12.04.2014 Aufrufe

Fallsammlung SS 2008

Fallsammlung SS 2008

Fallsammlung SS 2008

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Prof. Dr. Helmuth Wilke<br />

FHTW Berlin, FB 3<br />

Arbeitsmaterial BestGes Seite 4<br />

Fall 3:<br />

Vergütungen i.S.v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG<br />

1. Die Hobel & Co. KG betreibt eine Tischlerei und weist in ihrer Erklärung zur<br />

gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung für das Geschäftsjahr 01 einen<br />

Handelsbilanzgewinn von 200.000 € aus. An der KG sind als persönlich haftender<br />

Gesellschafter der Kaufmann Alois Hobel und als Kommanditisten die Eheleute Hans<br />

und Frieda Beil beteiligt. Alois Hobel erhält für seine Geschäftsführung ein monatliches<br />

Gehalt von 4.000 €, das in Übereinstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag zu Lasten<br />

des Ergebnisses verbucht wird. Gleiches gilt für die - passivierte - Umsatzprovision<br />

(0,5 % = 12.000 € ), die der Komplementär zusätzlich erhält. Der Handelsbilanzgewinn<br />

ist nach dem Gesellschaftsvertrag mit 60 % auf den Komplementär und mit je 20 % auf<br />

jeden Kommanditisten zu verteilen.<br />

2. Hans Beil ist freiberuflich als Steuerberater tätig. Die KG betraut ihn regelmäßig mit<br />

der Erstellung des Jahresabschlusses und mit der Abgabe der Steuererklärungen.<br />

Außerdem wird er von Fall zu Fall bei schwierigen Steuerfragen zu Rate gezogen. Die<br />

geforderten und bezahlten Honorare sind angemessen und üblich. Der<br />

Gesellschaftsvertrag sieht keine Tätigkeit der Kommanditisten im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses<br />

vor. Für die Arbeiten zum Jahresabschluß 00 stellte Beil im März<br />

01 insgesamt 10.000 € und 19 % Umsatzsteuer in Rechnung, die am 15.4.01 auf sein<br />

betriebliches Bankkonto überwiesen wurden. Von der KG wurde der Betrag von<br />

10.000 € als Betriebsausgabe und die USt als (voll abzugsfähige) Vorsteuer verbucht.<br />

Beil behandelte das Honorar als Betriebseinnahme aus seiner freien Berufstätigkeit.<br />

Die anteiligen mit seiner Tätigkeit für die KG zusammenhängenden Aufwendungen<br />

betrugen 1.000 €; sie wurden als Betriebsausgaben aufgezeichnet.<br />

3. Frieda Beil vermietet an die KG seit 11 Jahren ein unbebautes, als Lagerplatz<br />

genutztes Grundstück, das sie für 100.000 € erworben hatte, für 500 € monatlich. Am<br />

01.11.01 verkauft sie das Grundstück für 130.000 €. Die von Januar bis Oktober 01 für<br />

das Grundstück angefallenen und von Frieda getragenen Kosten betrugen 2.000 €. Die<br />

Miete für Oktober erhielt sie aufgrund eines Buchungsfehlers erst am 15.01.02 von der<br />

KG überwiesen.<br />

Aufgabenstellung:<br />

Ermitteln Sie den steuerlichen Gesamtgewinn 01 der Hobel & Co. KG sowie die<br />

Gewinnanteile der Gesellschafter.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!