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Frankenstein (1931) - Das Dokument des Grauens

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<strong>Das</strong> <strong>Dokument</strong> <strong>des</strong> <strong>Grauens</strong><br />

modell: Balderston und Webling erhielten 20.000 Dollar plus eine Gewinnbeteiligung<br />

von einem Prozent an <strong>Frankenstein</strong> (<strong>1931</strong>) 2 .<br />

Am 8. April <strong>1931</strong> wurde der Vertrag unterzeichnet und die Filmrechte an Peggy<br />

Weblings Arbeit wanderten in den Besitz Universals. Aber bis zum glücklichen Ende<br />

war es noch ein weiter Weg voller Missgeschicke und Verwirrungen.<br />

Wir sprachen bereits über die Planungen Universals, Dracula (1930) einen weiteren<br />

Horrorfilm hinterherzuschieben, auf dass sich <strong>des</strong>sen Erfolg hoffentlich wiederholen<br />

möge. Was für ein Film dies sein sollte, war noch im März <strong>1931</strong> offen und die drei<br />

Favoriten waren Verfilmungen von Edgar Allan Poes The Murders in the Rue Morgue,<br />

H.G. Wells’ The Invisible Man und natürlich Shelleys <strong>Frankenstein</strong>, or the Modern<br />

Prometheus. Die Ideen- und Autorenwerkstatt Universals erhielt den Auftrag, die drei<br />

Vorlagen zu evaluieren und ein brauchbares Konzept abzuliefern. Und dies sollte natürlich<br />

möglichst gestern geschehen.<br />

Der Chef dieser Abteilung, Richard Schayer, lud daraufhin den französischstämmigen<br />

Regisseur Robert Florey zu einem Mittagessen ein. Wir sind Florey bereits als<br />

Regisseur von The Coffin Maker (1928) flüchtig begegnet, doch der Grund, weshalb<br />

Schayer sich entschloss, Florey zu kontaktieren, war ein gänzlich anderer. Florey war<br />

ein bekannter und umgänglicher Regisseur, der dem Horrorgenre eng verbunden war.<br />

Dies drückte sich zwar nicht in seiner Filmografie aus, aber umso mehr in seinem Lebenslauf,<br />

denn als Jugendlicher arbeitete er im Pariser Théàtre du Grand Guignol und<br />

er liebte die expressionistischen Horrorfilme, welche die Europäer in den 20er Jahren<br />

produzierten. Fachlich hatte er als Experimentalfilmer auf sich aufmerksam gemacht<br />

und er hatte den Ruf, praktisch an die Wand gefahrene Projekte wie The Cocoanuts<br />

(1929) der Marx Brothers noch retten zu können. Ein talentierter Regisseur mit Expertenwissen<br />

im Bereich <strong>des</strong> expressionistischen Horrors und der Gabe, missionskritische<br />

Projekte noch auf den letzten Drücker in einen Erfolg zu verwandeln, war natürlich die<br />

allererste Wahl.<br />

Richard Schayer bot ihm The Murders in the Rue Morgue, The Invisible Man und<br />

<strong>Frankenstein</strong>, or the Modern Prometheus an. Florey sah in letzterem das größte Potential.<br />

Poes Schauermärchen hatte einen Gorilla als zentralen Charakter und dieses<br />

Gebiet war in den vergangenen Jahren von Hollywood bereits intensiv breitgetreten<br />

worden. The Invisible Man erschien ihm als zu wenig als Horrorfilm realisierbar und<br />

das einzige, was aus seiner Sicht gegen eine Verfilmung von Shelleys Roman sprach<br />

2 Dies sollte sich etwa 20 Jahre später zum Nachteil Universals auswirken. Im Jahr 1952 erhielt Universal<br />

Post von John Balderston und den Erben der fünf Jahre zuvor verstorbenen Peggy Webling. Sie<br />

reichten eine interessante Klage gegen Universal ein, in welcher sie eine Ausschüttung der Prozente für<br />

alle <strong>Frankenstein</strong>-Filme forderten, welche Universal seit <strong>Frankenstein</strong> (<strong>1931</strong>) produziert hatte, anstelle<br />

nur für den Film von <strong>1931</strong> selbst. Ihre Begründung: Nur durch <strong>Frankenstein</strong> (<strong>1931</strong>) sei die gesamte<br />

Franchise überhaupt erst ermöglicht worden. Universal gab schließlich klein bei und schaffte sich die<br />

Kläger durch eine Zahlung von $100.000 ein für allemal vom Hals. Ein teurer Spaß, wenn man bedenkt,<br />

dass Universal zu diesem Zeitpunkt keine Pläne hegte, die <strong>Frankenstein</strong>-Franchise noch weiterhin zu<br />

nutzen.<br />

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