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JAHRES BERICHT 2011 - AGV Bau Saar

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tariF- und<br />

SoZIAlPolITIk<br />

arbeitnehmer-<br />

FreizüGiGkeit<br />

Nachdem zum 1. Mai <strong>2011</strong> im Zuge<br />

der Osterweiterung der Europäischen<br />

Union die Arbeitnehmerfreizügigkeit<br />

(mit Ausnahme Bulgariens<br />

und Rumäniens) hergestellt wurde,<br />

war unklar, wie sich dies auf den deutschen<br />

<strong>Bau</strong>arbeitsmarkt auswirken<br />

würde. In einem Symposium Ende<br />

<strong>2011</strong> konnte übereinstimmend festgestellt<br />

werden, dass nach Auslaufen<br />

der Übergangsfristen ein großer<br />

Run auf den deutschen Arbeitsmarkt<br />

nicht festzustellen ist. Die teilweise<br />

befürchtete Völkerwanderung am<br />

<strong>Bau</strong> blieb aus, die Zuwanderung aus<br />

den EU-8-Staaten blieb vielmehr weit<br />

hinter den Erwartungen zurück. Die<br />

daraus resultierende Arbeitsmarktwirkung<br />

war gering. Aufgrund von<br />

Legalisierungsprozessen und der Aufgabe<br />

der Selbstständigkeit sei die Beschäftigung<br />

von EU-8-Staatsbürgern<br />

gleichwohl stark gestiegen, insbesondere<br />

im <strong>Bau</strong>gewerbe. Übereinstimmend<br />

wurde diese positive Entwicklung<br />

darauf zurückgeführt, dass die<br />

Bundesrepublik die Übergangsfristen<br />

nutzte. Die <strong>Bau</strong>verbände sprachen<br />

sich daher in Bezug auf die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit<br />

auch für die<br />

Einhaltung der Übergangsfristen gegenüber<br />

den Beitrittsländern Bulgarien<br />

und Rumänien aus.<br />

mindestlohn-<br />

EVAluATIon <strong>2011</strong><br />

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU,<br />

CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode<br />

des Deutschen Bundestages<br />

war die Absicht festgeschrieben worden,<br />

die bestehenden gesetzlichen<br />

Regelungen zum Mindestlohn bis Oktober<br />

<strong>2011</strong> zu evaluieren. Dabei kam<br />

es den Koalitionspartnern darauf an,<br />

diese daraufhin zu überprüfen, ob sie<br />

Arbeitsplätze gefährden oder neuen<br />

Beschäftigungsverhältnissen entgegenstehen.<br />

Zugleich sollte geprüft<br />

werden, ob die Mindestlöhne sowohl<br />

den erforderlichen Schutz der Arbeitnehmer<br />

als auch die Wettbewerbsfähigkeit<br />

der einzelnen Branchen<br />

gewährleisten. Das Ergebnis dieser<br />

Evaluierung soll als Grundlage für die<br />

Entscheidung dienen, ob die geltenden<br />

Mindestlohnregelungen Bestand<br />

haben oder aufgehoben werden.<br />

Ein entsprechender Forschungsauftrag<br />

des Bundesministeriums für<br />

Arbeit und Soziales ist an ein Forschungskonsortium<br />

vergeben worden.<br />

Allgemeines Stimmungsbild zum<br />

Mindestlohn im <strong>Bau</strong>gewerbe<br />

Im Endbericht wird die Notwendigkeit<br />

des Mindestlohnes im <strong>Bau</strong>ge-<br />

‡<br />

<strong>Bau</strong> <strong>Saar</strong><br />

werbe nicht angezweifelt. Generell<br />

werde die Auffassung vertreten,<br />

dass der Mindestlohn gleiche Voraussetzungen<br />

bei der Auftragsvergabe<br />

schaffe und somit entscheidend<br />

zu einem „fairen“ Wettbewerb<br />

beitrage. Hierbei stehe weniger die<br />

Verdrängung der Entsendungen im<br />

Vordergrund. Vielmehr erfülle der<br />

Mindestlohn seine Wettbewerbsfunktion,<br />

indem er Schutz gegenüber<br />

Unternehmen ohne Tarifbindung, gegenüber<br />

organisierten Betrieben aus<br />

Nachbargewerken mit einem niedrigeren<br />

Mindestlohnniveau bzw. ohne<br />

Mindestlohn und vor ausländischer<br />

Niedriglohnkonkurrenz biete.<br />

Eine Abschaffung des Mindestlohnes<br />

im <strong>Bau</strong>gewerbe werde somit generell<br />

nicht in Betracht gezogen, da er bisweilen<br />

sogar als überlebensnotwendig<br />

für das deutsche <strong>Bau</strong>gewerbe<br />

angesehen werde. Die Arbeitgeberverbände<br />

tendierten in erster Linie<br />

hin zu einem einheitlichen Mindestlohn<br />

von relativ geringer Höhe.<br />

Auswirkungen auf die Beschäftigung<br />

Die Mindestlohneinführung sowie<br />

die einzelnen Mindestlohnerhöhungen<br />

hatten nach den Ergebnissen des<br />

Forschungsberichtes keinen messbaren<br />

Effekt auf das Beschäftigungsniveau,<br />

und zwar weder in Ostdeutschland<br />

noch in Westdeutschland. Die<br />

Analyse der Wirkungsweise der<br />

Mindestlohneinführung zeige weder<br />

für West- noch für Ostdeutschland<br />

signifikant negative Auswirkungen<br />

auf die Arbeitsplatzsicherheit. Die<br />

Ergebnisse der Evaluation sprechen<br />

vielmehr dafür, dass der Mindestlohn<br />

im <strong>Bau</strong>gewerbe die Beschäftigungssicherheit<br />

auf individueller Ebene eher<br />

erhöht als verringert habe.<br />

IHRE dER <strong>AGV</strong> AnSPRECHPARTnER<br />

BAu SAAR<br />

Für arbeits-, tariFund<br />

im internet:<br />

SoZIAlRECHT:<br />

RA www.bau-saar.de<br />

Claus weyers<br />

RA Christian ullrich<br />

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