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Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Alzey-Worms

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4 Getroffene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

4.2.2.8 Elektro- und Elektronikschrott<br />

Seit März 2006 dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mehr über die Restabfalltonne<br />

entsorgt wer<strong>den</strong>. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz hat die Vermeidung von Abfällen<br />

aus Elektro- und Elektronikgeräten sowie die Reduzierung der Abfallmenge durch die Wiederverwertung<br />

zum Ziel, und fordert daher, dass die alten Geräte einer getrennten Wertstoffsammlung<br />

zugeführt wer<strong>den</strong>. Seit 13. August 2005 neu produzierte Geräte müssen mit einem<br />

speziellen Symbol, einer durchgestrichenen Abfalltonne, gekennzeichnet wer<strong>den</strong>. Das<br />

Symbol soll an die separate Rückgabe erinnern, wenn das Gerät nicht mehr gebraucht wird.<br />

Die neue Regelung zur Verwertung gilt aber auch für alle Altgeräte, die noch kein Symbol<br />

aufweisen.<br />

Abbildung 15: „Nicht in die Abfalltonne.“<br />

(Kennzeichnung für Elektrogeräte.)<br />

Die Verantwortung für die Entsorgung ist zweigeteilt. Die Kosten für die Verwertung tragen<br />

im Rahmen der Produktverantwortung die Hersteller, welche die Entsorgung selbst organisieren<br />

und hierfür die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte-<br />

Register) eingerichtet haben. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger wer<strong>den</strong> verpflichtet,<br />

kommunale Sammelstellen zur entgeltfreien Annahme der Elektro- und Elektronikgeräte<br />

vorzuhalten. Im Gegenzug haben die Verbraucher die Verpflichtung, ab März 2006 ihre ausgedienten<br />

Geräte zu <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Sammelstellen oder in die Elektro – Sperrabfall -<br />

Sammlung zu geben.<br />

Zur Umsetzung des Gesetzes wur<strong>den</strong> im <strong>Landkreis</strong> <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> verschie<strong>den</strong>e Sammelstellen<br />

eingerichtet. Auf allen Wertstoffhöfen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> können kleine<br />

Elektrogeräte, bis maximal zu der Größe eines Schuhkartons (z.B. Rasierapparate oder<br />

Toaster), in <strong>den</strong> dort bereitstehen<strong>den</strong> roten Tonnen entsorgt wer<strong>den</strong>. Ebenso können dort<br />

Gasentladungslampen (Energiesparlampen und kleinere Leuchtstoffröhren) abgegeben wer<strong>den</strong>.<br />

Größere Leuchtstoffröhren sowie auch alle anderen Gasentladungslampen wer<strong>den</strong> am<br />

Problemabfallfahrzeug angenommen. Außerdem können private Haushalte sämtliche Elektrogeräte<br />

im Eingangsbereich der Kreismülldeponie Framersheim anliefern. Hier an der<br />

Übergabestelle wer<strong>den</strong> die Altgeräte nach Sammelgruppen getrennt in unterschiedliche Container<br />

sortiert (siehe Tabelle 9 auf der folgen<strong>den</strong> Seite).<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung Seite 27

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