JAHRES BERICHT 2011 - AGV Bau Saar
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tariF- und<br />
SoZIAlPolITIk<br />
arbeitnehmer-<br />
FreizüGiGkeit<br />
Nachdem zum 1. Mai <strong>2011</strong> im Zuge<br />
der Osterweiterung der Europäischen<br />
Union die Arbeitnehmerfreizügigkeit<br />
(mit Ausnahme Bulgariens<br />
und Rumäniens) hergestellt wurde,<br />
war unklar, wie sich dies auf den deutschen<br />
<strong>Bau</strong>arbeitsmarkt auswirken<br />
würde. In einem Symposium Ende<br />
<strong>2011</strong> konnte übereinstimmend festgestellt<br />
werden, dass nach Auslaufen<br />
der Übergangsfristen ein großer<br />
Run auf den deutschen Arbeitsmarkt<br />
nicht festzustellen ist. Die teilweise<br />
befürchtete Völkerwanderung am<br />
<strong>Bau</strong> blieb aus, die Zuwanderung aus<br />
den EU-8-Staaten blieb vielmehr weit<br />
hinter den Erwartungen zurück. Die<br />
daraus resultierende Arbeitsmarktwirkung<br />
war gering. Aufgrund von<br />
Legalisierungsprozessen und der Aufgabe<br />
der Selbstständigkeit sei die Beschäftigung<br />
von EU-8-Staatsbürgern<br />
gleichwohl stark gestiegen, insbesondere<br />
im <strong>Bau</strong>gewerbe. Übereinstimmend<br />
wurde diese positive Entwicklung<br />
darauf zurückgeführt, dass die<br />
Bundesrepublik die Übergangsfristen<br />
nutzte. Die <strong>Bau</strong>verbände sprachen<br />
sich daher in Bezug auf die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit<br />
auch für die<br />
Einhaltung der Übergangsfristen gegenüber<br />
den Beitrittsländern Bulgarien<br />
und Rumänien aus.<br />
mindestlohn-<br />
EVAluATIon <strong>2011</strong><br />
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU,<br />
CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode<br />
des Deutschen Bundestages<br />
war die Absicht festgeschrieben worden,<br />
die bestehenden gesetzlichen<br />
Regelungen zum Mindestlohn bis Oktober<br />
<strong>2011</strong> zu evaluieren. Dabei kam<br />
es den Koalitionspartnern darauf an,<br />
diese daraufhin zu überprüfen, ob sie<br />
Arbeitsplätze gefährden oder neuen<br />
Beschäftigungsverhältnissen entgegenstehen.<br />
Zugleich sollte geprüft<br />
werden, ob die Mindestlöhne sowohl<br />
den erforderlichen Schutz der Arbeitnehmer<br />
als auch die Wettbewerbsfähigkeit<br />
der einzelnen Branchen<br />
gewährleisten. Das Ergebnis dieser<br />
Evaluierung soll als Grundlage für die<br />
Entscheidung dienen, ob die geltenden<br />
Mindestlohnregelungen Bestand<br />
haben oder aufgehoben werden.<br />
Ein entsprechender Forschungsauftrag<br />
des Bundesministeriums für<br />
Arbeit und Soziales ist an ein Forschungskonsortium<br />
vergeben worden.<br />
Allgemeines Stimmungsbild zum<br />
Mindestlohn im <strong>Bau</strong>gewerbe<br />
Im Endbericht wird die Notwendigkeit<br />
des Mindestlohnes im <strong>Bau</strong>ge-<br />
‡<br />
<strong>Bau</strong> <strong>Saar</strong><br />
werbe nicht angezweifelt. Generell<br />
werde die Auffassung vertreten,<br />
dass der Mindestlohn gleiche Voraussetzungen<br />
bei der Auftragsvergabe<br />
schaffe und somit entscheidend<br />
zu einem „fairen“ Wettbewerb<br />
beitrage. Hierbei stehe weniger die<br />
Verdrängung der Entsendungen im<br />
Vordergrund. Vielmehr erfülle der<br />
Mindestlohn seine Wettbewerbsfunktion,<br />
indem er Schutz gegenüber<br />
Unternehmen ohne Tarifbindung, gegenüber<br />
organisierten Betrieben aus<br />
Nachbargewerken mit einem niedrigeren<br />
Mindestlohnniveau bzw. ohne<br />
Mindestlohn und vor ausländischer<br />
Niedriglohnkonkurrenz biete.<br />
Eine Abschaffung des Mindestlohnes<br />
im <strong>Bau</strong>gewerbe werde somit generell<br />
nicht in Betracht gezogen, da er bisweilen<br />
sogar als überlebensnotwendig<br />
für das deutsche <strong>Bau</strong>gewerbe<br />
angesehen werde. Die Arbeitgeberverbände<br />
tendierten in erster Linie<br />
hin zu einem einheitlichen Mindestlohn<br />
von relativ geringer Höhe.<br />
Auswirkungen auf die Beschäftigung<br />
Die Mindestlohneinführung sowie<br />
die einzelnen Mindestlohnerhöhungen<br />
hatten nach den Ergebnissen des<br />
Forschungsberichtes keinen messbaren<br />
Effekt auf das Beschäftigungsniveau,<br />
und zwar weder in Ostdeutschland<br />
noch in Westdeutschland. Die<br />
Analyse der Wirkungsweise der<br />
Mindestlohneinführung zeige weder<br />
für West- noch für Ostdeutschland<br />
signifikant negative Auswirkungen<br />
auf die Arbeitsplatzsicherheit. Die<br />
Ergebnisse der Evaluation sprechen<br />
vielmehr dafür, dass der Mindestlohn<br />
im <strong>Bau</strong>gewerbe die Beschäftigungssicherheit<br />
auf individueller Ebene eher<br />
erhöht als verringert habe.<br />
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