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01-2009 - Polizei Mecklenburg-Vorpommern

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Das Thema<br />

Das Thema<br />

lenden PI-Ebene zusätzlich dem Führungsstab<br />

der Flächenbehörden übertragen und<br />

entsprechend Personal nachführen. Ausführende<br />

Tätigkeiten müsste man demgegenüber<br />

auf unterster Ebene organisieren. Aus<br />

diesen Gründen ist der Personalaufwand für<br />

Stabs-, Verwaltungs- und Leitungsfunktionen<br />

trotz des Wegfalls einer Hierarchieebene in<br />

den Modellen mit zweistufigem Aufbau vergleichsweise<br />

größer. Ein entscheidender<br />

Nachteil dieser Modelle ist weiterhin, dass eine<br />

Integration der wesentlichen polizeilichen<br />

Aufgabenfelder auf operativer Ebene nicht<br />

möglich ist, sofern man die Einrichtung von<br />

Ermittlungsdiensten in jedem Revier ausschließt.<br />

Abschließend ist festzustellen, dass durch die<br />

Einrichtung von zwei Flächenbehörden zwei<br />

ausgeglichene Behördenbereiche entstehen,<br />

in denen die Ressourcen im Vergleich zur<br />

heutigen <strong>Polizei</strong>struktur deutlich gebündelt<br />

sind. Damit erhöht sich nicht nur die Effizienz<br />

des Personaleinsatzes signifikant,<br />

sondern auch die Flexibilität<br />

mit den Ressourcen zweier starker<br />

Behörden auf zukünftige Anlässe<br />

und Veränderungen reagieren<br />

zu können.<br />

Binnenstruktur der<br />

Flächenbehörden<br />

Hinsichtlich der Binnenstruktur<br />

in den Modellen<br />

waren weitere Grundsatz<br />

entscheidungen zu<br />

treffen. Zum einen muss -<br />

te klar sein, wie die Bin -<br />

nen strukturen in den verschiedenen<br />

Modellen bestmöglich<br />

auszugestalten<br />

sind, zum anderen wurde<br />

die Notwendigkeit gesehen,<br />

Bereiche, unabhängig<br />

von der Wahl des zukünftigen<br />

Behördenmodells, im<br />

Rahmen flankierender Maßnahmen<br />

strukturell zu verändern.<br />

VERWALTUNGSKARTE <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong><br />

1:175.000 (Ausgabe 04/2008)<br />

Modell II (6+2)<br />

Grenze PI<br />

über die Zuständigkeit im sogenannten Speckgürtel<br />

von Schwerin und Rostockm wird später entschieden<br />

© Landesamt für innere Verwaltung MV 2008<br />

Amt für Geoinformation, Vermessungsund<br />

Katasterwesen<br />

Hierarchieebenen<br />

Die <strong>Polizei</strong>inspektion als mittlere<br />

Hierarchieebene ist aus<br />

fachlicher Sicht unbedingt zu<br />

erhalten. Es gibt viele gute Argumente, die<br />

für den Erhalt der Inspektionsebene sprechen.<br />

So könnte die bewährte Deckungsgleichheit<br />

der <strong>Polizei</strong>- und Kommunalstruktur trotz bereits<br />

erfolgter bzw. noch ausstehender Aufgabenverschiebungen<br />

auf kommunaler Ebene<br />

erhalten bleiben.<br />

Die zu erwartende Führungsspanne für die<br />

Ebene der <strong>Polizei</strong>direktion wäre bei Wegfall<br />

der PI-Ebene und unter Beibehaltung von 37<br />

eigenständigen <strong>Polizei</strong>revieren wesentlich<br />

höher. Mit der Führungsspanne hängt außerdem<br />

zusammen, wie gut sich personale Führung<br />

gewährleisten lässt. Eine geringere Führungsspanne<br />

ermöglicht unzweifelhaft eine<br />

intensivere Kommunikation und Zusam men -<br />

arbeit zwischen den Führungsebenen.<br />

Die Integration der Schutz- und Kriminalpolizei<br />

auf PI-Ebene hat sich bewährt. Bei Wegfall<br />

der PI-Ebene gäbe es zwei Alternativen<br />

der Integration kriminalpolizeilicher Aufgaben,<br />

die im Ergebnis nicht befürwortet werden.<br />

Die Integration auf PD-Ebene würde<br />

dem Projektziel „weitestgehende Integration<br />

polizeilicher Aufgaben unter einheitlicher<br />

Führung” nicht gerecht werden. Die zweite<br />

Alternative,<br />

die<br />

Kriminalpolizei<br />

auf der Ebene der <strong>Polizei</strong>reviere<br />

zu integrieren, wurde<br />

insbesondere verworfen, da man ansonsten<br />

eine äußerst kleinteilige Organisation<br />

schaffen würde.<br />

Bei Erhalt der Ebene der <strong>Polizei</strong>inspektion<br />

hätte diese im Vergleich zu den Revieren einen<br />

deutlich größeren räumlichen Zuständigkeitsbereich<br />

mit mehr Personal und erweiterten<br />

technischen, logistischen und wirtschaftlichen<br />

Möglichkeiten. Dadurch wäre eine<br />

effektivere Einsatzbewältigung und Kriminalitätskontrolle<br />

möglich, als bei einer<br />

kleinteiligen Revierstruktur ohne PI-Ebene.<br />

Die Gewährleistung von Serviceleistungen<br />

durch die <strong>Polizei</strong>inspektionen führt auch<br />

außerhalb konkreter Einsatzanlässe zu einer<br />

Entlastung der operativen Ebene von administrativen<br />

und logistischen Aufgaben.<br />

Festzustellen ist schließlich, dass die Organisation<br />

von Aufgaben auf der Ebene von acht<br />

bis neun Führungsgruppen in allen Modellen<br />

mit PI-Ebene insgesamt mehr Führungspersonal<br />

einsparen wird, als in den Modellen<br />

ohne PI-Ebene, da in diesen Modellen viele<br />

Aufgaben zwangsläufig in jedem Revier abgebildet<br />

werden müssten.<br />

Aus den dargelegten Gründen ist die PI-Ebene<br />

unbedingt zu erhalten. Um die Organisationsstrukturen<br />

aber weitestgehend zu straffen,<br />

ist die Anzahl der<br />

<strong>Polizei</strong>inspektionen<br />

deutlich zu verringern.<br />

In der zukünftigen Struktur wird<br />

die Einrichtung von acht <strong>Polizei</strong>inspektionen<br />

für angemessen erachtet,<br />

die in ihrer Größe und Belastung annähernd<br />

vergleichbar sind. Dieser Vorschlag gründet<br />

sich auf fachlichen Überlegungen und ist unabhängig<br />

von der Diskussion über die geplante<br />

Kommunalstrukturreform. Das favorisierte<br />

„6+2-Modell” des Innenministeriums<br />

(sechs Landkreise und zwei kreisfreie Städte)<br />

lässt sich jedoch sehr gut mit den fachlichen<br />

Vorstellungen vereinbaren und würde außerdem<br />

den Grundsatz der Einheitlichkeit der<br />

Verwaltung berücksichtigen.<br />

Schutzpolizeiliche Aufgaben<br />

Zur Gewährleistung der Reaktionszeiten und<br />

der Präsenz in der Fläche werden auch in Zukunft<br />

37 eigenständige <strong>Polizei</strong>reviere für erforderlich<br />

gehalten. Um dem Sicherheitsbedürfnis<br />

der Bevölkerung Rechnung zu tragen,<br />

muss die Reaktionszeit im Interventionsfall<br />

annähernd vergleichbar sein. Deshalb<br />

ist das entscheidende Kriterium für die<br />

räumliche Verteilung der <strong>Polizei</strong>reviere die<br />

Reaktionszeit. Angemessen ist eine in 80 %<br />

der Einsatzfälle zu erreichende Reaktionszeit<br />

von maximal 15 - 20 Minuten, dies entspricht<br />

im Regelfall einer Entfernung von ca. 15 Kilometern.<br />

Bei einer abstrakten Reaktionszeit<br />

von 15 - 20 Minuten sind zur Abdeckung der<br />

Fläche des Landes 37 <strong>Polizei</strong>revierstandorte<br />

erforderlich. Die bisherigen Standorte der Reviere<br />

sollten dementsprechend grundsätzlich<br />

nicht verändert werden. Der räumliche<br />

Zuschnitt der <strong>Polizei</strong>reviere müsste sich<br />

durch zum Teil geringfügige Änderungen<br />

der Zuständigkeiten an zukünftige<br />

kommunale Grenzen anpassen.<br />

In Einzelfällen können aus<br />

einsatztaktischen Gründen,<br />

wie heute bereits der Fall,<br />

Revierzuschnitte von den<br />

kommunalen Grenzen<br />

abweichen.<br />

Die <strong>Polizei</strong>reviere sind<br />

zu stärken. Allein durch<br />

die Verschlankung der<br />

Führungsbereiche<br />

kann eine solche Stärkung<br />

jedoch nicht erreicht<br />

werden. Der<br />

verringerte Personalaufwand<br />

im Hinblick<br />

auf Stabs-, Verwaltungs-<br />

und Leitungsfunktionen<br />

führt im Wesentlichen<br />

dazu, dass<br />

der planmäßige<br />

Personalabbau in<br />

der Landespolizei<br />

nicht zu Las -<br />

ten der <strong>Polizei</strong>reviere<br />

geht.<br />

Um die Reviere personell<br />

zu verstärken,<br />

sollen 277 Beamte aus<br />

den heutigen Einsatzzügen für besondere<br />

Lagen (EbL) und den Verkehrsüberwachungsdiensten<br />

(VÜD) in den Revierdienst<br />

integriert werden. 146 Beamte davon kämen<br />

aus den EbL (ohne DHF) und 131 Beamte aus<br />

den VÜD.<br />

Die Integration dieser Kräfte erfordert im<br />

Gegenzug aber auch die Verlagerung der<br />

von ihnen bis dato erledigten Aufgaben in<br />

die Reviere. So wird die allgemeine Verkehrsüberwachung,<br />

für die heute auch die VÜD zuständig<br />

sind, zukünftig in den <strong>Polizei</strong>revieren<br />

konzentriert. Die bisherigen Aufgaben der<br />

EbL, insbesondere die Einsatzbewältigung<br />

aus besonderem Anlass, Abschiebungen und<br />

Vorführungen müssten ebenso in den Revieren<br />

erledigt werden.<br />

Durch die Verlagerung des Personals in die<br />

6<br />

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