Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Alzey-Worms
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4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />
4.2.2.8 Elektro- und Elektronikschrott<br />
Seit März 2006 dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mehr über die Restabfalltonne<br />
entsorgt wer<strong>den</strong>. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz hat die Vermeidung von Abfällen<br />
aus Elektro- und Elektronikgeräten sowie die Reduzierung der Abfallmenge durch die Wiederverwertung<br />
zum Ziel, und fordert daher, dass die alten Geräte einer getrennten Wertstoffsammlung<br />
zugeführt wer<strong>den</strong>. Seit 13. August 2005 neu produzierte Geräte müssen mit einem<br />
speziellen Symbol, einer durchgestrichenen Abfalltonne, gekennzeichnet wer<strong>den</strong>. Das<br />
Symbol soll an die separate Rückgabe erinnern, wenn das Gerät nicht mehr gebraucht wird.<br />
Die neue Regelung zur Verwertung gilt aber auch für alle Altgeräte, die noch kein Symbol<br />
aufweisen.<br />
Abbildung 15: „Nicht in die Abfalltonne.“<br />
(Kennzeichnung für Elektrogeräte.)<br />
Die Verantwortung für die Entsorgung ist zweigeteilt. Die Kosten für die Verwertung tragen<br />
im Rahmen der Produktverantwortung die Hersteller, welche die Entsorgung selbst organisieren<br />
und hierfür die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte-<br />
Register) eingerichtet haben. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger wer<strong>den</strong> verpflichtet,<br />
kommunale Sammelstellen zur entgeltfreien Annahme der Elektro- und Elektronikgeräte<br />
vorzuhalten. Im Gegenzug haben die Verbraucher die Verpflichtung, ab März 2006 ihre ausgedienten<br />
Geräte zu <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Sammelstellen oder in die Elektro – Sperrabfall -<br />
Sammlung zu geben.<br />
Zur Umsetzung des Gesetzes wur<strong>den</strong> im <strong>Landkreis</strong> <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> verschie<strong>den</strong>e Sammelstellen<br />
eingerichtet. Auf allen Wertstoffhöfen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> können kleine<br />
Elektrogeräte, bis maximal zu der Größe eines Schuhkartons (z.B. Rasierapparate oder<br />
Toaster), in <strong>den</strong> dort bereitstehen<strong>den</strong> roten Tonnen entsorgt wer<strong>den</strong>. Ebenso können dort<br />
Gasentladungslampen (Energiesparlampen und kleinere Leuchtstoffröhren) abgegeben wer<strong>den</strong>.<br />
Größere Leuchtstoffröhren sowie auch alle anderen Gasentladungslampen wer<strong>den</strong> am<br />
Problemabfallfahrzeug angenommen. Außerdem können private Haushalte sämtliche Elektrogeräte<br />
im Eingangsbereich der Kreismülldeponie Framersheim anliefern. Hier an der<br />
Übergabestelle wer<strong>den</strong> die Altgeräte nach Sammelgruppen getrennt in unterschiedliche Container<br />
sortiert (siehe Tabelle 9 auf der folgen<strong>den</strong> Seite).<br />
<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung Seite 27