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Arbeitsanweisung Einhaltung des MPG und MpBetreibV - home-hi.de

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Kurzbez.<br />

<strong>Arbeitsanweisung</strong> <strong>Einhaltung</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

<strong>MPG</strong> <strong>und</strong> <strong>MpBetreibV</strong><br />

LV-TOP-<br />

AA-014<br />

Gültig ab<br />

01.10.2004<br />

Änd. Stand<br />

01.02.2007<br />

01.05.2006<br />

Geltungsbereich:<br />

LV Nie<strong>de</strong>rsachsen / Bremen<br />

Seite<br />

1 von 2<br />

1 Zweck<br />

Mit <strong>de</strong>n Regelungen in dieser Anweisung soll sichergestellt wer<strong>de</strong>n, dass Medizinprodukte nach <strong>de</strong>n<br />

gesetzlichen <strong>und</strong> innerbetrieblichen Regelungen insbeson<strong>de</strong>re nach <strong>de</strong>m Medizinproduktegesetz <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>r Medizinproduktebetreiber Verordnung betrieben, überwacht <strong>und</strong> überprüft wer<strong>de</strong>n, um die<br />

erfor<strong>de</strong>rliche Sicherheit <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Schutz vor Gerätefehlern <strong>und</strong> Fehlbedienungen zu gewährleisten.<br />

2 Anwendungsbereich<br />

Die Anweisung gilt für alle Mitarbeiter.<br />

3 Zuständigkeiten<br />

Für die <strong>Einhaltung</strong> <strong>de</strong>r Regelungen in dieser Anweisung ist <strong>de</strong>r Medizinproduktebetreiber Beauftragte<br />

(<strong>MpBetreibV</strong>)<br />

sowie<br />

• <strong>de</strong>r Ortsbeauftragte<br />

• Dienststellenleiter<br />

• Bereichsleiter<br />

• die Fachbereichsleiter <strong>und</strong> <strong>de</strong>ren Stellvertreter<br />

• die Lehrrettungsassistenten<br />

• <strong>de</strong>r Sicherheitsbeauftragte<br />

• <strong>und</strong> je<strong>de</strong>r Mitarbeiter zuständig.<br />

4 Durchführung<br />

Medizinproduktebetreiber Beauftragter (<strong>MpBetreibV</strong>)<br />

Er ist namentlich in je<strong>de</strong>n Ortsverband zu benennen <strong>und</strong> ist für die Durchführung <strong>de</strong>r<br />

gesetzlichen <strong>und</strong> vom Hersteller vorgeschriebenen Kontrollen sowie für die <strong>Einhaltung</strong><br />

vorgeschriebener Fristen verantwortlich <strong>und</strong> hat dafür zu sorgen, dass die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Medizinproduktebücher <strong>und</strong> weitere zugehörige Unterlagen entsprechend <strong>de</strong>n gesetzlichen<br />

Erfor<strong>de</strong>rnissen vorliegen <strong>und</strong> geführt wer<strong>de</strong>n.<br />

Er hat die Daten im <strong>MPG</strong>-Gerätemanager zu pflegen insbeson<strong>de</strong>re die Erfassung <strong>de</strong>r Kosten<br />

<strong>und</strong> Ausfallzeiten pro Gerät. Diese sind halbjährlich als Zusammenfassung an <strong>de</strong>n QMB<br />

weiterzuleiten.<br />

Ortsverbandsspezifische Regelungen <strong>und</strong> die namentliche Benennung sind in <strong>de</strong>r<br />

LV-TOP-VLEER-010 Anlage zur <strong>Arbeitsanweisung</strong>.doc zu beschreiben.<br />

4.2 Einweisungspflicht/Medizinproduktebücher<br />

Medizinprodukte, für <strong>de</strong>ren Benutzung <strong>de</strong>r Anwen<strong>de</strong>r eine entsprechen<strong>de</strong> Einweisung<br />

vorweisen muss (<strong>MpBetreibV</strong> § 5 Betreiben <strong>und</strong> Anwen<strong>de</strong>n), dürfen nur von Mitarbeitern<br />

eingesetzt wer<strong>de</strong>n, die eine aktuelle Einweisung auf das Gerät haben.<br />

Erhält ein Gerät z. B. eine neue Software, erlischt die alte Einweisung <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Mitarbeiter hat<br />

sich unverzüglich eine neue Einweisung auf das entsprechen<strong>de</strong> Gerät zu holen.<br />

Eine Einweisung gilt erst dann als durchgeführt, wenn sie im Medizinproduktebuch <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

Software <strong>MPG</strong> Gerätemanager dokumentiert wur<strong>de</strong>.


Kurzbez.<br />

<strong>Arbeitsanweisung</strong> <strong>Einhaltung</strong> <strong><strong>de</strong>s</strong><br />

<strong>MPG</strong> <strong>und</strong> <strong>MpBetreibV</strong><br />

LV-TOP-<br />

AA-014<br />

Gültig ab<br />

01.10.2004<br />

Änd. Stand<br />

01.02.2007<br />

01.05.2006<br />

Geltungsbereich:<br />

LV Nie<strong>de</strong>rsachsen / Bremen<br />

Seite<br />

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4.2 Zulassung <strong>und</strong> Verän<strong>de</strong>rungen<br />

Medizingeräte <strong>und</strong> –produkte dürfen nur ihrer Zweckbestimmung entsprechend betrieben <strong>und</strong><br />

angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Sämtliche Verän<strong>de</strong>rungen an Medizingeräten / -produkten sind nicht zulässig (Beispiel:<br />

Kabelbin<strong>de</strong>r am Tragetuch zur Fixierung <strong><strong>de</strong>s</strong> Reisverschlusses).<br />

Diagnostiklampen (Pupillenleuchten) sind nach <strong>MPG</strong>/<strong>MpBetreibV</strong> Medizinprodukte <strong>de</strong>r Anlage<br />

2 <strong>und</strong> bedürfen einer Zulassung (CE-Kennzeichnung) <strong>und</strong> müssen im Bestandsverzeichnis<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Ortsverban<strong><strong>de</strong>s</strong> geführt wer<strong>de</strong>n. Ist dies nicht <strong>de</strong>r Fall, trägt die volle Haftung in<br />

Scha<strong>de</strong>nsfällen <strong>de</strong>r Anwen<strong>de</strong>r.<br />

4.3 Standorte <strong>de</strong>r Medizingeräte /-produkte – Bestandsverzeichnis<br />

Sämtliche Medizingeräte <strong>und</strong> –produkte sind mit einer Inventarnummer <strong>und</strong> Gerätenummer<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Herstellers versehen <strong>und</strong> haben einen festen Standort. Dieser Standort ist in einem<br />

Bestandsverzeichnis erfasst, welches sich in <strong>de</strong>r Fahrzeugmappe <strong><strong>de</strong>s</strong> entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Fahrzeuges befin<strong>de</strong>t.<br />

Alle Standorte aller Geräte dürfen nur vom MpBetreibB verän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

4.4 Dokumentation/Beschädigungen/Funktionsstörungen:<br />

Für die pflegliche Behandlung <strong>und</strong> Nutzung aller Medizinprodukte sind die Anwen<strong>de</strong>r<br />

verantwortlich.<br />

Für die gesetzlich vorgeschriebene Durchführung <strong>und</strong> Dokumentation <strong>de</strong>r Überprüfung ist <strong>de</strong>r<br />

Anwen<strong>de</strong>r zuständig.<br />

Dem MPBetreiB ist sofort zu mel<strong>de</strong>n, wenn ihnen bei Regel-Check-up o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Anwendung<br />

Sicherheits- <strong>und</strong> Funktionsmängel sowie Beschädigungen auffallen. Diese sind dann in das<br />

Formblatt LV-TOP-FO-021 Meldungen über Vorkommnisse §7 <strong>MpBetreibV</strong>.doc komplett <strong>und</strong><br />

vollständig einzutragen.<br />

Das Formblatt ist von <strong>de</strong>m Mitarbeiter, <strong>de</strong>r die Beschädigung/Funktionsstörung festgestellt<br />

hat, auszufüllen.<br />

Das Ausfüllen durch Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> (z. B. RAIP), Zivildienstleisten<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Praktikanten ist<br />

nicht erlaubt.<br />

Das Formblatt ist unverzüglich an <strong>de</strong>n MpBetreibB unabhängig von einer evtl. mündlichen<br />

o<strong>de</strong>r telefonischen Information weiterzuleiten.<br />

Ggf. sind die betroffenen Produkte in Absprache mit <strong>de</strong>m <strong>MpBetreibV</strong> auszutauschen o<strong>de</strong>r<br />

stillzulegen.<br />

Meldungen an das Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>amt für Arzneimittel <strong>und</strong> Medizinprodukte (BfARM) wer<strong>de</strong>n<br />

ausschließlich durch <strong>de</strong>n MPBetreiB in Absprache mit <strong>de</strong>m Vorgesetzten durchgeführt. Hier<br />

wird zusätzlich auf die AVR §2 Abs. 4. Treupflicht <strong><strong>de</strong>s</strong> Mitarbeiters <strong>hi</strong>ngewiesen.<br />

Es ist nicht erlaubt, ein Medizingerät <strong>und</strong> –produkt, welches im Bestandsverzeichnis geführt<br />

wird, selbstständig zu entsorgen.<br />

4.5 Überprüfung<br />

Die Medizinprodukte wer<strong>de</strong>n entsprechend <strong>de</strong>n jeweils gelten<strong>de</strong>n gesetzlichen, <strong>de</strong>n vom<br />

Hersteller vorgeschriebenen <strong>und</strong> <strong>de</strong>n innerbetrieblichen Bestimmungen überwacht <strong>und</strong><br />

geprüft. Die genauen Intervalle <strong>und</strong> Durchführungen <strong>de</strong>r Überprüfung sind <strong>de</strong>r<br />

<br />

<br />

LV-RD-LISTE-002 Prüfintervalle Medgeräte_Geräte RD.doc zu entnehmen.<br />

Regel-Check-up (Funktions- <strong>und</strong> Sichtkontrolle <strong><strong>de</strong>s</strong> Medizinproduktes):<br />

bei Dienstbeginn<br />

vor <strong>und</strong> nach je<strong>de</strong>r Anwendung<br />

Erweiterte Überprüfungen (Kontrollen, Kalibrierungen <strong>und</strong> Wartungsmaßnahmen):<br />

Entsprechend <strong>de</strong>r vorgegebenen Intervalle.

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