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Fallsammlung SS 2008

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Prof. Dr. Helmuth Wilke<br />

FHTW Berlin, FB 3<br />

Arbeitsmaterial BestGes Seite 24<br />

Verlustabzug im Körperschaftsteuerrecht<br />

Fall 9: Amanni GmbH<br />

Die A GmbH mit einem Stammkapital von 50.000 € stellt Anzüge her. Einziger<br />

Gesellschafter ist A. Es werden rund 100 Angestellte beschäftigt. In den Wirtschaftsjahren<br />

bis 2005 wurden Verluste erzielt von insgesamt 50.000 €, die durch Einlagen des<br />

Gesellschafters A ausgeglichen wurden.<br />

Zum 31.12.2005 nahm das Finanzamt folgende Feststellungen vor:<br />

EK 02: ./. 50.000 €<br />

Steuerliche Einlagekonto; § 27 KStG + 50.000 €<br />

Der gesondert festgestellte Verlustvortrag beträgt nach § 10d (4) EStG ./. 50.000 €. Da<br />

Gesellschafter A keine Chance für seine Firma sieht, veräußert er am 01.01.2006 seine<br />

GmbH-Anteile an Herrn B. Die GmbH produziert in gleichem Maße und unverändert weiter,<br />

ohne Unterbrechung. Durch organisatorische und unternehmerische Maßnahmen,<br />

insbesondere in Sortiment, Einkauf und Werbung wird im Wj. 2006 ein Jahresüberschuss<br />

von 60.000 € erzielt, was auch gleichzeitig das Einkommen ist.<br />

Aufgabenstellung:<br />

Ist der Verlustvortrag trotz des 100 %igen Gesellschafterwechsels vortragsfähig?<br />

Wie hoch sind das zu versteuernde Einkommen und die Körperschaftsteuer im<br />

Veranlagungszeitraum 2006?<br />

Fall 10: X-GmbH<br />

Die X-GmbH, an der A zu 90 % und B zu 10 % beteiligt sind, verfügt zum 31.12.2006 über<br />

einen Verlustvortrag nach § 10d EStG von 40.000 €. A veräußert zum 01.01.2007 Anteile<br />

im Umfang von 30 % an B und weitere 30 % an C. Die Vermögensgegenstände auf der<br />

Aktivseite haben zum 01.01.2007 einen Teilwert von 1.000.000 €. B und C legen im März<br />

2007 in die X-GmbH Vermögensgegenstände im Wert von 900.000 € ein. Am 02.04.2007<br />

nimmt die AG eine Gewinnausschüttung von 300.000 € vor. Einen weiteren Monat später<br />

nimmt die X-GmbH ein Darlehen über 200.000 € auf.<br />

Ist in den folgenden Jahren der Verlustabzug nach § 10d EStG möglich?

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