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Fallsammlung SS 2008

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Prof. Dr. Helmuth Wilke<br />

FHTW Berlin, FB 3<br />

Arbeitsmaterial BestGes Seite 3<br />

Fälle zur Besteuerung von Personengesellschaften<br />

Fall 1:<br />

Gewerblichkeit von Personengesellschaften<br />

a) Die Schmidt & Co KG, deren einziger Komplementär Herald Schmidt ist, verwaltet<br />

auschließlich das umfangreiche Immobilienvermögen der Familie Schmidt. Sämtliche<br />

Immobilien sind vermietet, Verkäufe finden nicht statt.<br />

b) Wie unter a), jedoch veräußert die KG innerhalb von 5 Jahren 4 Mietobjekte, die sie<br />

jeweils ein Jahr vorher erworben hatte.<br />

c) Wie unter a), jedoch verkauft Schmidt seinen Komplementäranteil an der KG die<br />

Schmidt-GmbH, deren Anteile der Kommanditist Herald Schmidt hält. Schmidt ist als<br />

Geschäftsführer der KG bestellt (alternativ: Die Geschäftsführung der KG obliegt alleinig<br />

der Schmidt-GmbH, deren Geschäftsführer Herald Schmidt ist).<br />

d) Gesellschafter der AH-GbR sind Adam und Hoss. Die Gesellschaft berät Unternehmen<br />

und Privatpersonen in steuerlichen Fragen und erstellt steuerliche Abschlüsse und<br />

Erklärungen. Sowohl Adam als auch Hoss sind zugelassene Steuerberater.<br />

e) Wie Fall d), nun aber in der Rechtsform einer KG betrieben, da als Kommanditist der<br />

seit vielen Jahren im Archiv beschäftigte Angestellte Joe in die Gesellschaft<br />

aufgenommen wurde. Mangels geeigneter Kenntnisse und Qualifikationen ist Joe<br />

weiterhin im Archiv tätig.<br />

In welchen der vorgenannten Sachverhalte ist eine gewerbliche Personengesellschaft<br />

gegeben?<br />

Fall 2:<br />

Erscheinungsformen der Mitunternehmerschaft<br />

a) Um seine Mitarbeiter zu motivieren, erwägt Einzelunternehmer Schinderhannes diese<br />

fortan als Kommanditisten mit einem Zwerganteil zu beteiligen.<br />

b) Zorro ist stiller Gesellchafter der Mantel&Degen-GmbH mit einer Enlage von 100.000<br />

€. Am Gewinn und Verlust der GmbH ist Zorro zu 20 % beteiligt. Im übrigen gelten lt.<br />

Gesellschaftsvertrag die Vorschriften der §§ 230 ff. HGB.<br />

c) Wie zuvor, jedoch ist nunmehr vereinbahrt, daß Zorro bei Beendigung des stillen<br />

Gesellschaftsverhältnisses auch zu 20 % an den stillen Reserven und am Firmenwert<br />

beteiligt ist.<br />

Prüfen Sie, wer in den vorgenannten Sachverhalten als Mitunternehmer anzusehen ist!

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