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01-2009 - Polizei Mecklenburg-Vorpommern

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Sport<br />

Zu Beginn wird den Teilnehmern<br />

erklärt, worauf es beim Nordic<br />

Walking ankommt und dann<br />

ging es bei gutem Wetter durch<br />

den Kulturpark von Neubrandenburg<br />

Foto: PD Neubrandenburg<br />

Sport<br />

34<br />

Beim Basketball kommt schon richtig Freude<br />

auf<br />

Nachdem im letzten Jahr aufgrund des Weltwirtschaftsgipfels<br />

und dessen Nachwirkungen<br />

eine Landesmeisterschaft nicht durchgeführt<br />

werden konnte, bewiesen 2008 wieder<br />

die besten Diensthundführer der <strong>Polizei</strong>behörden<br />

unseres Landes ihr Können.<br />

Hierzu führte die Bereitschaftspolizei M-V<br />

den Leistungsvergleich am 30. September<br />

2008 auf dem Sportplatz der Fachhochschule<br />

für öffentliche Verwaltung, <strong>Polizei</strong> und<br />

Rechtspflege in Güstrow durch.<br />

Diensthundewesen überzeugte<br />

mit hoher Leistungsdichte<br />

Harry Müller und André Zornow, BP MV<br />

Aktive Pressearbeit während der Meisterschaft<br />

Sportlehrer Christian Köhn erläutert Innenminister Lorenz Caffier die Nutzungsmöglichkeiten der<br />

neuen Sporthalle<br />

Fotos: IpAF MV<br />

Nach der Eröffnung der Landesmeisterschaft<br />

durch den Direktor der Bereitschaftspolizei<br />

M-V PD Lemke stellten sich 16 Teilnehmer<br />

auf dem Sportgelände den Leistungsrichtern<br />

in Gehorsamsübungen in der Unterordnung<br />

und im Schutzdienst. Die Bewertungen<br />

wurden durch POK Jürgen Maaß von<br />

der PD Stralsund, PHM Schindel von der PD<br />

Rostock und PHM Sennewald von der BP<br />

durchgeführt. Für Jürgen Maaß war es zudem<br />

die letzte derartige Landesmeisterschaft<br />

als aktiver Kollege.<br />

Landessieger wurde POM Helmut Dinse von<br />

der PD Schwerin mit Diensthund Alec und<br />

189 Punkten sowie dem Prädikat „Sehr gut”.<br />

Den 2. Platz teilten sich mit jeweils 186 Punkten<br />

und der Note „Sehr gut” POMin Dörte<br />

Tassin von der PD Rostock mit Diensthund<br />

Bac, PHM Frank Burmeister von der PD Stralsund<br />

mit Diensthund Bac sowie POM Lars<br />

Buchfink von der PD Neubrandenburg mit<br />

Diensthund Shadow. In der Mannschaftswertung<br />

setzte sich die PD Rostock<br />

durch und konnte den Wanderpokal<br />

mit nach Hause nehmen.<br />

Das Zusammentreffen und Zusammenwirken<br />

der Diensthundführer<br />

mit ihren Diensthunden hatte nicht<br />

nur eine prickelnde Wettkampfatmosphäre,<br />

sondern bewirkte sicher<br />

auch einen wertvollen Austausch<br />

und eine harmonische<br />

Verständigung mit dem immer<br />

wieder vorbeischauenden<br />

„Zaungästen”.<br />

Neben dem Leistungsvergleich<br />

fand in diesem Jahr auch eine<br />

Informationsveranstaltung zum<br />

Diensthundewesen mit Darstellungen<br />

zur Ausbildung und Einsatzmöglichkeiten<br />

statt. Ziel war, durch<br />

Aufklärung teilweise bestehende<br />

Vorbehalte gegen das Diensthundewesen<br />

zu entkräften sowie mögliches<br />

Konfliktpotential zwischen<br />

Sympathisanten und Kontrahenten<br />

Am 04.09.2008 erfolgte die technische Übergabe<br />

der neuen Sporthalle. Diese Übergabe<br />

wurde ohne Mängel vollzogen. Alle Anwesenden<br />

waren über das Resultat der knapp<br />

zweijährigen Bauphase sehr glücklich. Nunmehr<br />

kann eine moderne, den Anforderungen<br />

an die physische Ausbildung von <strong>Polizei</strong><br />

beamten gerecht werdende Halle mit<br />

1200 Quadratmetern Fläche genutzt werden.<br />

So stehen jetzt drei Volleyballfelder,<br />

sechs Badmintonfelder, ein Tennisfeld, ein<br />

Handballfeld sowie zwei Basketballfelder sowie<br />

ein neu eingerichteter Kraftraum für<br />

sport liche Aktivitäten zur Verfügung. Auch<br />

die sportliche Fortbildung der bereits im Berufsleben<br />

stehenden <strong>Polizei</strong>beamten wird<br />

durch die neue Halle wesentlich verbessert.<br />

zu entschärfen und dadurch potentiell arbeitshemmende<br />

Stressoren in den Dienstgruppen<br />

zu beseitigen.<br />

PD Lemke würdigte in seinen Abschlussworten<br />

das hohe Engagement der Diensthundführer,<br />

die ein solch hohes Niveau mit<br />

ihren Diensthunden nur durch zusätzliche<br />

Aktivität in der Freizeit erreichen. Das spiegelte<br />

auch das enge Leistungsfeld in dieser<br />

Meisterschaft mit drei 2. Plätzen sowie zwei<br />

9. Plätzen wider.<br />

Ferner dankte er für die gelungene Organisation<br />

und Vorbereitung dem Funktionspersonal<br />

und den „Guten Geistern” der beteiligten<br />

Dienststellen, aber auch den Vertretern<br />

der verschiedenen Landesbehörden, die<br />

trotz Regen und teilweise starken Winden<br />

wie eine Vielzahl weiterer Besucher den Weg<br />

zu diesem Leistungsvergleich gefunden haben.<br />

Denn genau diese Gäste zollen den erforderlichen<br />

Respekt und die würdige Anerkennung<br />

für die oftmals schwierigen Aufgaben<br />

als Diensthundführer.<br />

Es bleibt zu hoffen, dass der positive Eindruck<br />

dieser Veranstaltung, die auch umfangreich<br />

durch die Medien begleitet wurde,<br />

in den kommenden Jahren erhalten<br />

bleibt.<br />

Andreas Boldt von der IZD Stralsund mit seinem<br />

Diensthund Cliff während der Leistungsabnahme<br />

Fotos: BP MV, 1. Hundertschaft<br />

PJ 4/08 · 1/09<br />

Im September veranstaltete die <strong>Polizei</strong>direktion<br />

Neubrandenburg ein Tagesseminar im<br />

Rahmen des Präventionssports. Vorgestellt<br />

wurde die Ausdauersportart „Nordic Walking”.<br />

Nordic Walking ist eine Sportart, bei der Gehen<br />

durch den Einsatz von zwei Stöcken im<br />

Rhythmus der Schritte unterstützt wird. Die<br />

Anfänge dieses Sports liegen in den 30er-<br />

Jahren. Schon damals wurde im deutschsprachigen<br />

Raum unter dem Namen Stokkgang<br />

oder Stocklauf schnelles Gehen von<br />

Langläufern im Sommer und Herbst in das<br />

Training integriert, um die Kondition zu verbessern<br />

und so schon im Winter in höhere<br />

Trainingsintensitäten einzusteigen.<br />

Mit insgesamt 31 Teilnehmern, darunter 7<br />

Frauen, startete das Seminar im Kinosaal der<br />

<strong>Polizei</strong> darf einen sicher<br />

gestellten „frisierten”<br />

Roller verschrotten<br />

Hat die <strong>Polizei</strong> einen frisierten Roller sicher<br />

gestellt und ist im Wege einer Versteigerung<br />

oder eines freien Verkaufs kein zuverlässiger<br />

Käufer zu finden, der den Roller nicht in dem<br />

in unzulässiger Weise veränderten Zustand<br />

im öffentlichen Straßenverkehr fährt, darf<br />

das Fahrzeug verschrottet werden. Der <strong>Polizei</strong><br />

ist es nicht zuzumuten, den Roller von<br />

sich aus wieder in den technisch ursprünglichen<br />

Zustand bringen zu lassen.<br />

Urteil des VG Mainz vom 15.05.2008,<br />

1 K 825/07.MZ DAR 2008, 410<br />

PJ 4/08 · 1/09<br />

Nordic Walking Tagesseminar<br />

Madeleine Camin, PD Neubrandenburg<br />

PD zunächst mit einer theoretischen Einweisung.<br />

PK Maik Schmidt (Teilnehmer des diesjährigen<br />

Ironman in Glücksburg, dem längsten<br />

und härtesten Triathlon der Welt, in 10<br />

Stunden und 6 Minuten) erklärte den Teilnehmern<br />

etwas über die so genannte Fettverbrennungszone.<br />

Diese Zone stellt den Belastungsbereich<br />

(Herzfrequenzbereich) dar,<br />

in welchem das Körperfett optimal beim<br />

Sport verbrannt werden kann. PK Schmidt<br />

empfahl daher auch, sich einen Herzfrequenzmesser<br />

anzuschaffen. Außerdem sollte<br />

man viel Wert auf das richtige Schuhwerk<br />

und geeignete, der Körpergröße angepasste<br />

Stöcker legen. Nach der theoretischen Einweisung<br />

ging es dann geschlossen zum<br />

Jahnsportforum. Von dort starteten die Teilnehmer<br />

in zwei Gruppen mit den Sportübungsleitern<br />

durch den Kulturpark von<br />

Teures Parken auf<br />

Kundenparkplatz<br />

Der Besitzer eines Kundenparkplatzes ist berechtigt,<br />

im Wege des Selbsthilferechts<br />

(§ 859 BGB) unberechtigt parkende Fahrzeuge<br />

entfernen zu lassen. Dabei muss er<br />

nicht abwägen, ob ein Abschleppen verhältnismäßig<br />

ist. Ein Abschleppen wäre nur<br />

dann rechtswidrig, wenn der Fahrzeughalter<br />

dadurch schikaniert würde. Dies ist in der Regel<br />

zu verneinen, wenn der Parkplatzbesitzer<br />

eine große Tafel angebracht hat, auf der<br />

steht, dass das Parken nur für Kunden für die<br />

Dauer von eineinhalb Stunden im Zeitraum<br />

von 6 bis 21 Uhr unter Verwendung einer<br />

Parkscheibe gestattet ist und dass widerrechtlich<br />

abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt<br />

werden. Dem Schikaneverbot steht<br />

auch nicht entgegen, wenn der Besitzer den<br />

Parkplatz von einem Abschleppunternehmer<br />

überwachen lässt.<br />

Urteil des LG Magdeburg vom 08.07.2008, 1<br />

S 70/08, Pressemitteilung des LG Magdeburg<br />

Neubrandenburg. Nach knapp 2 Stunden<br />

Nordic Walking gab es dann eine Feedbakkrunde.<br />

Die meisten Teilnehmer gaben an,<br />

diese Sportart weiter betreiben zu wollen.<br />

Maik Schmidt empfahl den Anfängern<br />

gleichfalls ein Nordic-Walking Seminar zu<br />

besuchen, „da ja auch keiner das Fahrradfahren<br />

an einem Tag erlernt hat”. Das Beherrschen<br />

der Technik und die Regelmäßigkeit<br />

des Sportes führen letztlich zu einer Steigerung<br />

des Fitnesszustandes. Das Herz-Kreislauf-System<br />

verbessert sich spürbar und der<br />

Ruhepuls wird niedriger. Zudem hat Sport<br />

eben auch einen netten Nebeneffekt: der<br />

Stoffwechsel wird angekurbelt, die Verdauung<br />

verbessert sich und irgendwann verschwinden<br />

die kleinen Fettpölsterchen,<br />

wenn man nur will.<br />

Rechtsprechung<br />

Bußgeld für Handy-<br />

Nutzung als Navi<br />

Die Frage der unerlaubten Benutzung eines<br />

Mobiltelefons während der Autofahrt beurteilt<br />

sich allein danach, ob das Handy in der<br />

Hand gehalten wird oder nicht. Eine Geldbuße<br />

für verbotenes Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung<br />

kann daher auch dann<br />

verhängt werden, wenn der Autofahrer das<br />

Telefon nur in die Hand nimmt, um die Navigationshilfe<br />

einzustellen.<br />

Beschluss des OLG Köln vom 26.06.2008, 81<br />

Ss-OWi 49/08, Wirtschaftswoche Heft 30/<br />

2008, 91<br />

Student muss keine<br />

Rundfunkgebühr für<br />

internetfähigen PC zahlen<br />

Gerät wird nicht zum Rundfunkempfang<br />

bereit gehalten<br />

Ein Münsteraner Student durfte nicht allein<br />

deshalb zu Rundfunkgebühren herangezogen<br />

werden, weil er einen internetfähigen<br />

Computer besitzt, mit dem man etwa auch<br />

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