Fallsammlung SS 2008
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FHTW Berlin<br />
FB 3<br />
Prof. Dr. Helmuth Wilke<br />
Arbeitsmaterialien zur Vorlesung<br />
Besteuerung von Gesellschaften<br />
1 Grundlagen der Besteuerung von Personengesellschaften<br />
1.1 Struktur der Besteuerung von Personengesellschaften<br />
1.2 Besteuerung von Mitunternehmerschaften im Überblick<br />
2 Steuerliche Gewinnermittlung bei Mitunternehmerschaften<br />
2.1 Laufende Einkünfte der Mitunternehmer<br />
2.2 Bar- und Sachgründung<br />
2.3 Eintritt und Ausscheiden von Mitunternehmern<br />
2.4 Überführung von Wirtschaftsgütern<br />
2.5 Realteilung<br />
2.6 Beschränkung des Verlustausgleichs bei Kommanditgesellschaften<br />
3 Ausgewählte Problembereiche des Körperschaftsteuerrechts<br />
3.1 Körperschaftsteuerliche Einkommensermittlung im Überblick<br />
3.2 Verdeckte Einlagen<br />
3.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen<br />
3.4 Besonderheiten bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften<br />
3.5 Verlustbehandlung<br />
3.6 Übergangsregelungen vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren<br />
4 Steuerliche Besonderheiten bei Mischformen<br />
4.1 GmbH & Co. KG<br />
4.2 Betriebsaufspaltung<br />
Sommersemester <strong>2008</strong>
Prof. Dr. Helmuth Wilke<br />
FHTW Berlin, FB 3<br />
Arbeitsmaterial BestGes Seite 2<br />
Literaturliste:<br />
BRÖNNER, H./BAREIS, P., Die Besteuerung der Gesellschaften, 18. Auflage, Stuttgart 2007.<br />
DÖTSCH, E. et al., Körperschaftsteuer, 14. Auflage, Stuttgart 2005<br />
DAUMKE, M./KE<strong>SS</strong>LER, J., Gesellschaftsrecht, 3. Auflage, München 2000.<br />
KNOBBE-KEUK, B., Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht, 9. Auflage, Köln 1993.<br />
NIEHUS, U./WILKE, H., Die Besteuerung der Personengesellschaften, 3. Auflage, Stuttgart 2005<br />
NIEHUS, U./WILKE, H., Die Besteuerung der Kapitalgesellschaften, Stuttgart 2007<br />
SCHMIDT, K., Gesellschaftsrecht, 4. Auflage, Köln 2002.<br />
SCHMIDT, L., Einkommensteuergesetz Kommentar, 26. Auflage, München 2007.<br />
SÖFFING, G., Die Betriebsaufspaltung, 3. Auflage, Herne/ Berlin 2005.<br />
TIPKE, K./LANG, J., Steuerrecht, 18. Auflage, Köln 2005.<br />
ZIMMERMANN, R. et al, Die Personengesellschaft im Steuerrecht, 9. Auflage, Achim 2007.
Prof. Dr. Helmuth Wilke<br />
FHTW Berlin, FB 3<br />
Arbeitsmaterial BestGes Seite 3<br />
Fälle zur Besteuerung von Personengesellschaften<br />
Fall 1:<br />
Gewerblichkeit von Personengesellschaften<br />
a) Die Schmidt & Co KG, deren einziger Komplementär Herald Schmidt ist, verwaltet<br />
auschließlich das umfangreiche Immobilienvermögen der Familie Schmidt. Sämtliche<br />
Immobilien sind vermietet, Verkäufe finden nicht statt.<br />
b) Wie unter a), jedoch veräußert die KG innerhalb von 5 Jahren 4 Mietobjekte, die sie<br />
jeweils ein Jahr vorher erworben hatte.<br />
c) Wie unter a), jedoch verkauft Schmidt seinen Komplementäranteil an der KG die<br />
Schmidt-GmbH, deren Anteile der Kommanditist Herald Schmidt hält. Schmidt ist als<br />
Geschäftsführer der KG bestellt (alternativ: Die Geschäftsführung der KG obliegt alleinig<br />
der Schmidt-GmbH, deren Geschäftsführer Herald Schmidt ist).<br />
d) Gesellschafter der AH-GbR sind Adam und Hoss. Die Gesellschaft berät Unternehmen<br />
und Privatpersonen in steuerlichen Fragen und erstellt steuerliche Abschlüsse und<br />
Erklärungen. Sowohl Adam als auch Hoss sind zugelassene Steuerberater.<br />
e) Wie Fall d), nun aber in der Rechtsform einer KG betrieben, da als Kommanditist der<br />
seit vielen Jahren im Archiv beschäftigte Angestellte Joe in die Gesellschaft<br />
aufgenommen wurde. Mangels geeigneter Kenntnisse und Qualifikationen ist Joe<br />
weiterhin im Archiv tätig.<br />
In welchen der vorgenannten Sachverhalte ist eine gewerbliche Personengesellschaft<br />
gegeben?<br />
Fall 2:<br />
Erscheinungsformen der Mitunternehmerschaft<br />
a) Um seine Mitarbeiter zu motivieren, erwägt Einzelunternehmer Schinderhannes diese<br />
fortan als Kommanditisten mit einem Zwerganteil zu beteiligen.<br />
b) Zorro ist stiller Gesellchafter der Mantel&Degen-GmbH mit einer Enlage von 100.000<br />
€. Am Gewinn und Verlust der GmbH ist Zorro zu 20 % beteiligt. Im übrigen gelten lt.<br />
Gesellschaftsvertrag die Vorschriften der §§ 230 ff. HGB.<br />
c) Wie zuvor, jedoch ist nunmehr vereinbahrt, daß Zorro bei Beendigung des stillen<br />
Gesellschaftsverhältnisses auch zu 20 % an den stillen Reserven und am Firmenwert<br />
beteiligt ist.<br />
Prüfen Sie, wer in den vorgenannten Sachverhalten als Mitunternehmer anzusehen ist!
Prof. Dr. Helmuth Wilke<br />
FHTW Berlin, FB 3<br />
Arbeitsmaterial BestGes Seite 4<br />
Fall 3:<br />
Vergütungen i.S.v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG<br />
1. Die Hobel & Co. KG betreibt eine Tischlerei und weist in ihrer Erklärung zur<br />
gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung für das Geschäftsjahr 01 einen<br />
Handelsbilanzgewinn von 200.000 € aus. An der KG sind als persönlich haftender<br />
Gesellschafter der Kaufmann Alois Hobel und als Kommanditisten die Eheleute Hans<br />
und Frieda Beil beteiligt. Alois Hobel erhält für seine Geschäftsführung ein monatliches<br />
Gehalt von 4.000 €, das in Übereinstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag zu Lasten<br />
des Ergebnisses verbucht wird. Gleiches gilt für die - passivierte - Umsatzprovision<br />
(0,5 % = 12.000 € ), die der Komplementär zusätzlich erhält. Der Handelsbilanzgewinn<br />
ist nach dem Gesellschaftsvertrag mit 60 % auf den Komplementär und mit je 20 % auf<br />
jeden Kommanditisten zu verteilen.<br />
2. Hans Beil ist freiberuflich als Steuerberater tätig. Die KG betraut ihn regelmäßig mit<br />
der Erstellung des Jahresabschlusses und mit der Abgabe der Steuererklärungen.<br />
Außerdem wird er von Fall zu Fall bei schwierigen Steuerfragen zu Rate gezogen. Die<br />
geforderten und bezahlten Honorare sind angemessen und üblich. Der<br />
Gesellschaftsvertrag sieht keine Tätigkeit der Kommanditisten im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses<br />
vor. Für die Arbeiten zum Jahresabschluß 00 stellte Beil im März<br />
01 insgesamt 10.000 € und 19 % Umsatzsteuer in Rechnung, die am 15.4.01 auf sein<br />
betriebliches Bankkonto überwiesen wurden. Von der KG wurde der Betrag von<br />
10.000 € als Betriebsausgabe und die USt als (voll abzugsfähige) Vorsteuer verbucht.<br />
Beil behandelte das Honorar als Betriebseinnahme aus seiner freien Berufstätigkeit.<br />
Die anteiligen mit seiner Tätigkeit für die KG zusammenhängenden Aufwendungen<br />
betrugen 1.000 €; sie wurden als Betriebsausgaben aufgezeichnet.<br />
3. Frieda Beil vermietet an die KG seit 11 Jahren ein unbebautes, als Lagerplatz<br />
genutztes Grundstück, das sie für 100.000 € erworben hatte, für 500 € monatlich. Am<br />
01.11.01 verkauft sie das Grundstück für 130.000 €. Die von Januar bis Oktober 01 für<br />
das Grundstück angefallenen und von Frieda getragenen Kosten betrugen 2.000 €. Die<br />
Miete für Oktober erhielt sie aufgrund eines Buchungsfehlers erst am 15.01.02 von der<br />
KG überwiesen.<br />
Aufgabenstellung:<br />
Ermitteln Sie den steuerlichen Gesamtgewinn 01 der Hobel & Co. KG sowie die<br />
Gewinnanteile der Gesellschafter.
Prof. Dr. Helmuth Wilke<br />
FHTW Berlin, FB 3<br />
Arbeitsmaterial BestGes Seite 5<br />
Fall 4:<br />
Sonderbetriebsvermögen<br />
Richke und Wilter sind jeweils zu 50 % an Erfolg und Vermögen der R&W-OHG beteiligt,<br />
die sich mit der Altpapierbearbeitung befaßt. Während Richke die Geschäfte führt und<br />
dafür ein Gehalt von 30.000 € erhält, vermietet Wilter seit 01.07.1999 an die Gesellschaft<br />
ein bebautes Grundstück zu einem Mietzins von monatlich 5.000 €. Das Grundstück hatte<br />
Wilter am 01.07.2000 für 275.000 € zuzüglich 25.000 € Nebenkosten (Makler,<br />
Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühren) erworben. Hiervon entfielen 50 % auf das<br />
Gebäude, das Wilter gem § 7 Abs. 4 Nr.1 EStG abschreibt.<br />
Im Jahr 2007 ergaben sich mit dem Grundstück zusammenhängende Kosten in folgendem<br />
Umfang:<br />
1. Grundsteuer in Höhe von 500 €, Zahlung am 5.01.2007.<br />
2. Kosten der Müllabfuhr in Höhe von insgesamt 2.400 €, Zahlung jeweils monatlich im<br />
voraus.<br />
3. Zinszahlung am 01.12.2007 in Höhe von 6.000 € für die Zeit vom 01.12.2007 bis<br />
30.11.<strong>2008</strong> auf ein Darlehen von 100.000 €, das am 01.12.2007 zur Reparatur eines<br />
Schadens am Dachstuhl aufgenommen wurde und am 30.11.2017 in einem Betrag zu<br />
tilgen ist. Die Instandsetzung des Dachstuhls erfolgte wegen schlechter Wetterlage erst<br />
im Januar <strong>2008</strong>.<br />
4. Erwerb eines Rasenmähers für 150 €.<br />
Die Mieteinnahmen überweist der Buchhalter der OHG jeweils zum Monatsanfang auf das<br />
private Girokonto des Wilter. Sämtliche oben angegebenen Zahlungen bestritt Wilter<br />
ebenfalls mit privaten Mitteln. Beide Gesellschafter erhalten aus der betrieblichen<br />
Gesamthand einen Gewinn von 20.000 € zugewiesen.<br />
Aufgabenstellung:<br />
Zeigen Sie die einkommensteuerliche Behandlung der erläuterten Sachverhalte auf, indem<br />
Sie die Einkünfte der beiden Gesellschafter aus der OHG ermitteln. Stellen Sie eine<br />
eventuelle Sonderbilanz zum 31.12.2007 auf und zeigen Sie deren<br />
Kapitalkontenentwicklung auf.<br />
Hinweis: Umsatzsteuerliche Fragestellungen sind nicht zu erörtern!<br />
Fall 5:<br />
Mihlke-KG<br />
Die Mihlke KG (Komplementär Max Mihlke) hat ein Wirtschaftsgebäude vom Eigentümer<br />
Dagobert Mihlke (Vater von Max, nicht Gesellschafter der Mihlke KG) seit Jahren gemietet<br />
(Miete 30.000 €, vierteljährlich mit 7.500 € zu Quartalsbeginn zahlbar). Die Mieten wurden<br />
pünktlich gezahlt und als Mietaufwand gebucht.<br />
Am 01.07.2007 ist Dagobert beim Geldzählen vor Schreck gestorben. Erben seines<br />
großen Vermögens: seine Frau und die Kinder Hugo, Clara und Max Mihlke (gesetzliche
Prof. Dr. Helmuth Wilke<br />
FHTW Berlin, FB 3<br />
Arbeitsmaterial BestGes Seite 6<br />
Erbfolge). Die Erbengemeinschaft führt die Vermietung des Grundbesitzes weiter. Für die<br />
Vermietung der Halle wurde auf die Umsatzsteuerbefreiung nicht verzichtet.<br />
Angaben zum Grundstück per 01.07.2007:<br />
1. Anschaffungskosten Grund und Boden 100.000 €. AK Gebäude 400.000 €, fortgeführte<br />
AK Gebäude 90.000 €, Bauantrag 06.05.1987.<br />
2. Teilwert insgesamt 900.000 €, davon Grund und Boden 40 %;<br />
3. AfA-Satz 2 %.<br />
Die Erbengemeinschaft hat 6.000 € als Grundstücksaufwendungen (ohne AfA) für das<br />
Lagerhallengrundstück vom 01.07. - 31.12.2007 gezahlt (nicht enthalten Reparaturrechnung<br />
über 1.500 €, die zwar noch in 2007 eingegangen ist, aber erst am 20.01.<strong>2008</strong> bezahlt<br />
wurde).<br />
Aufgabenstellung:<br />
Welche Folgen ergeben sich für Max? Wie sieht die Sonderbilanz für ihn aus?<br />
Fall 6:<br />
Abel und Babel gründen eine KG<br />
Abel (A) und Babel (B) gründen auf den 01.01.2007 die Abel und Babel KG. A ist<br />
Komplementär und nach dem Gesellschaftsvertrag zu zwei Dritteln, B ist Kommanditist und<br />
zu einem Drittel am Gewinn und Vermögen der KG beteiligt.<br />
A leistet als Einlage am 01.01.2007:<br />
1. Bareinzahlung auf das Bankkonto der KG 103.000 €.<br />
2. Gebrauchte Büromöbel (privat angeschafft am 03.11.2002), gemeiner Wert 5.000 €<br />
Restnutzungsdauer 5 Jahre.<br />
B leistet als Einlage am 01.01.2007:<br />
3. Bareinzahlung auf das Bankkonto der KG 51.000 €<br />
4. Pkw (privat angeschafft am 01.02.2002), gemeiner Wert 3.000 € Restnutzungsdauer<br />
2 Jahre.<br />
Außerdem vermietet B sein unbebautes Grundstück umsatzsteuerfrei an die KG für jährlich<br />
5.000 €.<br />
Die KG benötigt das Grundstück zunächst als Abstellplatz. B hat das Grundstück vor<br />
5 Jahren für 50.000 € erworben, der Teilwert beträgt am 01.01.2007 60.000 €
Prof. Dr. Helmuth Wilke<br />
FHTW Berlin, FB 3<br />
Arbeitsmaterial BestGes Seite 7<br />
Aufgabenstellung:<br />
Erstellen Sie die erforderlichen Bilanzen per 01.01.2007.
Prof. Dr. Helmuth Wilke<br />
FHTW Berlin, FB 3<br />
Arbeitsmaterial BestGes Seite 8<br />
Fall 6:<br />
Abel und Babel KG wird tätig<br />
Abel und Babel gründen eine KG. Vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007 ergaben sich<br />
folgende Geschäftsvorfälle (zusammengefasst):<br />
1. Wareneinkauf auf Ziel über 50.000 € zzgl. 9.500 € USt.<br />
2. Warenverkauf auf Ziel über 100.000 € zzgl. 19.000 € USt.<br />
3. Barverkauf von Ware für 20.000 € zzgl. 3.800 € USt.<br />
4. Barzahlung sofort abziehbarer Betriebsausgaben über 20.000 € zzgl. 3.800 € USt.<br />
5. Entnahme des Gesellschafters A vom Bankkonto der KG über 30.000 €.<br />
6. Banküberweisung der Miete an Gesellschafter B: 5.000 €.<br />
B führt den Betrag sofort seinem Privatvermögen zu.<br />
7. Von B privat bezahlte Grundstücksaufwendungen für sein an die KG vermietetes<br />
Grundstück 2.000 € zzgl. 190 € USt.<br />
8. Die Abschreibungen sind in Höhe von 1.500 € für den Fuhrpark und in Höhe von<br />
1.000 € für die Geschäftsausstattung anzusetzen.<br />
Die Gewinnverteilungsvereinbarung sieht eine Verzinsung des Kapitals nicht vor. Ein<br />
Warenbestand ist zum 31.12.2007 nicht vorhanden. Buch- und Inventurwerte stimmen<br />
überein.<br />
Aufgabenstellung:<br />
Erstellen Sie den Abschluss (HB und Sonderbilanz).<br />
Stellen Sie die steuerliche Gewinnverteilung dar!<br />
Fall 7:<br />
Sachgründung (aus: Niehus/Wilke, 3. Auflage 2005, S. 148 ff.)<br />
Der sechzigjährige, ledige B gründet mit G am 02.01.10 die B&G-OHG zum Betreiben<br />
eines Handelsgeschäfts in Köln. B und G sind am Gewinn und Verlust sowie am Vermögen<br />
der Gesellschaft zu je 50 % beteiligt. Das Wirtschaftsjahr der OHG entspricht dem<br />
Kalenderjahr.<br />
Der Gesellschaftsvertrag bestimmt, daß B das von ihm bisher betriebene<br />
Einzelhandelsunternehmen in die Gesellschaft einbringt und G einen Beitrag in Höhe von<br />
220.000 € leistet. Dieser Geldbetrag ist auf ein Bankkonto der OHG einzuzahlen. Die<br />
Gesellschafter haben ihre Beiträge am 02.01.10 geleistet. Die Bilanz des<br />
Einzelunternehmens des B weist vor der Einbringung folgende Werte aus:
Prof. Dr. Helmuth Wilke<br />
FHTW Berlin, FB 3<br />
Arbeitsmaterial BestGes Seite 9<br />
Aktiva Bilanz Einzelunternehmen B 01.01.10 Passiva<br />
Grund und Boden 30.000 Kapital 50.000<br />
Gebäude 172.000 Rücklage R 35 EStR 24.000<br />
BGA 10.000 Verbindlichkeiten 150.000<br />
Waren 5.000<br />
Bank 7.000<br />
224.000 224.000<br />
Folgende Wirtschaftsgüter enthalten stille Reserven:<br />
Grund und Boden 44.000 €<br />
Gebäude 18.000 €<br />
Büro- und Geschäftsausstattung 10.000 €<br />
Waren 7.000 €<br />
Der originäre Firmenwert des Einzelhandelsgeschäfts des B beläuft sich auf 67.000 €. Die<br />
Rücklage für Ersatzbeschaffung gemäß R 6.6 EStR wurde in 09 zulässiger Weise gebildet.<br />
Die Summe der stillen Reserven einschließlich der in der steuerfreien Rücklage<br />
gespeicherten stillen Reserven beträgt folglich 170.000 €.<br />
Die Büro- und Geschäftsausstattung hat eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von<br />
10 Jahren, ist fünf Jahre vor Einbringung der Einzelfirma angeschafft und bisher linear<br />
abgeschrieben worden. Die Waren werden im Wirtschaftsjahr 10 vollständig gegen ein<br />
Entgelt von 20.000 € veräußert, so daß am 31.12.10 kein Warenbestand mehr vorhanden<br />
ist. Das Gebäude ist von B in seinem Einzelunternehmen mit 2 % jährlich aus 200.000 €<br />
Anschaffungskosten abgeschrieben worden (§ 7 Abs. 4 Nr. 2a EStG). Die Rücklage nach<br />
R 6.6 EStR wird im Wirtschaftsjahr 10 zulässigerweise auf ein bewegliches<br />
Ersatzwirtschaftsgut (Anschaffungskosten 100.000 €, Anschaffung am 15.05.10)<br />
übertragen. Das Ersatzwirtschaftsgut wird linear über eine betriebsgewöhnliche<br />
Nutzungsdauer von 4 Jahren abgeschrieben.<br />
Aufgabenstellung:<br />
1. Zeigen Sie die einkommensteuerliche Behandlung der Einbringung des<br />
Einzelunternehmens auf und erläutern Sie die sich ergebenden Wahlrechte!<br />
2. Abweichend vom Ausgangssachverhalt bestimmt der Gesellschaftsvertrag, daß der<br />
Gesellschafter B das von ihm bisher betriebene Einzelhandelsunternehmen nach<br />
Möglichkeit zu Buchwerten in die Gesellschaft einbringt und im Ausgleich dafür vom<br />
Gesellschafter G einen Betrag in Höhe von 110.000 € in bar erhält. Welche<br />
steuerrechtlichen Folgen ergeben sich für die Einbringenden?
Prof. Dr. Helmuth Wilke<br />
FHTW Berlin, FB 3<br />
Arbeitsmaterial BestGes Seite 10<br />
Fall 8:<br />
Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern<br />
Peter und Paul beabsichtigen gemeinsam ein Großhandelsunternehmen zu gründen. Mit<br />
notariellem Vertrag vom 01.11.2007 vereinbaren sie mit sofortiger Wirkung, dass Peter<br />
Komplementär, Paul Kommanditist der PP-KG werden. Beide haben sich zu einer Einlage<br />
von jeweils 200.000 € verpflichtet, die folgendermaßen zu erbringen ist:<br />
ð<br />
ð<br />
ð<br />
ð<br />
Peter überträgt der KG das Eigentum an einem ihm gehörenden unbebauten<br />
Grundstück, das er vor 4 Jahren für 50.000 € erworben und als<br />
Wochenendgrundstück genutzt hatte. Am 01.11.2007 beläuft sich der gemeine Wert<br />
(= Teilwert) auf 90.000 €.<br />
Peter bringt außerdem 50 % der Anteile an der P-GmbH (Stammkapital 50.000 €)in<br />
die KG ein, die er am 01.01.1993 mit seiner Ehefrau Pia gegründet hatte. Der<br />
gemeine Wert der eingebrachten Anteile beträgt 110.000 €.<br />
Paul überläßt der KG einen bisher zu seinem Privatvermögen gehörenden Pkw, den<br />
er am 01.11.2005 für 40.000 € erworben hatte (gemeiner Wert = Teilwert = 20.000 €)<br />
sowie einen Lieferwagen, der bisher in der Bilanz seines (auch weiter bestehenden)<br />
Einzelunternehmen aktiviert war. Die Anschaffungskosten beliefen sich auf 60.000 €,<br />
der Buchwert betrug am 31.12.2006 42.000 € (ND 5 Jahre, lineare AfA). Der Wagen<br />
hat zum 01.11.2007 einen Verkehrswert (= Teilwert) von 45.000 €.<br />
Paul bringt außerdem 135.000 € in bar ein.<br />
Aufgabenstellung:<br />
1. Welche steuerrechtlichen Folgen ergeben sich für die Einbringenden?<br />
2. Wie ist in der Eröffnungsbilanz zu bilanzieren?<br />
Fall 9:<br />
Eintritt und Ausscheiden von Mitunternehmern<br />
Eine OHG, die einen Baustoffhandel betreibt, besteht aus den Gesellschaftern August<br />
Burg, Karl Klapp und Roland Schnell. Am Gründungskapital, an den stillen Reserven und<br />
am Gewinn sind alle Gesellschafter zu gleichen Teilen beteiligt (je 1/3). Zum 31.12.07 hat<br />
die OHG folgende Bilanz erstellt:<br />
Aktiva OHG-Bilanz 31.12.07 Passiva<br />
Grund u. Boden 30.000 € Kapital Burg 30.000 €<br />
Gebäude 90.000 € Kapital Klapp 30.000 €<br />
Sonstiges AV 18.000 € Kapital Schnell 30.000 €<br />
Waren<br />
12.000 € Verbindlichkeiten<br />
Sonstiges UV 90.000 € und sonst. Passiva 150.000 €<br />
240.000 € 240.000 €<br />
Es besteht ein nicht ausgewiesener Firmenwert von 21.000 €. Im übrigen betragen die<br />
stillen Reserven zum 1.1.08 beim Grund und Boden 18.000 €, beim Gebäude (im Januar<br />
03 fertiggestellt, Herstellungskosten 100.000 €, 2 % AfA) 12.000 €, beim Warenbestand<br />
3.000 € (die betreffenden Waren werden im Jahr 08 veräußert). Die nicht in der Bilanz<br />
ausgewiesenen geringwertigen Wirtschaftsgüter haben einen Wert von 6.000 €.<br />
Zum 1.1.08 ergeben sich die in den nachfolgenden fünf alternativen Sachverhalten<br />
angegebenen Umgestaltungen der Gesellschaft.
Prof. Dr. Helmuth Wilke<br />
FHTW Berlin, FB 3<br />
Arbeitsmaterial BestGes Seite 11<br />
Aufgabenstellung:<br />
1. Welche Bilanzen kann oder muß die Gesellschaft, bzw. welche Ergänzungsbilanzen<br />
können oder müssen einzelne Gesellschafter nach den geschilderten Änderungen im<br />
Gesellschaftsverhältnis zum 1.1.08 erstellen?<br />
2. Wie sind die darin angesetzten Werte künftig fortzuführen?<br />
3. Welche ertragsteuerlichen Folgen ergeben sich aus den geschilderten Änderungen im<br />
Gesellschaftsverhältnis?<br />
1. Alternative:<br />
Als zusätzlicher Gesellschafter tritt Jonathan Neu ein. Alle - nunmehr vier - Gesellschafter<br />
sollen zu gleichen Teilen am Gewinn und an den stillen Reserven beteiligt sein (je 1/4). Neu<br />
leistet eine Einlage von 50.000 € in bar.<br />
2. Alternative:<br />
Schnell scheidet aus und überträgt mit Zustimmung der anderen Gesellschafter seinen<br />
Anteil für 50.000 € auf Jonathan Neu.<br />
3. Alternative<br />
Schnell scheidet aus und erhält von den verbleibenden Gesellschaftern eine Barabfindung<br />
von 50.000 €.<br />
4. Alternative<br />
Schnell hat wiederholt gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen, indem er Kunden der<br />
OHG auf eigene Rechung zu günstigeren Preisen belieferte. Außerdem nimmt seine<br />
Pflichten als Geschäftsführer in nicht ausreichendem Maße war. Auf Drängen der übrigen<br />
Gesellschafter erklärt er sich schließlich bereit, gegen eine Abfindung von 60.000 € aus der<br />
Gesellschaft auszuscheiden.<br />
5. Alternative<br />
Schnell überträgt die Hälfte seines Anteils für 25.000 € an Klapp.<br />
Fall 10:<br />
Übertragung von Wirtschaftsgütern<br />
Erläutern Sie die steuerlichen Folgen der Übertragungsvorgänge!<br />
Sachverhalt 1:<br />
Die AB-OHG veräußert an ihren Mitunternehmer A zum Verkehrswert von 200.000 € ein<br />
unbebautes Grundstück, das bereits seit 11 Jahren zu ihrem Gesamthandsvermögen<br />
gehört und betrieblich genutzt wurde. Der den Anschaffungskosten entsprechende<br />
Buchwert beträgt 100.000 €. A nutzt das Grundstück alternativ wie folgt:<br />
1. A errichtet auf dem Grundstück ein privat genutztes Einfamilienhaus;<br />
2. A nutzt das Grundstück für Zwecke seines nebenher bestehenden gewerblichen<br />
Einzelunternehmens;
Prof. Dr. Helmuth Wilke<br />
FHTW Berlin, FB 3<br />
Arbeitsmaterial BestGes Seite 12<br />
3. A überläßt das Grundstück der Gesellschaft, die es weiterhin betrieblich nutzt.<br />
Sachverhalt 2:<br />
C ist als Komplementär mit 60 %, D als Kommanditist mit 40 % an Gewinn, Verlust und<br />
Vermögen der CD-KG beteiligt. C veräußert an die CD-KG ein unbebautes Grundstück<br />
zum Verkehrswert von 15.000 €. Die CD-KG nutzt das Grundstück betrieblich. Bei C wurde<br />
das Grundstück bisher alternativ wie folgt genutzt:<br />
1. C hatte das Grundstück vor fünf Jahren für insgesamt 10.000 € erworben und seither<br />
lediglich privat als Wochenendgrundstück genutzt.<br />
2. Das Grundstück diente als Lagerplatz dem von C als Einzelunternehmung betriebenen<br />
Gebrauchtwagenhandel. C hatte das Grundstück für 10.000 € erworben.<br />
3. C hatte das Grundstück bisher an die CD-KG vermietet. Der Buchwert in der<br />
Sonderbilanz des C betrug bei Veräußerung 10.000 €.<br />
Sachverhalt 3:<br />
Wie Sachverhalt 2, jedoch wird ein Entgelt in Höhe von 20.000 € vereinbart.<br />
Sachverhalt 4:<br />
C und D sind Gesellschafter der CD-OHG. Ihre jeweilige Beteiligung richtet sich nach der<br />
Höhe der Kapitalkonten I, die dem Gesellschaftsvertrag entsprechend bei beiden<br />
Gesellschaftern 50.000 € betragen. C überträgt der OHG ein unbebautes Grundstück,<br />
dessen Verkehrswert 50.000 € beträgt und das er bisher an die OHG zur betrieblichen<br />
Nutzung vermietet hatte. Die Gesellschafter vereinbaren, daß C 50.000 e auf seinem<br />
Kapitalkonto I gutgeschrieben werden.<br />
Sachverhalt 4:<br />
C ist als Komplementär mit 60 %, sein Sohn D als Kommanditist mit 40 % an Gewinn,<br />
Verlust und Vermögen der CD-KG beteiligt. C überträgt der CD-KG unentgeltlich ein<br />
unbebautes Grundstück, dessen Verkehrswert 150.000 € beträgt und das er bisher an die<br />
CD-KG zur betrieblichen Nutzung vermietet hatte. Der Buchwert in der Sonderbilanz des C<br />
betrug im Zeitpunkt der Übertragung 100.000 €. C werden keine Gesellschaftsrechte als<br />
Ausgleich für die Übertragung gewährt. Ergänzungsbilanzen werden anläßlich der<br />
Übertragung nicht aufgestellt. Zwei Jahre später veräußert die KG das Grundstück für<br />
180.000 €.<br />
Sachverhalt 5:<br />
E und und sein Sohn F sind Mitunternehmer der EF-KG. E überträgt eine Maschine<br />
(Buchwert 10.000 €, Teilwert = gemeiner Wert = 30.000 €), die er bisher an die EF-KG<br />
verpachtet hatte, an F, der sie weiterhin der EF-KG zur Nutzung überläßt,<br />
1. zum Kaufpreis von 30.000 €;<br />
2. ohne Entgelt.
Prof. Dr. Helmuth Wilke<br />
FHTW Berlin, FB 3<br />
Arbeitsmaterial BestGes Seite 13<br />
Fall 11:<br />
Realteilung von Mitunternehmerschaften<br />
X ist zu 40 %, Y zu 60 % an der XY-OHG beteiligt. Sie beschließen die Auflösung der<br />
Gesellschaft. Im Wege der Realteilung soll X den Teilbetrieb 1, Y den Teilbetrieb 2 erhalten.<br />
Die Schlußbilanz der OHG zeigt folgendes Bild:<br />
Aktiva Schlußbilanz der XY -OHG in € Passiva<br />
Buchwerte Teilwerte Buchwerte Teilwerte<br />
Teilbetrieb 1 50.000 80.000 Kapital X 40.000 80.000<br />
Teilbetrieb 2 50.000 120.000 Kapital Y 60.000 120.000<br />
100.000 200.000 100.000 200.000<br />
Aufgabenstellung:<br />
Erläutern Sie die steuerlichen Folgen der Realteilung für X und Y!<br />
Abwandlung 1:<br />
Wie im Ausgangssachverhalt, jedoch erhalten X und Y einzelne Wirtschaftsgüter, die keine<br />
Teilbetriebe darstellen. In den auf X übergehenden Wirtschaftsgütern ist ein zum<br />
Anlagevermögen gehörendes unbebautes Grundstück enthalten (BW = 20.000, TW =<br />
30.000), das X im Folgejahr für 35.000 € veräußert.<br />
Fall 12:<br />
Realteilung mit Spitzenausgleich<br />
X ist zu 40 %, Y zu 60 % an der XY-OHG beteiligt. Sie beschließen die Auflösung der<br />
Gesellschaft. Im Wege der Realteilung soll X den Teilbetrieb 1, Y den Teilbetrieb 2 erhalten.<br />
Die Schlußbilanz der OHG zeigt folgendes Bild:<br />
Aktiva Schlußbilanz der XY -OHG in € Passiva<br />
Buchwerte Teilwerte Buchwerte Teilwerte<br />
Teilbetrieb 1 90.000 120.000 Kapital X 40.000 80.000<br />
Teilbetrieb 2 10.000 80.000 Kapital Y 60.000 120.000<br />
100.000 200.000 100.000 200.000<br />
Zum Ausgleich dafür, daß X einen Teilbetrieb im Wert von 120.000 €, Y einen Teilbetrieb<br />
im Wert von 80.000 € erhält, wird eine Ausgleichszahlung über 40.000 € von X an Y<br />
vereinbart.<br />
Aufgabenstellung:<br />
Erläutern Sie die steuerlichen Folgen der Realteilung für X und Y!
Prof. Dr. Helmuth Wilke<br />
FHTW Berlin, FB 3<br />
Arbeitsmaterial BestGes Seite 14<br />
Fall 13:<br />
Verlustausgleichsbeschränkung nach § 15a EStG<br />
Inwieweit wird bei den folgenden Sachverhalten der Verlustausgleich nach § 15a EStG<br />
beschränkt? Welche zusätzlichen Folgen sind zu berücksichtigen?<br />
Sachverhalt 1:<br />
A ist Kommanditist der Z-KG. Er hat seine Pflichteinlage von 100.000 € erbracht. Zum<br />
31.12.05 beläuft sich sein steuerliches Kapitalkonto vor Ergebniszuweisung für 05 auf<br />
100.000 €. In den Jahren 05 und 06 werden A jeweils 60.000 € Verlustanteil, in den Jahren<br />
07 und 08 jeweils 15.000 € Gewinnanteil zugewiesen. Einlagen und Entnahmen nimmt A<br />
nicht vor.<br />
Sachverhalt 2:<br />
K ist seit dem 01.01.02 Kommanditist der X-KG und hat seine laut Gesellschaftsvertrag<br />
vereinbarte Pflichteinlage von 20.000 € (zugleich im Handelsregister eingetragene<br />
Hafteinlage) am 02.01.02 erbracht. In der steuerlichen Gesamthandsbilanz zum 31.12.02<br />
ist für ihn vor Ergebniszurechnung ein Kapitalkonto von 20.000 € ausgewiesen. Eine<br />
Ergänzungsbilanz existiert nicht. Der Anteil des K am gesamthänderisch erlittenen Verlust<br />
der X-KG des Jahres 02 beträgt 30.000 €. Nach Verlustzuweisung beträgt daher sein<br />
Kapitalkonto laut Gesamthandsbilanz - 10.000 €. K hat seine Kommanditeinlage durch<br />
einen Bankkredit fremdfinanziert, der nach 10 Jahren in einem Betrag zu tilgen ist. Die<br />
Zinsen für das Jahr 02 in Höhe von 2.000 € hat K erst am 10.02.03 überwiesen. Die zum<br />
31.12.02 aufzustellende Sonderbilanz weist für K vor Ergebniszuweisung ein negatives<br />
Sonderkapital von 20.000 € aus. Das Ergebnis seiner Sonderbilanz beträgt - 2.000 € (=<br />
Zinsaufwand).<br />
Sachverhalt 3:<br />
B ist Kommanditist der Y-KG. Die vertraglich vereinbarte Pflichteinlage von 30.000 € hat B<br />
vollständig geleistet. Im Handelsregister ist für B eine Haftsumme von 50.000 €<br />
eingetragen. Auf B, dessen Kapitalkonto am 31.12.03 vor Verlustzurechnung der<br />
Pflichteinlage von 30.000 € entspricht, entfällt in 03 ein Verlustanteil von 60.000 €.<br />
Sachverhalt 4:<br />
C ist seit 01.01.03 als Kommanditist mit 50 % an der Z-KG beteiligt. Die vertraglich<br />
vereinbarte Pflichteinlage (= Hafteinlage) von 30.000 € hat er vollständig geleistet. Auf C<br />
entfällt in 03 ein Verlustanteil von 60.000 €. Am 29.12.03 tätigt C eine Bareinlage in Höhe<br />
von 30.000 €, die ihm auf seinem Kapitalkonto gutgeschrieben wird. Aufgrund dessen<br />
weist sein Kapitalkonto am 31.12.03 vor Verlustzurechnung nunmehr 60.000 € aus. Am<br />
10.01.04 entnimmt C 30.000 € in bar.<br />
Sachverhalt 5:<br />
Wie Sachverhalt 4, jedoch erreicht C den vollständigen Verlustausgleich in 03 nicht durch<br />
eine zusätzliche Bareinlage von 30.000 €, sondern durch Eintragung einer Haftsumme von<br />
60.000 €. Die im Innenverhältnis vereinbarte (und geleistete) Pflichteinlage beläuft sich auf<br />
30.000 €. In 04 wird die Haftsumme wieder auf 30.000 € abgesenkt.
Prof. Dr. Helmuth Wilke<br />
FHTW Berlin, FB 3<br />
Arbeitsmaterial BestGes Seite 15<br />
Fall 14<br />
Besonderheiten bei der GmbH&Co. KG<br />
Die A & B GmbH & Co KG stellt Fotoapparate her. Der im Jahre 11 erzielte Gewinn in<br />
Höhe von 300.000 € ist den Gesellschaftern zunächst auf Sonderkonten gutgebracht<br />
worden und soll demnächst ausgeschüttet werden. Der Gewinn verteilt sich nach dem<br />
Gewinnverteilungsschlüssel mit 60 % = 180.000 € auf die A & B GmbH und mit je 20 % = je<br />
60.000 € auf die Kommanditisten A und B. Die für die Produktion und den Vertrieb<br />
benötigten Gebäude hat die Gesellschaft von der persönlich haftenden Gesellschafterin A<br />
& B GmbH und dem Gesellschafter B gemietet. Hierfür zahlt die KG an die A & B GmbH<br />
und an B eine Miete von je 50.000 €. B und die GmbH hatten Grundstücksaufwendungen<br />
von je 15.000 €.<br />
Der Geschäftsführer der GmbH, Herr A, erhält von der GmbH ein Gehalt von 36.000 €.<br />
Neben Herrn A ist bei der GmbH noch ein weiterer fremder Geschäftsführer mit gleichen<br />
Befugnissen tätig. Er erhält ebenfalls 36.000 € Gehalt. Beide Gehälter erhält die GmbH von<br />
der KG als Auslagen ersetzt.<br />
Die Miete und der Auslagenersatz werden als Betriebsausgaben gebucht.<br />
Am Stammkapital der A & B GmbH sind der Kaufmann A, der zugleich auch Kommanditist<br />
der A & B GmbH & Co.KG ist, mit 300.000 € und der Kaufmann M mit ebenfalls 300.000 €<br />
beteiligt. Die A & B GmbH stellt zum 31.12.11 folgende Gewinn- und Verlustrechnung auf:<br />
€<br />
Personalaufwand 72.000<br />
AfA Gebäude 9.000<br />
Grundstücksaufwendungen 6.000<br />
Gewinn 11 215.000<br />
302.000<br />
GuV A & B GmbH zum 31.12.11<br />
€<br />
Gewinnanteil A & B GmbH<br />
& Co. KG 180.000<br />
Auslagenersatz 72.000<br />
Mieteinnahmen 50.000<br />
302.000<br />
In 11 hatte die GmbH eine Dividende von je 100.000 € an A und M ausgeschüttet.<br />
1. Wie hoch ist der steuerliche Gewinn der KG?<br />
2. Wie verteilt sich dieser Gewinn auf die Gesellschafter?<br />
Fall 15:<br />
Grundfall Betriebsaufspaltung<br />
X betreibt als Einzelunternehmer ein gewerbliches Einzelunternehmen. Er gründet eine<br />
GmbH und überträgt auf diese den Betrieb seines bisherigen Unternehmens einschließlich<br />
des gesamten Umlaufvermögens. Das Anlagevermögen (Maschinen und<br />
Betriebsgrundstück) behält er in seinem Einzelunternehmen zurück und überläßt es fortan<br />
der GmbH zur Nutzung.<br />
1. Erzielt X in seinem Einzelunternehmen fortan Einkünfte aus Vermietung und<br />
Verpachtung oder aber weiterhin gewerbliche Einkünfte?
Prof. Dr. Helmuth Wilke<br />
FHTW Berlin, FB 3<br />
Arbeitsmaterial BestGes Seite 16<br />
2. Kann die Übertragung des Umlaufvermögens auf die neu gegründete GmbH<br />
steuerneutral erfolgen?<br />
Fall 16:<br />
Personelle Verflechtung<br />
An der XYZ-GbR sind die Gesellschafter X, Y und Z zu je einem Drittel beteiligt. Der<br />
Gesellschaftsvertrag enthält keinerlei Ausführungen zu Geschäftsführung und Vertretung der<br />
Gesellschaft. Die XY-GmbH, deren Gesellschafter X und Y sind, mietet wesentliche<br />
Betriebsgrundlagen von der XYZ-GbR.<br />
Liegt personelle Verflechtung vor?<br />
Fall 17:<br />
Nur-Besitzgesellschafter, Sonder-BV<br />
A, B und C sind zu je einem Drittel an der ABC-GbR beteiligt. Der Gesellschaftsvertrag<br />
sieht einfache Mehrheitsentscheidungen vor. Im Gesamthandsvermögen der GbR befinden<br />
sich zwei Fabrikgrundstücke, von denen eines an die AC-GmbH vermietet wird, deren<br />
Gesellschafter A zu 60 % und C zu 40 % sind. Das andere Grundstück vermietet die GbR<br />
an den Einzelunternehmer X. Für die Dauer des Bestehens der GbR, maximal jedoch für<br />
die Laufzeit der Grundstücksüberlassung, gewährt A der AC-GmbH ein Darlehen in Höhe<br />
von 100.000 €, für das er von der AC-GmbH laufende Zinszahlungen erhält. Zudem erhält er<br />
von der GmbH eine Gewinnausschüttung sowie ein angemessenes jährliches<br />
Geschäftsführer-Gehalt in Höhe von 200.000 €.<br />
1. Liegen die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung vor?<br />
2. Welcher Art sind die Einkünfte, die A, B und C erzielen?<br />
Fall 18:<br />
Substanzerhaltungsabrede bei Betriebsauspaltung<br />
Im Rahmen einer klassischen Betriebsaufspaltung hat die Betriebsgesellschaft von der<br />
Besitzgesellschaft eine Maschine gepachtet, deren Nutzungsdauer fünf Jahre beträgt. Das<br />
Besitzunternehmen schreibt die Maschine linear ab. Die Anschaffungskosten der Maschine<br />
betrugen 100.000 €; die Wiederbeschaffungskosten belaufen sich am Ende des ersten<br />
Jahres der Nutzung auf 125.000 €.<br />
Zwischen den Unternehmen wurde eine Substanzerhaltungsabrede getroffen, nach der die<br />
Betriebsgesellschaft am Pachtende eine gleichwertige Maschine zurückzugeben oder<br />
einen entsprechenden Wertausgleich zu leisten hat.<br />
Zu Beginn der Nutzungsüberlassung gelten folgende, vereinfachte Bilanzen:<br />
Aktiva Bilanz Betriebsgesellschaft zum 01.01. in € Passiva<br />
Diverse Aktiva 100.000 Eigenkapital 100.000<br />
100.000 100.000
Prof. Dr. Helmuth Wilke<br />
FHTW Berlin, FB 3<br />
Arbeitsmaterial BestGes Seite 17<br />
Aktiva Bilanz Besitzgesellschaft zum 01.01. in € Passiva<br />
Maschine 100.000 Eigenkapital 100.000<br />
100.000 100.000<br />
Wie ist bilanzsteuerrechtlich mit der Substanzerhaltungsverpflichtung zu verfahren?<br />
Fall 19:<br />
Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung<br />
Die nicht originär gewerblich tätige XYZ-GbR (Gesellschafter sind X, Y und Z mit je 1/3,<br />
vereinbart sind Mehrheitsentscheidungen) vermietet ein Fabrikgrundstück an die XY-OHG<br />
(Gesellschafter sind X und Y je zu 1/2).<br />
Ist das Grundstück anteilig dem Sonderbetriebsvermögen von X bzw. Y bei der XY-OHG<br />
zuzurechnen oder verbleibt es im Betriebsvermögen der XYZ-KG? Stellen die<br />
Mieteinnahmen Sonderbetriebseinnahmen von X und Y bei der XY-OHG dar oder statt<br />
dessen Betriebseinnahmen der GbR?
Prof. Dr. Helmuth Wilke<br />
FHTW Berlin, FB 3<br />
Arbeitsmaterial BestGes Seite 18<br />
Fälle zum Körperschaftsteuerrecht<br />
Ermittlung des zu versteuernden Einkommens<br />
Fall 1: Holzmann-GmbH<br />
Die Holzmann-GmbH (Geschäftsleitung und Sitz in München, Wirtschaftsjahr =<br />
Kalenderjahr) hat in ihrer Handelsbilanz 2006 einen Bilanzgewinn von 150.000 €<br />
ausgewiesen. Hierin enthalten ist laut gesonderter Angabe im Anhang (§ 268 (1) HGB) der<br />
Gewinnvortrag des Vorjahres iHv 20.000 €. Wie sich weiterhin aus der Bilanz ergibt, wurde<br />
aus dem Ergebnis des Jahres 2007?entsprechend dem Gesellschaftsvertrag ?ein Betrag<br />
von 10.000 € in die Gewinnrücklagen eingestellt (§ 29 GmbHG) und eine den<br />
Jahresüberschuss mindernde Aufwandsrückstellung (§ 249 (2) HGB) iHv 10.000 €<br />
gebildet.<br />
Im Rahmen der Erstellung der Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2007 stellen Sie<br />
u.a. folgendes fest:<br />
1. Die GmbH hat Beiratsvergütungen iHv 4.500 € (netto) gezahlt und als Aufwand<br />
gebucht. In diesem Betrag enthalten sind auch die gesonderten Erstattungen an die<br />
Beiratsratsmitglieder für die ihnen tatsächlich entstandenen Reisekosten (500 € netto).<br />
2. Dem Konto „sonstige betriebliche Aufwendungen“ (Bewirtungen) wurden Kosten für<br />
Geschäftsessen (mit Kunden) iHv 500 € netto belastet. Die Angemessenheit und<br />
betriebliche Veranlassung dieser Kosten stehen außer Frage.<br />
3. Auf dem Konto „sonstige Erträge“ wurde eine Erstattung des Finanzamtes iHv 1.000 €<br />
netto für im Jahre 2005 zu viel gezahltem Solidaritätszuschlag gebucht.<br />
4. Gegen das Unternehmen ist eine Geldbuße wegen eines Verstoßes gegen das<br />
Bundesimmissionsschutzgesetz verhängt worden. Die vom OLG Frankfurt auf 10.000 €<br />
festgesetzte Geldbuße ist ebenso wie die Verfahrenskosten (netto, insgesamt<br />
20.000 €) auf dem Konto „sonstige Aufwendungen“ verbucht worden. Darüber hinaus<br />
ist das vorgenannte Konto mit einer von der Pharma-AG gezahlten Geldstrafe iHv<br />
50.000 € belastet worden. Der Eidgenössische Bundesgerichtshof in Zürich hatte<br />
diese Geldstrafe verhängt, weil das Unternehmen auf dem schweizerischen<br />
Arzneimittelmarkt tätig geworden war, ohne die (vorherige) Genehmigung der in Bern<br />
ansässigen staatlichen Aufsichtsbehörde einzuholen.<br />
5. Das Unternehmen hat aus einer in der Schweiz gelegenen Betriebsstätte einen Verlust<br />
iHv 10.000 € erwirtschaftet. Der Verlust ist in die Gewinnermittlung der Holzmann-<br />
GmbH als a. o. Aufwand eingegangen. Nach dem deutsch-schweizerischen<br />
Doppelbesteuerungsabkommen sind jedoch die in einer Schweizer Betriebstätte<br />
erzielten Unternehmensgewinne bzw. verluste ausschließlich in der Schweiz zu<br />
besteuern; Art. 7, 24 DBA Schweiz.<br />
Aufgabenstellung:<br />
Wie hoch ist das zu versteuernde Einkommen der Holzmann-GmbH für das Jahr 2007?<br />
Anmerkung:<br />
Gehen Sie davon aus, dass die Gewerbesteuervorauszahlung der tatsächlichen<br />
Gewerbesteuerschuld entspricht.
Prof. Dr. Helmuth Wilke<br />
FHTW Berlin, FB 3<br />
Arbeitsmaterial BestGes Seite 19<br />
Fall 2: Senator-GmbH<br />
• Die Senator-GmbH (S-GmbH), deren Stammkapital 500.000 € beträgt, betreibt einen<br />
Laborgroßhandel mit Sitz in Düsseldorf. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem<br />
Kalenderjahr. Die Schlußbilanz der S-GmbH auf den 31.12.07 weist einen vorläufigen<br />
Handelsbilanzgewinn von 152.000 € aus. In diesem Ergebnis ist ein Gewinnvortrag aus<br />
dem Wirtschaftsjahr 06 von 22.000 € enthalten.<br />
• Seit dem Jahr 01 ist die S-GmbH an der Luxuria GmbH (L-GmbH), Sitz in Köln, mit 20<br />
v.H. der Stammanteile beteiligt. Die L-GmbH produziert Laboreinrichtungen. Sie<br />
schüttete am 1.6.07 eine Dividende von insgesamt 100.000 € für das Wirtschaftsjahr 06<br />
aus. Die S-GmbH hat die ihr überwiesene Dividende, von der zuvor die zutreffende<br />
Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, in Höhe der Kontogutschrift als Ertrag in der<br />
Gewinn- und Verlustrechnung 07 erfaßt.<br />
• Bei der Gewinnermittlung hat die S-GmbH 25.000 € steuerfreie Investitionszulagen als<br />
Erträge berücksichtigt.<br />
• Am 15.10.07 veräußerte die S-GmbH Aktien der Z-AG im Umfang von 10 % des<br />
Grundkapitals, die sie in 05 für 300.000 € erworben hatte, für 250.000 €.<br />
• Die S-GmbH ist mit 80 % an der amerikanischen Star-Corp. beteiligt, von der sie am<br />
15.08.07 eine Gewinnausschüttung in Höhe von umgerechnet 200.000 € erhielt.<br />
• Als Aufwendungen sind u.a. folgende Beträge abgezogen worden:<br />
KSt (Vorauszahlungen) 65.000 €<br />
Aufsichtsratsvergütungen (in voller Höhe)<br />
Spenden<br />
4.000 €<br />
4.000 €<br />
Bei den Spenden handelt es sich um folgende Zuwendungen:<br />
an eine politische Partei 1.000 €<br />
an die Stiftung Deutsche Sporthilfe 3.000 €<br />
Spendenbescheinigungen für die S-GmbH liegen vor.<br />
• Von den in der GuV-Rechnung der S-GmbH erfaßten Aufwendungen entfallen 60.000 €<br />
zu je einem Drittel auf die Verwaltung der Kapitalbeteiligungen an der L-GmbH, der Z-<br />
AG und der Star Corp.<br />
Aufgabenstellung:<br />
Ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen der S-GmbH für den VZ 07! (Eine<br />
Neuberechnung der GewSt-Rückstellung ist nicht erforderlich.)
Prof. Dr. Helmuth Wilke<br />
FHTW Berlin, FB 3<br />
Arbeitsmaterial BestGes Seite 20<br />
Verdeckte Gewinnausschüttung, verdeckte Einlage<br />
Fall 3: Domestos-GmbH<br />
Bernd Bau ist mit 60 % an der Domestos-Bauträger GmbH beteiligt. Gleichzeitig ist er<br />
Geschäftsführer. Der handelsbilanzielle Jahresüberschuss 2007 der GmbH beträgt<br />
100.000 €. Er wurde gemindert durch Gehaltszahlungen an B. iHv 200.000 €.<br />
Branchenüblich sind in vergleichbaren Betrieben aber nur 130.000 €.<br />
Variante 1:<br />
Variante 2:<br />
Variante 3:<br />
Variante 4:<br />
Variante 5:<br />
Das Gehalt des B ist angemessen. Im Zuge einer turnusmäßigen<br />
Gehaltsanpassung wird es am 01.07.2007 rückwirkend zum 01.01.2007 auf<br />
220.000 € erhöht. Auch nach der Erhöhung ist das Gehalt nicht<br />
unangemessen.<br />
B. erhält lt. Gesellschaftsvertrag zusätzlich zum Festgehalt eine<br />
Gewinntantieme iHv 1% des Jahresgewinns. Bemessungsgrundlage ist der<br />
handelsbilanzielle Jahresüberschuss vor Gewerbesteuer,<br />
Körperschaftsteuer und Abzug der Tantieme selbst.<br />
Es handelt sich um eine Umsatztantieme.<br />
Die Gesellschaft veräußert an B. ein von ihr errichtetes Einfamilienhaus für<br />
500.000 €, obwohl sie von einem Nichtgesellschafter 600.000 € erhalten<br />
hätte können.<br />
Die Gesellschaft veräußert das Einfamilienhaus nicht an B., sondern dessen<br />
Ehefrau F.<br />
Aufgabenstellung:<br />
Welche steuerlichen Auswirkungen ergeben sich bei der Gesellschaft und B?<br />
Fall 4: J.K. Bauer Verlagsgesellschaft mbH<br />
Bei einer Betriebsprüfung der Jahre 05 - 07 der J.K. Bauer Verlagsgesellschaft mbH in<br />
München (einziger Gesellschafter ist J.K. Bauer) wurden folgende Tatbestände festgestellt,<br />
über deren steuerliche Bedeutung keine Klarheit besteht:<br />
a) Anfang des Jahres 05 verkaufte die GmbH an die Tochter des Gesellschafters Aktien<br />
der Farbenfabriken Bayer AG für 15.000 €. Bei Zugrundelegung des Börsenkurses<br />
vom Verkaufstag betrug der Wert der Aktien 25.000 €. Die Aktien standen mit 4.000 €<br />
zu Buch.<br />
b) Dem Gesellschafter-Geschäftsführer Bauer gewährte die GmbH in den ersten Tagen<br />
des Jahres 06 zum Bau eines Einfamilienhauses ein zinsloses Darlehen von 100.000<br />
€. Als Sicherheit bestellte Bauer für die GmbH eine Hypothek an erster Stelle an einem<br />
in seinem Besitz befindlichen Wohnhaus. Ein vereidigter Sachverständiger hat den<br />
Wert des Wohnhauses und des dazugehörenden Grund und Bodens auf 250.000 €<br />
geschätzt. Das Darlehen ist, beginnend mit dem 31. Dezember 08, in jährlichen Raten<br />
von 20.000 € zurückzuzahlen.
Prof. Dr. Helmuth Wilke<br />
FHTW Berlin, FB 3<br />
Arbeitsmaterial BestGes Seite 21<br />
Wie der Prüfer feststellte, hat die GmbH erhebliche Bankschulden, die sie<br />
einschließlich aller Nebenkosten durchschnittlich mit 8 v.H. verzinsen muß.<br />
c) Als Geschäftsführer der GmbH bezog Bauer im Kalenderjahr 06 zunächst ein<br />
angemessenes Gehalt von 60.000 €. Die Lohnsteuer wurde ordnungsgemäß<br />
einbehalten und abgeführt. Am 28.12.06 beschloß die GmbH eine nachträgliche<br />
Erhöhung der Gehaltsbezüge für Bauer um jährlich 12.000 € und eine einmalige,<br />
vertraglich nicht geregelte Erhöhung des Weihnachtsgeldes für das jahr 06 um 2.000 €.<br />
Die Beträge wurden B am 30.12.06 nach Abzug der Lohnsteuer überwiesen und<br />
seinem Bankkonto am 6.1.07 gutgeschrieben. Auch nach der Erhöhung sind Gehalt<br />
und Weihnachtsgeld im Rahmen der Gesamtausstattung noch angemessen.<br />
d) Aufgrund zurückgehender Verkaufszahlen zahlte sich Bauer ab Juli 07 kein Gehalt<br />
mehr aus. Infolgedessen wurde für diese Monate auch keine Lohnsteuer angemeldet<br />
und abgeführt. Zum Jahresende 07 schließlich verzichtete Bauer gegenüber der GmbH<br />
endgültig und rechtswirksam auf die Gehaltsansprüche der zweiten Jahreeshälfte 07.<br />
Aufgabenstellung:<br />
Erläutern Sie die körperschaft- und einkommensteuerlichen Folgen, die sich sich aus den<br />
vorstehenden Sachverhalten ergeben. Gehen Sie davon aus, dass alle relevanten Jahre<br />
nach 31.12.2000 beginnen.<br />
Fall 5: Schulz GmbH<br />
Die Schulz GmbH schüttet am 10.02.2007 entsprechend dem ordnungsgemäßen<br />
Gewinnverwendungsbeschluss an ihren Alleingesellschafter einen Betrag von 100.000 €<br />
aus. Das zuständige Finanzamt hat zum 31.12.2006 ein EK 02 iHv 15.000 € festgestellt. In<br />
der Steuerbilanz zum 31.12.2006 weist die Schulz GmbH ein Eigenkapital iHv 260.000 €<br />
(Nennkapital 50.000 €, Kapitalrücklage 100.000 €, Gewinnvortrag 70.000 € und Jahresüberschuss<br />
40.000 €) aus.<br />
Ein KSt-Guthaben wurde zum 31.12.2006 mit 0 € festgestellt. Das steuerliche Einlagekonto<br />
wurde zum 31.12.2006 mit 100.000 € festgestellt.<br />
Abwandlung:<br />
Als Ergebnis der Differenzrechnung nach § 38 (1) S. 4 KStG ergibt sich zum 31.12.2006<br />
ein verminderter ausschüttbarer Gewinn von 15.000 €.<br />
Der festgestellte Bestand des EK 02 beträgt 5.000 €.<br />
Fall 6: Knebel GmbH<br />
Die Knebel GmbH (Stammkapital 100.000 €), die eine Produktionsfirma für TV-Sendungen<br />
in Berlin betreibt, hat ein mit dem Kalenderjahr übereinstimmendes Wirtschaftsjahr. Das für<br />
das Jahr 2006 ermittelte zu versteuernde Einkommen beträgt 600.000 €.<br />
Das steuerliche Einlagekonto (§ 27 KStG) der Knebel GmbH wurde zum 31.12.2005 iHv<br />
120.000 € zum 31.12.2005 und das EK 02 (§ 38 KStG) iHv 50.000 € festgestellt. Das
Prof. Dr. Helmuth Wilke<br />
FHTW Berlin, FB 3<br />
Arbeitsmaterial BestGes Seite 22<br />
Körperschaftsteuerguthaben wurde zum 31.12.2005 mit 0 € festgestellt. Die Steuerbilanz<br />
zum 31.12.2005 weist ein Eigenkapital von 360.000 € aus.<br />
Die Knebel GmbH hat im Jahr 2006 eine Ausschüttung für 2005 iHv 240.000 € an den<br />
Alleingesellschafter Herbert Knebel beschlossen und geleistet.<br />
Aufgabenstellung:<br />
1. Ermitteln Sie die Höhe der festzusetzenden Körperschaftsteuer und des<br />
Solidaritätszuschlages für das Kalenderjahr 2006.<br />
2. Welche verfahrensrechtlichen Feststellungen sind in diesem Zusammenhang zum<br />
31.12.2006 durch das Finanzamt zu veranlassen?<br />
Hinweis: Gehen Sie in der Lösung auch auf die zu erstellenden Bescheinigungen ein.<br />
3. Stellen Sie die steuerliche Behandlung der Ausschüttung auf der Ebene des<br />
Anteilseigners dar, wenn diese:<br />
‣ eine natürliche Person (Anteile im Privatvermögen) bzw<br />
‣ eine Kapitalgesellschaft ist.
Prof. Dr. Helmuth Wilke<br />
FHTW Berlin, FB 3<br />
Arbeitsmaterial BestGes Seite 23<br />
Fall 7: NetHolding AG<br />
Die geschäftliche Betätigung der NetHolding AG beschränkt sich auf das Halten<br />
verschiedenster Beteiligungen auf dem Gebiet des IT- und Internet-Sektors. In den Jahren<br />
2005 und 2006 sind u.a. folgende Vorgänge zu verzeichnen:<br />
1) Beteiligung an der Java-GmbH<br />
Die Netholding erwarb zum 08.12.2005 eine 50 %ige Beteiligung an der Java GmbH zum<br />
Kaufpreis von 175.000 €. Bedingt durch die schlechte Geschäftslage im Kalenderjahr 2006<br />
musste diese Beteiligung zum 30.12.2006 (Übergang von Nutzen und Lasten) zum Preis<br />
von 150.000 € veräußert werden.<br />
2) Beteiligung an der NetSpider GmbH<br />
Die Beteiligung war bereits im Jahr 1994 für 200.000 € erworben worden. Zum 31.12.1998<br />
wurde zutreffend eine Teilwertabschreibung auf 100.000 € vorgenommen, In der Bilanz zum<br />
31.12.2002 wurde ebenfalls zutreffend eine Zuschreibung iHv 50.000 € vorgenommen. Zum<br />
31.03.2006 wurde die Beteiligung für 250.000 € veräußert.<br />
3 ) Beteiligung an der WebRunner GmbH<br />
Die Beteiligung wurde Anfang 2000 für 100.000 € erworben. Am 01.07.2006 wurde die<br />
Beteiligung, deren Wert mittlerweile auf 200.000 € gestiegen war, für 150.000 € an Hubert<br />
Hold, den Mehrheitsaktionär an der NetHolding AG, veräußert.<br />
4) Beteiligung an der NetDesign GmbH<br />
Die Beteiligung wurde Anfang 2001 für 100.000 € erworben. Ihr Wert ist seitdem auf<br />
200.000 gestiegen. Zum 01.04.2006 wurde die Beteiligung für 100.000 € an die<br />
SuperWeb AG übertragen, an der die NetHolding AG 30 % des Aktienkapitals hält.<br />
5) Beteiligung an der NewWebGmbH – Nur Hinweis<br />
Die NetHolding AG war bis zum 30.06.2000 mit 25 % an der NewWeb KG als<br />
Kommanditistin beteiligt. Die KG wurde zu diesem Stichtag (Kapitalkonto der NetHolding<br />
AG lt. SB zum 30.06.2000: 100.000 €; Teilwert der Beteiligung: 200.000 €) formwechselnd<br />
unter Buchwertfortführung in die NewWeb GmbH umgewandelt. Am 01.12.2006 wurde die<br />
gesamte Beteiligung für 300.000 € veräußert.<br />
Aufgabenstellung:<br />
Welche körperschaftsteuerlichen Folgen ergeben sich aus den angesprochenen<br />
Vorgängen für die Net-Holding AG?<br />
Hinweis:<br />
Gehen Sie davon aus, dass bei allen angesprochenen Gesellschaften das<br />
Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht.
Prof. Dr. Helmuth Wilke<br />
FHTW Berlin, FB 3<br />
Arbeitsmaterial BestGes Seite 24<br />
Verlustabzug im Körperschaftsteuerrecht<br />
Fall 9: Amanni GmbH<br />
Die A GmbH mit einem Stammkapital von 50.000 € stellt Anzüge her. Einziger<br />
Gesellschafter ist A. Es werden rund 100 Angestellte beschäftigt. In den Wirtschaftsjahren<br />
bis 2005 wurden Verluste erzielt von insgesamt 50.000 €, die durch Einlagen des<br />
Gesellschafters A ausgeglichen wurden.<br />
Zum 31.12.2005 nahm das Finanzamt folgende Feststellungen vor:<br />
EK 02: ./. 50.000 €<br />
Steuerliche Einlagekonto; § 27 KStG + 50.000 €<br />
Der gesondert festgestellte Verlustvortrag beträgt nach § 10d (4) EStG ./. 50.000 €. Da<br />
Gesellschafter A keine Chance für seine Firma sieht, veräußert er am 01.01.2006 seine<br />
GmbH-Anteile an Herrn B. Die GmbH produziert in gleichem Maße und unverändert weiter,<br />
ohne Unterbrechung. Durch organisatorische und unternehmerische Maßnahmen,<br />
insbesondere in Sortiment, Einkauf und Werbung wird im Wj. 2006 ein Jahresüberschuss<br />
von 60.000 € erzielt, was auch gleichzeitig das Einkommen ist.<br />
Aufgabenstellung:<br />
Ist der Verlustvortrag trotz des 100 %igen Gesellschafterwechsels vortragsfähig?<br />
Wie hoch sind das zu versteuernde Einkommen und die Körperschaftsteuer im<br />
Veranlagungszeitraum 2006?<br />
Fall 10: X-GmbH<br />
Die X-GmbH, an der A zu 90 % und B zu 10 % beteiligt sind, verfügt zum 31.12.2006 über<br />
einen Verlustvortrag nach § 10d EStG von 40.000 €. A veräußert zum 01.01.2007 Anteile<br />
im Umfang von 30 % an B und weitere 30 % an C. Die Vermögensgegenstände auf der<br />
Aktivseite haben zum 01.01.2007 einen Teilwert von 1.000.000 €. B und C legen im März<br />
2007 in die X-GmbH Vermögensgegenstände im Wert von 900.000 € ein. Am 02.04.2007<br />
nimmt die AG eine Gewinnausschüttung von 300.000 € vor. Einen weiteren Monat später<br />
nimmt die X-GmbH ein Darlehen über 200.000 € auf.<br />
Ist in den folgenden Jahren der Verlustabzug nach § 10d EStG möglich?