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Fallsammlung SS 2008

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Prof. Dr. Helmuth Wilke<br />

FHTW Berlin, FB 3<br />

Arbeitsmaterial BestGes Seite 12<br />

3. A überläßt das Grundstück der Gesellschaft, die es weiterhin betrieblich nutzt.<br />

Sachverhalt 2:<br />

C ist als Komplementär mit 60 %, D als Kommanditist mit 40 % an Gewinn, Verlust und<br />

Vermögen der CD-KG beteiligt. C veräußert an die CD-KG ein unbebautes Grundstück<br />

zum Verkehrswert von 15.000 €. Die CD-KG nutzt das Grundstück betrieblich. Bei C wurde<br />

das Grundstück bisher alternativ wie folgt genutzt:<br />

1. C hatte das Grundstück vor fünf Jahren für insgesamt 10.000 € erworben und seither<br />

lediglich privat als Wochenendgrundstück genutzt.<br />

2. Das Grundstück diente als Lagerplatz dem von C als Einzelunternehmung betriebenen<br />

Gebrauchtwagenhandel. C hatte das Grundstück für 10.000 € erworben.<br />

3. C hatte das Grundstück bisher an die CD-KG vermietet. Der Buchwert in der<br />

Sonderbilanz des C betrug bei Veräußerung 10.000 €.<br />

Sachverhalt 3:<br />

Wie Sachverhalt 2, jedoch wird ein Entgelt in Höhe von 20.000 € vereinbart.<br />

Sachverhalt 4:<br />

C und D sind Gesellschafter der CD-OHG. Ihre jeweilige Beteiligung richtet sich nach der<br />

Höhe der Kapitalkonten I, die dem Gesellschaftsvertrag entsprechend bei beiden<br />

Gesellschaftern 50.000 € betragen. C überträgt der OHG ein unbebautes Grundstück,<br />

dessen Verkehrswert 50.000 € beträgt und das er bisher an die OHG zur betrieblichen<br />

Nutzung vermietet hatte. Die Gesellschafter vereinbaren, daß C 50.000 e auf seinem<br />

Kapitalkonto I gutgeschrieben werden.<br />

Sachverhalt 4:<br />

C ist als Komplementär mit 60 %, sein Sohn D als Kommanditist mit 40 % an Gewinn,<br />

Verlust und Vermögen der CD-KG beteiligt. C überträgt der CD-KG unentgeltlich ein<br />

unbebautes Grundstück, dessen Verkehrswert 150.000 € beträgt und das er bisher an die<br />

CD-KG zur betrieblichen Nutzung vermietet hatte. Der Buchwert in der Sonderbilanz des C<br />

betrug im Zeitpunkt der Übertragung 100.000 €. C werden keine Gesellschaftsrechte als<br />

Ausgleich für die Übertragung gewährt. Ergänzungsbilanzen werden anläßlich der<br />

Übertragung nicht aufgestellt. Zwei Jahre später veräußert die KG das Grundstück für<br />

180.000 €.<br />

Sachverhalt 5:<br />

E und und sein Sohn F sind Mitunternehmer der EF-KG. E überträgt eine Maschine<br />

(Buchwert 10.000 €, Teilwert = gemeiner Wert = 30.000 €), die er bisher an die EF-KG<br />

verpachtet hatte, an F, der sie weiterhin der EF-KG zur Nutzung überläßt,<br />

1. zum Kaufpreis von 30.000 €;<br />

2. ohne Entgelt.

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