Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Alzey-Worms
Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Alzey-Worms
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5 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />
5 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung<br />
von Abfällen<br />
5.1 Abfallverwertung<br />
5.1.1 Entsorgung von Verpackungsabfällen<br />
Die Verpackungsverordnung vom Juni 1991 (VerpackV) wurde erlassen, um die Wirtschaft<br />
und <strong>den</strong> Handel für die Vermeidung, die Wiederverwendung und die Verwertung von Verpackungen<br />
in Verantwortung zu nehmen. Das Ziel ist die Reduzierung, besser noch die<br />
Vermeidung von Verpackungsabfällen. Sie gibt unter anderem Rücknahmepflichten für<br />
Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen vor. Verpackungen, die nicht beim privaten<br />
Endverbraucher anfallen, müssen am Ort der Übergabe oder in unmittelbarer Nähe unentgeltlich<br />
zurückgenommen und einer Verwertung zugeführt wer<strong>den</strong>. Nach der Verpackungsverordnung<br />
entfällt die Rücknahmepflicht für Verkaufsverpackungen, die an private Endverbraucher<br />
abgegeben wer<strong>den</strong>, für solche Hersteller und Vertreiber, die sich an einem oder<br />
mehreren Systemen beteiligen, die flächendeckend eine regelmäßige Abholung gebrauchter<br />
Verkaufsverpackungen beim Endverbraucher mit anschließender Verwertung gewährleisten.<br />
Zu diesem Zweck wurde die „Duales System Deutschland GmbH“ (DSD GmbH) durch die<br />
Verpackungsindustrie und <strong>den</strong> Handel gegründet. Mittlerweile sind weitere Betreiber dualer<br />
Systeme tätig, die aber keine eigenen Erfassungssysteme aufgebaut haben, sondern das Erfassungssystem<br />
der DSD GmbH mitbenutzen. Zu <strong>den</strong> Verkaufsverpackungen zählen Leichtverpackungen,<br />
Glas, Papier und Pappe. Sie wer<strong>den</strong> getrennt erfasst, sortiert und der Wiederverwertung<br />
zugeführt. Es dürfen nur Verpackungen in <strong>den</strong> Verkehr gebracht wer<strong>den</strong>, die bei<br />
einem dualen System registriert sind. Nur die beim privaten Endverbraucher anfallen<strong>den</strong><br />
Verpackungen fallen in <strong>den</strong> Tätigkeitsbereich eines Systems nach § 6 Abs. 3 VerpackV.<br />
Die Entsorgung von Verpackungen unterliegt zwar einer Entsorgungspflicht, jedoch müssen<br />
die entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften dem Systembetreiber gegenüber eine Abstimmungserklärung<br />
abgegeben haben. Zweck der Abstimmungserklärung ist es, vorhan<strong>den</strong>e<br />
Sammelsysteme des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers mit dem System abzustimmen.<br />
Abstimmungserklärungen können mit mehreren Systembetreibern getroffen wer<strong>den</strong>.<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> hat außer gegenüber der DSD GmbH auch Abstimmungserklärungen<br />
gegenüber weiteren dualen Systemen abgegeben. Das sind: Interseroh<br />
Dienstleistungs GmbH, Landbell AG, Vfw GmbH, EKO-Punkt GmbH, BellandVision<br />
GmbH, Zentek GmbH & Co. KG, Redual GmbH und Veolia Umweltservice Dual GmbH.<br />
Zur Anerkennung als duales System nach Verpackungsverordnung ist allerdings zuerst eine<br />
Feststellung für die einzelnen Bundesländer erforderlich, wofür die Abstimmung Voraussetzung<br />
ist. In Rheinland-Pfalz sind zurzeit 10 duale Systeme zugelassen. Eine gemeinsame<br />
Clearingstelle rechnet Lizenz- und Vertragsmengenanteile der dualen Systeme und die Aufteilung<br />
der abgestimmten Nebenentgelte aus und ist für die wettbewerbsneutrale Koordination<br />
der Ausschreibungen verantwortlich.<br />
<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung Seite 45