01-2009 - Polizei Mecklenburg-Vorpommern
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Sport<br />
Zu Beginn wird den Teilnehmern<br />
erklärt, worauf es beim Nordic<br />
Walking ankommt und dann<br />
ging es bei gutem Wetter durch<br />
den Kulturpark von Neubrandenburg<br />
Foto: PD Neubrandenburg<br />
Sport<br />
34<br />
Beim Basketball kommt schon richtig Freude<br />
auf<br />
Nachdem im letzten Jahr aufgrund des Weltwirtschaftsgipfels<br />
und dessen Nachwirkungen<br />
eine Landesmeisterschaft nicht durchgeführt<br />
werden konnte, bewiesen 2008 wieder<br />
die besten Diensthundführer der <strong>Polizei</strong>behörden<br />
unseres Landes ihr Können.<br />
Hierzu führte die Bereitschaftspolizei M-V<br />
den Leistungsvergleich am 30. September<br />
2008 auf dem Sportplatz der Fachhochschule<br />
für öffentliche Verwaltung, <strong>Polizei</strong> und<br />
Rechtspflege in Güstrow durch.<br />
Diensthundewesen überzeugte<br />
mit hoher Leistungsdichte<br />
Harry Müller und André Zornow, BP MV<br />
Aktive Pressearbeit während der Meisterschaft<br />
Sportlehrer Christian Köhn erläutert Innenminister Lorenz Caffier die Nutzungsmöglichkeiten der<br />
neuen Sporthalle<br />
Fotos: IpAF MV<br />
Nach der Eröffnung der Landesmeisterschaft<br />
durch den Direktor der Bereitschaftspolizei<br />
M-V PD Lemke stellten sich 16 Teilnehmer<br />
auf dem Sportgelände den Leistungsrichtern<br />
in Gehorsamsübungen in der Unterordnung<br />
und im Schutzdienst. Die Bewertungen<br />
wurden durch POK Jürgen Maaß von<br />
der PD Stralsund, PHM Schindel von der PD<br />
Rostock und PHM Sennewald von der BP<br />
durchgeführt. Für Jürgen Maaß war es zudem<br />
die letzte derartige Landesmeisterschaft<br />
als aktiver Kollege.<br />
Landessieger wurde POM Helmut Dinse von<br />
der PD Schwerin mit Diensthund Alec und<br />
189 Punkten sowie dem Prädikat „Sehr gut”.<br />
Den 2. Platz teilten sich mit jeweils 186 Punkten<br />
und der Note „Sehr gut” POMin Dörte<br />
Tassin von der PD Rostock mit Diensthund<br />
Bac, PHM Frank Burmeister von der PD Stralsund<br />
mit Diensthund Bac sowie POM Lars<br />
Buchfink von der PD Neubrandenburg mit<br />
Diensthund Shadow. In der Mannschaftswertung<br />
setzte sich die PD Rostock<br />
durch und konnte den Wanderpokal<br />
mit nach Hause nehmen.<br />
Das Zusammentreffen und Zusammenwirken<br />
der Diensthundführer<br />
mit ihren Diensthunden hatte nicht<br />
nur eine prickelnde Wettkampfatmosphäre,<br />
sondern bewirkte sicher<br />
auch einen wertvollen Austausch<br />
und eine harmonische<br />
Verständigung mit dem immer<br />
wieder vorbeischauenden<br />
„Zaungästen”.<br />
Neben dem Leistungsvergleich<br />
fand in diesem Jahr auch eine<br />
Informationsveranstaltung zum<br />
Diensthundewesen mit Darstellungen<br />
zur Ausbildung und Einsatzmöglichkeiten<br />
statt. Ziel war, durch<br />
Aufklärung teilweise bestehende<br />
Vorbehalte gegen das Diensthundewesen<br />
zu entkräften sowie mögliches<br />
Konfliktpotential zwischen<br />
Sympathisanten und Kontrahenten<br />
Am 04.09.2008 erfolgte die technische Übergabe<br />
der neuen Sporthalle. Diese Übergabe<br />
wurde ohne Mängel vollzogen. Alle Anwesenden<br />
waren über das Resultat der knapp<br />
zweijährigen Bauphase sehr glücklich. Nunmehr<br />
kann eine moderne, den Anforderungen<br />
an die physische Ausbildung von <strong>Polizei</strong><br />
beamten gerecht werdende Halle mit<br />
1200 Quadratmetern Fläche genutzt werden.<br />
So stehen jetzt drei Volleyballfelder,<br />
sechs Badmintonfelder, ein Tennisfeld, ein<br />
Handballfeld sowie zwei Basketballfelder sowie<br />
ein neu eingerichteter Kraftraum für<br />
sport liche Aktivitäten zur Verfügung. Auch<br />
die sportliche Fortbildung der bereits im Berufsleben<br />
stehenden <strong>Polizei</strong>beamten wird<br />
durch die neue Halle wesentlich verbessert.<br />
zu entschärfen und dadurch potentiell arbeitshemmende<br />
Stressoren in den Dienstgruppen<br />
zu beseitigen.<br />
PD Lemke würdigte in seinen Abschlussworten<br />
das hohe Engagement der Diensthundführer,<br />
die ein solch hohes Niveau mit<br />
ihren Diensthunden nur durch zusätzliche<br />
Aktivität in der Freizeit erreichen. Das spiegelte<br />
auch das enge Leistungsfeld in dieser<br />
Meisterschaft mit drei 2. Plätzen sowie zwei<br />
9. Plätzen wider.<br />
Ferner dankte er für die gelungene Organisation<br />
und Vorbereitung dem Funktionspersonal<br />
und den „Guten Geistern” der beteiligten<br />
Dienststellen, aber auch den Vertretern<br />
der verschiedenen Landesbehörden, die<br />
trotz Regen und teilweise starken Winden<br />
wie eine Vielzahl weiterer Besucher den Weg<br />
zu diesem Leistungsvergleich gefunden haben.<br />
Denn genau diese Gäste zollen den erforderlichen<br />
Respekt und die würdige Anerkennung<br />
für die oftmals schwierigen Aufgaben<br />
als Diensthundführer.<br />
Es bleibt zu hoffen, dass der positive Eindruck<br />
dieser Veranstaltung, die auch umfangreich<br />
durch die Medien begleitet wurde,<br />
in den kommenden Jahren erhalten<br />
bleibt.<br />
Andreas Boldt von der IZD Stralsund mit seinem<br />
Diensthund Cliff während der Leistungsabnahme<br />
Fotos: BP MV, 1. Hundertschaft<br />
PJ 4/08 · 1/09<br />
Im September veranstaltete die <strong>Polizei</strong>direktion<br />
Neubrandenburg ein Tagesseminar im<br />
Rahmen des Präventionssports. Vorgestellt<br />
wurde die Ausdauersportart „Nordic Walking”.<br />
Nordic Walking ist eine Sportart, bei der Gehen<br />
durch den Einsatz von zwei Stöcken im<br />
Rhythmus der Schritte unterstützt wird. Die<br />
Anfänge dieses Sports liegen in den 30er-<br />
Jahren. Schon damals wurde im deutschsprachigen<br />
Raum unter dem Namen Stokkgang<br />
oder Stocklauf schnelles Gehen von<br />
Langläufern im Sommer und Herbst in das<br />
Training integriert, um die Kondition zu verbessern<br />
und so schon im Winter in höhere<br />
Trainingsintensitäten einzusteigen.<br />
Mit insgesamt 31 Teilnehmern, darunter 7<br />
Frauen, startete das Seminar im Kinosaal der<br />
<strong>Polizei</strong> darf einen sicher<br />
gestellten „frisierten”<br />
Roller verschrotten<br />
Hat die <strong>Polizei</strong> einen frisierten Roller sicher<br />
gestellt und ist im Wege einer Versteigerung<br />
oder eines freien Verkaufs kein zuverlässiger<br />
Käufer zu finden, der den Roller nicht in dem<br />
in unzulässiger Weise veränderten Zustand<br />
im öffentlichen Straßenverkehr fährt, darf<br />
das Fahrzeug verschrottet werden. Der <strong>Polizei</strong><br />
ist es nicht zuzumuten, den Roller von<br />
sich aus wieder in den technisch ursprünglichen<br />
Zustand bringen zu lassen.<br />
Urteil des VG Mainz vom 15.05.2008,<br />
1 K 825/07.MZ DAR 2008, 410<br />
PJ 4/08 · 1/09<br />
Nordic Walking Tagesseminar<br />
Madeleine Camin, PD Neubrandenburg<br />
PD zunächst mit einer theoretischen Einweisung.<br />
PK Maik Schmidt (Teilnehmer des diesjährigen<br />
Ironman in Glücksburg, dem längsten<br />
und härtesten Triathlon der Welt, in 10<br />
Stunden und 6 Minuten) erklärte den Teilnehmern<br />
etwas über die so genannte Fettverbrennungszone.<br />
Diese Zone stellt den Belastungsbereich<br />
(Herzfrequenzbereich) dar,<br />
in welchem das Körperfett optimal beim<br />
Sport verbrannt werden kann. PK Schmidt<br />
empfahl daher auch, sich einen Herzfrequenzmesser<br />
anzuschaffen. Außerdem sollte<br />
man viel Wert auf das richtige Schuhwerk<br />
und geeignete, der Körpergröße angepasste<br />
Stöcker legen. Nach der theoretischen Einweisung<br />
ging es dann geschlossen zum<br />
Jahnsportforum. Von dort starteten die Teilnehmer<br />
in zwei Gruppen mit den Sportübungsleitern<br />
durch den Kulturpark von<br />
Teures Parken auf<br />
Kundenparkplatz<br />
Der Besitzer eines Kundenparkplatzes ist berechtigt,<br />
im Wege des Selbsthilferechts<br />
(§ 859 BGB) unberechtigt parkende Fahrzeuge<br />
entfernen zu lassen. Dabei muss er<br />
nicht abwägen, ob ein Abschleppen verhältnismäßig<br />
ist. Ein Abschleppen wäre nur<br />
dann rechtswidrig, wenn der Fahrzeughalter<br />
dadurch schikaniert würde. Dies ist in der Regel<br />
zu verneinen, wenn der Parkplatzbesitzer<br />
eine große Tafel angebracht hat, auf der<br />
steht, dass das Parken nur für Kunden für die<br />
Dauer von eineinhalb Stunden im Zeitraum<br />
von 6 bis 21 Uhr unter Verwendung einer<br />
Parkscheibe gestattet ist und dass widerrechtlich<br />
abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt<br />
werden. Dem Schikaneverbot steht<br />
auch nicht entgegen, wenn der Besitzer den<br />
Parkplatz von einem Abschleppunternehmer<br />
überwachen lässt.<br />
Urteil des LG Magdeburg vom 08.07.2008, 1<br />
S 70/08, Pressemitteilung des LG Magdeburg<br />
Neubrandenburg. Nach knapp 2 Stunden<br />
Nordic Walking gab es dann eine Feedbakkrunde.<br />
Die meisten Teilnehmer gaben an,<br />
diese Sportart weiter betreiben zu wollen.<br />
Maik Schmidt empfahl den Anfängern<br />
gleichfalls ein Nordic-Walking Seminar zu<br />
besuchen, „da ja auch keiner das Fahrradfahren<br />
an einem Tag erlernt hat”. Das Beherrschen<br />
der Technik und die Regelmäßigkeit<br />
des Sportes führen letztlich zu einer Steigerung<br />
des Fitnesszustandes. Das Herz-Kreislauf-System<br />
verbessert sich spürbar und der<br />
Ruhepuls wird niedriger. Zudem hat Sport<br />
eben auch einen netten Nebeneffekt: der<br />
Stoffwechsel wird angekurbelt, die Verdauung<br />
verbessert sich und irgendwann verschwinden<br />
die kleinen Fettpölsterchen,<br />
wenn man nur will.<br />
Rechtsprechung<br />
Bußgeld für Handy-<br />
Nutzung als Navi<br />
Die Frage der unerlaubten Benutzung eines<br />
Mobiltelefons während der Autofahrt beurteilt<br />
sich allein danach, ob das Handy in der<br />
Hand gehalten wird oder nicht. Eine Geldbuße<br />
für verbotenes Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung<br />
kann daher auch dann<br />
verhängt werden, wenn der Autofahrer das<br />
Telefon nur in die Hand nimmt, um die Navigationshilfe<br />
einzustellen.<br />
Beschluss des OLG Köln vom 26.06.2008, 81<br />
Ss-OWi 49/08, Wirtschaftswoche Heft 30/<br />
2008, 91<br />
Student muss keine<br />
Rundfunkgebühr für<br />
internetfähigen PC zahlen<br />
Gerät wird nicht zum Rundfunkempfang<br />
bereit gehalten<br />
Ein Münsteraner Student durfte nicht allein<br />
deshalb zu Rundfunkgebühren herangezogen<br />
werden, weil er einen internetfähigen<br />
Computer besitzt, mit dem man etwa auch<br />
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