Fallsammlung SS 2008
Fallsammlung SS 2008
Fallsammlung SS 2008
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Prof. Dr. Helmuth Wilke<br />
FHTW Berlin, FB 3<br />
Arbeitsmaterial BestGes Seite 24<br />
Verlustabzug im Körperschaftsteuerrecht<br />
Fall 9: Amanni GmbH<br />
Die A GmbH mit einem Stammkapital von 50.000 € stellt Anzüge her. Einziger<br />
Gesellschafter ist A. Es werden rund 100 Angestellte beschäftigt. In den Wirtschaftsjahren<br />
bis 2005 wurden Verluste erzielt von insgesamt 50.000 €, die durch Einlagen des<br />
Gesellschafters A ausgeglichen wurden.<br />
Zum 31.12.2005 nahm das Finanzamt folgende Feststellungen vor:<br />
EK 02: ./. 50.000 €<br />
Steuerliche Einlagekonto; § 27 KStG + 50.000 €<br />
Der gesondert festgestellte Verlustvortrag beträgt nach § 10d (4) EStG ./. 50.000 €. Da<br />
Gesellschafter A keine Chance für seine Firma sieht, veräußert er am 01.01.2006 seine<br />
GmbH-Anteile an Herrn B. Die GmbH produziert in gleichem Maße und unverändert weiter,<br />
ohne Unterbrechung. Durch organisatorische und unternehmerische Maßnahmen,<br />
insbesondere in Sortiment, Einkauf und Werbung wird im Wj. 2006 ein Jahresüberschuss<br />
von 60.000 € erzielt, was auch gleichzeitig das Einkommen ist.<br />
Aufgabenstellung:<br />
Ist der Verlustvortrag trotz des 100 %igen Gesellschafterwechsels vortragsfähig?<br />
Wie hoch sind das zu versteuernde Einkommen und die Körperschaftsteuer im<br />
Veranlagungszeitraum 2006?<br />
Fall 10: X-GmbH<br />
Die X-GmbH, an der A zu 90 % und B zu 10 % beteiligt sind, verfügt zum 31.12.2006 über<br />
einen Verlustvortrag nach § 10d EStG von 40.000 €. A veräußert zum 01.01.2007 Anteile<br />
im Umfang von 30 % an B und weitere 30 % an C. Die Vermögensgegenstände auf der<br />
Aktivseite haben zum 01.01.2007 einen Teilwert von 1.000.000 €. B und C legen im März<br />
2007 in die X-GmbH Vermögensgegenstände im Wert von 900.000 € ein. Am 02.04.2007<br />
nimmt die AG eine Gewinnausschüttung von 300.000 € vor. Einen weiteren Monat später<br />
nimmt die X-GmbH ein Darlehen über 200.000 € auf.<br />
Ist in den folgenden Jahren der Verlustabzug nach § 10d EStG möglich?