Arbeitsanweisung Einhaltung des MPG und MpBetreibV - home-hi.de
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Kurzbez.<br />
<strong>Arbeitsanweisung</strong> <strong>Einhaltung</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
<strong>MPG</strong> <strong>und</strong> <strong>MpBetreibV</strong><br />
LV-TOP-<br />
AA-014<br />
Gültig ab<br />
01.10.2004<br />
Änd. Stand<br />
01.02.2007<br />
01.05.2006<br />
Geltungsbereich:<br />
LV Nie<strong>de</strong>rsachsen / Bremen<br />
Seite<br />
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1 Zweck<br />
Mit <strong>de</strong>n Regelungen in dieser Anweisung soll sichergestellt wer<strong>de</strong>n, dass Medizinprodukte nach <strong>de</strong>n<br />
gesetzlichen <strong>und</strong> innerbetrieblichen Regelungen insbeson<strong>de</strong>re nach <strong>de</strong>m Medizinproduktegesetz <strong>und</strong><br />
<strong>de</strong>r Medizinproduktebetreiber Verordnung betrieben, überwacht <strong>und</strong> überprüft wer<strong>de</strong>n, um die<br />
erfor<strong>de</strong>rliche Sicherheit <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Schutz vor Gerätefehlern <strong>und</strong> Fehlbedienungen zu gewährleisten.<br />
2 Anwendungsbereich<br />
Die Anweisung gilt für alle Mitarbeiter.<br />
3 Zuständigkeiten<br />
Für die <strong>Einhaltung</strong> <strong>de</strong>r Regelungen in dieser Anweisung ist <strong>de</strong>r Medizinproduktebetreiber Beauftragte<br />
(<strong>MpBetreibV</strong>)<br />
sowie<br />
• <strong>de</strong>r Ortsbeauftragte<br />
• Dienststellenleiter<br />
• Bereichsleiter<br />
• die Fachbereichsleiter <strong>und</strong> <strong>de</strong>ren Stellvertreter<br />
• die Lehrrettungsassistenten<br />
• <strong>de</strong>r Sicherheitsbeauftragte<br />
• <strong>und</strong> je<strong>de</strong>r Mitarbeiter zuständig.<br />
4 Durchführung<br />
Medizinproduktebetreiber Beauftragter (<strong>MpBetreibV</strong>)<br />
Er ist namentlich in je<strong>de</strong>n Ortsverband zu benennen <strong>und</strong> ist für die Durchführung <strong>de</strong>r<br />
gesetzlichen <strong>und</strong> vom Hersteller vorgeschriebenen Kontrollen sowie für die <strong>Einhaltung</strong><br />
vorgeschriebener Fristen verantwortlich <strong>und</strong> hat dafür zu sorgen, dass die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Medizinproduktebücher <strong>und</strong> weitere zugehörige Unterlagen entsprechend <strong>de</strong>n gesetzlichen<br />
Erfor<strong>de</strong>rnissen vorliegen <strong>und</strong> geführt wer<strong>de</strong>n.<br />
Er hat die Daten im <strong>MPG</strong>-Gerätemanager zu pflegen insbeson<strong>de</strong>re die Erfassung <strong>de</strong>r Kosten<br />
<strong>und</strong> Ausfallzeiten pro Gerät. Diese sind halbjährlich als Zusammenfassung an <strong>de</strong>n QMB<br />
weiterzuleiten.<br />
Ortsverbandsspezifische Regelungen <strong>und</strong> die namentliche Benennung sind in <strong>de</strong>r<br />
LV-TOP-VLEER-010 Anlage zur <strong>Arbeitsanweisung</strong>.doc zu beschreiben.<br />
4.2 Einweisungspflicht/Medizinproduktebücher<br />
Medizinprodukte, für <strong>de</strong>ren Benutzung <strong>de</strong>r Anwen<strong>de</strong>r eine entsprechen<strong>de</strong> Einweisung<br />
vorweisen muss (<strong>MpBetreibV</strong> § 5 Betreiben <strong>und</strong> Anwen<strong>de</strong>n), dürfen nur von Mitarbeitern<br />
eingesetzt wer<strong>de</strong>n, die eine aktuelle Einweisung auf das Gerät haben.<br />
Erhält ein Gerät z. B. eine neue Software, erlischt die alte Einweisung <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Mitarbeiter hat<br />
sich unverzüglich eine neue Einweisung auf das entsprechen<strong>de</strong> Gerät zu holen.<br />
Eine Einweisung gilt erst dann als durchgeführt, wenn sie im Medizinproduktebuch <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />
Software <strong>MPG</strong> Gerätemanager dokumentiert wur<strong>de</strong>.
Kurzbez.<br />
<strong>Arbeitsanweisung</strong> <strong>Einhaltung</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
<strong>MPG</strong> <strong>und</strong> <strong>MpBetreibV</strong><br />
LV-TOP-<br />
AA-014<br />
Gültig ab<br />
01.10.2004<br />
Änd. Stand<br />
01.02.2007<br />
01.05.2006<br />
Geltungsbereich:<br />
LV Nie<strong>de</strong>rsachsen / Bremen<br />
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4.2 Zulassung <strong>und</strong> Verän<strong>de</strong>rungen<br />
Medizingeräte <strong>und</strong> –produkte dürfen nur ihrer Zweckbestimmung entsprechend betrieben <strong>und</strong><br />
angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Sämtliche Verän<strong>de</strong>rungen an Medizingeräten / -produkten sind nicht zulässig (Beispiel:<br />
Kabelbin<strong>de</strong>r am Tragetuch zur Fixierung <strong><strong>de</strong>s</strong> Reisverschlusses).<br />
Diagnostiklampen (Pupillenleuchten) sind nach <strong>MPG</strong>/<strong>MpBetreibV</strong> Medizinprodukte <strong>de</strong>r Anlage<br />
2 <strong>und</strong> bedürfen einer Zulassung (CE-Kennzeichnung) <strong>und</strong> müssen im Bestandsverzeichnis<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Ortsverban<strong><strong>de</strong>s</strong> geführt wer<strong>de</strong>n. Ist dies nicht <strong>de</strong>r Fall, trägt die volle Haftung in<br />
Scha<strong>de</strong>nsfällen <strong>de</strong>r Anwen<strong>de</strong>r.<br />
4.3 Standorte <strong>de</strong>r Medizingeräte /-produkte – Bestandsverzeichnis<br />
Sämtliche Medizingeräte <strong>und</strong> –produkte sind mit einer Inventarnummer <strong>und</strong> Gerätenummer<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Herstellers versehen <strong>und</strong> haben einen festen Standort. Dieser Standort ist in einem<br />
Bestandsverzeichnis erfasst, welches sich in <strong>de</strong>r Fahrzeugmappe <strong><strong>de</strong>s</strong> entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Fahrzeuges befin<strong>de</strong>t.<br />
Alle Standorte aller Geräte dürfen nur vom MpBetreibB verän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
4.4 Dokumentation/Beschädigungen/Funktionsstörungen:<br />
Für die pflegliche Behandlung <strong>und</strong> Nutzung aller Medizinprodukte sind die Anwen<strong>de</strong>r<br />
verantwortlich.<br />
Für die gesetzlich vorgeschriebene Durchführung <strong>und</strong> Dokumentation <strong>de</strong>r Überprüfung ist <strong>de</strong>r<br />
Anwen<strong>de</strong>r zuständig.<br />
Dem MPBetreiB ist sofort zu mel<strong>de</strong>n, wenn ihnen bei Regel-Check-up o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Anwendung<br />
Sicherheits- <strong>und</strong> Funktionsmängel sowie Beschädigungen auffallen. Diese sind dann in das<br />
Formblatt LV-TOP-FO-021 Meldungen über Vorkommnisse §7 <strong>MpBetreibV</strong>.doc komplett <strong>und</strong><br />
vollständig einzutragen.<br />
Das Formblatt ist von <strong>de</strong>m Mitarbeiter, <strong>de</strong>r die Beschädigung/Funktionsstörung festgestellt<br />
hat, auszufüllen.<br />
Das Ausfüllen durch Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> (z. B. RAIP), Zivildienstleisten<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Praktikanten ist<br />
nicht erlaubt.<br />
Das Formblatt ist unverzüglich an <strong>de</strong>n MpBetreibB unabhängig von einer evtl. mündlichen<br />
o<strong>de</strong>r telefonischen Information weiterzuleiten.<br />
Ggf. sind die betroffenen Produkte in Absprache mit <strong>de</strong>m <strong>MpBetreibV</strong> auszutauschen o<strong>de</strong>r<br />
stillzulegen.<br />
Meldungen an das Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>amt für Arzneimittel <strong>und</strong> Medizinprodukte (BfARM) wer<strong>de</strong>n<br />
ausschließlich durch <strong>de</strong>n MPBetreiB in Absprache mit <strong>de</strong>m Vorgesetzten durchgeführt. Hier<br />
wird zusätzlich auf die AVR §2 Abs. 4. Treupflicht <strong><strong>de</strong>s</strong> Mitarbeiters <strong>hi</strong>ngewiesen.<br />
Es ist nicht erlaubt, ein Medizingerät <strong>und</strong> –produkt, welches im Bestandsverzeichnis geführt<br />
wird, selbstständig zu entsorgen.<br />
4.5 Überprüfung<br />
Die Medizinprodukte wer<strong>de</strong>n entsprechend <strong>de</strong>n jeweils gelten<strong>de</strong>n gesetzlichen, <strong>de</strong>n vom<br />
Hersteller vorgeschriebenen <strong>und</strong> <strong>de</strong>n innerbetrieblichen Bestimmungen überwacht <strong>und</strong><br />
geprüft. Die genauen Intervalle <strong>und</strong> Durchführungen <strong>de</strong>r Überprüfung sind <strong>de</strong>r<br />
<br />
<br />
LV-RD-LISTE-002 Prüfintervalle Medgeräte_Geräte RD.doc zu entnehmen.<br />
Regel-Check-up (Funktions- <strong>und</strong> Sichtkontrolle <strong><strong>de</strong>s</strong> Medizinproduktes):<br />
bei Dienstbeginn<br />
vor <strong>und</strong> nach je<strong>de</strong>r Anwendung<br />
Erweiterte Überprüfungen (Kontrollen, Kalibrierungen <strong>und</strong> Wartungsmaßnahmen):<br />
Entsprechend <strong>de</strong>r vorgegebenen Intervalle.