01-2009 - Polizei Mecklenburg-Vorpommern
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Ministerium aktuell<br />
Klaus-Peter Müller (li.) und Stefan Hentschke<br />
Vorsitz in der Arbeitsgruppe<br />
Verkehrspolizeiliche<br />
Angelegenheiten<br />
Klaus-Peter Müller, Innenministerium MV<br />
Wie im PJ 3/2008 berichtet, hat das Land MV<br />
den Vorsitz im Unterausschuss „Führung, Einsatz<br />
und Kriminalitätsbekämpfung” (UA FEK)<br />
für zwei Jahre übernommen.<br />
Wie in der Aufgabenbeschreibung des UA<br />
FEK ausführlich dargestellt ist es gerade in<br />
länderübergreifenden Angelegenheiten<br />
wich tig, die verschiedenen Belange und In -<br />
te ressen zu bündeln und in geeigneter Wei -<br />
se zum Abschluss zu bringen. Die Verkehrssicherheitsarbeit<br />
ist u. a. ein solches Thema.<br />
In der Geschäftsordnung der AG VPA heißt<br />
es:<br />
(1) Die AG VPA berät und unterstützt den UA<br />
FEK in verkehrspolizeilichen Angelegenheiten.<br />
(2) Die AG VPA ist zuständig für polizeiliche<br />
Aufgaben von taktischer oder strategischer<br />
Bedeutung im Zusammenhang<br />
mit der Verkehrssicherheitsarbeit.<br />
Verschiedene Themen der Verkehrssicherheit<br />
sind in den vergangenen Jahren bearbeitet<br />
worden: von „Alkohol Interlocks” bis<br />
„ViDistA” erstreckt sich die alphabetische<br />
Bandbreite. In der Auseinandersetzung mit<br />
dieser Themenvielfalt sehen wir auch eine<br />
weitere Chance, die Verkehrssicherheitsarbeit<br />
in unserem Land weiter voranzutreiben.<br />
Arbeitsweise<br />
Die AG VPA führt ebenfalls zwei Sitzungen<br />
pro Jahr durch. Die weiteren Verfahrensweisen<br />
sind identisch mit denen des UA FEK: In<br />
der Regel findet eine Sitzung an der <strong>Polizei</strong>-<br />
Foto: Stange, IM MV<br />
Führungsakademie und eine in dem Vorsitzland,<br />
also diesmal in MV, statt. Auf Veranlassung<br />
des Vorsitzenden bzw. auf Antrag von<br />
mindestens sechs weiteren Mitgliedern finden<br />
sogenannte Sondersitzungen statt. Die<br />
AG VPEA ist beschlussfähig, wenn mehr als<br />
die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglie -<br />
der anwesend sind. Grundsätzlich werden<br />
die Beschlüsse in den Sitzungen gefasst. Im<br />
Falle einer Eilbedürftigkeit oder bei absehbarer<br />
Einigkeit besteht überdies die Möglichkeit,<br />
auf eine Beratung zu verzichten und ein<br />
schriftliches Umlaufverfahren einzuleiten.<br />
Geschäftsstelle<br />
Die Vielfalt und Komplexität der Themen<br />
wurde bereits angedeutet. Der Vorsitzende<br />
nimmt die Aufgaben einer Geschäftsstelle<br />
wahr. Dazu gehören u. a. Umlaufbeschlussverfahren,<br />
die Arbeit in den Projektgruppen<br />
und gremienübergreifende Abstimmungen.<br />
Darüber hinaus steht die Geschäftsstelle als<br />
ständiger Ansprechpartner für den Bund<br />
und die Länder sowie anderen Gremien wie<br />
z. B. dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat<br />
oder dem Bundesministerium für Verkehr,<br />
Bau und Stadtentwicklung zur Verfügung.<br />
Schließlich erfolgen dort die Vor- und Nachbereitung<br />
von Sitzungen sowie die Aufarbeitung<br />
und Bündelung von Informationen,<br />
Anregungen und Themenschwerpunkten.<br />
Den Vorsitz hat Klaus-Peter Müller inne, jetzt<br />
Verkehrsreferent in der <strong>Polizei</strong>abteilung im<br />
Innenministerium. Er wird durch Stefan<br />
Hentschke vom APR Wismar unterstützt.<br />
„Schwedische<br />
Initiative” –<br />
Rahmenbeschluss<br />
des Rates der EU vom<br />
18. Dezember 2006<br />
über die Vereinfachung<br />
des Austausches<br />
von Informa -<br />
tio nen und Erkenntnissen<br />
zwischen den<br />
Strafverfolgungsbehörden<br />
der Mitgliedstaaten<br />
der Europäischen<br />
Union 1<br />
Reinhard Müller,<br />
Innenministerium MV<br />
Mit der sog. Schwedischen Initiative zur Verbesserung<br />
des Informationsaustauschs<br />
zwischen den Strafverfolgungsbehörden<br />
nimmt die Europäische Sicherheitsarchitektur,<br />
basierend auf dem Raum der Freiheit, der<br />
Sicherheit und des Rechts, weiter Gestalt an.<br />
Dem wirksamen Informationsaustausch<br />
kommt insbesondere nach dem Wegfall der<br />
Binnengrenzkontrollen eine zentrale Bedeutung<br />
zu. Spätestens mit der Erweiterung<br />
des Schengenraumes Ende letzten Jahres<br />
ist auch für die Menschen in <strong>Mecklenburg</strong>-<br />
<strong>Vorpommern</strong> Europa unmittelbar spür- und<br />
erlebbar geworden. Kein Schlagbaum und<br />
keine Grenzanlage trennen uns mehr von<br />
unseren europäischen Nachbarn im Westen<br />
und Osten. Reisen ist seitdem quer durch Europa<br />
– vom Polarkreis bis zum Mittelmeer –<br />
ohne zeitraubende Grenzkontrollen möglich.<br />
Spezifische Ausgleichsmaßnahmen auf<br />
europäischer, nationaler und regionaler Ebene<br />
gewährleisten die Sicherheit im Schengenraum.<br />
Mit dem Schengener Informati -<br />
ons system (SIS) wurde ein wirksamer elek -<br />
tronischer Fahndungsverbund geschaffen,<br />
mit dem in Sekundenschnelle Daten über<br />
gesuchte Personen und Sachen ausgetauscht<br />
werden können.<br />
Die bisherige Entwicklung zeigt, dass die<br />
zum Teil befürchteten Sicherheitsdefizite<br />
nicht eingetreten sind. Die Sicherheitslage<br />
hat sich nicht signifikant verändert. Mit den<br />
Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang<br />
mit der Erweiterung des Schengenraumes<br />
1<br />
Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen<br />
Union 2006/960/JI<br />
ist die Entwicklung zur Verbesserung der Zusammenarbeit<br />
zwischen den Sicherheitsbehörden<br />
jedoch nicht abgeschlossen.<br />
Um den künftigen Herausforderungen bei<br />
der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität<br />
in der EU-27 und im derzeit 24<br />
Staa ten umfassenden Schengenraum gerecht<br />
werden zu können, müssen insbesondere<br />
gemeinsame europäische Anstrengungen<br />
unternommen werden, um die bei den<br />
Sicherheitsbehörden vorhandenen Informationen<br />
besser nutzen zu können. Dazu ist es<br />
erforderlich, vorhandene Hemmnisse abzubauen,<br />
vor allem den Informationsaustausch<br />
zu vereinfachen, zu beschleunigen<br />
und zu intensivieren. Es geht also darum,<br />
Verfahren zu etablieren, wie sie innerhalb<br />
der einzelnen Mitgliedsstaaten, z. B. zwischen<br />
den <strong>Polizei</strong>behörden in Deutschland,<br />
selbstverständlich und nicht wegzudenken<br />
sind. Voraussetzung dafür ist der sog. Verfügbarkeits<br />
grundsatz, der bereits im Jahr<br />
2004 durch den Rat der Europäischen Union<br />
im Haager Programm festgeschrieben wurde.<br />
Im Kern besagt dieser, dass sich Strafverfolgungsbehörden<br />
die bei ihnen in Dateien<br />
vorhandenen (= verfügbaren) Informationen<br />
bei Bedarf unter gleichen Voraussetzungen<br />
übermitteln, wie sie dies innerhalb<br />
ihres jeweiligen Staates tun. Die bisherige<br />
Trennung in „Inland” und „EU-Ausland” für<br />
die Informationsübermittlung wird also aufgegeben.<br />
Der Verfügbarkeitsgrundsatz<br />
macht die EU zum Inland. Der Verfügbarkeitsgrundsatz<br />
ist somit Leitgedanke für die<br />
Ausgestaltung der Informationsübermittlungsnormen<br />
in der EU.<br />
Die Schwedische Initiative setzt den Verfügbarkeitsgrundsatz<br />
um. Sie ergänzt damit<br />
auch den Prümer Vertrag aus dem Jahre<br />
2005 bzw. den im Wesentlichen gleichen EU-<br />
Am 14. Oktober 2008 verstarb plötzlich und unerwartet im<br />
Alter von 58 Jahren<br />
<strong>Polizei</strong>obermeister<br />
Detlef Neumann<br />
Tief bewegt nehmen wir Abschied von einem liebenswürdigen<br />
und allseits geschätzten Kollegen. Unser Mitgefühl<br />
gilt seiner Ehefrau und seinen Angehörigen.<br />
<strong>Polizei</strong>direktion Schwerin<br />
Leiter<br />
Knut Abramowski<br />
Leitender <strong>Polizei</strong>direktor<br />
Örtlicher Personalrat<br />
Thomas Sowinski<br />
<strong>Polizei</strong>hauptmeister<br />
Rahmenbeschluss vom Juni dieses Jahres<br />
über die Vertiefung der grenzüberschreitenden<br />
Zusammenarbeit, insbesondere der Bekämpfung<br />
des Terrorismus, der grenzüberschreitenden<br />
Kriminalität und der illegalen<br />
Migration. Der Prümer Vertrag sieht erstmals<br />
den automatisierten Online-Datenaustausch<br />
von DNA-, Fingerabdruck- und von Kraftfahrzeugregisterdaten<br />
sowie weitere<br />
Informationsübermittlungsmöglichkeiten<br />
zwischen den jeweiligen<br />
Vertragsstaaten vor.<br />
<strong>Polizei</strong>inspektion Ludwigslust<br />
Leiter<br />
i. V. Uwe Oertel<br />
<strong>Polizei</strong>oberrat<br />
Die Schwedische Initiative verfolgt<br />
das Ziel Regeln festzulegen, nach denen<br />
die Strafverfolgungsbehörden der<br />
Mitgliedstaaten in der Europäischen<br />
Union wirksam und rasch Informationen<br />
zum Zwecke der Durchführung<br />
strafrechtlicher Ermittlungen oder polizeilicher<br />
Erkenntnisgewinnungsverfahren<br />
austauschen können. Wesentliche<br />
Neuerung des Rahmenbeschlusses<br />
ist insbesondere, dass die Datenübermittlung,<br />
abhängig von der Bedeu<br />
tung des zugrundeliegenden Ermittlungsverfahrens<br />
und der Dringlichkeit<br />
des Ersuchens, an konkrete Fristen<br />
(8 Stunden bis 14 Tage) gebunden<br />
wird. Dafür stehen zwei Formblätter<br />
(für Anfrage und Beantwortung) zur<br />
Verfügung.<br />
Ministerium aktuell<br />
Nach dem Beschluss des EU-Rates musste<br />
die Umsetzung der Schwedischen Initiative<br />
bis zum 19. Dezember 2008 erfolgen,<br />
also bis spätestens zwei Jahre nach dessen<br />
Unterzeichnung. Es zeigte sich jedoch, dass<br />
dieses Ziel zu ambitioniert war. Wie anlässlich<br />
der Danziger Gespräche Anfang Oktober<br />
in Warnemünde von Vertretern mehrerer<br />
EU-Staaten mitgeteilt wurde, ist kaum ein<br />
Land in der Lage, den Rahmenbeschluss zeitgerecht<br />
in Gänze umzusetzen.<br />
Derzeit ist eine EU-Ratsarbeitsgruppe noch<br />
mit der Klärung von Einzelaspekten, z.B. der<br />
Begriffe „Dringlichkeit” und „Zwangsmaßnahmen”<br />
sowie der Erstellung eines Handbuches<br />
befasst.<br />
Deutschland kommt seinen Verpflichtungen<br />
im Rahmen einer Zwischenlösung nach. Seit<br />
dem 19. Dezember 2008 werden Anfragen<br />
anderer Mitgliedstaaten grundsätzlich über<br />
das BKA auf den bisherigen Informationswe -<br />
gen an die zuständigen LKÄ bzw. Ersuchen<br />
deutscher Dienststellen über die LKÄ an das<br />
BKA weitergeleitet. Der Sprachendienst des<br />
BKA leistet die erforderlichen Übersetzungs -<br />
arbeiten. In der Landespolizei MV bleibt somit<br />
das LKA bis auf Weiteres auch für den Informationsaustausch<br />
nach der Schwedischen<br />
Initiative zuständige Behörde für den<br />
Dienstverkehr mit dem Ausland.<br />
Die <strong>Polizei</strong>behörden in MV wurden im Rahmen<br />
von Besprechungen über den Inhalt<br />
und das Verfahren der Schwedischen Initiative<br />
informiert und werden über die aktuellen<br />
Entwicklungen fortlaufend unterrichtet.<br />
Das LKA MV hat zusätzlich einen ausführlichen<br />
Vermerk an alle Behörden versandt<br />
und im Lapis-Formularschrank (Ermittlungen)<br />
weitere Informationen eingestellt.<br />
Nachrufe<br />
Plötzlich und unerwartet verstarb am 12. November 2008<br />
im Alter von 48 Jahren unser Mitarbeiter<br />
<strong>Polizei</strong>hauptmeister<br />
Olaf Hänicke<br />
In stiller Trauer nehmen wir Abschied von einem Kollegen,<br />
Mitarbeiter und Freund. Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt<br />
in dieser schweren Stunde seiner Familie.<br />
Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.<br />
<strong>Polizei</strong>direktion Rostock<br />
Der Leiter<br />
Peter Mainka<br />
Örtlicher Personalrat<br />
Die Vorsitzende<br />
Kerstin Zile<br />
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PJ 4/08 · 1/09<br />
PJ 4/08 · 1/09<br />
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