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Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Alzey-Worms

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5 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen<br />

5 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung<br />

von Abfällen<br />

5.1 Abfallverwertung<br />

5.1.1 Entsorgung von Verpackungsabfällen<br />

Die Verpackungsverordnung vom Juni 1991 (VerpackV) wurde erlassen, um die Wirtschaft<br />

und <strong>den</strong> Handel für die Vermeidung, die Wiederverwendung und die Verwertung von Verpackungen<br />

in Verantwortung zu nehmen. Das Ziel ist die Reduzierung, besser noch die<br />

Vermeidung von Verpackungsabfällen. Sie gibt unter anderem Rücknahmepflichten für<br />

Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen vor. Verpackungen, die nicht beim privaten<br />

Endverbraucher anfallen, müssen am Ort der Übergabe oder in unmittelbarer Nähe unentgeltlich<br />

zurückgenommen und einer Verwertung zugeführt wer<strong>den</strong>. Nach der Verpackungsverordnung<br />

entfällt die Rücknahmepflicht für Verkaufsverpackungen, die an private Endverbraucher<br />

abgegeben wer<strong>den</strong>, für solche Hersteller und Vertreiber, die sich an einem oder<br />

mehreren Systemen beteiligen, die flächendeckend eine regelmäßige Abholung gebrauchter<br />

Verkaufsverpackungen beim Endverbraucher mit anschließender Verwertung gewährleisten.<br />

Zu diesem Zweck wurde die „Duales System Deutschland GmbH“ (DSD GmbH) durch die<br />

Verpackungsindustrie und <strong>den</strong> Handel gegründet. Mittlerweile sind weitere Betreiber dualer<br />

Systeme tätig, die aber keine eigenen Erfassungssysteme aufgebaut haben, sondern das Erfassungssystem<br />

der DSD GmbH mitbenutzen. Zu <strong>den</strong> Verkaufsverpackungen zählen Leichtverpackungen,<br />

Glas, Papier und Pappe. Sie wer<strong>den</strong> getrennt erfasst, sortiert und der Wiederverwertung<br />

zugeführt. Es dürfen nur Verpackungen in <strong>den</strong> Verkehr gebracht wer<strong>den</strong>, die bei<br />

einem dualen System registriert sind. Nur die beim privaten Endverbraucher anfallen<strong>den</strong><br />

Verpackungen fallen in <strong>den</strong> Tätigkeitsbereich eines Systems nach § 6 Abs. 3 VerpackV.<br />

Die Entsorgung von Verpackungen unterliegt zwar einer Entsorgungspflicht, jedoch müssen<br />

die entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften dem Systembetreiber gegenüber eine Abstimmungserklärung<br />

abgegeben haben. Zweck der Abstimmungserklärung ist es, vorhan<strong>den</strong>e<br />

Sammelsysteme des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers mit dem System abzustimmen.<br />

Abstimmungserklärungen können mit mehreren Systembetreibern getroffen wer<strong>den</strong>.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> hat außer gegenüber der DSD GmbH auch Abstimmungserklärungen<br />

gegenüber weiteren dualen Systemen abgegeben. Das sind: Interseroh<br />

Dienstleistungs GmbH, Landbell AG, Vfw GmbH, EKO-Punkt GmbH, BellandVision<br />

GmbH, Zentek GmbH & Co. KG, Redual GmbH und Veolia Umweltservice Dual GmbH.<br />

Zur Anerkennung als duales System nach Verpackungsverordnung ist allerdings zuerst eine<br />

Feststellung für die einzelnen Bundesländer erforderlich, wofür die Abstimmung Voraussetzung<br />

ist. In Rheinland-Pfalz sind zurzeit 10 duale Systeme zugelassen. Eine gemeinsame<br />

Clearingstelle rechnet Lizenz- und Vertragsmengenanteile der dualen Systeme und die Aufteilung<br />

der abgestimmten Nebenentgelte aus und ist für die wettbewerbsneutrale Koordination<br />

der Ausschreibungen verantwortlich.<br />

<strong>Abfallwirtschaftskonzept</strong> des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Alzey</strong>-<strong>Worms</strong> – 5. Fortschreibung Seite 45

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