Frankenstein (1931) - Das Dokument des Grauens
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11. <strong>Frankenstein</strong> (<strong>1931</strong>)<br />
welche im Laufe <strong>des</strong> Jahres <strong>1931</strong> ausgelaufen wäre. Und Balderston gedachte inzwischen<br />
nicht mehr, diese Frist verstreichen zu lassen, denn seine Erfahrungen mit Dracula<br />
hatten ihm inzwischen gezeigt, dass der Duft <strong>des</strong> Gel<strong>des</strong> nur selten etwas mit<br />
gutem Geschmack oder gar künstlerischem Anspruch zu tun haben muss. Seine Bedenken<br />
gegenüber der intellektuellen Wertlosigkeit der <strong>Frankenstein</strong>-Aufführung wurden<br />
durch die Verlockung <strong>des</strong> schnellen Reichtums regelrecht vom Tisch gefegt. Diese<br />
Entwicklung registrierte Horace Liveright mit Freude und er beauftragte John Balderston<br />
umgehend, eine für das Jahr <strong>1931</strong> angedachte amerikanische Bühnenfassung zu<br />
entwickeln.<br />
John Balderston kontaktierte daraufhin Peggy Webling, um in Zusammenarbeit mit<br />
ihr eine neue, bessere Fassung <strong>des</strong> Bühnenstückes zu entwerfen. Die Chemie zwischen<br />
den beiden Autoren stimmte und Horace Liveright nutzte die Gelegenheit umgehend,<br />
sich die US-Rechte an dieser überarbeiteten Fassung und darüber hinaus auch gleich<br />
noch 50% der Optionen an eventuellen Filmrechten zu sichern. Hamilton Deane sollte<br />
die Aufführungsrechte für Europa behalten und so schien ein akzeptabler Konsens<br />
gefunden zu sein, welcher alle vier Beteiligten zufriedenstellen sollte.<br />
Diese Konstellation hätte Universal jedoch nur Nachteile gebracht. Aufführungsund<br />
Filmrechte in der Hand Liverights, mit dem man sich schon bei den Verhandlungen<br />
zu Dracula (1930) überworfen hatte, nein, das wollte man wirklich nicht. Zu<br />
Universals Glück kam es jedoch zum Streit zwischen Liveright auf der einen und Balderston/Webling<br />
auf der anderen Seite.<br />
Liveright schaffte es nicht, John Balderston und Peggy Webling in Ruhe an ihrem<br />
Manuskript feilen zu lassen. Er hatte ständig neue Ideen und sein Fehler war, diese<br />
unter Zuhilfenahme aller Mittel durchsetzen zu wollen. Zwischen Peggy Webling und<br />
ihm kam es zum offenen Eklat und auch John Balderston zeigte sich zunehmend gereizt<br />
wegen Liverights Einmischungen.<br />
Als Universal an Balderston herantrat, begann sich die Geschichte zu wiederholen<br />
und es sollte erneut damit enden, dass Horace Liveright wie ein begossener Pudel<br />
im Regen stehenbleiben würde. Liveright hatte sich die Film- und Bühnenrechte für<br />
die USA gesichert, doch wie erwähnt galten diese nicht ewig und liefen <strong>1931</strong> aus.<br />
Durch den Börsencrash hatte jedoch auch Liveright finanzielle Probleme und nicht<br />
die Mittel, eine solche Produktion fristgerecht zu verwirklichen. Seine Versuche, seine<br />
Rechte an Universal zu verkaufen, schlugen fehl; in Hollywood war niemand daran<br />
interessiert, sich auf ein Geschäft mit der Nervensäge Liveright einzulassen. Somit<br />
blieb Liveright zuletzt nur die Möglichkeit offen, die Filmrechte an John Balderston<br />
und Peggy Webling zu verkaufen.<br />
John Balderston wusste natürlich über die miserable finanzielle Lage Universals<br />
Bescheid und ihm war klar, dass er nicht mehr von Lizenzzahlungen wie im Falle von<br />
Dracula (1930) träumen durfte. Man einigte sich statt<strong>des</strong>sen auf ein anderes Lizenz-<br />
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