Fallsammlung SS 2008
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Prof. Dr. Helmuth Wilke<br />
FHTW Berlin, FB 3<br />
Arbeitsmaterial BestGes Seite 3<br />
Fälle zur Besteuerung von Personengesellschaften<br />
Fall 1:<br />
Gewerblichkeit von Personengesellschaften<br />
a) Die Schmidt & Co KG, deren einziger Komplementär Herald Schmidt ist, verwaltet<br />
auschließlich das umfangreiche Immobilienvermögen der Familie Schmidt. Sämtliche<br />
Immobilien sind vermietet, Verkäufe finden nicht statt.<br />
b) Wie unter a), jedoch veräußert die KG innerhalb von 5 Jahren 4 Mietobjekte, die sie<br />
jeweils ein Jahr vorher erworben hatte.<br />
c) Wie unter a), jedoch verkauft Schmidt seinen Komplementäranteil an der KG die<br />
Schmidt-GmbH, deren Anteile der Kommanditist Herald Schmidt hält. Schmidt ist als<br />
Geschäftsführer der KG bestellt (alternativ: Die Geschäftsführung der KG obliegt alleinig<br />
der Schmidt-GmbH, deren Geschäftsführer Herald Schmidt ist).<br />
d) Gesellschafter der AH-GbR sind Adam und Hoss. Die Gesellschaft berät Unternehmen<br />
und Privatpersonen in steuerlichen Fragen und erstellt steuerliche Abschlüsse und<br />
Erklärungen. Sowohl Adam als auch Hoss sind zugelassene Steuerberater.<br />
e) Wie Fall d), nun aber in der Rechtsform einer KG betrieben, da als Kommanditist der<br />
seit vielen Jahren im Archiv beschäftigte Angestellte Joe in die Gesellschaft<br />
aufgenommen wurde. Mangels geeigneter Kenntnisse und Qualifikationen ist Joe<br />
weiterhin im Archiv tätig.<br />
In welchen der vorgenannten Sachverhalte ist eine gewerbliche Personengesellschaft<br />
gegeben?<br />
Fall 2:<br />
Erscheinungsformen der Mitunternehmerschaft<br />
a) Um seine Mitarbeiter zu motivieren, erwägt Einzelunternehmer Schinderhannes diese<br />
fortan als Kommanditisten mit einem Zwerganteil zu beteiligen.<br />
b) Zorro ist stiller Gesellchafter der Mantel&Degen-GmbH mit einer Enlage von 100.000<br />
€. Am Gewinn und Verlust der GmbH ist Zorro zu 20 % beteiligt. Im übrigen gelten lt.<br />
Gesellschaftsvertrag die Vorschriften der §§ 230 ff. HGB.<br />
c) Wie zuvor, jedoch ist nunmehr vereinbahrt, daß Zorro bei Beendigung des stillen<br />
Gesellschaftsverhältnisses auch zu 20 % an den stillen Reserven und am Firmenwert<br />
beteiligt ist.<br />
Prüfen Sie, wer in den vorgenannten Sachverhalten als Mitunternehmer anzusehen ist!