gesetzes wur<strong>den</strong> im <strong>Landkreis</strong> <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> verschie<strong>den</strong>e Sammelstellen<br />

eingerichtet. Auf allen Wertstoffhöfen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> können kleine<br />

Elektrogeräte, bis maximal zu der Größe eines Schuhkartons (z.B. Rasierapparate oder<br />

Toaster), in <strong>den</strong> dort bereitstehen<strong>den</strong> roten Tonnen entsorgt wer<strong>den</strong>. Ebenso können dort<br />

Gasentladungslampen (Energiesparlampen und kleinere Leuchtstoffröhren) abgegeben wer<strong>den</strong>.<br />

Größere Leuchtstoffröhren sowie auch alle anderen Gasentladungslampen wer<strong>den</strong> am<br />

Problemabfallfahrzeug angenommen. Außerdem können private Haushalte sämtliche Elektrogeräte<br />

im Eingangsbereich der Kreismülldeponie Framersheim anliefern. Hier an der<br />

Übergabestelle wer<strong>den</strong> die Altgeräte nach Sammelgruppen getrennt in unterschiedliche Container<br />

sortiert (siehe Tabelle 9 auf der folgen<strong>den</strong> Seite).<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung Seite 27


4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

Sammelgruppen für Elektrogeräte nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz<br />

1 Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte<br />

2 Kühlgeräte<br />

3 Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik<br />

4 Gasentladungslampen<br />

5 Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge,<br />

Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente<br />

Tabelle 9: Sammelgruppen nach ElektroG<br />

Die Elektroaltgeräterichtlinie „Waste Electrical and Electronic Equipment (WEEE)“ wurde<br />

durch die EU-Kommission novelliert und im Januar 2012 verabschiedet. Alle EU – Mitgliedstaaten<br />

wur<strong>den</strong> verpflichtet, bis 2016 mindestens 4 kg pro Einwohner und Jahr an<br />

Elektroaltgeräten zu sammeln. Die Einsammlung und Verwertung von Elektrogeräten hat im<br />

<strong>Landkreis</strong> Tradition seit dem Jahr 1997. Dies ist bestimmt einer der Gründe, dass diese Quote<br />

bereits in 2011 mit 7,3 Kilogramm pro Einwohner übertroffen wurde. Ab 2016 soll die<br />

Rücknahmequote der neu in <strong>den</strong> Markt gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte auf 45 %,<br />

ab 2019 auf 65 % erhöht wer<strong>den</strong>.<br />

Nach dem ElektroG haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Möglichkeit, die<br />

einzelnen Gerätegruppen selbst zu vermarkten. Die Vermarktungserlöse fließen als Einnahme<br />

in die Abfallgebührenkalkulation ein.<br />

Die Option der Selbstvermarktung ist vor allem vom Marktgeschehen abhängig und muss<br />

der Stiftung EAR jährlich neu angezeigt wer<strong>den</strong>. Damit kann die Verwertung marktorientiert<br />

und flexibel gestaltet wer<strong>den</strong>. Derzeit wer<strong>den</strong> die Sammelgruppen 1, 3 und 5 selbst vermarktet.<br />

Die übrigen Sammelgruppen 2 und 4 wer<strong>den</strong> über die Stiftung EAR, also durch die<br />

von <strong>den</strong> Produktionsfirmen beauftragten Entsorgungsunternehmen, transportiert und verwertet,<br />

da mit der Selbstvermarktung von Leuchtstoffröhren oder Kühlgeräten zur Zeit keine<br />

Überschüsse erzielt wer<strong>den</strong> können. Dies liegt u.a. an der sicherheitstechnisch aufwändigen<br />

Verwertung, z.B. wegen der Gefahr des Austritts von umweltschädlichen FCKW aus dem<br />

Kältemittelkreislauf bei Sammelgruppe 2 oder von Quecksilber bei Sammelgruppe 4.<br />

Neben <strong>den</strong> Sammel- und Übergabestellen im <strong>Landkreis</strong> besteht für Privathaushalte nach wie<br />

vor die Möglichkeit, die Altgeräte, mit Ausnahme der Sammelgruppe 4, im Rahmen der<br />

Elektro-Sperrabfall-Sammlung 2 mal pro Jahr von Zuhause abholen zu lassen. Bei der<br />

Sammlung von Elektro- und Elektronikschrott sind nur Großgeräte für die Abfuhr auf Abruf<br />

vorgesehen. Zusätzlich bereitgestellte Kleingeräte wer<strong>den</strong> jedoch mit eingesammelt. Wie<br />

Seite 28<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung


4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

beim Sperrabfall kann auch beim Elektroschrott die Abholung telefonisch oder schriftlich<br />

angefordert wer<strong>den</strong>. Eine zweite Übergabestelle befindet sich daher auf dem Gelände der<br />

Fa. Remondis GmbH & Co. KG, An der Wei<strong>den</strong>mühle 10, 67598 Gundersheim; hier wer<strong>den</strong><br />

Elektro-Altgeräte, die im Rahmen der Abholung von sperrigen Abfällen aus privaten Haushalten<br />

anfallen, gesammelt und der Verwertung zugeführt.<br />

4.2.2.9 Holz<br />

Holz kann im Eingangsbereich der Deponie abgegeben wer<strong>den</strong>. Letzteres ist auch für Gewerbetreibende<br />

gegen Gebühr möglich, wird aber nicht in Anspruch genommen. Haushalte<br />

können bis zu 100 kg Holz kostenfrei anliefern. Holz, welches definitionsgemäß zum<br />

Sperrmüll gehört, wird aus Haushalten ohne Mengenbeschränkung kostenlos angenommen.<br />

Das an der Kreismülldeponie angelieferte Holz stammt praktisch zu 100 % der Menge aus<br />

Haushalten (entspricht etwa 982 t in 2011). Die weitaus größte Menge des aus Haushalten<br />

stammen<strong>den</strong> Holzes, nämlich 1.867,8 t im Jahr 2011, rührt von der Sperrabfallabfuhr her.<br />

4.2.2.10 Kunststoff<br />

Kunststoffabfälle, bei <strong>den</strong>en es sich nicht um Verpackungen mit grünem Punkt handelt, wie<br />

zum Beispiel Putzeimer, Blumentöpfe, Dachrinnen oder Spielzeug aus Kunststoff, sollten<br />

möglichst an einem der Wertstoffhöfe im <strong>Landkreis</strong> abgegeben wer<strong>den</strong>. Durch die getrennte<br />

Erfassung und Verwertung konnten in <strong>den</strong> vergangenen Jahren größere Mengen verwertbare<br />

Kunststoffe von der Deponierung ferngehalten wer<strong>den</strong>. Im Jahr 2011 waren dies 3,5 kg pro<br />

Einwohner.<br />

50 0<br />

40 0<br />

K u nsts to ffe aus de n W erts to ffhöfen<br />

Menge (t)<br />

30 0<br />

20 0<br />

10 0<br />

0<br />

2 005 200 6 200 7 20 08 20 09 2 010 2 011<br />

Ja h r<br />

Abbildung 16: Nichtverpackungs-Kunststoffe, erfasst am Wertstoffhof<br />

4.2.2.11 Korken<br />

Im gesamten Gebiet des <strong>Landkreis</strong>es gibt es 69 Sammelstellen für Korken. Sie befin<strong>den</strong> sich<br />

vor allem in öffentlichen Gebäu<strong>den</strong> und an jedem Wertstoffhof. Im Jahr 2011 wur<strong>den</strong> 3,14 t<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung Seite 29


4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

Korken erfasst. Die erfasste Menge war in diesem Jahr überdurchschnittlich hoch, da im<br />

Vorjahr keine Abfuhr stattgefun<strong>den</strong> hatte. Die Sammelmenge ist mit durchschnittlich 2,28 to<br />

aber rückläufig, was u.a. auf <strong>den</strong> verstärkten Einsatz von Schraubverschlüssen und Kunststoffkorken<br />

zurückzuführen ist.<br />

Die Korken wer<strong>den</strong> an das Epilepsiezentrum Kork in Kehl-Kork weitergegeben, wo sie geschrotet<br />

wer<strong>den</strong> und als natürlicher Dämmstoff für Hausbau und Sanierung zur Verfügung<br />

stehen.<br />

4.2.2.12 Batterien<br />

Zum 1. Dezember 2009 haben das Batteriegesetz und die entsprechende Verordnung zur<br />

Durchführung des Batteriegesetzes die seit 1998 geltende Batterieverordnung ersetzt. Hersteller<br />

von Gerätebatterien sind weiterhin verpflichtet, diese unentgeltlich zurückzunehmen<br />

und zu diesem Zweck ein Rücknahmesystem einzurichten. Die Organisation der Abholung<br />

bei <strong>den</strong> Sammelstellen und Verwertung wird durch die GRS (Stiftung gemeinsames Rücknahmesystem<br />

Batterien) durchgeführt, welche auch die Sammelbehälter für <strong>den</strong> Handel zur<br />

Verfügung stellt.<br />

Von besonderer Bedeutung für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ist die Vorgabe<br />

von konkreten Sammelzielen. Bis 2012 sind 35 %, bis 2016 45 % der Altbatterien getrennt<br />

zu erfassen. Sie sind weiterhin verpflichtet, Sammelstellen für die Bürger vorzuhalten. Im<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> können Batterien in speziell aufgestellten Sammelbehältern in vielen<br />

öffentlichen Einrichtungen sowie auf allen Wertstoffhöfen abgegeben wer<strong>den</strong>. Die ebenfalls<br />

unter Batteriegesetz und –verordnung fallen<strong>den</strong> Starterbatterien, für die ein Pfandsystem<br />

vorgesehen ist, können am Problemabfallmobil abgegeben wer<strong>den</strong>. Während bei<br />

Rückgabe im Handel das beim Neuankauf erhobene Pfand zurückerstattet wird, kann eine<br />

Berücksichtigung des Pfandsystems bei der mobilen Sammlung selbstverständlich nicht erfolgen.<br />

Die Gesamtmenge der im <strong>Landkreis</strong> <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> eingesammelten Batterien im Jahr 2011<br />

betrug 7,69 Tonnen; zusätzlich wur<strong>den</strong> 0,17 Tonnen Starterbatterien abgegeben. Der Anteil<br />

der Trockenbatterien ist insgesamt angestiegen, der Anteil der Starterbatterien ist aufgrund<br />

des bestehen<strong>den</strong> Pfandsystems stark zurückgegangen.<br />

4.2.2.13 Sammlung von Digitalen Speichermedien (CDs und DVDs)<br />

CD 1 s und ihre Abkömmlinge, wie CD-ROM 2 s und DVD 3 s, wer<strong>den</strong> in immer größerer Zahl<br />

hergestellt und genutzt. Viele davon veralten sehr schnell oder kommen als unerwünschte<br />

Werbung ins Haus. Sie bestehen aus Kunststoff sowie einer dünnen Metallschicht mit<br />

Schutzlack und Druckfarben. Die Bestandteile von CDs lassen ein hochwertiges Recycling<br />

zu, <strong>den</strong>n sie bestehen zu über 90 Prozent aus dem hochwertigen Kunststoff Polycarbonat,<br />

1 Compact Disk<br />

2 Compact Disc Read-Only Memory<br />

3 Digital Video Disk<br />

Seite 30<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung


4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

der sich nach Wiederaufbereitung im Recyclingbereich, z.B. in der Medizintechnik sowie in<br />

der Computer- und Automobilindustrie, gut einsetzen lässt. Das ist wirtschaftlich sinnvoll<br />

und ressourcenschonend.<br />

Seit 2009 wer<strong>den</strong> im <strong>Landkreis</strong> <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> CDs und DVDs gesammelt und dem Recycling<br />

zugeführt. Die Sammlung erfolgt in vielen öffentlichen Gebäu<strong>den</strong> sowie auf <strong>den</strong><br />

13 Wertstoffhöfen. Bis zum Jahr 2011 wur<strong>den</strong> im <strong>Landkreis</strong> <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> 0,8 Tonnen CDs<br />

und DVDs eingesammelt.<br />

4.2.2.14 Sammlung von Energiesparbirnen<br />

Mit Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgesetzes im Jahr 2006 dürfen Energiesparlampen<br />

und LED-Leuchten nicht mehr über die Restabfalltonne entsorgt wer<strong>den</strong>. Da sie geringe<br />

Mengen an Quecksilber und auch elektronische Bauteile enthalten, müssen sie der<br />

Schadstoffentfrachtung und Wiederverwertung zugeführt wer<strong>den</strong>. Nur Glüh- und Halogenbirnen<br />

gehören nach wie vor zum Restabfall.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> wer<strong>den</strong> Energiesparlampen sowohl bei der mobilen Schadstoffsammlung<br />

als auch seit August 2011 an allen 13 Wertstoffhöfen angenommen. Lange stabförmige<br />

Leuchtstoffröhren können aus Platzgrün<strong>den</strong> nur auf dem Wertstoffhof in Framersheim<br />

oder aber beim Schadstoffmobil abgegeben wer<strong>den</strong>. Weitere Rückgabemöglichkeiten<br />

bestehen, bislang auf freiwilliger Basis, teilweise beim Einzelhandel.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> wur<strong>den</strong> im Jahr 2011 insgesamt 1,411 Tonnen Energiespar- und<br />

Gasentladungslampen eingesammelt.<br />

4.2.2.15 Problemabfall zur Verwertung<br />

Wie bereits auf Seite 17 unter Punkt 4.2.1.5 Problemabfall ausführlich beschrieben, betreibt<br />

der <strong>Landkreis</strong> eine mobile Problemabfallsammlung. Die dort eingesammelten Abfälle wer<strong>den</strong>,<br />

soweit wie möglich, der Verwertung zugeführt.<br />

4.2.2.16 Unbelasteter Bauschutt<br />

Seit 1995 wird durch <strong>den</strong> <strong>Landkreis</strong> selbst kein Bauschutt mehr zwischen- oder endabgelagert.<br />

Den Haushalten wird angeboten, Kleinmengen an unbelastetem und wieder verwertbarem<br />

Bauschutt bis 0,5 m 3 an <strong>den</strong> Wertstoffhöfen abzugeben. Um die Anforderungen zu erfüllen,<br />

darf der Bauschutt weder mit Installations- und Verpackungsmaterialien vermischt,<br />

noch mit Schadstoffen verunreinigt sein. Bei größeren Mengen müssen sich die Erzeuger<br />

selbst an einen Entsorger oder eine Bauschuttaufbereitung wen<strong>den</strong>. Hinweise dazu enthält<br />

die vom Abfallwirtschaftsbetrieb erstellte Entsorger- und Verwerterliste. Vom Land Rheinland-Pfalz<br />

wird außerdem eine Bauschuttbörse angeboten.<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung Seite 31


4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

Bauschutt aus Wertstoffhöfen<br />

6.000<br />

5.000<br />

4.000<br />

Menge (t)<br />

3.000<br />

2.000<br />

1.000<br />

0<br />

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Jahr<br />

Abbildung 17: Bauschutt<br />

Im Jahr 2011 wurde im <strong>Landkreis</strong> <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> eine Bauschuttmenge von 5.309,70 t entsorgt.<br />

Vermutlich konjunkturbedingt sind die in <strong>den</strong> letzten Jahren auch Rheinland-Pfalzweit<br />

rückläufigen Mengen wieder angestiegen.<br />

4.2.2.17 Bo<strong>den</strong>börse<br />

Die Bo<strong>den</strong>aushubbörse ist eine vom Abfallwirtschaftsbetrieb betriebene Einrichtung, die<br />

seitens der Verwaltung Angebot und Nachfrage von Bo<strong>den</strong>aushub koordinieren will. Es<br />

handelt sich dabei um Aushubmassen unterschiedlichster Qualität und Mutterbo<strong>den</strong>. Die<br />

Adressen von Anbietern und Abnehmern wer<strong>den</strong> kurzgeschlossen, so dass in der Regel keine<br />

Rückmeldung über <strong>den</strong> Erfolg der Vermittlung vorliegt.<br />

4.2.2.18 Sonstige Abfälle zur Verwertung<br />

Für die Entsorgung sonstiger Abfälle zur Verwertung auch in größeren Mengen oder aus<br />

gewerblicher Tätigkeit müssen private Entsorgungsunternehmen in Anspruch genommen<br />

wer<strong>den</strong>. Eine vom Abfallwirtschaftsbetrieb erstellte Auflistung häufig nachgefragter Abfälle<br />

in Verbindung mit einer Vielzahl möglichst regional tätiger Entsorgungsunternehmen soll<br />

die Entsorgung erleichtern.<br />

Seite 32<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung


4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

4.3 Entsorgungsanlagen<br />

4.3.1 Deponie<br />

Die Kreismülldeponie (KMD) Framersheim liegt ca. 8 km östlich der Stadt <strong>Alzey</strong>, an der<br />

Kreisstraße K 30 in Richtung Dittelsheim-Heßloch. Der Abfallwirtschaftsbetrieb zeigte am<br />

09.03.2005 die Stilllegung der Deponie zum 31.05.2005 bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd an, so dass anschließend die Stilllegungsphase begonnen hat. Lediglich<br />

im Eingangsbereich der KMD liegt ein noch in Betrieb befindlicher Wertstoffhof.<br />

In der Deponieverordnung (DepV) wer<strong>den</strong> die Voraussetzungen für die Stilllegung und<br />

Nachsorge von Deponien festgelegt. Auf dieser Basis wer<strong>den</strong> im Rahmen der Abschlussplanung<br />

der KMD Framersheim die entsprechen<strong>den</strong> Genehmigungsanträge für die Oberflächenabdichtung<br />

erstellt.<br />

Innerhalb der Stilllegungsphase der KMD Framersheim ist geplant, die vorläufige Oberflächenabdichtung<br />

durch die Herstellung einer endgültigen Oberflächenabdichtung (System<br />

Wasserhaushaltsschicht) in <strong>den</strong> Deponieabschnitten II/2, II/3.1, II/3.2, II/4, II/5 und IV/1 zu<br />

ergänzen. Die Fertigstellung der Baumaßnahmen innerhalb der Stilllegungsphase und die<br />

Schlussabnahme sind für 2016 vorgesehen. Dementsprechend tritt die Deponie Framersheim<br />

voraussichtlich im Jahr 2017 in die Nachsorgephase ein, die dann im Jahr 2046 endet.<br />

Die Sickerwasserreinigungsanlage einschließlich der Sickerwasserrückführung, verbun<strong>den</strong><br />

mit <strong>den</strong> Sickerwasser- und Grundwasseruntersuchungen, wer<strong>den</strong> noch bis zum Ende des<br />

Anlagenbetriebes, der voraussichtlich bis zum Jahr 2019 erfolgt, in Betrieb sein. Das gleiche<br />

gilt für die Deponiegaserfassung und –verwertung in einem Blockheizkraftwerk, das zur<br />

Stromeinspeisung genutzt wird.<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung Seite 33


4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

Abbildung 18: Lage der Kreismülldeponie und der Vergärungsanlage<br />

Seite 34<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung


4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

4.3.2 Vergärungsanlage<br />

Mit dem Abriss des Kompostwerkes am Standort <strong>Alzey</strong> im März 2001 begann das letzte<br />

Kapitel zur Bioabfallbehandlung in <strong>Alzey</strong>. Das Gelände wurde bis Mai 2001 fachgerecht<br />

zurückgebaut und einer neuen Bestimmung übergeben. Die Vergärungsanlage Framersheim<br />

konnte im August 1999 nach zweijähriger Bauzeit in Betrieb genommen wer<strong>den</strong> (Probebetrieb).<br />

Nach der Einarbeitungsphase, die sich bis einschließlich Mai 2000 erstreckte, wer<strong>den</strong><br />

dort bis heute die im <strong>Landkreis</strong> <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> anfallen<strong>den</strong> Bioabfälle verarbeitet. Neben der<br />

Bioabfallverwertung wird durch das Behandlungsverfahren Biogas als Energieträger erzeugt,<br />

der über eine Kraft-Wärme-Kopplung elektrischen Strom und Wärme liefert.<br />

Für die Konzeption der Anlage wurde als Rahmenbedingung ein Anlagendurchsatz von<br />

23.000 t/a Bioabfälle - davon ca. 4.500 t/a getrennt gesammelte Grünabfälle – berücksichtigt.<br />

Genehmigt ist die Verarbeitung von 28.750 Tonnen pro Jahr.<br />

4.3.2.1 Verfahrensschritte der Vergärung<br />

Abfallannahme und Kontrolle<br />

Mechanische Aufbereitung<br />

(Zerkleinerung und Absiebung)<br />

Zwischenspeicherung und<br />

Fermenterbeschickung<br />

Fermentation<br />

Entwässerung und Kompostierung<br />

Kompostaufbereitung und Abgabe<br />

(Feinabsiebung und Sortierung)<br />

Abbildung 19: Verfahrensschritte der Vergärung<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung Seite 35


4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

Die Verfahrensschritte der Vergärung sind im Einzelnen:<br />

Abfallannahme und Kontrolle<br />

Nach der Verwiegung des Müllfahrzeuges im Deponieeingangsbereich wird der Bioabfall in<br />

<strong>den</strong> Tiefbunker der Vergärungsanlage entleert. Nach der Eingangskontrolle wird mit Hilfe<br />

des Greiferkrans eine Mischung aus Bioabfall und Grünschnitt hergestellt.<br />

Danach nimmt der Greiferkran die Mischung auf und beschickt die Aufbereitungslinie.<br />

Mechanische Aufbereitung (Zerkleinerung und Absiebung)<br />

Im ersten Aufbereitungsschritt wer<strong>den</strong> die groben Bestandteile zerkleinert. Dann wer<strong>den</strong><br />

die eisenhaltigen Bestandteile durch einen Überbandmagneten abgeschie<strong>den</strong>. Die Störstoffe<br />

>80 mm wer<strong>den</strong> anschließend über ein Sternsieb abgetrennt und in einer Containerpressstation<br />

bis zum Abtransport gesammelt.<br />

Zwischenspeicherung und Fermenterbeschickung<br />

Über ein Steilförderband wird das abgesiebte Unterkorn <strong>den</strong> Zwischenbunkern zugeführt.<br />

Nach 2-3 Tagen im Zwischenbunker wird der Bioabfall mit Wasser versetzt, gemischt und<br />

kontinuierlich <strong>den</strong> Fermentern zugeführt.<br />

Fermentation<br />

Nach dem Anmaischvorgang wird das Material in zwei liegen<strong>den</strong> Stahlzylindern mit jeweils<br />

1000 m 3 Inhalt, <strong>den</strong> Fermentern, bei 55°C, bei einer Verweilzeit von ca. 20 Tagen, unter<br />

anaeroben Bedingungen vergoren. Dabei erfolgt gleichzeitig eine Hygienisierung des Gärsubstrates.<br />

Das bei der Vergärung entstehende Biogas wird als Brennstoff zur Erzeugung<br />

von Strom und Wärme eingesetzt.<br />

Entwässerung und Kompostierung<br />

Nach der Vergärung wird das Gärsubstrat mit Pressen entwässert und in der Intensivrotte<br />

unter aeroben Bedingungen kompostiert. Bei der Kompostierung in der Intensivrotte erfolgt<br />

der Abbau der organischen Substanz unter Zufuhr von Sauerstoff durch Mikroorganismen<br />

wie z.B. Bakterien und Pilze.<br />

Kompostaufbereitung und Abgabe (Feinabsiebung und Sortierung)<br />

Nach einer Verweilzeit von ca. 12 Tagen in Rotteboxen wird der Kompost abgesiebt und zur<br />

Nachrotte im überdachten Kompostlager in Mieten aufgeschichtet. Nach Beendigung der<br />

Nachrotte (ca. 6 Wochen) wird der Kompost einer Sortiermaschine zugeführt, um die bei der<br />

Absiebung nicht erfassten Störstoffe abzutrennen. Anschließend wird der Fertigkompost als<br />

hochwertiges Düngemittel und Bo<strong>den</strong>verbesserer in die Landwirtschaft abgegeben. Hauptabnehmer<br />

sind hierbei die Winzer, die über ihre Mitgliedschaft im Bio-Kompostverband<br />

Verwertungskontingente erhalten. Die Kompostabgabe erfolgt unter Berücksichtigung der<br />

Bioabfall-Verordnung. Diese regelt die Eignung für die landschaftliche Verwertung, indem<br />

z.B. Mengenbegrenzungen für die Aufbringung auf eine Bo<strong>den</strong>fläche vorgegeben wer<strong>den</strong>.<br />

Zur Ausbringung kann beim Abfallwirtschaftsbetrieb ein Kompoststreuer ausgeliehen wer-<br />

Seite 36<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung


4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

<strong>den</strong>, mit dem direkt in <strong>den</strong> einzelnen Zeilen der Weinberge Kompost ausgestreut wer<strong>den</strong><br />

kann.<br />

Gütesicherung des Kompostes<br />

Die Qualität des Kompostes wird durch eine unabhängige Untersuchungsstelle ständig überwacht.<br />

Der Abfallwirtschaftsbetrieb unterzieht sich freiwillig <strong>den</strong> strengen Anforderungen<br />

des RAL Gütezeichens der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. Für das Endprodukt<br />

Kompost wurde das RAL Gütezeichen 251 der Bundesgütegemeinschaft Kompost erstmals<br />

im Februar 2002 verliehen.<br />

4.3.2.2 Biogasverwertung und Abluftbehandlung<br />

Weitere Anlagenteile gewährleisten darüber hinaus die Nutzung des entstehen<strong>den</strong> Biogases<br />

als Energieträger und die Erfassung und Reinigung der Abluft aus der Vergärungsanlage.<br />

Biogasbehandlung und -verwertung<br />

Durchschnittlich entstehen durch die Fermentation rund 100 l Biogas pro Kilogramm Bioabfall.<br />

Das Biogas wird aus <strong>den</strong> Fermentern abgeführt und über einen Kiesfilter gereinigt. Der<br />

nachgeschaltete Gasspeicher dient der Zwischenpufferung und zum Mengenausgleich vor<br />

der anschließen<strong>den</strong> Verwertung. Diese erfolgt in einem Blockheizkraftwerk zur Kraft-<br />

Wärme-Kopplung mit einer Leistung von 738 kW elektrischer und 1.106 kW thermischer<br />

Energie.<br />

Ablufterfassung und Geruchsminderung<br />

Die Aufbereitung, Fermentation und die Intensivrotte erfolgen in einem geschlossenen System.<br />

Die gesamte Abluft der Vergärungsanlage wird abgesaugt und über ein Rohrleitungssystem<br />

einem Biofilter zur Reinigung zugeführt. Das Filtermedium aus einem<br />

schwer verrottbaren Naturprodukt dient der Ansiedlung von Mikroorganismen, die sich ihrerseits<br />

aus <strong>den</strong> in der Abluft enthaltenen Inhaltsstoffen ernähren.<br />

4.3.2.3 Bilanz der Vergärungsanlage<br />

Vergärungsanlage Framersheim - Bilanz 2011<br />

Verarbeitete Bioabfälle<br />

davon Grünabfälle<br />

aussortierte Störstoffe<br />

Siebreste<br />

Strom aus Biogas<br />

19.171 t<br />

4.996 t<br />

1.211 t<br />

860 t<br />

1,76 Mio KWh<br />

Tabelle 10: Bilanz 2011 der Vergärungsanlage<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung Seite 37


4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

4.3.3 Wertstoffhöfe<br />

Für verwertbare Abfälle aus privaten Haushalten hat der <strong>Landkreis</strong> dreizehn Wertstoffhöfe<br />

eingerichtet. Entsorgt wer<strong>den</strong> können unbelasteter Bauschutt, gelbe Säcke, Grünabfälle,<br />

Nichtverpackungs-Kunststoffe, Metall, Papier und Kartonagen. Es wer<strong>den</strong> Mengen bis zu<br />

0,5 m 3 pro Fraktion angenommen. Weiterhin können digitale Speichermedien wie CD´s und<br />

DVD`s, kleine Elektrogeräte sowie Energiesparlampen, Glas, Haushaltsbatterien, Korken,<br />

Schuhe und Altkleider abgegeben wer<strong>den</strong>. Die Gemein<strong>den</strong> stellen das Gelände und die Zuwegung,<br />

der Abfallwirtschaftsbetrieb trägt die Kosten für bauliche Einrichtung, laufen<strong>den</strong><br />

Betrieb, Unterhaltung und Personal.<br />

Mit Ausnahme des Wertstoffhofes im Eingangsbereich der Kreismülldeponie in Framersheim<br />

sind die Öffnungszeiten wöchentlich auf zwei Nachmittage und <strong>den</strong> Samstagvormittag<br />

beschränkt. Der Wertstoffhof in Framersheim ist von Montag bis Freitag vormittags und<br />

nachmittags sowie samstags vormittags geöffnet, und bietet neben der Möglichkeit, die oben<br />

genannten Abfälle zur Verwertung abzugeben noch zusätzlich Entsorgungsmöglichkeiten<br />

für Restabfall einschl. Sperrabfall, Holz, Asbestzement, größere Elektrogeräte einschließlich<br />

größerer Leuchtstoffröhren sowie Mehrmengen an Batterien, Korken und Grünabfällen.<br />

4.3.4 Bauschuttdeponien (geschlossen)<br />

Der <strong>Landkreis</strong> hat die Nachsorgepflicht für drei Bauschuttdeponien, deren Verfüllung bis<br />

Mitte der neunziger Jahre abgeschlossen war. Die Deponien befin<strong>den</strong> sich in Alsheim, Gundersheim<br />

und Hohen-Sülzen. Die jeweiligen Genehmigungsbescheide sehen konkrete Maßnahmen<br />

zur Nachsorge, wie zum Beispiel die Sickerwasserüberwachung, vor. Mit der<br />

Durchführung der Überwachungsmaßnahmen, einschließlich der Erstellung der jährlichen<br />

Berichte zur Nachsorge für die drei ehemaligen Bauschuttdeponien wurde das Büro Schirmer<br />

Umwelttechnik GmbH beauftragt.<br />

Seite 38<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung


4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

4.4 Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Die Pflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Beratung über Möglichkeiten<br />

der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen ergibt sich aus § 46 des KrWG.<br />

Die Ziele der Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit im <strong>Landkreis</strong> sind, sowohl eine Akzeptanz<br />

der konkreten Maßnahmen in der Abfallentsorgung des <strong>Landkreis</strong>es zu erreichen als<br />

auch einen Um<strong>den</strong>kprozess in der Bevölkerung einzuleiten, der langfristig zu umweltbewussten<br />

Verhaltensweisen führt. Es wer<strong>den</strong> Handlungsweisen, die zu Abfallvermeidung und<br />

-verminderung führen, aufgezeigt und der Sinn der Abfalltrennung verdeutlicht. Zu <strong>den</strong><br />

Aufgaben gehört es auch, Anregungen aus <strong>den</strong> Reihen der Bürger aufzunehmen und an die<br />

Verwaltung zurückzuleiten.<br />

Die genannten Aufgaben wer<strong>den</strong> im <strong>Landkreis</strong> <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> durch die Abfall- und Umweltberatung<br />

wahrgenommen.<br />

4.4.1 Reaktive Abfallberatung<br />

Diese Form der Abfallberatung stellt die Reaktion auf konkrete Aufgabenstellungen dar, die<br />

von außen an die Verwaltung herangetragen wird. Sie nimmt einen relativ umfangreichen<br />

Teil des Tagesgeschäftes ein.<br />

Telefonische Beratung<br />

Das Umwelttelefon, dessen Nummer in allen Veröffentlichungen genannt wird, dient unabhängig<br />

vom Sachbearbeiter als erste Anlaufstelle für Anfragen und Beschwer<strong>den</strong>. Die<br />

Schwerpunkte der Anfragen variieren und geben Hinweise auf <strong>den</strong> zur Zeit akuten Beratungsbedarf.<br />

Besonders häufig geht es um die Themen Abfalltrennung und –entsorgung,<br />

Ersatz beschädigter Müllgefäße und Sperrmüllabfuhr.<br />

Publikumsverkehr vor Ort<br />

In <strong>den</strong> Büros des Verwaltungsgebäudes wer<strong>den</strong> die Bürger während der Öffnungszeiten der<br />

Kreisverwaltung beraten. Diese Möglichkeit wird vor allem von ortsansässigen Bürgern<br />

genutzt. Selbstverständlich wer<strong>den</strong> Abfallbesitzer, die ihre Abfälle auf der Kreismülldeponie<br />

oder <strong>den</strong> Wertstoffhöfen abgeben möchten, auch vor Ort mit Informationen versorgt. Auch<br />

nachgeordnete Verwaltungen erhalten Informationsmaterial zur Weitergabe an die Kundschaft.<br />

Teilnahme an Veranstaltungen<br />

Die Umwelt- und Abfallberatung führt auf Einladung bzw. Nachfrage speziell auf die Zielgruppe<br />

zugeschnittene Informationsveranstaltungen und Beratungen durch, sie nimmt an<br />

Vortragsveranstaltungen und Diskussionsrun<strong>den</strong> teil.<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung Seite 39


4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

4.4.2 Initiative Abfallberatung<br />

Durch regelmäßige und ansprechende Information will der Abfallwirtschaftsbetrieb einen<br />

hohen Bekanntheitsgrad und gute Akzeptanz der Entsorgungsmöglichkeiten für private<br />

Haushalte im <strong>Landkreis</strong> erreichen sowie das Bewusstsein in der Bevölkerung für ökologische<br />

Belange wecken bzw. stärken. Die Themen für die initiative Abfallberatung ergeben<br />

sich zum Beispiel durch Neuerungen in der Konzeption der Abfallentsorgung, durch veränderte<br />

gesetzliche Bestimmungen (z.B. Verwertungspflicht für Elektrogeräte) oder erkannte<br />

Defizite bei der Abfalltrennung (z.B. Abfälle in der grünen Biotonne).<br />

Als Instrumente dienen vor allem die verschie<strong>den</strong>en Formen gedruckter Informationen sowie<br />

vielfältige Arten von Veranstaltungen.<br />

Presseveröffentlichungen<br />

Presseinformationen wer<strong>den</strong> zu konkreten Anlässen in sämtlichen regionalen Presseorganen<br />

oder in anderen Fällen punktuell, zum Beispiel im Nachrichtenblatt einer Verbandsgemeinde,<br />

herausgegeben. Sie können Maßnahmen vorbereiten und begleiten.<br />

Infoblätter und Broschüren<br />

Die Abfallberatung erstellt selbst Informationsmaterial, welches vertiefende Auskünfte zu<br />

bestimmten Themen gibt. Diese Infoblätter wer<strong>den</strong> an frequentierten Stellen der Kreisverwaltung<br />

und je nach Thema auch in <strong>den</strong> nachgeordneten Verwaltungen ausgelegt und auf<br />

Anfrage <strong>den</strong> Bürgern zugeschickt. Eine relativ große Verbreitung von schriftlichen Informationen<br />

wird erreicht, wenn diese mit <strong>den</strong> Gebührenbeschei<strong>den</strong> zum Anfang des Jahres verschickt<br />

wer<strong>den</strong>. Die meisten der Infoblätter können im Internet eingesehen und auch von der<br />

Homepage der Kreisverwaltung heruntergela<strong>den</strong> wer<strong>den</strong>.<br />

Um die Abfalltrennung nicht an Sprachschwierigkeiten scheitern zu lassen, wer<strong>den</strong> Informationen<br />

zur Abfalltrennung im Haushalt in die englische, französische, türkische und russische<br />

Sprache übersetzt. Auch zum Thema Bioabfall sind spezielle Infoblätter in <strong>den</strong> genannten<br />

Sprachen verfügbar. Diese Informationen wer<strong>den</strong> von Vermietern von Mehrfamilienhäusern,<br />

in <strong>den</strong>en ausländische Bürger wohnen, gerne genutzt.<br />

Aufkleber<br />

Aufkleber wer<strong>den</strong> in der Regel auf Abfallgefäßen angebracht. Die Anbringung von großflächigen<br />

Sortierhinweisen auf allen grünen Biotonnen hat im Frühjahr 2012 viel Aufmerksamkeit<br />

erregt. Auch im Zusammenhang mit Abfallkontrollen fin<strong>den</strong> Aufkleber Verwendung.<br />

Umweltkalender<br />

Seit 1992 wird jährlich der sogenannte Umweltkalender herausgegeben und vor Jahreswechsel<br />

an alle Haushalte verteilt. Er enthält unter anderem Informationen zur Abfalltrennung im<br />

<strong>Landkreis</strong>, zu Öffnungszeiten der Entsorgungsanlagen und führt die Ansprechpartner für<br />

Seite 40<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung


4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

Fragen zum Abfall auf. Im Kalenderteil können die Abfuhrtermine sowie die Sammeltermine<br />

des Schadstoffmobils eingetragen wer<strong>den</strong>.<br />

Umweltzeitung<br />

Seit Herbst 1992 wer<strong>den</strong> Informationen aus der Abfallwirtschaft in Form einer kreiseigenen<br />

Zeitung mehrmals im Jahr an alle Haushalte verteilt. Seit 2010 sind die Nachrichten aus der<br />

Abfallwirtschaft als Doppelseite in die Kreiszeitung „Unser Kreis“ integriert. Diese erscheint<br />

6-mal pro Jahr. Verantwortlich für die Herausgabe der Zeitung ist die Pressestelle<br />

der Kreisverwaltung. Die Kreiszeitung ist ein Medium zur Selbstdarstellung des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> und ist von der regionalen Presse unabhängig.<br />

Veranstaltungen<br />

Veranstaltungen bieten ein breites Spektrum für die Öffentlichkeitsarbeit. Sie können vom<br />

Abfallwirtschaftsbetrieb selbst organisiert sein oder die Abfallberatung stellt einen Teilnehmer<br />

unter vielen anderen dar. Das Spektrum umfasst Informationsstände, Vorträge, Diskussionsrun<strong>den</strong>,<br />

Preisausschreiben, Ausstellungen und vieles mehr.<br />

Abfallgefäßkontrolle und Information<br />

Besonders die Sammlung von Bioabfall stellt einen sensiblen Bereich in der Abfallentsorgung<br />

dar. Um einen hochwertigen Kompost zu erzeugen sowie verschleißanfällige Teile der<br />

Vergärungsanlage und das Personal zu schützen, ist bei der Kontrolle von Abfallgefäßen auf<br />

die Biotonne ein besonderes Augenmerk zu richten. Kontrollen sollten sinnvollerweise immer<br />

mit Beratung und der Weitergabe von Informationen verbun<strong>den</strong> sein. Sie fin<strong>den</strong> in enger<br />

Zusammenarbeit mit dem Personal des Abfuhrunternehmens statt.<br />

Internet<br />

Das Internet hat sich allgemein zu einem recht verbreiteten Medium der Selbstdarstellung<br />

entwickelt. So ist auch der Abfallwirtschaftsbetrieb auf der Homepage der Kreisverwaltung<br />

vertreten (www.alzey-worms.de). Layout und Pflege erfolgen in enger Zusammenarbeit mit<br />

der Abt. 1 der Kreisverwaltung. Zum Internetauftritt gehört auch die Möglichkeit der Kontaktaufnahme<br />

per E-Mail. Diese kann über die dem Abfallwirtschaftsbetrieb generell zugeordnete<br />

E-mail-Adresse (awb@alzey-worms.de) oder auch über die <strong>den</strong> einzelnen Mitarbeitern<br />

zugeordneten Adressen stattfin<strong>den</strong>. Die wichtigsten Formulare, die in der Abfallwirtschaft<br />

genutzt wer<strong>den</strong>, lassen sich vom Nutzer der Internetseiten bequem herunterla<strong>den</strong>. Es<br />

lässt sich feststellen, dass das Medium Internet zunehmend durch die Bürger genutzt und als<br />

zeitgemäßes Serviceangebot auch erwartet wird.<br />

Besichtigungen und Führungen<br />

Das, was man mit eigenen Augen gesehen hat, wird wesentlich besser verstan<strong>den</strong> und bleibt<br />

im Gedächtnis haften. Den Weg nachzuvollziehen, <strong>den</strong> die selbst erzeugten Abfälle nach der<br />

Abholung durch die Müllabfuhr gehen, wird in der Regel als interessantes Erlebnis empfun<strong>den</strong><br />

und stärkt das Bewusstsein für die Abfallvermeidung und Sortierung zu Hause. Aus<br />

diesem Grunde sind Führungen auf der Vergärungsanlage oder einem Wertstoffhof auch<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung Seite 41


4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit. Das Angebot wird unter anderem gerne von Schulklassen<br />

wahrgenommen.<br />

Girls Day –Mädchen-Zukunftstag<br />

Im Rahmen der Gleichstellungspolitik der Bundesregierung zeigt der Girls´ Day jungen<br />

Frauen Berufsmöglichkeiten in technisch-naturwissenschaftlichen sowie „frauenuntypischen“<br />

Arbeitsfeldern auf. Jedes Jahr am vierten Donnerstag im April öffnen bundesweit<br />

Unternehmen, Betriebe und Behör<strong>den</strong> mit technischen Abteilungen, Hochschulen und Forschungszentren<br />

einen Tag lang ihre Türen für Schülerinnen aus <strong>den</strong> Klassenstufen 5 bis 10.<br />

Der Abfallwirtschaftsbetrieb gestaltet <strong>den</strong> Girls´ Day seit 2005 jährlich auf der Kreismülldeponie<br />

und der Vergärungsanlage mit. Die Mädchen haben dabei Gelegenheit, sich über Berufe<br />

in diesen Arbeitsfeldern zu informieren und Untersuchungen am Kompost und Sickerwasser<br />

durchzuführen. Die Resonanz bei <strong>den</strong> Teilnehmerinnen im AWB und in der Presse<br />

war durchweg positiv. Der Girls´ Day ist daher zu einem Baustein im Konzept der Öffentlichkeitsarbeit<br />

des AWB gewor<strong>den</strong>.<br />

Umwelterziehung im Bereich Abfallwirtschaft<br />

Die Bewältigung von Umweltproblemen setzt voraus, dass sich Einstellungen ändern oder<br />

so entwickeln, dass sie der Umgebung, in der wir leben, nicht scha<strong>den</strong>. Kinder sind im allgemeinen<br />

offen und begeisterungsfähig, so dass sie sogar häufig die Erwachsenen mitreißen<br />

können. Bereits im Kindergarten können also die Grundlagen für einen späteren verantwortungsbewussten<br />

und respektvollen Umgang mit der Umwelt geschaffen wer<strong>den</strong>. In der Umwelterziehung<br />

als Form von Unterstützung aller derjenigen, die mit Kindern umgehen, sieht<br />

daher der <strong>Landkreis</strong> eine vordringliche Aufgabe.<br />

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> gibt deshalb Hilfestellungen für<br />

die Beschäftigung mit Themen aus dem Bereich der Abfallwirtschaft. Vorschläge für die<br />

Gestaltung von Unterricht im Kindergarten oder in der Schule, Organisieren von Material,<br />

Vermitteln von Kontakten und Aufklärung mit Hintergrundinformationen zu allgemeinen<br />

oder landkreisspezifischen Umwelt- und Abfallthemen sieht die Umweltberatung des <strong>Landkreis</strong>es<br />

als ihre Aufgabe. Ein vom Abfallwirtschaftsbetrieb regelmäßig engagiertes Theater<br />

spielt in Grundschulen des <strong>Landkreis</strong>es Stücke zu <strong>den</strong> Themen Abfallvermeidung und Abfalltrennung.<br />

Durch die Umweltberatung wurde eine „Spiel- und Lernkiste Abfall“ zusammengestellt, die<br />

an Grundschulen, Kindergärten und Interessengruppen kostenlos verliehen wird. Sie enthält<br />

vom Bastelmaterial über Info-Broschüren für Eltern bis zu Büchern für Erzieherinnen und<br />

Erzieher konkret ausgearbeitete Ideen und auch wertvolle Ansatzpunkte für die praktische<br />

Arbeit mit Kindern.<br />

In Kontakten mit Schulen, Schulleitern, Lehrerinnen und Lehrern, <strong>den</strong> Schülern einer Umwelt-AG<br />

oder Betreuern von Jugendgruppen wer<strong>den</strong> Projektgruppen, Veranstaltungen bzw.<br />

Kinderferienspiele vorbereitet. Auch zu Themen für Referate oder Seminararbeiten wird die<br />

Umweltberatung von Schülerinnen und Schülern gerne beansprucht.<br />

Seite 42<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung


4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

4.5 Zertifizierung nach Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung<br />

Am 30.10.2000 fasste der Werksausschuss <strong>den</strong> Beschluss, eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb<br />

für die Vergärungsanlage in Framersheim in Verbindung mit einem Öko-<br />

Audit nach EMAS 1 für die Standorte Verwaltung, Deponie und Vergärungsanlage durchzuführen.<br />

Die ersten Zertifikate erhielt der AWB im Jahr 2002. Als technische Überwachungsorganisation<br />

wurde die Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen,<br />

DQS, mit Sitz in Frankfurt eingebun<strong>den</strong>.<br />

Seit dem Jahr 2005 wird die Validierung nach EMAS nicht weiter fortgeführt. Die Zertifizierung<br />

nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung wurde jedoch für <strong>den</strong> Standort Vergärungsanlage<br />

aufrechterhalten. Näheres hierzu ist unter 5.4 auf Seite 51 zu lesen.<br />

1 EG-Verordnung Nr. 761/2001<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung Seite 43


4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

4.6 Anreize zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen durch Gebührensysteme<br />

Die Benutzungsgebühr für Leistungen kann gemäß Kommunalabgabengesetz 1 so bemessen<br />

wer<strong>den</strong>, dass sie Anreize zu einem umweltschonen<strong>den</strong> Verhalten bietet. Für <strong>den</strong> Bereich der<br />

Abfallwirtschaft bedeutet dies, dass durch Tarifgestaltungen versucht wird, auf das Abfallverhalten<br />

der Anschluss- und Benutzungspflichtigen einzuwirken. Gemäß Landesabfallwirtschafts-<br />

und Altlastengesetz 2 ist bei der Erhebung von Benutzungsgebühren das Kommunalabgabengesetz<br />

mit der Maßgabe anzuwen<strong>den</strong>, dass im Rahmen des Äquivalenz- und Kostendeckungsprinzips<br />

nach Art und Menge der Abfälle gestaffelte Gebühren erhoben wer<strong>den</strong><br />

können, um Anreize zur Vermeidung von Abfällen zu schaffen.<br />

Im Jahr 1996 wurde durch eine Änderung im Gebührensystem erstmalig der Anreiz zur<br />

Vermeidung von Restabfall und Nutzung der Verwertungsmöglichkeiten geschaffen. Seit<br />

1999 enthält das Gebührensystem die Möglichkeit, ein Sparvolumen für Bio- und Restabfalltonne<br />

zu wählen, das mit geringeren Gebühren für die Haushalte verbun<strong>den</strong> ist, als die<br />

Nutzung des Normalvolumens. Damit wird ein Anreiz geschaffen, Restmüll zu vermei<strong>den</strong><br />

und möglichst zu verwerten und Bioabfall, zum Beispiel durch Eigenkompostierung selbst<br />

zu verwerten. Wer weniger Restabfall hat oder <strong>den</strong> Bioabfall teilweise selbst verwertet, wird<br />

dafür mit einem Gebührennachlass belohnt.<br />

Der Hauptentsorgungsvertrag wurde zum 01.01.2011 neu ausgeschrieben. Im Vorfeld dieser<br />

Ausschreibung wurde unter anderem über das Gebührensystem ausführlich diskutiert. Nach<br />

Abwägung der Argumente hat der Kreistag in seiner Sitzung im Dezember 2007 <strong>den</strong> Beschluss<br />

gefasst, das haushaltsbezogene Gebührensystem mit der Wahlmöglichkeit zwischen<br />

Normal- und Sparvolumen für die Restabfall- und die Biotonne beizubehalten.<br />

Ein breites und bequemes Entsorgungsangebot ist notwendig, um <strong>den</strong> Abfallerzeugern die<br />

Entsorgung zu erleichtern und zu erreichen, dass der überwiegende Anteil der nicht zu vermei<strong>den</strong><strong>den</strong><br />

Abfälle zur Verwertung gelangt. In der Abfallgebühr für Haushalte sind daher<br />

verschie<strong>den</strong>e Leistungen enthalten, die <strong>den</strong> privaten Haushalten die Entsorgung erleichtern:<br />

zum Beispiel die Abholung des Papiers inkl. Bereitstellung der Altpapiertonne, die Abholung<br />

von Sperrabfall und größeren Elektrogeräten am Grundstück sowie die Benutzung der<br />

Wertstoffhöfe und des Schadstoffmobils. Die für private Haushalte kostenlose Anlieferung<br />

von Sperrmüll, Kühl- und Elektrogeräten an der Kreismülldeponie ist ebenso möglich wie<br />

die kostenfreie Abgabe von Abfällen in Mengen bis zu 100 Kilogramm der Fraktionen Restabfall<br />

und Holz. Die Abgabe von Grünabfällen an der Vergärungsanlage in Framersheim ist<br />

unabhängig von der Menge kostenlos. Die Entsorgungsmöglichkeiten sind auf Seite 13 im<br />

Bild zusammenfassend dargestellt.<br />

1 siehe § 7 Abs.1 Satz 4 KAG<br />

2 siehe § 5 Abs.2 Nr.3 LAbfWAG<br />

Seite 44<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung


5 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

5 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung<br />

von Abfällen<br />

5.1 Abfallverwertung<br />

5.1.1 Entsorgung von Verpackungsabfällen<br />

Die Verpackungsverordnung vom Juni 1991 (VerpackV) wurde erlassen, um die Wirtschaft<br />

und <strong>den</strong> Handel für die Vermeidung, die Wiederverwendung und die Verwertung von Verpackungen<br />

in Verantwortung zu nehmen. Das Ziel ist die Reduzierung, besser noch die<br />

Vermeidung von Verpackungsabfällen. Sie gibt unter anderem Rücknahmepflichten für<br />

Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen vor. Verpackungen, die nicht beim privaten<br />

Endverbraucher anfallen, müssen am Ort der Übergabe oder in unmittelbarer Nähe unentgeltlich<br />

zurückgenommen und einer Verwertung zugeführt wer<strong>den</strong>. Nach der Verpackungsverordnung<br />

entfällt die Rücknahmepflicht für Verkaufsverpackungen, die an private Endverbraucher<br />

abgegeben wer<strong>den</strong>, für solche Hersteller und Vertreiber, die sich an einem oder<br />

mehreren Systemen beteiligen, die flächendeckend eine regelmäßige Abholung gebrauchter<br />

Verkaufsverpackungen beim Endverbraucher mit anschließender Verwertung gewährleisten.<br />

Zu diesem Zweck wurde die „Duales System Deutschland GmbH“ (DSD GmbH) durch die<br />

Verpackungsindustrie und <strong>den</strong> Handel gegründet. Mittlerweile sind weitere Betreiber dualer<br />

Systeme tätig, die aber keine eigenen Erfassungssysteme aufgebaut haben, sondern das Erfassungssystem<br />

der DSD GmbH mitbenutzen. Zu <strong>den</strong> Verkaufsverpackungen zählen Leichtverpackungen,<br />

Glas, Papier und Pappe. Sie wer<strong>den</strong> getrennt erfasst, sortiert und der Wiederverwertung<br />

zugeführt. Es dürfen nur Verpackungen in <strong>den</strong> Verkehr gebracht wer<strong>den</strong>, die bei<br />

einem dualen System registriert sind. Nur die beim privaten Endverbraucher anfallen<strong>den</strong><br />

Verpackungen fallen in <strong>den</strong> Tätigkeitsbereich eines Systems nach § 6 Abs. 3 VerpackV.<br />

Die Entsorgung von Verpackungen unterliegt zwar einer Entsorgungspflicht, jedoch müssen<br />

die entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften dem Systembetreiber gegenüber eine Abstimmungserklärung<br />

abgegeben haben. Zweck der Abstimmungserklärung ist es, vorhan<strong>den</strong>e<br />

Sammelsysteme des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers mit dem System abzustimmen.<br />

Abstimmungserklärungen können mit mehreren Systembetreibern getroffen wer<strong>den</strong>.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> hat außer gegenüber der DSD GmbH auch Abstimmungserklärungen<br />

gegenüber weiteren dualen Systemen abgegeben. Das sind: Interseroh<br />

Dienstleistungs GmbH, Landbell AG, Vfw GmbH, EKO-Punkt GmbH, BellandVision<br />

GmbH, Zentek GmbH & Co. KG, Redual GmbH und Veolia Umweltservice Dual GmbH.<br />

Zur Anerkennung als duales System nach Verpackungsverordnung ist allerdings zuerst eine<br />

Feststellung für die einzelnen Bundesländer erforderlich, wofür die Abstimmung Voraussetzung<br />

ist. In Rheinland-Pfalz sind zurzeit 10 duale Systeme zugelassen. Eine gemeinsame<br />

Clearingstelle rechnet Lizenz- und Vertragsmengenanteile der dualen Systeme und die Aufteilung<br />

der abgestimmten Nebenentgelte aus und ist für die wettbewerbsneutrale Koordination<br />

der Ausschreibungen verantwortlich.<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung Seite 45


5 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können die Übernahme oder Mitbenutzung der<br />

Einrichtungen gegen ein angemessenes Entgelt verlangen. Systembetreiber sind verpflichtet,<br />

sich anteilig an <strong>den</strong> Kosten zu beteiligen, die sich durch Abfallberatung und die Errichtung,<br />

Bereitstellung, Unterhaltung sowie Sauberhaltung von Flächen, auf <strong>den</strong>en Sammelgroßbehältnisse<br />

aufgestellt wer<strong>den</strong>, ergeben.<br />

5.1.2 Förderung des Recyclings<br />

Mit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zum 01.06.12 sind bis spätestens<br />

01.01.2015 Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle getrennt zu sammeln<br />

(§ 14 Abs. 1 KrWG). Seit 12 Jahren findet eine getrennte Erfassung von Papier, Pappe und<br />

Kartonagen im <strong>Landkreis</strong> flächendeckend über die Papiertonne bzw. die Bündelsammlung statt;<br />

zusätzlich kann Papier auf <strong>den</strong> Wertstoffhöfen abgegeben wer<strong>den</strong>. Altglas, Metall und Kunststoff<br />

wer<strong>den</strong> als Einweg-Verkaufsverpackungen nach der Verpackungsverordnung (Duales System)<br />

erfasst. Metall wird außerdem bei der Sperrmüllsammlung und der Sammlung von Elektrogeräten<br />

im Holsystem eingesammelt. Über die Container auf <strong>den</strong> Wertstoffhöfen wer<strong>den</strong> zusätzlich<br />

Metalle und Nicht-Verpackungs-Kunststoffe getrennt erfasst.<br />

Gemäß § 14 Abs. 2 KrWG sollen bis 2020 mindestens 65 % der Siedlungsabfälle zur Wiederverwendung<br />

vorbereitet oder recycelt wer<strong>den</strong>. Mit einer Quote von 63,9% unter Einbeziehung<br />

der Bioabfälle im Jahr 2011 ist der <strong>Landkreis</strong> hier auf einem sehr guten Weg. Zu beachten ist,<br />

dass bei der errechneten Quote nur die Mengen einfließen können, von <strong>den</strong>en der <strong>Landkreis</strong><br />

Kenntnis hat. Die Abfallerzeuger, die nicht zu <strong>den</strong> privaten Haushalten gehören, insbesondere<br />

die Gewerbebetriebe, müssen lediglich einen Mindestanschluss an die Restabfallentsorgung<br />

vorweisen, deren Menge bei der Berechnung außer Acht gelassen wurde. Alle sonstigen Abfälle<br />

aus diesem Bereich, deren Mengen dem <strong>Landkreis</strong> nicht bekannt sind, sind ohnehin dem Recycling<br />

zuzuführen. Unabhängig davon kann durch Rechtsverordnung bestimmt wer<strong>den</strong>, dass<br />

die öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger durch Erfassung von Abfällen bei der Rücknahme<br />

mitzuwirken haben und diese Abfälle <strong>den</strong> Herstellern oder Vertreibern zu überlassen<br />

sind.<br />

Das Wertstoffgesetz ist in Vorbereitung. Da wesentliche Inhalte dieses Gesetzes noch nicht<br />

abgestimmt sind, sollten konkrete Planungen erst erstellt wer<strong>den</strong>, wenn die Verabschiedung<br />

dieses Gesetzes erfolgt ist. Ziel des Abfallwirtschaftsbetriebes wird es sein, die Vorgaben<br />

der angekündigten Regelungen in hohem Maße zu erfüllen.<br />

5.1.3 Entfrachtung des Restmülls von Wertstoffen<br />

Im Oktober 2011 wurde eine Restmüllanalyse in Auftrag gegeben. Die Analyse sollte einerseits<br />

Grundlagendaten für die Gebührenkalkulation liefern, andererseits herausarbeiten, wie<br />

hoch der Anteil an Wertstoffen in der grauen Tonne ist und deren Reduzierungspotential<br />

aufzeigen. Von <strong>den</strong> Wertstoffarten lassen sich vor allem die Mengen an Druckerzeugnissen,<br />

an Nichtverpackungs-Kunststoffen, an Altholz und Textilien sowie an Küchenabfällen in der<br />

Restmülltonne noch verringern. Die Aussagen beziehen sich jedoch zum Teil nur auf be-<br />

Seite 46<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung


5 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

stimmte Strukturgebiete wie Dorfkerne oder das Stadtgebiet. Zu <strong>den</strong> zukünftigen Aufgaben<br />

des AWB wird es daher gehören, bestimmte Wertstoffe aus <strong>den</strong> Haushaltsabfällen verstärkt<br />

in die Verwertungsschienen umzuleiten.<br />

Um bei der Restmülltonne die Öffentlichkeitsarbeit zu intensivieren ist geplant, auch diese,<br />

wie die Biotonnen mit informativen Aufklebern zu versehen. Darüber hinaus besteht die<br />

Möglichkeit, Alttextilien über gewerbliche Sammlungen einer gesonderten Verwertung zuzuführen.<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung Seite 47


5 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

5.2 Standort- und Anlagenplanung<br />

5.2.1 Abfallumschlaganlage<br />

Seit der Stilllegung der Kreismülldeponie Framersheim zum 31.05.2005 ist es erforderlich,<br />

<strong>den</strong> Restabfall und <strong>den</strong> Sperrmüll vor dem Transport zum Müllheizkraftwerk der GML in<br />

Ludwigshafen in große Container LKW umzuschlagen.<br />

Der Abfallumschlag erfolgte bis zum 31.12.2010 in einer provisorischen Umladestation auf<br />

der ehemaligen Rottefläche der Kreismülldeponie Framersheim. Seit dem 01.01.2011 findet<br />

der Umschlag bei dem beauftragten Entsorger, z. Z. Fa. Remondis in Gundersheim statt.<br />

5.2.2 Technische Veränderungen in der Vergärungsanlage<br />

Seit 2003 wer<strong>den</strong> dem Bioabfall vor dem Vergärungsprozess durchschnittlich 10 bis 15 %<br />

Grünschnitt beigemischt. Hierdurch konnte die Gasproduktion gesteigert, die Prozessstabilität<br />

erhöht und der Verschleiß an einigen Aggregaten minimiert wer<strong>den</strong>.<br />

Ende 2005 wurde zur Zerkleinerung von Kompostklumpen in der Nachrotte ein Mischumsetzer<br />

der Firma Jenz (MU 2000 Mashmaster) angeschafft. Durch <strong>den</strong> Einsatz des Mischumsetzers<br />

wurde die Siebrestmenge um nahezu die Hälfte minimiert. Seit dem Beginn der Stilllegungsphase<br />

der Deponie zum 01.06.2005 wird der anfallende Siebrest einer externen Biomasseverwertung<br />

zugeführt.<br />

Seit Oktober 2006 besteht Entsorgungssicherheit für die Verwertung des anfallen<strong>den</strong> Prozesswassers<br />

der Vergärungsanlage. Eine große Teilmenge des Presswassers wird in einer<br />

industriellen Kläranlage als externe Kohlenstoffquelle verwendet und substituiert dort die<br />

Zugabe anderer Mittel, wie Methanol o.ä..<br />

Ende 2010 wurde die Aufbereitungslinie der Vergärungsanlage Framersheim umgebaut. Der<br />

Umbau beinhaltete im Wesentlichen:<br />

o die Errichtung eines neuen Aufgabetrichters zur Bioabfallaufgabe mittels Greiferkran,<br />

o <strong>den</strong> Austausch der zwei langsam laufen<strong>den</strong> Zerkleinerungsaggregate durch einen Schnellläufer,<br />

o <strong>den</strong> Wegfall der Handsortierung gegen Einbau eines Sternsiebes zur groben Vorsortierung<br />

des Bioabfalls,<br />

o <strong>den</strong> Einbau eines Überbandmagneten zur Abscheidung der Eisenfraktion sowie<br />

o <strong>den</strong> Austausch der Fördertechnik und die Anschaffung einer Containerpressstation zur<br />

Sammlung der Störstoffe >80 mm.<br />

Der hohe Störstoffanteil aus Fehlwürfen im Bioabfall führt im Anlagenprozess zu erheblichen<br />

Behinderungen, zu einem erhöhten Verschleiß und im Endprodukt Kompost zu einer<br />

zum Teil erkennbaren optischen Verschmutzung. Um dem entgegenzuwirken wurde im Mai<br />

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<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung


5 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

2012 eine Sortiermaschine mit Kameraerkennung installiert, um nach der Kompostabsiebung<br />

Störstoffe wie Glas, Kunststofffolien und Metalle aus dem Kompost zu entfernen. Die<br />

Absiebung des Kompostes wird jetzt über ein mobiles Sternsieb vorgenommen.<br />

Zur Verbesserung der Abluftreinigung wurde im August 2012 eine Säuredosierung installiert.<br />

Des Weiteren ist geplant, das Materialaufgabesystem zur Beschickung der Sortiermaschine<br />

zu erneuern.<br />

5.2.3 Wertstoffhöfe<br />

Gemäß Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 24.08.2000 übernimmt der Abfallwirtschaftsbetrieb<br />

(AWB) die anfallen<strong>den</strong> Kosten für die innere Erschließung der Wertstoffhöfe.<br />

Notwendige Sanierungen aber auch Überlegungen zur bürgerfreundlicheren bzw. attraktiveren<br />

Gestaltung der Wertstoffhöfe wer<strong>den</strong> in Zusammenarbeit des AWB mit <strong>den</strong> jeweiligen<br />

Verbandsgemein<strong>den</strong> oder Stadtverwaltungen abgestimmt. So wur<strong>den</strong> beispielsweise anlässlich<br />

der Verlegung des Wertstoffhofes Eppelsheim die Kosten für die innere Erschließung<br />

vom Abfallwirtschaftsbetrieb übernommen. Die Gemeinde Eppelsheim hatte im Jahr 2010<br />

ehemaliges Bahngelände gekauft und eine Teilfläche dem AWB für die Nutzung als Wertstoffhof<br />

angeboten. Das zur Verfügung stehende Gelände ist überwiegend gepflastert. Für<br />

die Nutzung als Wertstoffhof war es aber erforderlich, einen Teil des Geländes einzuzäunen.<br />

Die hierfür notwendige Ausschreibung wurde durch die Verbandsgemeinde <strong>Alzey</strong>-Land<br />

durchgeführt, die Kosten hierfür, sowie auch für einen zusätzlich notwendigen Pförtnercontainer<br />

mit Heizung zur Nutzung durch das Wertstoffhofpersonal, wur<strong>den</strong> anschließend vom<br />

AWB übernommen.<br />

Wertstoffhöfe bieten grundsätzlich die Möglichkeit zur Abgabe mehrerer Abfälle. In Abhängigkeit<br />

der vorhan<strong>den</strong>en Ausstattung (z.B. Flächengröße und –beschaffenheit) aber auch<br />

von wirtschaftlichen Erwägungen (Angebot und Nachfrage im Marktgeschehen sowie Preisniveau<br />

im Verwertungsbereich), könnte die Wertstofferfassung erweitert wer<strong>den</strong>.<br />

Um <strong>den</strong> Bürgern des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> weitere Möglichkeiten zur kostenfreien<br />

Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zu geben, wird zukünftig das Angebot an Sammelstellen<br />

auf Wertstoffhöfen ausgeweitet wer<strong>den</strong>. Zunächst sollen weitere Abgabemöglichkeiten<br />

für alle haushaltsüblichen Elektrogeräte auf <strong>den</strong> Wertstoffhöfen Osthofen und<br />

Monsheim eingerichtet wer<strong>den</strong>. Bewährt sich diese Form der erweiterten Sammlung, so<br />

könnte das Angebot auf andere geeignete Wertstoffhöfe ausgeweitet wer<strong>den</strong>. Dort, wo die<br />

Platzverhältnisse auf dem Wertstoffhof das Stellen eines Sammelcontainers nicht zulassen,<br />

wie zum Beispiel in <strong>Alzey</strong>, müssten die Bürger in Zukunft zum Abgeben von Elektrogeräten<br />

auf eine der benachbarten Sammelstellen ausweichen.<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung Seite 49


5 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

5.2.4 Grünabfälle<br />

Da die Grünabfälle sich positiv auf <strong>den</strong> Vergärungsprozess und auf die nachgeschalteten<br />

Maschinen auswirken, wer<strong>den</strong> diese in Framersheim bis auf weiteres kostenlos angenommen,<br />

sofern sie aus dem Gebiet des <strong>Landkreis</strong>es kommen.<br />

Seite 50<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung


5 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

5.3 Abfallberatung, Öffentlichkeitsarbeit<br />

Mit der Entwicklung von Umweltbewusstsein kann man nicht früh genug anfangen. In diesem<br />

Sinne will die Abfall- und Umweltberatung ihre Angebote für Schulen, Kindergärten,<br />

aber auch andere interessierte Jugend- und Erwachsenengruppen nach Bedarf immer wieder<br />

neu ausrichten. Es muss einerseits flexibel auf Nachfragen reagiert wer<strong>den</strong>, andererseits sollten<br />

auch fertige Konzepte angeboten wer<strong>den</strong> können. Dazu sind spezielle Angebote im Abfallbereich,<br />

aber auch auf dem Gebiet des Umweltschutzes mit dem Ziel der Sensibilisierung<br />

für Abfallfragen <strong>den</strong>kbar.<br />

Der weitere Ausbau sowie die Aktualisierung der Angebote im Internet ist, da es sich mittlerweile<br />

um ein übliches und zeitgemäßes Medium handelt, zu verstärken. Schwerpunkt<br />

wird hier der Internetauftritt des AWB sein, der die vielfältigen Möglichkeiten der Abfallentsorgung<br />

bequem abrufbar und übersichtlich darstellt.<br />

Einen weiteren Schwerpunkt wird weiterhin die Beratung bei der Befüllung der verschie<strong>den</strong>en<br />

Abfalltonnen darstellen, wobei die Ergebnisse der Restmüllanalyse einbezogen wer<strong>den</strong>.<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung Seite 51


5 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

5.4 Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb<br />

Die Zertifizierung des AWB als Entsorgungsfachbetrieb bezieht sich auf die Tätigkeiten<br />

„Lagern, Behandeln, Verwerten“ der Bioabfälle in der Vergärungsanlage. Das Zertifikat ist<br />

unter <strong>den</strong> Geschäftspartnern des AWB weit verbreitet und ist zum Beispiel im Hinblick auf<br />

die Presswasserentsorgung oder bei der Suche nach einem Vertragspartner für die Verwertung<br />

von Siebresten vorteilhaft und für die Vermarktung des Kompostes unentbehrlich. Seit<br />

2002 findet eine jährliche Überprüfung durch einen externen Gutachter im Sinne der Verordnung<br />

statt.<br />

5.5 Gebührenentwicklung<br />

Mit der Restmüllanalyse aus dem Jahr 2011 wurde eine aktuelle Grundlage geschaffen, um<br />

die Hausmüllgebühren verursachergerecht <strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>en Haushalten zuordnen zu können.<br />

In <strong>den</strong> Jahren 2011 und 2012 wur<strong>den</strong> die Hausmüllgebühren gesenkt. Dadurch wurde<br />

der abfallwirtschaftlichen Entwicklung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> Rechnung getragen. Im<br />

Jahr 2013 wer<strong>den</strong> die Gebührensätze wie 2012 erhoben wer<strong>den</strong> müssen.<br />

Insbesondere durch die ständig schwanken<strong>den</strong> Erlöse bei der Vermarktung von recyclebaren<br />

Abfällen ist eine längerfristige Prognose schwierig. Die abfallpolitischen Entscheidungen im<br />

Hinblick auf die Umsetzung der neuen, zum Teil erst als Entwürfe vorliegen<strong>den</strong> rechtlichen<br />

Grundlagen, wer<strong>den</strong> sich ebenfalls auf die Abfallgebühren auswirken. Es ist deshalb erforderlich,<br />

dass, wie seither, das erforderliche Gebührenaufkommen der Folgejahre alljährlich<br />

rechtzeitig zu ermitteln ist, um zeitnah mit notwendigen Gebührenanpassungen reagieren zu<br />

können.<br />

Seite 52<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung


6 Kostenschätzung der geplanten Maßnahmen<br />

6 Kostenschätzung der geplanten Maßnahmen<br />

Für die Oberflächenabdeckung und Rekultivierung der Kreismülldeponie sind noch<br />

rund 3.968.000 € vorgesehen. Hierfür wur<strong>den</strong> in <strong>den</strong> vergangenen Jahren Rückstellungen<br />

gebildet.<br />

Die technische Umrüstung der Vergärungsanlage müsste Ende 2012 abgeschlossen sein.<br />

In <strong>den</strong> Jahren 2013 bis 2016 sind für <strong>den</strong> Ausbau der Wertstoffhöfe insgesamt 80.000 € an<br />

Zuschüssen vorgesehen.<br />

Der Erwerb von Müllgefäßen wird bis 2016 rund 670.000 € an Kosten verursachen.<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung Seite 53


0 Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

ABBILDUNG 1: DIE LAGE DER ENTSORGUNGSANLAGEN IM LANDKREIS ........................................9<br />

ABBILDUNG 2: ENTSORGUNGSANGEBOTE FÜR HAUSHALTE IM LANDKREIS ALZEY-WORMS 13<br />

ABBILDUNG 3: ABFUHR VON RESTMÜLL IN DER GRAUEN TONNE ..................................................14<br />

ABBILDUNG 4: GEWERBEABFÄLLE ZUR BESEITIGUNG.......................................................................16<br />

ABBILDUNG 5: SPERRABFALL AUS HAUSHALTEN, ABFUHR..............................................................17<br />

ABBILDUNG 6: PROBLEMABFÄLLE AUS PRIVATEN HAUSHALTEN ..................................................18<br />

ABBILDUNG 7: ILLEGAL ABGELAGERTE ABFÄLLE 2011; MENGE IN TONNEN...............................19<br />

ABBILDUNG 8: IN DER GRÜNEN TONNE EINGESAMMELTER BIOABFALL ......................................21<br />

ABBILDUNG 9: GRÜNABFÄLLE AUS DEM HOL- UND BRINGSYSTEM...............................................22<br />

ABBILDUNG 10: PAPIER UND PAPPE VON DEN WERTSTOFFHÖFEN..................................................23<br />

ABBILDUNG 11: PAPIER AUS BÜNDELSAMMLUNG UND BLAUER TONNE ......................................24<br />

ABBILDUNG 12: DSD-LEICHTVERPACKUNGEN AUS GELBEM SACK, GELBER TONNE UND.......25<br />

ABBILDUNG 13: ALTGLAS BRINGSYSTEM...............................................................................................25<br />

ABBILDUNG 14: METALLSCHROTT AUS WERTSTOFFHÖFEN UND SPERRMÜLLSAMMLUNG ....26<br />

ABBILDUNG 15: „NICHT IN DIE ABFALLTONNE.“ (KENNZEICHNUNG FÜR ELEKTROGERÄTE.)27<br />

ABBILDUNG 16: NICHTVERPACKUNGS-KUNSTSTOFFE, ERFASST AM WERTSTOFFHOF .............29<br />

ABBILDUNG 17: BAUSCHUTT ......................................................................................................................32<br />

ABBILDUNG 18: LAGE DER KREISMÜLLDEPONIE UND DER VERGÄRUNGSANLAGE...................34<br />

ABBILDUNG 19: VERFAHRENSSCHRITTE DER VERGÄRUNG ..............................................................35<br />

Tabellenverzeichnis<br />

TABELLE 1: FORTSCHREIBUNGEN SEIT 1992.............................................................................................4<br />

TABELLE 2: VERORDNUNGEN DER EU .......................................................................................................5<br />

TABELLE 3: ÜBERBLICK BUNDESRECHT ...................................................................................................6<br />

TABELLE 4: ÜBERBLICK LANDESRECHT....................................................................................................6<br />

TABELLE 5: ÜBERBLICK KOMMUNALES RECHT......................................................................................7<br />

TABELLE 6: GEMEINDEGRÖßENSTRUKTUR IM LANDKREIS .................................................................8<br />

TABELLE 7: HAUSHALTSGRÖßENSTRUKTUR IM LANDKREIS ..............................................................8<br />

TABELLE 8: ABFALLMENGEN 2011 ............................................................................................................11<br />

TABELLE 9: SAMMELGRUPPEN NACH ELEKTROG ................................................................................28<br />

TABELLE 10: BILANZ 2011 DER VERGÄRUNGSANLAGE.......................................................................37<br />

Seite 54<br />

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